Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2.1 Wehrdienstleistende

Rz. 12 Gemäß Abs. 1 Nr. 2 in der vom 1.1.2024 bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sind Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten, während dieser Zeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungsfrei. Die allgemeine Wehrpflicht ist aufgrund Beschlusses des Deutschen Bundestages ausgesetzt worden. Die §§ 3 bis 53 Wehrpflichtgesetz...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.2 Nicht gewerbsmäßig betriebene Binnenfischereien oder Imkereien

Rz. 51 Die Versicherung ausschließende privaten Verrichtungen bejaht das Gesetz, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden. Nichtgewerbsmäßiges Handeln liegt vor, wenn keine auf Dauer angelegte selbständige Erwerbsquelle mit der Tätigkeit erstrebt wird, wenn also nur der Eigenbedarf gedeckt oder ein Hobby ausgeübt wird. Bei nicht gewerbsmäßiger Tätigkeit blei...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.3 Sicherung und Nutzung von Archivgut (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 35 Abs. 1 Satz 3 gibt die Befugnis, alle Unterlagen, die selbst nicht mehr benötigt werden, im Rahmen der Verpflichtungen nach dem Bundesarchivgesetz (Bundesbehörden, bundesunmittelbare Sozialleistungsträger) oder nach den Archivgesetzen der Länder dem Bundesarchiv bzw. den Landesarchiven zur Übernahme anzubieten. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts v....mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.14 Mitteilung für die Feststellung des nachträglichen Erstattungsanspruchs (Nr. 15)

Rz. 29b Mit Wirkung zum 29.5.2020 wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) die Nr. 15 neu eingefügt. Eine Übermittlung von Sozialdaten ist danach zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 4 des Sozialdienstleister-Einsatzges...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.5 Mitteilung an die Familienkassen (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 36a Mit Wirkung zum 18.7.2019 wurde mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. 11.7.2019 (BGBl. I S. 1066) Satz 5 neu eingefügt. Danach ist zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld die Übermittlung von Sozialdaten gemäß § 68 Abs. 7 EStG an die Familienkassen zulässig.mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.3 Keine Befreiung für Spezialkulturen

Rz. 13 Bei der Bewirtschaftung kleinster Flächen von unter 0,25 ha sind Spezialkulturen von der Befreiungsmöglichkeit ausgenommen. Das Gesetz nennt in § 131 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 beispielhaft Unternehmen des Wein-, Garten- und Tabakanbaus. Weitere landwirtschaftliche Spezialkulturen wie Hopfen- und Spargelanbau werden unter dem Begriff Sonderkulturen in der steuerrechtlichen V...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.5 Ausgleichszahlungen und Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Nr. 5)

Rz. 18 Es geht hier um die Übermittlung von Sozialdaten von der Wohngeldstelle (Leistungsträger nach § 26 SGB I) an die für die Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) v. 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) i.d. Neufassung v. 13.9.2001 (BGBl. I S. 2414) (Fehlbelegungsabgaben) zuständige Stelle. Die Wohngeldstel...mehr

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.1 Begriffsinhalt und Abgrenzung

Rz. 4 Der Begriff des Versicherungsfalles wird im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter die Umschreibung des Versicherungswagnisses verstanden. Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist – von vorbeugenden Leistungen abgesehen – zwingende Voraussetzung für den Eintritt eines Leistungsfalles; er darf jedoch nicht mit dem Leistungsfall gleichgesetzt werden (BSG, Urte...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.6 Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nr. 6)

Rz. 20 Die Vorschrift regelt die Befugnis zur Datenübermittlung in Fällen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die in den einzelnen Büchern des SGB insbesondere im SGB III dazu getroffenen Regelungen finden sich seit dem 1.8.2004 im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) v. ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.15 Mitteilung zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Nr. 16)

Rz. 29c Mit Wirkung zum 18.2.2021 wurde durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) die Nr. 16 neu eingefügt. Die Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach § 5 Abs. 1 Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle für die Digi...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.2 Wehrdienst- oder Zivildienstleistende

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 2 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung regelte die seltenen Fälle, die zugleich Arbeitsunfälle und Versorgungsfälle nach dem BVG oder anderen Gesetzen sind, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsahen. Nachdem das BVG mit Wirkung zum 1.1.2024 aufgehoben wurde (vgl. Rz. 1c) wurde Abs. 1 Nr. 2 mit Wirkung zum 1.1.2024 neu gefasst. Gemäß § 225 i. ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.4 Im Unternehmen mitarbeitende nichteheliche Lebenspartner

Rz. 16 Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet die Vorschrift keine entsprechende Anwendung, da weder Art. 6 Abs. 1 GG, der nur rechtsgültig geschlossene Ehen schützt, noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ebenso wenig Art. 2 Abs. 1 GG die Gleichstellung eines (hinterbliebenen) Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Witwe...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.3.1 Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO a. F.

Rz. 24 Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) § 77 Abs. 3 aus Gründen der Rechtssicherheit geändert. Der bisher enthaltene Verweis auf Art. 49 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2016/679 entfiel zwecks Vermeidung des Eindrucks, dass eine...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.5.6 Behörden der Zollverwaltung (Abs. 5)

Rz. 25 Mit Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 wurde mit Wirkung zum 1.7.2020 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Danach dürfen die Behörden der Zollverwaltung Sozialdaten, die ihnen zum Zweck der Vollstreckung übermittelt worden sind, auch zum Zweck der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche anderer S...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bietet Unternehmern und unternehmerähnlichen Personen die Möglichkeit, Lücken im Unfallversicherungsschutz zu schließen. Sie enthält den Grundsatz, dass allen Unternehmern, die nicht bereits kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung gemäß § 3 pflichtversichert sind, auf ihren Antrag das Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung zusteht. Rz. 3 Obwohl s...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.10 Mitteilungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Nr. 11)

Rz. 27 Durch Art. 8 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) wurde zum 1.1.2003 § 40a EStG um einen Abs. 6 ergänzt, der die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG regelt. Ähnlich wie die ZfA (vgl. Rz. 24) ist die Deutsch...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 64 Die Versicherung kraft Satzung nach § 3 i. V. m. den Satzungsbestimmungen der Unfallversicherungsträger ist subsidiär, § 135 Abs. 7. Sie greift als Auffangtatbestand nur ein, wenn nicht bereits die vorrangige Versicherungspflicht aufgrund Gesetzes nach § 2 besteht. Deshalb hat die Pflichtversicherung kraft Gesetzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 Vorrang, obwohl die Un...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.2.2 Im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs (Nr. 1a)

Rz. 31a Mit Wirkung zum 1.7.2020 wurde durch Art. 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) in Abs. 2 die Nr. 1a neu eingefügt. Abs. 1 gilt danach nicht im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr eines Erstattungs- oder Ersatzanspruchs. Die Übermittlungssperre des § 76 Abs. 1 ers...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.9 Bestellung eines Betreuers (Abs. 3)

Rz. 47 Abs. 3 resultiert aus dem Betreuungsgesetz v. 12.9.1990 (BGBl. I S. 2002). Geändert wurde das BGB. Dessen §§ 1896 ff. regelten die Voraussetzungen, unter denen für einen Volljährigen ein Betreuer zu bestellen ist. Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 u. a. das Betreuungsrecht u...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.6 Angeordnete Untersuchung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 In der Nr. 3, der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung, wird die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche Folgen eingetreten sind, unter Versicherungsschutz gestellt (BSG, Urteil v. 12.5.1981, 2 RU 107/79; Mehrtens, in: Bereiter/Hahn, SGB VII, § 11 Rz. 10). Untersuchung i. S. d. § 11 ist nicht nur eine Ma...mehr

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Jung, SGB VII § 12 Versiche... / 2.4 Einwirkungen mit genereller Eignung, Berufskrankheiten hervorzurufen

Rz. 7 Wird allein die Leibesfrucht geschädigt, die Schwangere hingegen nicht, so ist der Versicherungsfall der Schwangeren ebenfalls gegeben (allg. Ansicht: Ricke, in: BeckOGK, Stand: 15.2.2024, SGB VII, § 12 Rz. 14 und 19; Schmitt, SGB VII, § 12 Rz. 7). Satz 2 erweitert den Versicherungsfall der Mutter in Bezug auf Berufskrankheiten. Für den Versicherungsfall der Berufskran...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.9 Mitteilungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (Nr. 10)

Rz. 24 Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310) wurde das EStG geändert und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine neue Aufgabe als Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zugewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird in dieser Funktion als ZfA als Finanzbehörde tätig, für die die Vorschriften der AO und des EStG gelten. Sie i...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt Personen von der Versicherung frei, die nach der Systematik des Gesetzes an sich nach §§ 2, 3 versicherungspflichtig sind. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§§ 541, 542 RVO), jedoch ist die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Sportfischereivereinigungen (§ 542 Nr. 4 RVO) entfallen, weil kein Versicherungsf...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.1.3 Sicherung des Steueraufkommens (Nr. 3)

Rz. 14 Die Nr. 3 des Abs. 1 dürfte in der Praxis der Sozialleistungsträger, hier insbesondere bei den Rentenversicherungsträgern, die größte Rolle spielen. Hier ist eine zulässige Datenübermittlung zur Sicherung des Steueraufkommens nach § 22a und nach § 32b Abs. 3 EStG und den §§ 93, 97, 105, § 111 Abs. 1 und 5 und nach § 116 Abgabenordnung (AO) geregelt. Während es bei den ...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 23a Durch Art. 3 Nr. 21 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 5.8.2010 (vgl. BGBl. I S. 1127) wurde die Seeberufsgenossenschaft durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft ersetzt. Nach weiteren Fusionen entstand die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 4 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation v. 20.4.2013 (BGBl. I S. 868) erfolgte mit Wirkung zum 1.8.2013 eine redaktionelle Anpassung an das Seearbeitsgesetz.mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.1 Beginn der Versicherung

Rz. 58 Die Versicherung beginnt, soweit die Satzung keine Sonderregelung trifft, nach der Rechtsprechung des BSG, ebenso wie bei der Versicherung kraft Gesetzes, mit der Aufnahme der satzungsrechtlich versicherten Tätigkeit.mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.10 Mitteilungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Abs. 4)

Rz. 51 Durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I S. 1822) erhielt § 71 zum 26.6.2017 einen Abs. 4. Dieser beinhaltet in Satz 1 die Zulässigkeit einer Übermittlung von Sozialdaten an die Zentralstelle für Fina...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.6.2 Ärztlich verordneter Rehabilitationssport (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 Wie im bis zum 31.12.1996 geltenden Recht § 555 RVO ist auch in § 11 eine ausdrückliche Regelung im Hinblick auf die ergänzenden Leistungen, insbesondere den ärztlich verordneten Rehabilitationssport (zum Rehabilitationssport: Dahm, BG 2000, 405), nicht getroffen worden. Wegen der Vergleichbarkeit der Gefährdung, der ärztlichen Verordnung und Betreuung (vgl. § 39 Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.1 Inkrafttreten

Rz. 5 § 11 gilt nur für Versicherungsfälle, die nach dem 1.1.1997 eintreten, § 212 (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 10.6.1999, L 5 U 68/98). Problematisch ist, ob unter dem Begriff des Versicherungsfalls der Erst- oder der Zweitunfall zu verstehen ist. Entscheidend für die Anwendung des § 11 ist der Zeitpunkt des Eintritts des Zweit­unfalls, nicht derjenige des Er...mehr

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Jung, SGB VII § 10 Erweiter... / 2.2.3 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 6 Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für Seeleute mit Ausnahme der Lotsen, die an Bord von Seeschiffen unter deutscher Flagge beschäftigt sind, wobei der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern nicht schadet, weil das Schiff als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gilt (Flaggenstaatsprinzip), § 13 Abs. 1 und 2 SGB IV (vgl. BSG, Urteil v. 25.10.1988, 12 RK ...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.1 Beginn der Befreiung

Rz. 18 Sind die Voraussetzungen einer Versicherungsbefreiung im Übrigen erfüllt, wird die Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem Zugang des Antrags beim Unfallversicherungsträger wirksam. Zwar enthält der Wortlaut keine Regelung, doch werden auch im öffentlichen Recht die allgemeinen Regeln über den Zugang von Willenserklärungen angewandt. Unterstützt wird diese Auff...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.5 Nicht zur Besatzung gehörige Reeder

Rz. 57 Gemäß Abs. 2 Nr. 4 können Reederinnen und Reeder, die nicht zur Besatzung des Schiffes oder Seeschiffes gehören, und ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht kraft Satzung versichert werden. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass die Reeder, die gemäß § 13 Abs. 1 SGB IV Eigentümer des Schiffes und gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 4 Unternehmer sind, nur nach § 2...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.3 Verfahren

Rz. 60 Bereits aus dem Wortlaut des § 3 und dem Vergleich mit § 6 ergibt sich, dass wie bei der Versicherung kraft Gesetzes weder ein Antrag noch ein konstitutiver Aufnahmeakt durch die Unfallversicherungsträger erforderlich ist. Die Bestimmungen, die das Anmeldungsverfahren in der Satzung regeln, sind bloße Ordnungsvorschriften für den Versicherungsträger, die keine konstit...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.1.2 Einschränkung der Zulässigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Mit Wirkung zum 26.7.2012 wurde Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, der eine nach Satz 1 zulässige Übermittlung untersagt, soweit diese den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätze entgegenstehen würde. Im Wesentlichen handelt es sich bei den dort niedergelegten Grundsätzen um die Anerkennung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.10 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 34 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist, soweit er eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit voraussetzt, mit Ausnahme der Ausstrahlung = Entsendung nach § 4 Abs. 1 SGB IV, auf das Staatsgebiet der BRD (den Geltungsbereich dieses Gesetzes) beschränkt (vgl. § 3 Nr. 1 SGB IV). Eine Ausnahme von § 3 Nr. 1 SGB IV bildet Art. 14a EWGV 1408/71 v. 14.6.1971, ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.6 Mitteilung zum Schutz des Kindeswohls (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 36b Zum 10.6.2021 wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) Satz 6 angefügt. Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 6 ist die Übermittlung von Sozialdaten auch zulässig, soweit sie zum Schutz des Kindeswohls nach § 4 Abs. 1 und 5 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) erforderlich ist.mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 gelten unmittelbar und europaweit einheitlich die Regelungen der DSGVO. Seit dem regelt Art. 89 DSGVO u. a. Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken. § 75 regelt in Ergänzung zu Art. 89 DSGVO die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten für Zwecke der wissenschaftlichen Forsch...mehr

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Jung, SGB VII § 11 Mittelba... / 2.3 Gesetzliche Zurechnung des Zweitunfalls

Rz. 8 Durch den Wortlaut "Folgen des ersten Versicherungsfalls sind auch die durch einen zweiten Unfall eingetretenen Gesundheitsschäden oder der Tod des Versicherten" bringt die Vorschrift die gesetzliche Wertung zum Ausdruck, dass die Schadensfolge einer Heilbehandlung oder sonstigen in den Nr. 1 bis 3 genannten Maßnahme stets durch den vorausgegangenen Versicherungsfall r...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.2 Übermittlungen ohne Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 2 bis 6)

Rz. 41 Ohne Ersuchen sind die Mitteilungspflichten nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 zu erfüllen. Die Stellen nach § 35 SGB I sind hier also verpflichtet, bestimmte Sozialdaten von sich aus der Ausländerbehörde zu übermitteln. Rz. 42 Nach Nr. 2 i. V. m. § 87 Abs. 2 des AufenthG haben alle öffentlichen Stellen, somit auch die Stellen nach § 35 SGB I, die Pflicht, von sic...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Aufzählung der in § 71 geregelten Mitteilungsbefugnisse und -verpflichtungen ist abschließend. Was in § 71 nicht genannt ist, bewirkt auch keine Auskunftspflicht bzw. Übermittlungsbefugnis der Stelle nach § 35 SGB I. Auch eine analoge Anwendung scheidet aus. Adressaten der Vorschrift sind die in § 35 SGB I genannten Stellen. Rz. 5 Die Empfänger der Daten ergeben sich...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.1 Gerichtliches oder Vollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Eine Datenübermittlung kommt nur gegenüber dem Gericht in Betracht, im Vollstreckungsverfahren auch gegenüber dem beauftragten Gerichtsvollzieher. Hierunter fallen ausschließlich Verfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften. Für die gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillig...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.4 Verwendung der übermittelten Sozialdaten für weitere Forschungsvorhaben (Abs. 4a)

Rz. 39 Zum 25.5.2018 erhielt § 75 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 mit Abs. 4a eine weitere ergänzende Möglichkeit – neben der nach Abs. 2 neu geschaffenen Möglichkeit der Beantragung von Folgeforschungsfragen (Rz. 26 bis 28) –, die Verwendung der für dieses Vorhaben übermittelten Sozialdaten auch für...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.1 Personeller Geltungsbereich

Rz. 6 Versicherungsfrei sind Personen, soweit für sie beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten. Einschlägige Unfallfürsorgevorschriften sind die §§ 30 ff. BeamtVG. Sie gelten für alle Beamten im staatsrechtlichen Sinne. Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Ansta...mehr

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Jansen, SGB X § 78 Zweckbin... / 2.3 Zusätzliche Voraussetzung für eine zulässige Übermittlung an nicht-öffentliche Stellen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Abs. 1 Satz 2 wird seit dem 25.5.2018 geregelt, dass eine Übermittlung von Sozialdaten an eine nicht-öffentliche Stelle nur zulässig ist, wenn diese sich gegenüber der übermittelnden Stelle verpflichtet hat, die zu übermittelnden Sozialdaten entsprechend Abs. 1 Satz 1 nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt werden. Es handelt sich um eine in d...mehr