Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 3.2 Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb[1] ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb ist. Liegen für einen Gewerbebetrieb beide Voraussetzungen vor, ist er insgesamt als stehender Gewerbebetrieb anzusehen.mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb[1] unterliegen der Gewerbe­steuer sonstige juristische Personen des privaten Rechts, soweit nicht in § 2 Abs. 2 GewStG genannt, nichtrechtsfähige Vereine. Von der Gewerbesteuerpflicht ist dabei kraft gesetzlicher Definition die Land- und Forstwirtschaft ausgenommen.mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Der Hauptunterschied zwischen den gewerblichen Einkünften und der selbstständigen Tätigkeit liegt darin, dass es bei der selbstständigen Tätigkeit auf den Einsatz der persönlichen Arbeitsleistung und nicht auf den Einsatz von Betriebsvermögen ankommt. Die wesentliche Gruppe der selbstständig Tätigen sind die Freiberufler. Zur freiberuflichen Tätigkeit gehören selbstständig aus...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.1.3 Bedeutung der Rechtsform

Die vorstehenden Rechtsgrundsätze gelten gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften, unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter. Die Handelsregistereintragung einer ausschließlich aus Kapitalgesellschaften bestehenden Personengesellschaft führt deshalb nicht bereits zum Beginn der Gewerbesteuerpflicht. Die Geprägerechtsprechung und die Re...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.2 Betriebsaufspaltung

Eine besondere Form der Verpachtung von Wirtschaftsgütern stellt die Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, miet- oder pachtweise einer von ihm gegründeten und beherrschten Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zum Zweck der Weiterführung de...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 6 Unternehmerwechsel

Ein Gewerbebetrieb, der im Ganzen auf einen anderen Unternehmer übergeht, gilt als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. Er gilt für den neuen Unternehmer neu gegründet, sofern er nicht mit einem bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird. Vorhandene Verlustvorträge können nicht vom Übernehmer fortgeführt werden. Scheiden aus einer Personengesellschaft einzelne Gesells...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.2 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft erzielt in drei Fällen gewerbliche Einkünfte: zum einen kann sie genauso wie eine natürliche Person allgemein eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt insbesondere für die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG, aber auch für andere Personengesellschaften, wenn sie die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG erfüllen. zum anderen ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielung ist das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns. Wenn tatsächlich Gewinne erzielt werden, kann das als Indiz für die Absicht der Gewinnerzielung dienen. Es genügt jedoch die Absicht der Gewinnerzielung. Demnach kann auch im Verlustfall eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein, wenn die Verluste auf außergewöhnliche Umstände zurückzuf...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.5 Keine private Vermögensverwaltung

Die Verwaltung von Vermögen ist dem Grunde nach keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn die Betätigung noch als Nutzung des Vermögens im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten anzusetzen ist. Tritt dagegen die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte in den Vordergrund, ist der Rahmen privater Vermögensverwaltung überschritten. Ei...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.2 Ende der Gewerbesteuerpflicht

Die Beendigung der Gewerbesteuerpflicht erfolgt mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs. Es genügt dabei, dass der Betrieb für eine gewisse Zeitdauer aufgegeben wird. Die Einstellung für alle Zeiten ist nicht erforderlich. Vorübergehende Unterbrechungen im Betrieb eines Gewerbes, die durch die Art des Betriebs veranlasst sind, heben jedoch die Steuerpflicht für die Ze...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt die Betätigung von Europäischen Gesellschaften, Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuerpflicht kann aber teilweise oder ganz durch Befreiungsvorschriften des § 3 GewStG eingeschrän...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.3 Arbeitsgemeinschaften

Zur Erfüllung von Aufträgen kommt es in der Praxis – gerade bei Bauunternehmen – vor, dass sich zwei oder mehrere Unternehmen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen. Derartige Arbeitsgemeinschaften sind i. d. R. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und somit als Personengesellschaft selbst ein gewerbliches Unternehmen. Als Gewerbebetrieb gilt jedoch nicht die Tätigk...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7.1 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung

Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1] Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung.mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.5 Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Die Ertragsbesteuerung der PV-Anlagen hat sich grundlegend geändert. Für die Einkommensteuer wurde eine umfangreiche Steuerbefreiung der Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage in das Gesetz aufgenommen.[1] Da das Gewerbesteuergesetz über § 7 GewStG auf dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem EStG aufbaut, ist damit auch die Befreiung bei der GewSt gegeben. Die Steuerbefreiun...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 4.1.2 Abgrenzungsmerkmale

Der Zeitpunkt des Beginns bzw. der Einstellung der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann für die verschiedenen Betriebsarten (z. B. Fertigungsbetrieb oder Handelsbetrieb) unterschiedlich zu bestimmen sein. Diese Abgrenzungsmerkmale dürfen aber nicht dazu führen, den Beginn des ...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Nach der Definition des § 15 Abs. 2 EStG ist ein Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die weder als selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist und für die der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten ist. Während bei Einzelunternehmen f...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.2 Nachhaltigkeit

Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen und daraus eine Erwerbsquelle zu machen. Ist die Absicht erkennbar, kann schon eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein. An der Wiederholungsabsicht fehlt es, wenn der Tätige über die Fortsetzung noch unentschlossen ist. Die Nachhaltigkeit ist eine innere Tatsache, die jedoch an äußeren...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 3.1 Reisegewerbebetrieb

Ein Reisegewerbebetrieb[1] ist gegeben, wenn der Inhaber nach der Gewerbeordnung eine Reisekarte benötigt oder von der Reisekarte befreit ist, weil er Blindenwaren vertreibt. Zu den typischen Vertretern für ein Reisegewerbe rechnen Straßenhändler auf Wochen- und Flohmärkten, der Wanderzirkus, aber auch „fliegende Händler“, die an Haustüren ihre Ware anbieten.mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.4 Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Das Merkmal gliedert sich in zwei Bereiche: die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr und die Teilnahme am allgemeinen Verkehr. Wirtschaftlicher Verkehr Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- und Güteraustausch teilnimmt. Allgemeiner Verkehr Die Teilnahme am allgemeinen Verkehr erforde...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.1.1 Persönliche Selbstständigkeit

Erforderlich ist eine Betätigung auf eigene Rechnung (sog. Unternehmerrisiko) eigene Verantwortung (sog. Unternehmerinitiative). Abgrenzungsprobleme entstehen hier vor allem zur Einkunftsart nichtselbstständige Tätigkeit nach § 19 EStG. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Gesamtbild der Tätigkeit. Vertragliche Vereinbarungen, Art der Entlohnung oder die Art der Tätigkei...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.2 Besonderheiten bei Heilberufen

Einen Heilberuf oder Heilhilfsberuf übt derjenige aus, dessen Tätigkeit der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dient. Dazu gehören auch Leistungen der vorbeugenden Gesundheitspflege. Soweit Heil- oder Heilhilfsberufe nicht zu den Katalogberufen zählen, ist ein solcher Beruf einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG g...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7.2 Sonstige Abgrenzungsfragen

In der Praxis ergeben sich u. a. bei Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten Abgrenzungsprobleme insbesondere wenn neben eigenen Produkten auch Fremdprodukte verkauft werden (z. B. in einem Hofladen)[1]. Wesentliche Kriterien bei der Abgrenzung sind dabei:[2] Allgemeine Grundsätze Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.8.3 Beteiligung berufsfremder Personen bei Personengesellschaften

Neben der gemischten Tätigkeit von ausschließlich freiberuflich Tätigen führt auch die Beteiligung einer berufsfremden Person zur Gewerblichkeit der gesamten Betätigung. Eine Personengesellschaft, die sich aus Angehörigen unterschiedlicher freier Berufe zusammensetzt, ist jedoch nicht bereits vom Grundsatz her als gewerbliche Mitunternehmerschaft einzustufen.[1] Als berufsfre...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.1 Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.3 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Problematisch sind Fälle, in denen die Tätigkeit unter Mitwirkung von Arbeitnehmern durchgeführt wird. Die Mithilfe von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn der Berufsträger weiterhin persönlich die freiberufliche Tätigkeit ausübt und dabei aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist.[1] Eine lei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.1 Ansässigkeit der Beteiligten (lit. a, b)

Rz. 60 Als weiteres Kriterium dafür, dass eine grenzüberschreitende Gestaltung vorliegt, stellt § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO auf die Ansässigkeit der Beteiligten ab. Es dürfen nicht alle Beteiligten in einem Steuerhoheitsgebiet ansässig sein. Nicht erfasst ist damit zunächst der Fall, dass es nur einen an der Gestaltung Beteiligten gibt.[1] Dabei kommt es nur auf die an der Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.2 Sachlich

Rz. 17 Der Freibetrag ist auf das Einkommen anzuwenden, das durch § 7 Abs. 2 KStG als "Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25" definiert wird. Es ist der letzte Schritt, bevor sich das "zu versteuernde Einkommen" ergibt. Aus diesem Grund wirkt sich der Freibetrag nicht in der Gewerbesteuer aus[1], weil Ausgangspunkt für die Gewerbesteue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.3.2 Ausländische Betriebstätte (lit. c)

Rz. 70 Gem. § 138d Abs. 2 Nr. 2 lit. c AO kann sich der erforderliche grenzüberschreitende Bezug der Steuergestaltung auch daraus ergeben, dass ein an der Gestaltung Beteiligter in einem anderen Steuerhoheitsgebiet seiner Geschäftstätigkeit über eine dort gelegene Betriebstätte nachgeht und die Gestaltung der Betriebstätte zuzuordnen ist. Der Begriff des Beteiligten ist dabe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Doppelt ansässige Körperschaft als Inhaltsadressat (Abs. 1)

Rz. 30 Nach § 14b Abs. 1 Satz 1 AO sind Verwaltungsakte an die ausländische Körperschaft mit Verwaltungssitz im Inland zu richten, soweit sie nach den Steuergesetzen Steuerschuldner ist. Das gilt nach § 14b Abs. 1 Satz 2 AO unabhängig von der Qualifikation der doppelt ansässigen Körperschaft als juristische Person nach inländischem Gesellschaftsrecht. Für die auch nach inlän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.[1] Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag[2], das ist grundsätzlich der nach den Vorschriften des EStG bzw. des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewS...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Grundstücksunternehmen und bloßes Halten von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage: kürzungsschädlich Streitig ist die Anwendbarkeit der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG. Die klagende GmbH hält und verwaltet eigenes Immobilienvermögen. Im Anlagevermögen befinden sich außerdem zwei Oldtimer, die als Wertanlage mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft worden ...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.4 Spätere Veräußerung der KG-Anteile

Rz. 827 Werden nach der Umwandlung die KG-Anteile veräußert, so liegen bei der Einkommensteuer gewerbliche Einkünfte i., d. §§ 16, 34 EStG vor. Dabei mindert der Veräußerungsgewinn eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten für den Erwerb seines Gesellschaftsanteils der formwechselnd in die KG umgewandelten GmbH-Antei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 3 Steuersatz (Abs. 1)

Rz. 12 Konkret beträgt der Körperschaftsteuersatz derzeit 15 %. Er ist mit dem zu versteuernden Einkommen zu multiplizieren, das in § 7 Abs. 2 KStG geregelt ist. Rz. 13 Wird auch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % berücksichtigt, ergibt sich eine zusätzliche Belastung von 0,825 % (0,15 * 0,055). Tritt die Gewerbesteuer standardisiert (400 % Hebesatz) hinzu, ergibt sich eine w...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Grundstücksunternehmen und bloßes Halten von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage: kürzungsschädlich

Streitig ist die Anwendbarkeit der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG. Die klagende GmbH hält und verwaltet eigenes Immobilienvermögen. Im Anlagevermögen befinden sich außerdem zwei Oldtimer, die als Wertanlage mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft worden sind. Mit den Oldtimern wurden bislang keinerlei Erträge erzielt. Das FG entschied: Sämtliche nicht in §...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GewSt bei Veräußerung einer aus einer GmbH durch Formwechsel entstandenen freiberuflich tätigen Personengesellschaft

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine ausschließlich freiberuflich tätige Personengesellschaft umgewandelt, unterliegt die spätere Veräußerung eines (Teil-) Mitunternehmeranteils an der Personengesellschaft auch dann der GewSt, wenn die Veräußerung an einen schon an der Kapitalgesellschaft beteiligt gewesenen Mitunternehmer erfolgt. Hess. FG v. 2.8.2023 – 8 K 1429/21, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Betriebsverpachtung: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Eine Betriebsverpachtung schließt die Gewährung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht aus, wenn das Betriebsgrundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs darstellt und die Mitvermietung weiterer Betriebsvorrichtungen an sich gewerbesteuerlich unschädlich ist (a.A. FG Düsseldorf v. 22.6.2022 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zinsen aus Darlehensvergabe an zu derselben Unternehmensgruppe gehörende Schwestergesellschaften

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG enthält keine unbeschränkte persönliche Steuerbefreiung. Von der GewSt befreit werden vielmehr nur die aus dem Betrieb der Einrichtung resultierenden Erträge. Soweit der Träger der Einrichtung außerhalb derselben Erträge erzielt, unterliegen diese der GewSt. Bei der Abgrenzung ist nicht zwischen gegenstands- oder tätigkeitsbezogener Abgrenzung zu ...mehr

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Handelsvertreter / Zusammenfassung

Begriff § 84 HGB definiert den Handelsvertreter als selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig ist, wer im Wesentlichen seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei bestimmen kann und eigenes unternehmerisches Risiko trägt. Er handelt in fremdem Namen und fü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) GewSt-Befreiung für berufsbildende Einrichtungen: GmbH als Subunternehmer

Die GewSt-Befreiung für berufsbildende Einrichtungen setzt nicht voraus, dass die zu unterrichtenden Personen Vertragspartner der die Leistung erbringenden Einrichtung sind und deren sachliche und rechtliche Organisation der eines klassischen Schulbetriebs entspricht (entgegen A 4.21.2 Abs. 2 UStAE). Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen, die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 223 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn I als Gewinn i. S. d. § 16 EStG zu versteuern, wobei die §§ 16 und 34 EStG nicht zur Anwendung kommen. Gewinn i. S. d. § 16 EStG bedeutet lediglich, dass es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt. Bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs bleibt jedoch § 18 EStG einschlägig. Rz. 224 Der Gewinn unterlie...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Nach § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.4 Gewerbesteuer

Wird eine Baustelle mehr als 6 Monate betrieben, begründet dies eine neue Betriebsstätte.[1] Damit erwirbt die Gemeinde, in welcher die Baustelle liegt, einen Gewerbesteueranspruch. Der Gewerbesteuermessbetrag ist dann zu zerlegen.[2] Zerlegungsmaßstab sind die in der jeweiligen Betriebsstätte gezahlten Arbeitslöhne.[3] Aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ergibt sich eine a...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 4 Gewerbesteuerliche Fragen

Gemäß § 8 Nr. 1d GewStG werden 20 % der Leasingraten für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzugerechnet.[1] Nach § 8 Nr. 1e GewStG gilt dies auch für 50 % der Leasingraten für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Entgegen der früheren Rechtslage kommt es nicht me...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.4 Abbau des Nettozinsaufwands

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde zum 1.1.2008 eine Zinsschranke eingeführt. Danach dürfen die die Zinseinnahmen übersteigenden Zinsausgaben nur bis zu 30 % des Vorsteuergewinns einschließlich Abschreibungen (Ebitda) abgezogen werden. Die verbleibenden Sollzinsen dürfen vorgetragen und so in späteren Wirtschaftsjahren Gewinn mindernd berücksichtigt werden.[1] ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 1.2 Architekten und Bauingenieure

Bei Architekten und Bauingenieuren ist auf eine strenge Abgrenzung der Einkunftsarten zu achten. Während Bauunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen,[1] die stets der Gewerbesteuer unterliegen,[2] erzielen Architekten und Bauingenieure als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[3] – diese Einkünfte sind gewerbesteuerfrei. Gemischte Tätigkeiten[4] Wird neben...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen – in den Stadtstaaten die Finanzämter –...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Stundung und Vollstreckungsmaßnahmen

Tz. 22 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerpflichtige, welche nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können bis zum 31.3.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2020

Tz. 26 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Entsprechend der Regelungen für 2021/2022 konnten auch schon für den Veranlagungszeitraum 2020 auf Antrag die für das Jahr 2020 festgesetzten Vorauszahlungen für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabgesetzt werden, wenn absehbar war, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im Jahr 2020 voraussichtlich geringer sein werden al...mehr