Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftungsbeschränkung.

Rn 7 Die Haftungsbeschränkung des § 1664 I regelt, in welchem Umfang die Eltern bei Ausübung der elterlichen Sorge ggü dem Kind haften (BGH FamRZ 21, 425 mAnm Becker). Daher gilt sie auch für deliktische Verhaltenspflichten zum Schutz der Gesundheit eines Kindes jedenfalls dann, wenn diese Schutzpflichten ganz in der Sorge für die Person des Kindes aufgehen, da ein Ausschlus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzpflicht des Dienstberechtigten, Abs 1.

Rn 2 Die Schutzpflicht gilt ua für die Gestaltung des Arbeitsplatzes, das Zurverfügungstellen zwingender Schutzkleidung (BAG NZA-RR 16, 565 [BAG 14.06.2016 - 9 AZR 181/15]); die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (BAG NJW 15, 940 [BGH 18.11.2014 - VI ZR 47/13]), der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (BAG ZTR 14, 657 [LAG Düsseldorf 05.08.2014 - 16 Sa 99/14]; NZA 04, 92...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Zielsetzung und Wirkungsweise

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Am 11.12.2019 hat die Europäische Kommission ihrer Pläne vorgestellt, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann, indem die Konjunktur angekurbelt, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen verbessert und die Natur geschützt wird. Der sog. EU Green Deal bekräftigt das Engagement der EU-Kommission für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Entbehrlichkeit der Information.

Rn 18 Die Information des Patienten kann nur ausnw entbehrlich sein. Bei der Sicherungsaufklärung kann dies bei einer unaufschiebbaren Maßnahme, etwa bei einem Leben oder Gesundheit des Patienten bedrohenden Notfall denkbar sein. Gleiches gilt, wenn der Information erhebliche therapeutische Gründe, etwa eine zu befürchtende Selbstgefährdung des Patienten, entgegenstehen oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 4.

Rn 15 Grundgedanke von IV ist: Wenn der an Körper oder Gesundheit Verletzte außer den Ersatzansprüchen aus Delikt auch Unterhaltsansprüche gegen Dritte hat, soll das den Deliktsschuldner nicht entlasten; dieser steht der Schadenstragung nämlich näher als der Unterhaltspflichtige. Freilich drückt der Wortlaut von IV das nur unvollständig aus. Rn 16 Erweiterungen sind daher in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Entscheidung, Bekanntmachung und Wirksamkeit, §§ 323, 324 f.

Rn 23 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss, § 38, der eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss (§ 39). Dieser lehnt entweder die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen ab oder spricht die Genehmigung aus; im letzteren Fall sind die Vorgaben des § 323 für den Inhalt der Beschlussformel zu beachten. Insb ist nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unverhältnismäßigkeit.

Rn 12 Der Vorrang des Interesses des Eingreifenden ggü dem des Eigentümers der Sache ist nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen letzteres einen höheren Rang als ersteres hat. Deshalb ist eine Güterabwägung notwendig, welche darauf gerichtet ist, dass der durch die gegenwärtige Gefahr drohende Schaden des Einwirkenden ggü dem Schaden, welcher dem Eigentümer durch die Einw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine unbillige Härte kann auch dann gegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonstige Werkleistungen – 634a I Nr 3.

Rn 10 I Nr 3 stellt einen Auffangtatbestand dar. Hierunter fallen sämtliche nicht von Nr 1 oder Nr 2 erfassten Werkleistungen, dh Leistungen an Personen (Tätowierung, Operationen, Friseur) sowie unkörperliche Leistungen (Auskunft, Beratung, Gutachten soweit sie nicht Planungs- und Überwachungsleistungen an Sachen oder Bauwerken darstellen; auch Beförderung, Individual-Softwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schadensersatzansprüche (I Nr 1).

Rn 2 Nr. 1 ist zum 30.6.13 neu gefasst. Zur Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vgl § 823 Rn 23–32, zur Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vgl § 208. Erfasst sind gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche; ein solcher wird insb aus § 823 I, kann im Einzelfall aber auch aus § 280 I erwachsen. Schuldner ist idR der Schädiger, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Schutzzweck des § 107 ist es, den Minderjährigen vor nachteiligen Folgen seines eigenen rechtsgeschäftlichen Handelns zu bewahren. Aus diesem Grund ist die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters für solche Willenserklärungen erforderlich, die sein Vermögen belasten. Unmittelbar gilt § 107 nur für Willenserklärungen des Minderjährigen. Auf geschäftsähnliche Handlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Herstellung bei Personenschäden.

Rn 11 Bei einer Verletzung von Körper oder Gesundheit besteht die Herstellung in der Heilung. Doch wird die Herstellung durch den Schädiger hier noch weniger in Betracht kommen als bei Sachschäden: Der Verletzte wird sich nicht ausgerechnet dem Verletzer anvertrauen wollen, vgl daher u Rn 24. Neben der Heilbehandlung kommen beim Personenschaden auch der Ersatz von Pflegekost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Mieterinteressen iSv Rn 4 bestehen idR im Schutz des Besitzes an der Wohnung (Art 13 I GG), der Gesundheit (Art 2 II 1 GG), der allgemeinen Lebensplanung (Art 2 I GG), zB in der Gestaltung und Dekoration der Mietsache, im Ausnahmefall aber auch in der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters sowie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, KSÜ Art 4 KSÜ

Zusammenfassung Art 4 KSÜ0 Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwendenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit.

Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druckkündigung‹ – von Bedeutung), wird in der Rspr nicht einheitlich beurteilt (dagegen: LAG Hessen BeckRS 06, 41360 Rz 36; offengelassen: BAG NJW 99, 164, 165 f; NZA 07, 1167 [BAG 18.01.2007 - 8 AZR 234/06] Rz 11; 14, 1023 Rz 26). Die Literaturmeinung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 8 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.

Gesetzestext 1Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind. 2Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen.

Rn 46 Durch die Ausnahme in Nr 7 soll die Regelung des § 14 ABB, wonach der Beförderungsunternehmer für Sachschäden des Fahrgastes nur in beschränktem Umfang haftet, auch in Besonderen Beförderungsbedingungen (als AGB) wirksam sein (MüKo/Wurmnest § 309 Nr 7 Rz 13). Die Ausnahme von Nr 7 für Lotterie- und Ausspielverträge (§ 763) greift nur soweit, wie das Unternehmen und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gesetzliche Vorgaben für die Anhörung, S 1 u 2.

Rn 30 Die Gestaltung der Kindesanhörung steht gem Abs 4 S 4 im Ermessen des Gerichts; das Gesetz enthält lediglich in Abs 4 S 1–3 Vorgaben. Gem Abs 4 S 1 soll das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens informiert werden. Der konkrete Inhalt sowie der Umfang der Unterrichtung hängen insb davon ab, ob und inwieweit hierdurch Nacht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. (2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährung.

Rn 10 Die Verjährung beginnt nicht erst mit Eintritt des Schadens, sondern mit der haftungsbegründenden Verletzung. Das gilt auch für die regelmäßige Dauer der Verjährungsfrist (§§ 195–197). Für die kenntnisunabhängigen Höchstfristen bei Schadensersatzansprüchen gelten aber Besonderheiten: Nach § 199 II beträgt diese Frist 30 Jahre bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundhei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzgüter.

Rn 2 Notwehr kann geübt werden zum Schutz von Rechtsgütern aller Art, auch als Nothilfe zum Schutz fremder Güter (II: ›einem anderen‹; Rn 10), mithin nicht beschränkt auf den Bereich der absoluten Rechte wie Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit ua. Geschützt sind bspw die Fortbewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Schlesw NJW 84, 1470 [OLG Schleswig 03.02.1984 - 1 Ss 623/83]), da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wegfall des Kündigungsrechtes.

Rn 8 Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine vorübergehende, leicht behebbare Beeinträchtigung handelt und der Vermieter zur Behebung bereit ist (Kobl NJW-RR 92, 1228 [OLG Koblenz 12.05.1992 - 3 U 1765/91]) oder wenn der Mieter eine Reparatur verhindert. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn der Mieter den die Gesundheit gefährdenden Zustand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des Vermögens des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen und dieses dem Betreuungsgericht mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einzureichen. Das Vermögensverzeichnis soll auch Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungspflicht, Mitteilung der Entscheidungsgründe an das Kind, S 2 und 3.

Rn 7 Das Gericht entscheidet gem § 116 I durch Beschluss, der grds zu begründen ist, § 38 III. Nach § 164 S 3 gilt dies auch in den Fällen des § 38 IV Nr 2, also wenn die Entscheidung den gleichgerichteten Anträgen aller Beteiligten oder ihrem gemeinsamen Interesse entspricht, wie dies zB bei § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB der Fall ist. S 3 gilt für alle Kindschaftssachen un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vollendete Gewalt (Abs 1).

Rn 4 Im Falle einer vollendeten Gewalttat iSd § 1 I 1, also im Falle der vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit des Opfers, besteht, sofern Täter und Opfer einen gemeinsamen auf Dauer angelegten Haushalt führen, ohne weitere Voraussetzungen der Anspruch auf Überlassung der Wohnung an das Opfer zur alleinigen Nutzung. Indem § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anhörungspflicht (II).

Rn 4 Neu eingeführt wird in II eine Anhörungspflicht des Betreuten durch das das BtG iRd Aufsicht. Liegen Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Betreuers vor so hat das BtG den Betreuten persönlich anzuhören. Durch die Anhörung soll das BtG die Sichtweise des Betreuten und dessen Wünsche ermitteln und mit ihm beim Vorliegen einer tatsächlichen Pflichtverletzung Handlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss (S 2).

Rn 6 Die mit § 1825 I 1 korrespondierende Ausschlussregelung des § 105a 2 nimmt solche Geschäfte von der Wirksamkeitsfiktion aus, die eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen bedeuten. Maßstab ist hierfür die individuelle Situation des Geschäftsunfähigen. Seine Person ist gefährdet, wenn sein Leben, Gesundheit oder Freiheit betroffen ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ansprüche des Dienstverpflichteten.

Rn 4 Der Dienstverpflichtete kann Erfüllung der Pflichten aus I und II verlangen (BAG NZA 04, 927 [BAG 16.03.2004 - 9 AZR 93/03]). Ihm steht nach § 273 (nicht § 320; BAG NZA 99, 34 [BAG 17.02.1998 - 9 AZR 130/97]; 97, 822 [BAG 19.02.1996 - 5 AZR 982/94]) sowie speziellen Vorschriften (vgl § 9 III ArbSchG) ein Zurückbehaltungsrecht zu, dessen Ausübung gem §§ 615 iVm 298 bzw 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 8.

Rn 8 Die Vorschrift bezieht sich nach ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich auf alle Arten von Unterhaltstiteln, seien sie gesetzlicher oder vertraglicher Natur, auf Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung (zB nach §§ 844 II BGB, 10 II StVG, 35 LuftVG, 5 II HPflG) sowie solche wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit (zB nach §§ 843 BGB, 13 StVG, 36, 38 Luf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Der Mensch als Rechtssubjekt.

Rn 10 Der Begriff der natürlichen Person ist identisch mit dem Begriff des Menschen. Dabei handelt es sich um eine biologische Einteilung. Mensch iSv § 1 ist, wer von Menschen abstammt. Aussehen, Gesundheit und Gestalt des Menschen sind ebenso ohne rechtliche Bedeutung wie Staatsangehörigkeit, Religion, Beruf, Weltanschauung oder Geschlecht. Unstr kann daher die Rechtsfähigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, LPartG § 14 LPartG – Wohnungszuweisung bei Getrenntleben.

Gesetzestext (1) 1Leben die Lebenspartner voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Lebenspartner verlangen, dass ihm der andere die gemeinsame Wohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Lebenspartners notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Mit Übernahme der Betreuung hat der Betreuer einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) zu erstellen. Der Anfangsbericht hat insbesondere Angaben zu folgenden Sachverhalten zu enthalten:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten. (2) 1Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. 2Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelbeispiele.

Rn 96 Nach Nr 12a sind Klauseln in Lagerverträgen unwirksam, wonach der Einlagerer die Beschädigung des Lagerguts und das Verschulden des Lagerhalters beweisen muss (BGH NJW 73, 1192 [BGH 28.03.1973 - I ZR 41/72]; 64, 1123 [BGH 17.02.1964 - II ZR 98/62]). Rn 97 Vorformulierte Wissensbestätigungen, in denen sich der Kunde mit gewissen Besonderheiten des Geschäfts vertraut erkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßnahme gestatt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit von § 280 I 2.

Rn 2 Ohne gesetzliche Klarstellung unterstellt der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang die nicht unumstr Anwendbarkeit der Verschuldensvermutung des § 280 I 2 (abl zu § 282 aF, BGH NJW 69, 553, 554 [BGH 17.12.1968 - VI ZR 212/67]; 91, 1541, 1542 [BGH 08.01.1991 - VI ZR 102/90]) auf Behandlungsverträge (BTDrs 17/10488 S 28; Geiß/Greiner B. Rz 214 f; Olzen/Metzmacher JR 12, 271...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die ›Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit‹ entsprechen den gleichen Merkmalen in § 823 I (vgl § 823 Rn 24 ff). Dagegen entspricht die ›Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung‹ dem § 825. Dabei sind ggü dem § 825 aF die Beschränkungen auf ›Frauenspersonen‹ und die ›Gestattung der außerehelichen Beiwohnung‹ aufgegeben worden. Wegen dieser Übereinstim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 53a Die Pfändung eines Tieres, das dem Pfändungsschutz des Abs 1 Nr 8 Buchst a unterliegt, kann ausnw zugelassen werden, wenn das Tier einen hohen materiellen Wert hat (zB wertvolles Reitpferd, Rassehunde oder -katzen, Koi-Karpfen, seltene Tierarten) und bei Abwägung der Interessen der Beteiligten und des Tierschutzes die Unpfändbarkeit eine nicht zu rechtfertigende Härte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 47 Die Verbote der Nr 7 (insb Nr 7b) sind auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr gem §§ 310 I, 307 übertragbar (hM; BGH WM 07, 2261; NJW 99, 1031). Dies gilt auch für das Verbot der Freizeichnung von leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten (s § 307 Rn 26) durch den Verwender oder seine Erfüllungsgehilfen (BGH NJW 94, 1063 [BGH 12.01.1994 - VIII ZR 165/9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Enumerativ aufgezählte Rechtsgüter.

Rn 20 Schadenersatzansprüche, gleichgültig ob diese auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage stehen, (nur; aA Erman/Schmidt-Räntsch Rz 33: auch Allgemeines Persönlichkeitsrecht – dazu § 12 Rn 31 ff) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit (vgl § 823 Rn 23–32) verjähren spätestens in 30 Jahren ab dem den Schaden auslösenden Ereignis, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hambg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verletzungshandlungen.

Rn 2 § 1 GewSchG enthält eine verfahrensrechtliche Regelung zur Durchsetzung materiell-rechtlicher Unterlassungsansprüche (§§ 823, 1004 BGB) (BTDrs 14/5429, 12, 17, 27, 28, 41; Karlsr Beschl v 27.5.20 – 7 W 16/20, FamRZ 20, 1752; nachfolgend BGH Beschl v 21.10.20– XII ZB 276/20, MDR 21, 51). Schutzmaßnahmen kommen danach in Betracht, wenn eine Person den Körper, die Gesundhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Behinderung.

Rn 7 Behinderung ist ein autonomer Rechtsbegriff (EuGH NZA 18, 159 – Adipositas). Geschützt sind nicht nur (nach SGB IX arbeitsrechtlich bereits besonders geschützte) Schwerbehinderte und Gleichgestellte iSv § 2 II, III SGB IX (vgl BTDrs 16/1780, 31), sondern Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit langfristig eingeschränkt ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 3 II Nr 1 u Nr 2 stellt den Abschluss von Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverträgen, wenn sie den Mündel über längere Zeit als ein Jahr binden oder bei unbestimmter Dauer nicht vor Ablauf eines Jahres aufgelöst werden können, unter Genehmigungspflicht. Dies gilt auch, wenn das Jahr erst nach Volljährigkeit des Mündels vollendet wird. Kündigung und Aufhebung unterliegen ...mehr