Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2 Wichtiger Grund rechtfertigt vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

4.4.9.2.1 Allgemeines Tz. 609 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abhängigkeit des Beginns der Organschaft vom Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs 1 S 2 KStG)

4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9 Beendigung des Gewinnabführungsvertrags und der Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags vor dem Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft

11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Aufschub des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 R 55 Abs 3 KStR 1990 sah die Möglichkeit vor, in dem GAV zu vereinbaren, dass er erst in Kraft treten soll, wenn ein vorhandener abzb Verlust iSd § 10d EStG der OG bei ihrer KSt-Veranlagung für spätere Jahre voll berücksichtigt ist. Die H-Reg-Eintragung solcher unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossener Verträge wird von den Regist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.1 Allgemeines

Tz. 609 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichkeit der Vertragsk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.4 Die unterjährige Beendigung der Organschaft wirkt auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs zurück (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG)

Tz. 643 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Kündigung oder Aufhebung des GAV auf einen Zeitpunkt während des Wj der OG wirkt gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG auf den Beginn dieser Wj zurück. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich ausnahmsweise eine unterjährige Beendigung des GAV möglich ist und dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 In organschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- und Kapitalrücklagen

4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Abführung des ganzen Gewinns (§ 14 Abs 1 S 1 KStG)

4.4.1 Allgemeines Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.11 Fallübersicht zu fehlerhaften Bilanzansätzen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 In vororganschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- und Kapitalrücklagen

4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Handelsrechtliche Grundlagen

4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Zwingende Beachtung handelsrechtlicher Abführungsbegrenzungen

Ausgewählte Literaturhinweise Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit der Wirkung einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Heilungsmöglichkeit bei unrichtiger Gewinnabführung infolge fehlerhafter Bilanzansätze (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG)

4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Rücklagenbildung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG)

4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Umfang der Gewinnabführung nach Handelsrecht

4.4.2.1 Allgemeines Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Verspätete Registereintragung durch Behördenverschulden

Tz. 353 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 14 Abs 1 S 2 KStG, wonach die erstmalige organschaftliche Einkommenszurechnung (frühestens) für das Wj der OG greift, in dem der GAV (durch Eintragung in das HReg, Ausnahme: Eingegliederte AG, s Tz 331) wirksam wird, gilt auch dann, wenn die verspätete Eintragung des GAV in das HReg auf eine schuldhafte Verzögerung des Am...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.3 Wirksame Feststellung des Jahresabschlusses

Tz. 516 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein wirksam festgestellter Jahresabschluss, wie ihn § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst a KStG fordert, ist der Regelfall. Ein solcher liegt allerdings bei Nichtigkeit nach § 256 AktG nicht vor, dh bei Verstößen gegen Gläubigerschutzbestimmungen (zB bei gravierender Falschbewertung des BV), Mängeln des Inhalts der Prüfung, der Gliederung oder de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 AktG regelt mit der Festlegung des Höchstbetrags der Gewinnabführung eine Abführungssperre, die zwingend zu beachten ist. Dort geregelt ist die Deckelung der Gewinnabführung auf den ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschuss, vermindert um einen vororganschaftlichen Verlustvortrag, um den in die ges Rücklage nach § 300 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.2 Gesetzliche Rücklage

Tz. 397 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der abzuführende Jahresüberschuss ist gem § 301 S 1 AktG um den Betrag zu vermindern, der nach § 300 AktG in die ges Rücklage einzustellen ist (s § 158 Abs 1 Nr 4 Buchst a AktG). Nach § 150 Abs 2 AktG hat eine AG (bzw eine SE) oder KGaA grds jährlich 5 % des Jahresüberschusses in die ges Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen

Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.4 Die Fehlerhaftigkeit "nicht hätte erkennen müssen"

Tz. 517 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst b KStG ist weitere Voraussetzung für die Heilung, dass die Fehlerhaftigkeit (von den den Jahresabschluss aufstellenden und feststellenden Personen) bei Erstellung des Jahresabschlusses unter der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte erkannt werden müssen. Hätte der Fehler unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.1 Allgemeines

Tz. 600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der GAV kann durch im Vertrag selbst festgelegten Zeitablauf enden, in den meisten Fällen wird er jedoch durch Kündigung (§ 297 AktG) oder einvernehmliche Aufhebung (§ 296 AktG) enden. Kündigung und Aufhebung des GAV bedürfen der Schriftform (s § 296 Abs 1 S 3 AktG). Wegen der zu beachtenden Formvorschriften bei Beendigung des GAV s Khonsar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.2 Eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 419 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer OG in der Rechtsform einer nach § 319 AktG eingegliederten AG (auch SE) sind nach § 324 Abs 2 AktG auf einen GAV die §§ 300 bis 302 nicht anzuwenden. Als Gewinn kann hier höchstens der ohne die Gewinnabführung entstehende Bil-Gewinn abgeführt werden. Bil-Gewinn ist nach § 158 Abs 1 Nr 5 AktG der Jahresüberschuss nach Verrechnung m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Abführung des ganzen Gewinns; "Gewinnabsaugung" auf der Vorstufe des Jahresüberschusses

Tz. 451 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das StR stellt neben die hr-lichen Anforderungen weitere Vorschriften, die für die stliche Anerkennung eines GAV beachtet werden müssen. Hierzu gehört zunächst, dass nach § 14 Abs 1 S 1 KStG der ganze Gewinn, das ist der hr-lich zulässige Höchstbetrag, abgeführt werden muss (s Tz 356ff). Eine geringere Abführung gefährdet ebenso wie eine Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.8 Fristgerechte(r) Abführung bzw Ausgleich des Ergebnisses

Tz. 536 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG muss "das Ergebnis entspr abgeführt oder ausgeglichen werden". Das Wort "entspr" bezieht sich auf den voranstehenden Satzteil "spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT". Sollte damit das Erfüllungsgeschäft gemeint se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV zulässig, mit dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr