Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Vermögensverwaltende Person... / b) Fallgestaltungen

Gemäldeankauf: Der Ankauf von mehreren Gemälden in der später nicht realisierten Absicht, diese versteigern zu lassen, begründet für sich betrachtet noch keine gewerbliche Tätigkeit.[32] Anders kann dies zu beurteilen sein, wenn die Tätigkeit einen Bilderhandel darstellt.[33] Wertpapiergeschäfte: Bei Wertpapiergeschäften kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Grundsätzli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Begünstigte Einkunftsarten

Rz. 7 Soweit in dem zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) i. S. d. § 34a Abs. 2 EStG enthalten sind, sind diese Gewinne nach § 34a Abs. 1 S. 1 EStG auf Antrag des Stpfl. ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 % zzgl. SolZ zu besteuern. Begüns...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 2 § 34a Abs. 1 EStG enthält das Wahlrecht für die Steuerermäßigung bei Gewinneinkünften, den Steuersatz von 28,25 %, den Ausschluss der Begünstigung sowie Einschränkungen bei Mitunternehmerschaften. Abs. 2 definiert den nicht entnommenen Gewinn. In Abs. 3 wird der Begünstigungsbetrag definiert, der für die Berechnung des nachversteuerungspflichtigen Betrags von Bedeutung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Antrag

Rz. 11 Die Ausübung des Wahlrechts für die ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, soweit sie im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, erfordert einen Antrag des Stpfl. (Abs. 1 S. 1). Der Antrag kann sich auf den gesamten Gewinn oder nur auf einen Teil des Gewinns beziehen. Unterhält ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 12 Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist gem. § 34a Abs. 2 EStG der nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG oder § 5 EStG durch Bestandsvergleich ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen.[1] Zum Gewinn gehören auch Ergebnisse aus Ergebnisabführungsverträgen in Organschaftsfällen, steuerfreie Gewinnbestandteile wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hierzu wird der n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Zuständigkeitsregelungen (Abs. 9–11)

Rz. 31 Der nachversteuerungspflichtige Betrag ist nach § 34a Abs. 3 S. 3 EStG für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil jährlich gesondert festzustellen. Der begünstigungsfähige Gewinn umfasst nicht die nicht abziehbaren Betriebsausgaben.[1] Rz. 32 Nach § 34a Abs. 9 S. 1 EStG ist für den Feststellungsbescheid über den nachversteuerungspflichtigen Betrag das Wohnsitz-FA zust...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

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Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.2 Grundrechtliche Vorgaben

Rz. 8 Für die GewSt können sich insbesondere aus dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 GG Vorgaben für die Ausgestaltung ergeben. Diskutiert wird ein Verstoß gegen Art. 3 GG unter dem Gesichtspunkt, dass die GewSt nur auf Gewerbebetriebe, aber nicht auf freie Berufe oder Land- und Forstwirte anzuwenden ist. Damit unterliegt eine gewerbliche Tätigkeit einer höheren steu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Europarecht

Rz. 13 Die GewSt ist eine direkte Steuer (Steuerschuldner = Träger der Steuer). Mangels Harmonisierung in diesem Bereich sind die Mitgliedstaaten in der Ausgestaltung der direkten Steuern grundsätzlich frei.[1] Allerdings müssen die Mitgliedstaaten die von den europäischen Grundfreiheiten (Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG, Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49 EG, Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.4 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 In den von Deutschland abgeschlossenen DBA wird die GewSt regelmäßig erfasst. Die Einbeziehung der GewSt ist konsequent, weil sie der Sache nach nur eine andere Form der Ertragsbesteuerung darstellt. Auch wenn es sich bei der GewSt um eine Steuer auf den Ertrag handelt, wird sie jedoch nicht in allen von Deutschland abgeschlossenen DBA wie andere Ertragsteuern berücksi...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 3 Stehender Gewerbebetrieb

Rz. 10 § 4 GewStG regelt nur die Hebeberechtigung der jeweiligen Gemeinde für stehende Gewerbebetriebe, nicht aber für Reisegewerbebetriebe. Letztere unterhalten regelmäßig keine Betriebsstätten, sodass eine Anknüpfung der Hebeberechtigung an das Vorhandensein einer Betriebsstätte ausscheidet. Die Hebeberechtigung im Fall eines Reisegewerbebetriebs richtet sich nach § 35a Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 5 Gewerbebetriebe auf Schiffen (§ 15 GewStDV)

Rz. 29 § 15 GewStDV regelt die Hebeberechtigung für Gemeinden für Gewerbebetriebe, die auf in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiffen (d. h. Handelsschiffen) betrieben werden. Die Regelung knüpft damit an § 2 Abs. 1 S. 3 GewStG an, wonach ein Gewerbebetrieb im Inland besteht, wenn er auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen H...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3 Übergang eines Gewerbebetriebs (§ 5 Abs. 2 GewStG)

3.1 Allgemeines Rz. 41 Schuldner der GewSt ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG der Unternehmer. Wechselt der Unternehmer, wechselt damit auch der Steuerschuldner. § 5 Abs. 2 GewStG regelt die Steuerschuld bei einem Übergang des Gewerbebetriebs als Ganzes. Wird nur ein Teil(betrieb) übertragen, kommt es nicht zu einem Unternehmerwechsel i. S. d. § 5 Abs. 2 GewStG. Für den nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.4 Personengesellschaft (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 11 Grundsätzlich ist Schuldner der GewSt der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Von diesem Grundsatz macht § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG für Personengesellschaften eine Ausnahme.[2] Wird ein Gewerbebetrieb in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben, sind steuerliche Unternehmer die Gesellschafter dieser Personengesellschaft und nicht die...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.3 Pacht, Nießbrauch, Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Unternehmer und damit Steuerschuldner kann auch der Pächter oder Nießbraucher eines Gewerbebetriebs sein. Die Qualifikation als Steuerschuldner erfolgt auch bei Pacht oder Nießbrauch nach den allgemeinen Grundsätzen. Der Pächter bzw. Nießbraucher muss daher Unternehmerinitiative entfalten und Unternehmerrisiko tragen. Dies wird im Regelfall vorliegen. Im Einzelfall ist...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.2 Organschaft

Rz. 9 Im Rahmen einer Organschaft bezieht sich die Steuerbefreiung nur auf die Einkünfte der steuerbefreiten Körperschaft. Es erfolgt keine "Infizierung" der steuerfreien Einkünfte durch die steuerpflichtigen Einkünfte und umgekehrt. Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG gilt die Organgesellschaft zwar als Betriebsstätte des Organträgers. Allerdings führt dies nach der Rechtsprechung ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.2 Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden (§ 4 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GewStG)

Rz. 16 Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, sind gem. § 4 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GewStG alle diese Gemeinden hebeberechtigt. Jede Gemeinde hat damit eine Hebeberechtigung dem Grunde nach. Gem. § 4 GewStG erstreckt sich die Hebeberechtigung zunächst auf den gesamten Gewerbeertrag des Gewerbebetriebs. In einem zweiten Schritt ist die Hebeberechtigung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.5 Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie Realgemeinden (Nr. 5)

Rz. 29 Gem. § 3 Nr. 4 S. 1 GewStG sind Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnliche Realgemeinden von der GewSt befreit. Dies gilt allerdings nicht für Gewerbebetriebe, die über einen Nebenbetrieb hinausgehen.[1] Inhaltlich entspricht diese Steuerbefreiung weitestgehend der entsprechenden Befreiung von der KSt gem. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 30 Eine Realgemeinde ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die GewSt ist eine Gemeindesteuer. Die Steuerhoheit liegt damit bei der Gemeinde. § 4 GewStG legt fest, welche Gemeinde für die GewSt-Erhebung zuständig ist. Die GewSt-Belastung ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der GewSt-Messzahl und dem Hebesatz. Gem. § 16 Abs. 1 GewStG kann jede hebeberechtigte Gemeinde selbst bestimmen, welcher Hebesatz anzuwenden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.2 Unternehmerwechsel

Rz. 42 § 5 Abs. 2 GewStG setzt einen Wechsel des Unternehmers i. S. d. § 2 Abs. 5 GewStG voraus. Erfolgt kein Unternehmerwechsel, liegt daher kein Anwendungsfall des § 5 Abs. 2 GewStG vor. Ein Unternehmerwechsel erfolgt bei dem Übergang des Gewerbebetriebs, für den die Steuerschuld besteht, auf eine andere Person. Dieser Übergang kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.1 Grundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG)

Rz. 4 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG ist grundsätzlich der Unternehmer des Gewerbebetriebs Steuerschuldner. Unternehmer des Gewerbebetriebs ist derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Gedanklich setzt die Steuerschuldnerschaft daher ein Gewerbesteuerobjekt gem. § 2 GewStG voraus. Liegt kein Gewerbesteuerobjekt vor, kann auch keine Gewerbesteuerschuldnersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Rz. 5 § 118 EStG enthält die Regelungen zur Auszahlung der Energiepreispauschale im ESt-Vorauszahlungsverfahren. Rz. 6 Hat der Stpfl. ESt-Vorauszahlungen aufgrund von Einkünften aus §§ 13, 15 oder 18 EStG zu leisten, werden die für das III. Quartal 2022 festgesetzten und zum 10.9.2022 fälligen Beträge um 300 EUR gekürzt. Rz. 7 Beträgt die Vorauszahlungsschuld weniger als 300 E...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 12 Die Hebeberechtigung der Gemeinde setzt zwingend eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebs in der Gemeinde voraus. Besteht in der Gemeinde keine Betriebsstätte, ist die Gemeinde nicht hebeberechtigt, auch wenn Teile des Gewerbebetriebs auf dem Gebiet der Gemeinde ausgeübt werden.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Gemeinde durch den Betrieb des Gewerbebetriebs Lasten...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.1 Allgemeines

Rz. 41 Schuldner der GewSt ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1, 2 GewStG der Unternehmer. Wechselt der Unternehmer, wechselt damit auch der Steuerschuldner. § 5 Abs. 2 GewStG regelt die Steuerschuld bei einem Übergang des Gewerbebetriebs als Ganzes. Wird nur ein Teil(betrieb) übertragen, kommt es nicht zu einem Unternehmerwechsel i. S. d. § 5 Abs. 2 GewStG. Für den nicht übertragenen T...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.2 Steuerschuldner

Rz. 6 Steuerschuldner kann grundsätzlich sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein. Wird ein Einzelunternehmen betrieben, ist Steuerschuldner der Einzelunternehmer. Rz. 7 Wird ein Gewerbebetrieb in Form einer juristischen Person betrieben, ist diese Steuerschuldner. Die juristische Gesellschaft ist selbstständiger Stpfl. Dies gilt auch bei einer Ein-...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.7 Hochsee- und Küstenfischerei (Nr. 7)

Rz. 32 § 3 Nr. 7 GewStG enthält eine Steuerbefreiung für kleine und mittlere Hochsee- und Küstenfischereibetriebe.[1] Dabei handelt es sich um eine sachliche, nicht um eine persönliche Steuerbefreiung. Das KStG enthält keine entsprechende Befreiung. Die GewSt-Befreiung soll die Existenz dieser Betriebe sichern, indem die geringere Steuerbelastung einen Wettbewerbsvorteil geg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2.1 Begriff der Arbeitsgemeinschaft

Rz. 2 Eine ARGE ist eine Gesellschaft zur Durchführung eines oder beschränkten Anzahl von Werk(liefer)verträgen und meist im Baugewerbe oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzutreffen. Bei einer ARGE handelt es sich gesellschaftsrechtlich regelmäßig um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Soweit die ARGE eine Personengesellschaft ist, die selbst gewerblich tät...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.3 Betriebsaufspaltung

Rz. 14 Bei einer Betriebsaufspaltung unterliegt sowohl das Betriebsunternehmen – i. d. R. als originär gewerbliches Unternehmen oder als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform – als auch das Besitzunternehmen der GewSt.[1] Die eigentlich rein vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens wird aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen e...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 4... / 4.4 Gemeindefreie Betriebsstätte (§ 4 Abs. 2 GewStG)

Rz. 23 Unterhält der Gewerbebetrieb eine Betriebsstätte in einem Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört, kann sich die Hebeberechtigung nicht aus § 4 Abs. 1 GewStG ergeben, der auf die Gemeinde der Betriebsstätte abstellt. Der im gemeindefreien Gebiet erzielte Gewerbeertrag kann auch nicht etwaigen Betriebstätten in anderen Gemeinden zugerechnet und dort besteuert werden. Dah...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.30 Solaranlagen (Nr. 32)

Rz. 77 Gem. § 3 Nr. 32 GewStG sind von der Gewerbesteuer die Gewerbebetriebe befreit, deren Betrieb darin besteht, Strom aus Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei ist die Steuerbefreiung auf kleine Anlagen, d. h. bis 10 KW beschränkt. Damit werden im Wesentlichen private Solaranlagen auf Hausdächern o. Ä. von der Gewerbesteuerpflicht ausgenom...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 3.3 Rechtsfolgen

Rz. 47 § 5 Abs. 2 GewStG ordnet die GewSt-Schuldnerschaft bei einem Betriebsübergang im Ganzen zu. Bis zur Übertragung ist der übertragende Unternehmer Steuerschuldner. Nach der Übertragung ist der neue Unternehmer Steuerschuldner. Sofern die Übertragung innerhalb eines Erhebungszeitraums erfolgt, ist die GewSt-Schuld durch zwei Bescheide dem jeweiligen Unternehmer gegenüber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.2 Rechtsentwicklung

Rz. 24 Das Treuhandmodell ist in der Literatur ausführlich diskutiert[1] und mittlerweile auch von der Rechtsprechung anerkannt worden.[2] Laut BFH setzt die gewerbesteuerliche Schuldnerschaft einer Personengesellschaft voraus, dass mindestens zwei Personen der Personengesellschaft als Mitunternehmer anzusehen sind. Dies ist bei dem Treuhandmodell nicht der Fall, da der Komm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2.2 Zweck der Arbeitsgemeinschaft

Rz. 3 Die Anwendung des § 2a GewStG ist auf eine ARGE begrenzt, die nur zur Erfüllung eines einzigen Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags errichtet werden. Bestehen darüber hinaus weitere Zwecksetzungen, ist § 2a GewStG nicht anwendbar. Die ARGE ist dann unter den allgemeinen Voraussetzungen gewerbesteuerpflichtig. Schädlich ist insoweit auch ein Nebenzweck. Eine schädlic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 7 Die in § 3 GewStG aufgezählten Gewerbebetriebe sind unter den dort genannten Voraussetzungen von der GewSt befreit. Dies umfasst bei einer persönlichen Steuerbefreiung alle von dem Steuersubjekt erzielten Einkünfte. Bei einer sachlichen Steuerbefreiung werden nur bestimmte Einkünfte steuerfrei gestellt. Rz. 8 Eine persönliche Steuerbefreiung bezieht sich stets nur auf d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.2 Staatsbetriebe, Spielbanken, Erdölbevorratungsverband (Nr. 1)

Rz. 20 § 3 Nr. 1 GewStG befreit das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten und den Erdölbevorratungsverband von der GewSt. Die Befreiung von der GewSt für bestimmte Staatsbetriebe, Lotterieunternehmen und den Erdölbevorratungsverband gem. § 3 Nr. 1 GewStG...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.12 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Nr. 12)

Rz. 43 § 3 Nr. 12 GewStG befreit Personengesellschaften von der GewSt, soweit sie eine gemeinschaftliche Tierhaltung i. S. d. § 51a BewG betreiben. Nicht erfasst werden dagegen Kapitalgesellschaften und andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Die Steuerbefreiung ist auch auf Genossenschaften anzuwenden. Sie ist auf die Beträge begrenzt, die a...mehr

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Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

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Verlustabzug / 1.1 Zweck und Vorteil des Verlustabzugs

Der Verlustabzug nach § 10d EStG stellt sicher, dass dem Steuerpflichtigen bei jährlich schwankenden Einkünften keine steuerlichen Nachteile entstehen. Existenzgründer können sich mit Anfangsverlusten aus einer selbstständigen Tätigkeit Liquidität verschaffen, wenn sie im Jahr vor der Gründung z. B. hohe Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hatten, weil sie mittels ...mehr

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Verlustabzug / 1.2.2 Vertikaler Verlustausgleich

Bleiben nach dem horizontalen Verlustausgleich aus einer Einkunftsart negative Einkünfte übrig, können diese mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden (vertikaler bzw. externer Verlustausgleich). Dieser ist in unbeschränkter Höhe zulässig. Praxis-Beispiel Vertikaler Verlustausgleich bei Ehepaar Der Ehemann hat nach horizontalem Ausgleich positive Mi...mehr

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Beteiligungen / 1.2.3.2 Atypisch stille Beteiligung

Bei der atypisch stillen Beteiligung ist der Gesellschafter zusätzlich am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Durch den Abschluss eines atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses wird eine Mitunternehmerschaft begründet, soweit der stille Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Mitunternehmerrisiko setzt die Beteiligung am lau...mehr

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Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.2 Nießbrauch an einem Unternehmen

Der Nießbrauch kann auch an einem gewerblichen Unternehmen bestellt werden[1], was häufig testamentarisch zugunsten der Witwe des Unternehmers verfügt wird. Dann wird der Nießbraucher Allein- oder Mitunternehmer. In solchen Fällen kommt es auf die Verhältnisse, insbesondere auf die Vereinbarungen im Einzelfall an. Der Nießbraucher bezieht dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. B...mehr