Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.8 § 28 GewStG (Allgemeines)

• 2020 Zerlegung des GewSt-Messbetrags / Konzerninterner Betriebsverpachtungsvertrag / Konzerninterner Betriebsüberlassungsvertrag mit Betriebsführungsauftrag / § 28 GewStG / § 29 GewStG Konzerninterne Unternehmensverträge können sich auf die interkommunale Verteilung der GewSt auswirken. Bei Abschluss eines konzerninternen Vertriebsverpachtungsvertrags gehen die Arbeitsverhä...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.10.4 Organschaft über die Grenze

Die Frage der Anerkennung einer grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen Gesellschaften unter Übertragung der vom EuGH erstmals im Urteil Marks & Spencer aufgestellten Grundsätze auf die deutschen Organschaftsregeln bleibt weiter unbeantwortet. Für den BFH erfordert eine grenzüberschreitende Verlustverrechnung jedoch zumindest die tatsächliche Verlusttragung durch d...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 3.3 Verbesserungen beim Optionsmodell

Mit der Einführung des sog. "Optionsmodells" nach § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ein (ertragsteuerliches und verfahrensrechtliches) Wahlrecht eingeräumt, sich wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 301 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Umqualifizierung der Tätigkeit des Besitzunternehmens von Vermögensverwaltung zu Gewerbe wurde früher gestützt auf den betriebswirtschaftlich motivierten Gedanken der Wirtschaftseinheit. Die Vorstellung v wirtschaftlich einheitlichen Unternehmen wurde als steuerlich maßgebliches Kriterium jedoch aufgegeben durch den Beschluss des GrS des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 11.8 Bereich sonstige wichtige Vorgänge

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.1 Allgemeine Bilanzierungsvorschriften

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abführungssperre und Gewinnabführungsverträge (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 306 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Besteht zwischen zwei UN ein GAV, so darf eine Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag, den Zuführungsbetrag zur gesetzlichen Rücklage und den ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wird der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen a...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.31 Ergebnisverwendung

Eggert, Gewinnvorab trotz Verlust möglich – Leserfrage, BBK 16/2024, S. 768; Widder/Kraske, Der aktuelle Streit über die Zulässigkeit der Novation des Verlustausgleichsanspruchs aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag, BB 8/2024, S. 394; Kucher, Die Bilanzierung einer Ausschüttung im HGB-Konzern bei Vorliegen von vereinnahmten Dividenden von Nicht-Euro-Land-Tochterun...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.118 Zwischenberichterstattung

Gerlach/Philippsen, (Keine) Berücksichtigung eines Gewinnabführungsvertrags im Zwischenabschluss, StuB 22/2023, S. 908; Zülch/Retsch/Hugo, Quartalsberichterstattung – lästige Pflicht oder wichtige Updatefunktion? KoR 7-8/2023, S. 331.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.103 Umwandlungen

Hageböke/Stangl, Zur Zuordenbarkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungsverträgen als „neutrale Wirtschaftsgüter“ im Rahmen von Teilbetriebs-Umwandlungen, DK 7-8/2024, S. 277; Levedag, Keine Korrektu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6 Organschaftsfragen

Rz. 516 Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein. Rz. 517 Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eig...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.10 Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen

Rz. 131 Den Realisationszeitpunkt im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Gewinnabführungsverträgen markiert der Tag der Feststellung des Jahresabschlusses des abführungspflichtigen Unt. Sofern die Abschlussstichtage des abführenden und des berechtigten Unt identisch sind oder der des berechtigten Unt nach jenem des abführenden Unt liegt, soll dann auch nichts gegen eine Realisat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Gewinngemeinschaften und Gewinnabführungsverträgen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.2 Gesetzliche Rücklage

Rz. 150 Der gesetzliche Reservefonds der AG setzt sich aus der gesetzlichen Rücklage (§ 150 Abs. 1 und 2 AktG) und aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 3 Nr. 1–3 HGB (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) zusammen.[1] Die Einbeziehung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 HGB in den gesetzlichen Reservefonds der AG ist Art. 9 Passiva A. II. der Bilanzrichtlinie geschuldet. Dan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.4 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 188 Der Posten "Andere Gewinnrücklagen" nach § 272 Abs. 3 Satz 2 Alt. 3 HGB beinhaltet als Auffangtatbestand alle Gewinnrücklagen, die nicht in den Posten nach § 266 Abs. 3 A. III. 1. bis 3. HGB zu erfassen sind. Hierunter fällt bei der AG die Einstellung aufgrund satzungsmäßiger Dotierungspflicht nach § 58 Abs. 1 Satz 1 AktG bei Feststellung des Jahresabschlusses durch ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.18 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Abs. 2 Nr. 17)

Rz. 206 Der unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB auszuweisende Betrag ergibt sich durch die Zusammenrechnung des Ergebnisses nach Steuern, der sonstigen Steuern, der Aufwendungen aufgrund eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrages sowie der Erträge aus Verlustübernahme. Er entspricht dem Gewinn bzw. Verlust des Gj vor einstellungs- oder auflösungsbedingte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.17 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 197 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unt-Verträgen fordert § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung, ohne dass nähere Ausführungen dazu gemacht werden, an welcher Stelle dieser Ausweis vorzunehmen ist. So sind auch im gesetzlichen Gliederungsschema keine vorgegebenen Posten für diesen gesonderten Ausweis zu finden. Für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Einstandspflicht

Rz. 110 Als zentrale Voraussetzung für die Erleichterungsmöglichkeiten muss das MU eine Erklärung, für die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des TU im folgenden Gj einzustehen, abgeben.[1] Grundlage dafür ist Art. 37 Abs. 3 RL 2013/34/EU, der eine Haftung des MU für das jeweilige Gj verlangt. Idee ist, dass die Verpflichtung eine Kompensation für die Gläubiger...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 75 Mit § 272 Abs. 1a HGB wird für alle eigenen Anteile – unabhängig davon, ob sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen oder nicht – vorgeschrieben, dass diese auf der Passivseite der Bilanz in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen sind. Diese Bilanzierung knüpft an den Befund an, dass der Erwerb eigener Anteile zwar nicht rechtlich, a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.11 Beteiligungen (Nr. 11)

Rz. 79 Nach Nr. 11 müssen mittelgroße und große KapG, die direkt oder indirekt durch eine für ihre Rechnung handelnde Person[1] eine Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB eines anderen Unt halten, verschiedene Angaben machen. Börsennotierte Ges. haben nach Nr. 11b zusätzlich alle Beteiligungen an großen KapG anzugeben, die 5 % der Stimmrechte überschreiten. Die für Anleger bedeut...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Anteiliger Jahresüberschuss

Rz. 57 Der bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss ausgewiesene Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unt wird – soweit in dem Gj ein Jahresüberschuss auf der Ebene des assoziierten Unt entstanden ist – erfolgswirksam (gesonderter Posten in der Konzern-GuV) um den anteiligen beteiligungsproportionalen Jahresüberschuss erhöht, und zwar unabhängig davo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 277 HGB ergänzt die in § 275 HGB kodifizierten allgemeinen Gliederungsvorschriften, indem hier Definitionen für die GuV-Posten "Umsatzerlöse" und "Bestandsveränderungen" gegeben werden. Mit dem BilRUG ist die Pflicht zum gesonderten Ausweis "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" entfallen, sodass diese nicht mehr in § 277 HGB definiert werden....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Rechtsfolgen des § 271 HGB

Rz. 50 Die definitorischen Inhalte führen dazu, dass bei Erfüllung der Kriterien ein entsprechender Ausweis von Anteilen und weiteren Beziehungen zu den jeweiligen Unt innerhalb der Bilanz, der GuV oder des Anhangs gesondert zu erfolgen hat (Rz 4). Darüber hinaus ist die Rangfolge der Zuordnung zu beachten. Der Ausweis als verbundenes Unt ist angesichts der höheren Verbindung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Begriff

Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, die auf Leistungsaustausch i. S. v. § 320 BGB gerichtet sind und aus Sicht jedes Vertragspartners einen Anspruch und eine Gegenleistung begründen.[1] Rz. 122 Demnach stellen mangels Gegenleistung keine schwebenden Verträge dar: gesetzliche Haftung, Schenkung, Verlustübernahmeverpflichtung aufgrund eines...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 78 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 28 Die Einhaltung der in § 275 Abs. 2 und 3 HGB alternativ vorgegebenen Mindestgliederungsformen sowie die Beachtung der allgemeinen Grundsätze für die Gliederung (§ 265 HGB) sind zwingend, sodass von einer Verbindlichkeit des Gliederungsschemas gesprochen werden kann. Abweichende Gliederungen sind prinzipiell nicht zulässig. Allerdings sind i. R. weiterer gesetzlicher B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Grundsätzliche Unabänderbarkeit

Rz. 11 Der durch Tatbestandsverwirklichung entstandene Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis kann grundsätzlich nicht rückwirkend abgeändert werden. Zwar können die Stpfl. ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen auch mit steuerlicher Wirkung frei gestalten. Dies gilt allerdings nur für die Gegenwart und Zukunft...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.7 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 158 Abs. 1 AktG bestimmt, wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem in § 275 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Schema bei einer AG fortzusetzen ist, um eine Überleitung zum Bilanzgewinn herzustellen.[1] Dies gilt allerdings nicht für Kleinstgesellschaften, wenn sie von den Erleichterungen Gebrauch machen.[2] Die Fortführung der Gewinn- und Verlustrechnungen ist im Normalfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nach ausländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

4.2.2.1 Allgemeines Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden (s R 55 Abs 1 S 1 KStR 1995). Dazu auch s Urt des FG Bln-BB v 21.08.2007 (EFG 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Steuerliche Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, und ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 348 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 2 KStG idF des StVergAbG ist das Einkommen der OG dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj endet, in dem der GAV wirksam wird. § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG wurde parallel geändert. Bei nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederten OG wird der GAV mit seiner Eintragung in das HReg wirksam; bei eingegliederten OG tritt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Der Gewinnabführungsvertrag und seine Durchführung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Gewinnabführungsvertrag nach ausländischem Recht liegt vor

Tz. 342 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Reaktion auf die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission v 26.07.2019 (dazu s Tz 100) erkennt D nunmehr einen nach ausl Recht abgeschlossenen GAV unter folgenden Voraussetzungen an (s Vfg der OFD Ffm v 12.11.2019, DStR 2019, 2701 und v 09.07.2020, DB 2020, 1768): Zitat Die Regelungen des ausl GA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr