Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.6 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter

10.6.1 Nach § 10 Abs. 6 AStG werden Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter auch bei Vorliegen eines DBA der Besteuerung unterworfen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Einkünften mit Kapitalanlagecharakter im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 und denen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG; letztere sind nur in Höhe von 60 v.H. bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrage...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder – Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11. März 2015, I R v. 14.12.2015,BStBl. I 2015, 1090

Der BFH hat mit Urteil vom 11. März 2015, BStBl II S. 1049, entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen Kapitalgese...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

10.5.1 Für die Anwendung eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Zwischengesellschaft wird der Hinzurechnungsbetrag wie eine Gewinnausschüttung behandelt (§ 10 Abs. 5 AStG). Er unterliegt danach grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung. 10.5.2 Sieht das Abkommen für Gewinnausschüttungen, die einer wesentlich beteiligten deutschen...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.7 Konzernfinanzierung

Bei entsprechendem Nachweis sind Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter nach § 10 Abs. 7 AStG nur mit 60 v.H. anzusetzen, wenn sie aus der innerkonzernlichen Finanzierung ausländischer Betriebsstätten und konzernzugehöriger Gesellschaften stammen, ohne Rücksicht darauf, woher die Mittel kommen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland befindlichen Betriebsstätten oder Ge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.5 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

§ 10 Abs. 5 bis 7 AStG sind durch Artikel 11 des StVergAbG aufgehoben worden; die nachfolgenden, kursiv gedruckten Textziffern beziehen sich deshalb auf die Gesetzesfassung, die für Zwischeneinkünfte anzuwenden ist, die in Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, die in der Zeit vom 1.1.2001 bis einschließlich 31.12.2002 begonnen ha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Wenige Änderungen. § 10 hat in seiner Entstehungsgeschichte keine grundlegenden Änderungen erfahren. Dies beruht vor allem darauf, dass die Bestimmung nicht die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung berührt, sondern eher als technische Durchführungsvorschrift verstanden werden muss. Gerade diese Tatsache hat im Ergebnis dazu geführt, dass die B...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG die Buchwerte fortzuführen,sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Eine gewinnrealisierende Entnahme liegt somit nicht vor, wenn ein Wirtschaftsgut von einem Betrieb in einen anderen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.4 Realteilung mit Wertausgleich

Rz. 220 Eine Realteilung mit Wert- oder Spitzenausgleich liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich an den anderern Mitunternehmer leistet, weil er etwa im Rahmen der Realteilung Wirtschaftsgüter übernommen hat, deren Verkehrswerte den Wert seines Anteils am Gesamthandsvermögen übersteigen.[1] Trotz der Zahlung eines Spitzenausgleichs sind nach § ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.2 Sperrfrist

Rz. 213 Der gemeine Wert ist rückwirkend anzusetzen, soweit bei einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter zum Buchwert übertragen worden sind, wenn innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung bestimmte Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen werden. Zur Nachversteuerung der stillen Reserven kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Veräußerung oder Entnahme von Gr...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.2 Möglichkeiten der Überführung

Rz. 168 Bei der Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen eines Mitunternehmers kommen in der Praxis insbesondere folgende Fälle in Betracht: Das Wirtschaftsgut wird der Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung überlassen. Der Gesellschafter, der das Wirtschaftsgut der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen hat, scheidet aus der Personengesellschaft aus....mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe von der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit die eigentliche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Mit der Anerkennung als steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Insbesondere handelt es sich um folgende Befreiungen und Vergünstigungen: Steuerneu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Pferderennvereine können wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1b) als eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine Förderung der Tierzucht nur begünstigt ist, wenn sie der Allgemeinheit dient (§ 52 Abs. 1 AO; Anhan...mehr

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Unionsrechtskonforme Auslegung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs

Kommentar Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht, so hatte der EuGH kürzlich entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung die bisherigen Voraussetzungen für eine Kürzung von Beteiligungserträgen deutlich gemildert. Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg Eine Gewinnausschüttung aus einer Beteiligung außerhalb der EU kann der Gewerbesteuer unterliegen, wenn...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit

Leitsatz Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei. Normenkette § 5 Abs. 1 Nr. 9, § ...mehr

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Steuerfahndung: Besonderhei... / 6.1 Schreiben vom Veranlagungsfinanzamt

Hat der Mandant von dort ein Schreiben erhalten, ist die Selbstanzeige noch möglich. Genau das wünschen sich die Absender von Amts wegen. Wird das Schreiben nicht beantwortet (also keine Selbstanzeige erstattet), hat das Finanzamt folgende Optionen: Eine Schätzung der Einnahmen auf Grundlage der vorliegenden Belege. Fällt sie günstig aus, zahlt der Steuerpflichtige und ist mö...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Normenkette § 10a Satz 10, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt? 2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Streitwert bei der Spielvergnügungsteuer

Leitsatz Der Streitwert für ein Verfahren betreffend die Spielvergnügungsteuer ist nicht um gegenläufige ertragsteuerliche Folgewirkungen zu mindern. Normenkette § 52 Abs. 3 und Abs. 1 GKG Sachverhalt Die Klägerin war im Revisionsverfahren (BFH, Urteil vom 21.2.2018, II R 21/15, BFH/NV 2018, 896, BFH/PR 2018, 229) gegen die Festsetzung von Spielver­gnügungsteuer unterlegen; ih...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Haftung des Schuldners ohne abweichende Regelung im Plan (§ 227 Abs. 1)

Rn 2 Dazu sieht § 227 Abs. 1 vor, dass der Insolvenzschuldner – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Plan – von seinen Verbindlichkeiten (ohne Wohlverhaltensphase) in vollem Umfang frei wird, wenn er die im Insolvenzplan vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten erfasst auch etwaige Gläubigerforderungen aufgrund vors...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zerlegung der Gewerbesteuer bei Betriebsführungsverträgen

Leitsatz Wird ein Produktionsbetrieb und das Personal auf eine Schwestergesellschaft als Betriebsführungsgesellschaft übertragen, kann darin eine sachliche Unbilligkeit für eine Zerlegung in besonderen Fällen i. S. d. § 33 GewStG zu sehen sein. Sachverhalt Die X AG hat ihre Produktionsbetriebe auf drei Schwester-GmbH (XN, XS und XU) übertragen. Mit diesen wurden "unechte" Bet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist. Normenkette § 3, § 4 SolZG, § 35, § 15, § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG, § 1 Abs. 5 Satz 1, § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG Sachverhalt Das F...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Leitsatz Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist. Normenkette § 3 SolZG, § 15, § 35, § 51a Abs. 2 Satz 3 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG Sachverhalt Die Kläger, zusammen zur Einkommensteuer veran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Steuerrecht / II. Gewerbesteuer

Rz. 80 Grundsätzlich führt die Erbengemeinschaft die im Nachlass befindlichen Einkunftsquellen fort. Die Erben werden Mitunternehmer, soweit es sich um eine Gewinneinkunftsquelle (Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft) handelt.[95] Rz. 81 Konnte der Erblasser jedoch mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbebetrieb und selbstständige Tätigkeit nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Volle Berücksichtigung der durch die partielle Steuerpflicht ausgelösten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags

Tz. 31 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die pauschale Einkommensermittlung (s Tz 30), die auf § 6 Abs 1 bzw § 6 Abs 5 S 1 KStG beruht, schließt es uE nicht aus, Aufwendungen, die ausschl den stpfl Teil der Kasse betreffen, dort auch in vollem Umfang zu berücksichtigen. Insbes die durch die partielle St-Pflicht entstehende Belastung mit KSt, SolZ und ggf GewSt ist uE – entgegen der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 22 Realsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig beschränkt sich bei den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer, s. § 3 Abs. 2 AO) die Tätigkeit der FA weitgehend auf die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge, während die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung dieser Steuern den steuerberechtigten Gemeinden übertragen worden ist (s. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Haftung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrem Umfang nach reicht die Haftung nicht weiter als der strafbare Vorsatz des Haftenden. Ging dieser Vorsatz z. B. nur auf Beteiligung an einem Teilstück einer Steuerhinterziehung, so umfasst die Haftung nur den entsprechenden Teil der hinterzogenen Steuer. Desgleichen kommt bei einem Täter, der in seinen Vorsatz nur die Verkürzung von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 185 bis 189 AO befassen sich ausschließlich mit der Zerlegung von Steuermessbeträgen und betreffen daher zur Zeit lediglich die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Zerlegung bedeutet die Aufteilung des Steuermessbetrags auf verschiedene steuerberechtigte Gemeinden, in deren Gebiet Teile des Steuergegenstandes (Grundstück, Gewerbebe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tateinheit

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dieselbe Handlung kann zugleich gegen mehrere Strafgesetze verstoßen (Tateinheit oder rechtliches Zusammentreffen = Idealkonkurrenz, s. § 52 StGB), sei es gegen mehrere Steuerstrafgesetze (z. B. § 370 und § 372 bzw. § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO) oder gegen ein Steuerstrafgesetz und ein Strafgesetz anderer Art. Voraussetzung ist, dass die zur E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beschränkung der Haftung auf Betriebsteuern

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gehaftet wird nur für diejenigen Steuern des Unternehmens, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebsteuern), soweit sie während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung (und der Zeit der entsprechenden Zuordnung der Gegenstände zum Betrieb) entstanden sind. Als Betriebsteuern sind nur Steuern a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist Anknüpfungspunkt u. a. für die Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die beschränkte Steuerpflicht im Bereich der Steuern vom Einkommen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2a) EStG), den Ausschluss des Progressionsvorbehaltes nach § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG, die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter (§§ 17ff. AO), die D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besteuerungsgrenze

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 64 Abs. 3 AO enthaltene Besteuerungsgrenze führt dazu, dass die gemeinnützige Körperschaft dann nicht der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer unterliegt, wenn ihre Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus den nach § 64 Abs. 2 AO als Einheit behandelten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben den Betrag von 35 000 Euro im Jah...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Steuerrechtsfähigkeit

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während die formelle Beteiligteneigenschaft (s. §§ 78, 186, 359 AO) wie auch die Handlungsfähigkeit (s. § 79 AO) geregelt sind, fehlt es an einer gesetzlichen Definition der Beteiligtenfähigkeit, d. h. der Fähigkeit, Rechtssubjekt eines abgabenrechtlichen Verfahrens zu sein. Diese materielle Beteiligungsfähigkeit kommt jedem zu, der Trä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Begriff der sachlichen Zuständigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter sachlicher Zuständigkeit versteht man die Verteilung der den Behörden zugewiesenen Verwaltungsaufgaben auf verschiedene Verwaltungsträger nach sachlichen Gesichtspunkten, d. h. nach der Art des zugewiesenen Aufgabenbereichs. Bei der Zuständigkeitsregelung innerhalb einer Behörde (Geschäftsverteilung) handelt es sich nicht um die Re...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anzeigepflichtige

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anzeigepflichtig sind Stpfl., die nicht natürliche Personen sind. Damit werden im Grundsatz Körperschaften, Vereine, Vermögensmassen und Personengesellschaften erfasst. Streitig ist aber, ob aus der Bezugnahme auf § 20 AO eine Einschränkung in dem Sinne folgt, dass die Anzeigepflicht gegenüber dem FA nur für solche Steuerschuldner gilt, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Personengesellschaft

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide und Steuermessbescheide sind an die Gesellschaft zu richten, wenn die Gesellschaft selbst Steuerschuldner ist. Dies gilt z. B. für die Umsatzsteuer (§ 13a UStG), die Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die Kraftfahrzeugsteuer (§ 7 KraftStG), die pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 3 EStG), die Festsetzung des Grundsteu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. BGB

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 2382, 2383 BGB: Haftung des Erbschaftskäufers. Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (s. §§ 705ff. BGB) stellt sich die Frage nach der Haftung der Gesellschafter da, wo die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Steuerrechtssubjekt und damit selbst Steuerschuldner ist. Das ist z. B. bei der Umsatzsteu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Personengesellschaften

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die Steuerrechtsfähigkeit der Personengesellschaften (OHG, KG, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) richtet sich nach materiellem Steuerrecht. Sie sind beispielsweise umsatz- und grunderwerbsteuerpflichtig sowie Schuldner der Gewerbesteuer. Im Anschluss an die geänderte BGH-Rechtsprechung zur Teil-Rechtsfähigkeit der GbR nimmt der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr