Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Personengesellschaften

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die Steuerrechtsfähigkeit der Personengesellschaften (OHG, KG, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) richtet sich nach materiellem Steuerrecht. Sie sind beispielsweise umsatz- und grunderwerbsteuerpflichtig sowie Schuldner der Gewerbesteuer. Im Anschluss an die geänderte BGH-Rechtsprechung zur Teil-Rechtsfähigkeit der GbR nimmt der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 1 AO werden die nach den Steuergesetzen zu ermittelnden Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festgesetzt. Das ist nur bei den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 AO: Grundsteuer und Gewerbesteuer) der Fall (§§ 13ff. GrStG und §§ 11 und 14 GewStG. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahlen auf d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme erfolgt in einem besonderen Verfahren durch besonderen Verwaltungsakt und nicht im Steuerfestsetzungsverfahren (BFH v. 07.07.2004, II R 3/03, BStBl II 2004, 1006 m. w. N.; s. Rz. 27). Sie kann auch nach Bestandskraft der Steuerfestsetzung und nach Eintritt der Festsetzungsverjährung getroffe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinsen sind durch Zinsbescheid festzusetzen (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO; s. auch die Erläuterungen zu s. § 239 AO). Ein Ermessensspielraum besteht nicht (BFH v. 27.04.1991, V R 9/86, BStBl II 1991, 822). Der Zinsbescheid muss eindeutig erkennen lassen, wer Bekanntgabe- oder Inhaltsadressat ist (BFH v. 03.11.2005, V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Was Steuern sind, bestimmt § 3 Abs. 1 AO. Zu den Steuern gehören auch Rückforderungsansprüche wegen nicht geschuldeter Steuererstattungen (s. § 37 AO Rz. 6 ff. AO; Loose in Tipke/Kruse, § 240 AO Rz. 9). Der Rückforderungsanspruch wird nicht durch Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO), sondern mit Abrechnungsbescheid geltend gemacht. Tz. 7 Stan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anderweitige Erledigung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 236 Abs. 2 AO ordnet die entsprechende Anwendung des § 236 Abs. 1 AO an, wenn die in § 236 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, die sich ihrem Wesen nach und im Ergebnis nicht von den Fällen unterscheiden, in denen die Änderung unmittelbar durch die Gerichtsentscheidung veranlasst ist. Die Entscheidung muss kau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Gesamthandseigentum

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Gegensatz zum Miteigentum, das ein Eigentum nach Bruchteilen ist (s. §§ 1008ff., 741 ff. BGB), steht beim Gesamthandseigentum das Eigentumsrecht den Beteiligten dergestalt zu, dass über die zum Gesamthandsvermögen gehörigen Wirtschaftsgüter nur gemeinsam verfügt werden kann. Über seinen Anteil kann der Beteiligte ohne antizipierte Zu...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 233a Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt die Verzinsung auf die Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Nur wenn die Festsetzung dieser Steuern zu einer Steuernachforderung oder einer Steuererstattung führt, tritt Zinspflicht ein. Bei der Umsatzsteuer tritt die Zinspflicht auch ein, wenn der Stpfl. nachträglich auf die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Verzinsung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts ein, sondern...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei Beteiligung an Zebragesellschaft

Leitsatz Einer grundstücksverwaltenden, nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegenden Gesellschaft ist die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht deshalb zu verwehren, weil sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist. Normenkette § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Sachver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einheitswerte des Grundbesitzes dienen bzw. dienten der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehört neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Ebenfalls betroffen waren bis zur Einführung der Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) auch die Grunderwerbsteuer[2] und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.[3] Die Vermögensteuer, für die die Einheitswer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Bedeutung der Vorschrift liegt grundsätzlich in der gesetzlichen Festlegung der Hauptfeststellung. Dabei kommt dem zeitlichen Aspekt lediglich eine untergeordnete Rolle zu. Durch die turnusmäßig wiederkehrende Feststellung der wirtschaftlichen Einheiten sollte eine Anpassung der Werte an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, da sich diese im Zeita...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit Sondervergütung bei Tonnagesteuer –Erstattung von GewSt durch Personengesellschafter an Gesellschaft keine Sonderbetriebsausgabe

Leitsatz 1. Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden. 2. Stellt eine Personengesellschaft als Schuldner der Gewerbesteuer ihren Gesellsch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sukzessive anteilige Veräußerung innerhalb der Sperrfrist ist unschädlich

Leitsatz Veräußert der Einbringende innerhalb des 7-Jahreszeitraums nach § 22 Abs. 1 UmwStG nur sukzessiv Teile der erhaltenen Gesellschaftsanteile begründet dies keine rückwirkende Gewerbesteuerpflicht. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG wurde zum 31.3.2013 zu Buchwerten in eine AG umgewandelt. Die Kommanditisten A und B erhielten bei dieser Umwandlung Aktien der AG. B veräußert...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG

Leitsatz Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt. Normenkette § 19 UStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Leitsatz 1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. 2. Die Fiktion eines in Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2 Anzeigen an die Gemeinde

Rz. 6 Alle – potenziellen – Realsteuerpflichtigen[1], die nicht natürliche Personen sind, haben gegenüber den Gemeinden die in der Vorschrift genannten Umstände anzuzeigen. Da sich hier aus der Nennung des Adressaten auch keine Einschränkung ergibt, trifft die Anzeigepflicht auch die Personengesellschaften.[2] Rz. 7 Die Vorschrift erfasst nur den von der Grundsatzregelung des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungskosten: Lösungsa... / 3.2 Die Verwaltungskosten nach Kostenarten

In der Kostenrechnung werden die Kosten, nach Arten zusammengefasst, meist aus der Buchhaltung übernommen. Viele der Kostenarten können auf alle Kostenstellen verbucht werden, wie z. B. die Personalkosten. Andere wiederum sind fest mit einer verursachenden Stelle verbunden, z. B. Wartungskosten für Maschinen, die nur in der Produktion anfallen können. Auch im Bereich der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. KabE v. 30.6.1971

(1) Der Hinzurechnungsbetrag ist um Gewinnanteile zu kürzen, die der unbeschränkt Steuerpflichtige in dem Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 2 anzusetzen ist, von der ausländischen Gesellschaft bezieht. (2) Soweit die Gewinnanteile den Hinzurechnungsbetrag übersteigen, ist ein Betrag in Höhe der Einkommen- oder Körperschaftsteu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausgaben

Tz. 18 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Folgende Ausgaben dürfen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden und sind aus diesem Grund als steuerneutrale Posten zu behandeln: die Steuern vom Einkommen und die sonstigen Personensteuern (Körperschaftsteuer, anrechenbare Körper- und Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag), die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgabe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / b) Begründung

Zu Nummern 3 bis 6, 8 bis 11 (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 und 4, § 20 und § 21 Abs. 7 und 8 AStG) Der Entwurf tritt zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und Neutralität der deutschen Besteuerung ungerechtfertigten Steuervorteilen durch den Einsatz ausländischer Rechtsträger mit Kapitalfunktion entgegen. Die Maßnahmen sind in die allgemeinen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 7 Ausblick

Mit der Entscheidung des BVerfG v. 10.4.2018[1] hat eine jahrelange Hängepartie zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der grundsteuerlichen Einheitsbewertung ihr Ende gefunden. Die Grundsteuer mit einem jährlichen Aufkommen von in den letzten Jahren zwischen 13 und 14 Milliarden EUR stellt nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die drittgrößte Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer (Rechtslage bis... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer (GrSt) ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer[1] . Steuergegenstand ist der Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes. Dabei wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Betrieben[2], Grundstücken[3] und den Betriebsgrundstücken[4] differenziert. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer als Objektsteuer geschuldet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz Ist im Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG enthalten, ist dieser bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Sachverhalt Eine GmbH hatte ausländische Tochterkapitalgesellschaften in den Niederlanden, Luxemburg und in d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Verlagerung von Einkünften ... / 1 Zielsetzung

Mit der Verlagerung von Einkünften lassen sich verschiedene steuerliche Zielsetzungen verwirklichen: Die Verlagerung von Einkünften auf den Ehegatten dient häufig dazu, im Rahmen einer Ehegatten-Einzelveranlagung[1] Nachteile im Bereich des Tarifs zu vermeiden. Oft erlaubt erst eine Verlagerung von Einkünften die möglichen Vorteile der Ehegatten-Einzelveranlagung auszuschöpfe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren – Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. Bei verzinslichen Wertpapieren, die eine Forderung in Höhe ihres Nominalwerts verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig (Bestätigung des Senatsurteils vom 8. Juni 2011, I R 98/10, BFHE 234, 137, BStBl II 2012, 716). 2. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den den ausländ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensverwaltung / 1 Abgrenzung zur ­gewerblichen Tätigkeit

Trotz der Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer nach § 35 EStG und der Ausweitung der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bestehen weiterhin Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen gewerblichen und rein vermögensverwaltenden Einkünften. Der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von den gewerblichen Einkünften kommt daher unverä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn das Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag ausgeschieden ist. Sachverhalt Eine GmbH war in der Baubranche tätig. Sie mietete in 2008 eine Vielzahl von Maschinen und Baustelleneinrichtungen an. Den Aufwand für die darin enthaltenen Finanzierungsentgelte bezog...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bezugsgrößen: Richtige Bezu... / 2.3 Bezugsgrößen für Gemeinkostenarten wählen

Am besten ist es, Sie nehmen die Kostenartenliste und überlegen sich für jede Gemeinkostensart, welche Bezugsgrößen für die Verteilung auf die Kostenstellen überhaupt in Betracht kommen. Wenn Sie für eine Kostenart mehrere mögliche Bezugsgrößen finden, sollten Sie dies in der Liste festhalten und dann bei großen Positionen ggf. mit den Kostenstellenleitern über eine geeignet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Die rechtlichen Folgen des Abrechnungsteils in einem Steuerbescheid werden im Rahmen einer Verfügung der OFD Niedersachsen vom 26.02.2015 – S 0450–49 – St 144 nochmals umfassend dargestellt. Tz. 2 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 In den Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheiden bei steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgt neben ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 44 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wie bereits ausgeführt schränkt § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Körperschaftsteuerbefreiung nur für eventuell erhaltene steuerpflichtige Geschäftsbetriebe ein. § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) definiert jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten dahingehend, dass diese über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus gehen (§ 14 Satz 1 AO, Anhang 1b). ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit.

Leitsatz Auch falsche rechtliche Erwägungen eines Sachbearbeiters im Finanzamt führen zum Ausschluss einer Korrekturmöglichkeit aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft. In der Steuererklärung für das Jahr 2010 erklärte der steuerliche Vertreter der Gesellschaft nicht abziehbare Gewerbesteuer von 2.531 EUR bei einem Jahres...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Zuständigkeit im Haftungsverfahren (§ 24 AO)

Rz. 14f Der Erlass eines Haftungsbescheids setzt die Ermessensausübung der zuständigen Finanzbehörde voraus .[1] Ein durch eine unzuständige Finanzbehörde erlassener Haftungsbescheid ist regelmäßig rechtswidrig, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, so dass außer im Fall einer Ermessensreduzierung auf Null § 127 AO nicht greift.[2] Für die örtliche Zuständigkeit z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / 1.1 Besteuerung von Investmentfonds bis zum 31.12.2017

Der Investmentfonds als solches gilt als Sondervermögen und war von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Besteuerung richtete sich ertragsteuerlich nach dem sog. Transparenzprinzip, welches auch bei der Besteuerung von Personengesellschaften Anwendung findet. Es erfolgte daher eine Versteuerung der Erträge auf Ebene des Gesellschafters und nicht auf E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.2 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 29c Gegen den Haftungsbescheid in Form der Einspruchsentscheidung[1] ist die finanzgerichtliche Anfechtungsklage gem. §§ 40, 44 FGO gegeben.[2] Bei der Haftung für Gewerbesteuer bzw. Kirchensteuer ist entsprechend des Ausführungen zu Rz. 29b die Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten nach §§ 40, 42 VwGO als gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben.[3] Die Überprüfung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.2 Inhalt der Einwendungen

Rz. 29a Im Einspruchsverfahren kann der Beteiligte alle Einwendungen gegen den festgesetzten Haftungsanspruch bzw. dessen Geltendmachung erheben. Er kann z. B. einwenden, dass die haftungsbegründenden Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm[1] nicht erfüllt seien[2]; der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, für den gehaftet werden soll[3], nicht entstanden[4]. , zu hoch festg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betrieb von Geldspielautomaten: steuerpflichtig mit dem Kasseninhalt

Leitsatz Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beim Betrieb eines Geldspielautomaten sind die Kasseneinnahmen des Aufstellers abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist von den Spielern als Endverbrauchern an die Aufsteller gezahlt worden, sodass auch durch die Abwälzung der Umsatzsteuer an die Endverbraucher eine Belastung durch Umsatzsteuer und zusätz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte eines national und international tätigen Fußballschiedsrichters: Gewerblichkeit und abkommensrechtliche Behandlung

Leitsatz 1. Fußballschiedsrichter sind selbständig tätig und nehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. 2. Ein international tätiger Schiedsrichter begründet am jeweiligen Spielort keine Betriebsstätte. 3. Bei den von Schiedsrichtern erzielten Einkünften handelt es sich nicht um solche eines Sportlers. Normenkette § 2, § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 10, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsentscheidung: S... / 1.2 Notwendigkeit der expliziten Steuerberücksichtigung

Der Staat partizipiert in Form der Ertragsteuern an der Einkommens- und Ertragserzielung von natürlichen und juristischen Personen. Zu dieser Steuerart zählen beispielsweise die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag, der sich als Annexsteuer wiederum an der Höhe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer bemisst. Daneben find...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG

Kommentar Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor. Schnellübersicht Das BMF-Schreiben befasst sich vor allem mit den folgenden Themen: Anwendungsbereich des § 8c KStG, schädlicher Beteiligungserwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzungsrechnung / 5 Wie ist die Vorgehensweise bei der Abgrenzungsrechnung?

Die Abgrenzungsrechnung ist ein wesentlicher Baustein der betriebswirtschaftlichen Theorie. Daher hat es schon früh die entsprechenden Abläufe gegeben, die von der Wissenschaft als optimal empfohlen wurden. Diese haben sich in der Praxis bewährt und finden sich in vielen Anwendungen in der Kostenrechnung wieder. Die grundsätzlichen Regeln werden sicherlich je nach individuel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital: Ausgestaltung... / 2.2 Selbstfinanzierung

Unter Selbstfinanzierung ist die Finanzierung aus Gewinnen, die ganz oder teilweise im Unternehmen zurück behalten werden, zu verstehen. Diese Finanzierungsart wird der Eigenfinanzierung zugerechnet, da die Eigenkapitalgeber — anders als die Fremdkapitalgeber — keinen festen Zinsanspruch haben, sondern in der Regel am Gewinn beteiligt sind. Einbehaltene Gewinne stehen daher ...mehr