Fachbeiträge & Kommentare zu Gleitzone

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.2 Kompensation der Belastungen (Abs. 2, 3 und 4)

Rz. 6 Die Abs. 2 bis 4 sollen die Belastungen der Arbeitgeber durch die mit der hälftigen Beitragstragung erhöhten Lohnnebenkosten kompensieren. Abs. 2 sieht zunächst die Aufhebung eines landesweiten Feiertags, der stets auf einen Werktag fällt, vor (sog. "Pflegekompromiss"). Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen haben daraufhin alle Bundesländer einen Feiertag, konkret den ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Solidaritätszuschlag

Rz. 989 Zur Einkommensteuer wird ab dem 1.1.1995 ein Solidaritätszuschlag erhoben (§ 1 Abs. 1 SolZG). Bemessungsgrundlage ist hierfür die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Bei der Veranlagung der Einkommensteuer ist dies die festzusetzende Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Der Berechtigte trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zum entsprechenden Einsatzzeitpunkt trotz seiner notwendigen Bemühungenkeine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen konnte und weiterhin nicht erlangen kann. Er muss im Einzelnen darlegen, welche Schritte er unternommen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 520,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 520,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.1 Verdienstgrenze: 520 EUR

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind neben der monatlichen Verdienstgrenze von 520 EUR folgende Punkte zu berücksichtigen: In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei und damit auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. In der Rentenversicherung besteht dagegen für eine geringfügig entlohnte Beschä...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustabzug und -rücktrag

Rn. 425 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Verlustabzug s Erläut zu § 10d EStG (Gassen/Schwarz ). Auch der Verlustrücktrag ist möglich, zB wegen Bewerbungskosten, wenn der StPfl arbeitslos geworden ist, s Cirsovius, Der Verlustrücktrag, 76, 121 f, 123f. D. Versteuerung der Energiepreispauschale (§ 19 Abs 3 iVm §§ 112–122 EStG) Rn. 426 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezieher von Renten u...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.4 Sonderfall: geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Besonderheiten sind bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) zu beachten.[1] Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt[2] regelmäßig 450 EUR nicht übersteigt (dauerhaft geringfügige Beschäftigung[3]). Die Anhebung des Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 EUR pro Stunde wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigun...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.3 Nettoarbeitsentgelt für im Übergangsbereich versicherungspflichtig Beschäftigte

Rz. 13 Nach § 20 Abs. 2 i. d. F. ab dem 1.7.2019 liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 nunmehr dynamisch ausgestalteten Geringfügigkeitsgrenze (derzeit: 520,00 EUR) und der Obergrenze von 2.000 EUR (seit dem 1.1.2023) im Monat liegt; bei mehreren Beschäftigungsverhältnis...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragszahlungen im Übergangsbereich (früher: Gleitzone)

Rz. 388 Zu beachten ist eine besondere Beitragsberechnung des Arbeitnehmeranteils für Entgelte im Niedriglohnbereich. Sie wurde m.W.v. 1.4.2003 für Monatslöhne innerhalb einer Gleitzone von 400 EUR bis 800 EUR, ab 1.1.2013 von 450 EUR bis 850 EUR eingeführt. Seit dem 1.7.2019 gilt ein Übergangsbereich bis zu einer Lohnhöhe von 1.300 EUR. Die Gleitzonen-/Übergangsbereichsrege...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Teilzeitbeschäftigung

Rz. 1674 Bei einer Teilzeitbeschäftigung i.Ü. bestehen zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis grds. keine Besonderheiten. Lediglich in einer Gleitzone von 450,01 EUR bis 850,00 EUR ergeben sich zur Minderung der Beitragslast der geringfügig Beschäftigten besondere Beitragssätze.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 16 Vertragstypen / 5. Mehrere geringfügige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 1707 Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden ebenso wie eine geringfügige Beschäftigung und eine Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Übt ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen aus und überschreitet das Arbeitsentgelt insgesamt 520,00 EUR pro Monat, so unterliegt das Arbeitsentgelt der zeitlich zuletzt aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Konflikt mit Einzelarbeitsverträgen und betrieblichen Einheitsregelungen

Rz. 1546 Bei einem Konflikt zwischen einer Regelung durch Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt – obwohl dies gesetzlich nicht verankert ist – das Günstigkeitsprinzip (vgl. hierzu BAG v. 22.10.2015 – 8 AZR 168/14, juris; Blomeyer, NZA 1996, 337; GK/Kreutz, § 77 Rn 260 ff. auch zur dogmatischen Begründung dieses Prinzips). Die für den Arbeitnehmer ungünstigen Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mittelsteiner, Das "negative" Kapitalkonto nach § 15a EStG (II), DStR 1980, 610; Steuer und Kapital Nr 7/1981, Übergang des negativen Kapitalkontos bei einem beschränkt Haftenden und Auswirkungen dieses Vorgangs auf Veräußerer und Erwerber (Beilage zu DB 1981); Eggesiecker/Eisenach/Schürner, Veräußerung eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto, FR 1982, 218; Schulze-O...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.3 Umfang der Beitragszahlung

Rz. 5 Der Umfang der Zahlung ist auf den Ausgleich der Rentenminderung begrenzt, die sich wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters für den Versicherten aus der nach § 109 Abs. 1 Satz 3 erteilten Auskunft ergibt (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Diese Auskunft ist damit für die Ausgleichsmöglichkeit bindend. Auf der Grundlage der Summe der gesamten Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.1 Gesonderte Meldung bei Arbeitnehmern

Rz. 2 Die Vorausbescheinigung von Arbeitsentgelt und Arbeitsentgelt ohne Anwendung von § 163 Abs. 7 bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich erstreckt sich im Falle der Beantragung einer der in §§ 35 bis 42 genannten Altersrenten auf abgelaufene Zeiträume frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn. Sie hat zu erfolgen, wenn der Rentenantragsteller oder das Familiengericht im Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.4 Beitragstragung bei Gleitzone (Abs. 3)

Rz. 38 Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist mit Wirkung zum 1.4.2003 in § 20 Abs. 2 SGB IV eine Gleitzonenregelung eingefügt worden, die allerdings nicht für zur Berufsausbildung Beschäftigte gilt, was nicht verfassungswidrig ist (vgl. BSG, Urteil v. 15.7.2009, B 12 KR 14/08 R, SGb 2010 S. 489). Nach § 226 Abs. 4 ist das zur Beitragsbemessu...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt für versicherungspflichtig Beschäftigte zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt ursprünglich für die Krankenversicherung, wie auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung (vgl. § 168 SGB VI, § 346 SGB III), die hälftige Tragung der Beiträge nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.7 Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen (Abs. 4c)

Rz. 36a Der durch Art. 3 Nr. 4 Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung ab 1.1.2002 eingefügt Abs. 4c korrespondiert mit der in § 5 Abs. 4a (Satz 1) angeordneten Versicherungspflicht von Personen in außerbetrieblichen Einrichtungen, die unter bestimmten Voraussetzungen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden (vgl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 4 Übergangsbereich

Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts sind die für die jeweilige Beitragsbemessung und Beitragstragung geltenden Besonderheiten des Übergangsbereichs nach § 20 Abs. 2 SGB IV nicht zu berücksichtigen.[1] Für die Krankengeldberechnung ist also das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt und das daraus fiktiv berechnete Nettoarbeitsentgelt ohne Berücksicht...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / Zusammenfassung

Begriff Neben den Regelfällen der Krankengeldberechnung sind die Besonderheiten bestimmter Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbeschäftigten sind unterschiedliche Einkommensarten sowie unterschiedlich ausgestaltete Arbeitsverhältnisse zu beachten. Durch eine Entgeltumwandlung sind Teile des erwirtschafteten Arbeitsentgelts bei der Regelentgeltberechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sozialversicherungsbetrag im Übergangsbereich

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 520 monatlich führt zur vollen Sozialversicherungspflicht, wobei die ArbN mit Arbeitsentgelten zwischen EUR 520,01 und EUR 2 000,01 (sog Übergangsbereich) nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Die Sozialabgaben des ArbN steigen im Übergangsbereich ab EUR 520,01 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 28 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss darlegen und beweisen, dass er trotz hinreichender Bemühungen keine angemessene Arbeit finden kann (BGH NJW 87, 898). Die Darlegungs- und Beweislast besteht nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass er keine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), oder eine Tätigkeit iR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Folgen der Obliegenheitsverletzung.

Rn 7 Der Berechtigte trägt die Beweislast für hinreichende Bemühungen. Die Beweiserleichterung des § 287 II ZPO kommt ihm nicht zugute (BGH FamRZ 12, 517; 08, 2104). Ist die Obliegenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt, wird die Ursächlichkeit für die Nichtaufnahme einer zumutbaren Arbeit vermutet (BGH FamRZ 08, 872). Der Berechtigte muss sich sodann das erzielbare Einkommen anr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Besonderheiten beim Vorliegen einer Aushilfstätigkeit

Tz. 40 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden die Lohnsteuerabzugsbeträge durch den Verein übernommen (Nettolohnvereinbarung), können vor Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) und der Grundsätze für die Pauschalierung folgende Beträge zunächst steuerfrei gezahlt werden: Reisekosten in Höhe der Pauschsätze Fahrtkosten (aber keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.3 Besonderheit: Brutto-Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 70 Nach § 20 Abs. 2 SGB IV gelten bei der Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung in einem sog. Übergangsbereich Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Arbeitnehmende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000,00 EUR (bis 30.9.2022: zwischen 450,01 EUR und 1.300,00 EUR; für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 182 RVO. Seit dem Jahr 2010 erfuhr § 47 lediglich zwei Änderungen: Aufgrund Art. 6 Abs. 2 des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurden in § 47 Abs. 1 Satz 8 mit Wirkung zum 1.7.2019 die W...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.7 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur Bescheinigung bezieht sich nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Tatsachen: Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und Höhe des Arbeitsentgeltes oder der Vergütung. In zeitlicher Hinsicht ist die Bescheinigungspflicht auf die Zeit der beantragten oder bezogenen laufenden Geldleistung nach dem SGB II begrenzt (ebenso: Blüggel, in: Eicher/Luik/H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Rz. 36 Das Krankengeld wird gemäß der Gesetzesbegründung zu § 44b (Rz. 2) analog des § 47 berechnet und für jeden Kalendertag gezahlt. Es beträgt 70 % des Regelentgelts (also 70 % des auf den Kalendertag entfallenden Teils des Brutto-Arbeitsentgelts/-einkommens), wobei das Regelentgelt bis zum Betrag des kalendertäglichen Höchstregelentgeltes (= auf den Kalendertag umgerechne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.6.1 Überblick

Rz. 65 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 darf das Krankengeld bei Arbeitnehmenden – also in den Fällen, in denen das Regelentgelt auf Basis des Arbeitsentgeltes berechnet wurde – 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Dieser Prozentsatz steigt gemäß Abs. 1 Satz 4 auf 100 % des Nettoarbeitsentgelts, wenn bei der Regelentgeltberechnung einmalige Einnahmen zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geringfügige Beschäftigung mit Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2a EStG)

Rz. 215 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Pauschalierung nach § 40a Abs 2a EStG ist nicht die Minijob-Zentrale (wie bei § 40a Abs 2 EStG; > Rz 210), sondern das > Betriebsstätten-Finanzamt zuständig. Sie kommt in Betracht, wenn der ArbG eine Person zwar geringfügig iSd § 8 Abs 1 Nr 1 oder § 8a SGB IV beschäftigt, dafür aber keinen pauschalen, sondern den Regelbeitrag zur GR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 3 Abgestufte Liegenschaftszinssätze für Ein- und Zweifamilienhäuser in hochpreisigen Lagen (Abs. 2)

Rz. 14 Um eine relations- und realitätsgerechte Bewertung zu gewährleisten, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die in § 256 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG für Ein- und Zweifamilienhäuser normierten Zinssätze in Korrelation zu bestimmten Bodenrichtwertniveaus abzustufen.[1] Nach § 256 Abs. 2 BewG verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei Ein- und Zweifamilienhäusern um jeweils ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 4 Abgestufte Liegenschaftszinssätze für Wohnungseigentum in hochpreisigen Lagen (Abs. 3)

Rz. 16 Analog zu den Ein- und Zweifamilienhäusern hat der Gesetzgeber zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung auch die in § 256 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG für Wohnungseigentum normierten Zinssätze in Korrelation zu bestimmten Bodenrichtwertniveaus abgestuft.[1] Nach § 256 Abs. 3 BewG verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei Wohnungseigentum um j...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Anspruchsberechtigung – § 113 EStG

Rz. 5 Nur aktiv tätige Erwerbspersonen haben Anspruch auf die Energiepreispauschale. Der Gesetzgeber begründet diese Einschränkung damit, dass dieser Personenkreis einen Ausgleich für die drastisch gestiegenen erwerbsbedingten Aufwendungen (Fahrt zum Betreib bzw. Arbeitsstätte) erhalten soll. Anspruchsberechtigt sind somit Personen, die im Vz 2022 Einkünfte aus Land- und Fors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.3 Pauschsteuer bei voller Sozialversicherungspflicht (Abs. 2a)

Rz. 38 § 40a Abs. 2a EStG ermöglicht die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungen in Unternehmen und in Privathaushalten, wenn der Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 276a Abs. 1 SGB VI zu entrichten hat. Die Pauschalierung nach § 40a Abs. 2a EStG greift also bei geringfügigen Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt (ab 1.10.2022 als Abs. 1) den Übergang zur Anwendung des § 76 Abs. 7 Satz 2. § 76 enthält Vorschriften zur Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildungen. § 76 Abs. 7 bestimmt die Erstattung der zu zahlenden Ausbildungsvergütung an den Träger, der die außerbetriebliche Berufsausbildung durchführt. Rz. 2a Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.3 Beitragspflicht und Beitragslastverteilung in Fällen des Abs. 1 (Abs. 3)

Rz. 17 Am 1.10.2022 ist zusätzlich ein ergänzender Abs. 3 in Kraft getreten. Diese Vorschrift regelt die übergangsweise Bestimmung des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und der Beitragslastverteilung. Im Übergangsfall des Abs. 1, so der Wortlaut der Vorschrift, gelten danach § 134 SGB IV einerseits und § 346 Abs. 1a i. d. F. bis zum 30.9.2022 andererseits. Einen § 134...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 10. Corona- und Energiehilfen

Rz. 108 Die Bundesregierung hat seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie zahlreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Wiederholt wurde hierbei vergessen, die Frage der Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit zu regeln. Da es sich hierbei oftmals um Einzelzahlungen handelte, ist die Rechtsprechung hierzu bereits überholt. Rz. 109 Beispiele: Bei der Corona-Soforthilfe handelt...mehr