Fachbeiträge & Kommentare zu Gleitzone

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich zu beachten?

Zusammenfassung Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus gerin...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1 Mehrfachbeschäftigungen im gesamten Kalendermonat

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen während des gesamten Monats bestehen, sind bei der Beitragsberechnung zwei verschiedene beitragspflichtige Einnahmen zu ermitteln: Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherung...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Mehrfachbeschäftigte Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte i...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Statusprüfung 1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung erge...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 3.2 Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Von dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt waren zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu berechnen. Hierzu wurde die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. KV: 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert und anschließend verdoppelt. Im nächsten Schritt wurde der Arbeitgeber-Beitragsanteil auf Basis des tatsächlichen...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 1.2 Befreiung von der Versicherungspflicht

Arbeitnehmer, die aufgrund der Bestandsschutzregelungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig blieben, konnten sich auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag war laut Gesetz bei dem jeweils zuständigen Versicherungsträger (Krankenkasse, Agentur für Arbeit) zu stellen. Die Befreiung von der Kranken- und Pfleg...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2024 beträgt 84 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspar...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.5 Bezieher von Entgeltersatzleistungen

Vor Aufnahme einer Beschäftigung ist zu berücksichtigen, dass das hieraus erzielte Entgelt ggf. zur Kürzung oder zum Wegfall einer Sozialleistung führen kann. Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Übergangsgeld, die von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer Beschäftigung ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.2 Beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.1 Steuerfreie Zuwendungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie die in § 3 Nrn. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts[1] ist mindestens auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ein Rechtsanspruch kann z. B. aufgrund gesetzlicher Regelung (u. a. Mindestlohngesetz), eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache gegeben sein. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des ta...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.6 Schüler ohne weitere Einkünfte

Insbesondere bei ledigen Schülern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und keine oder nur sehr geringe andere steuerpflichtige oder unter Progressionsvorbehalt stehende Einkünfte haben, kann der Wechsel zu einem Midijob sehr interessant sein. Dies hat mehrere Gründe: Die Einkünfte aus einer Schülerbeschäftigung können nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.1 Bestandsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 520 EUR blieben über den 30.9.2022 in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bis längstens 31.12.2023 als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, solange das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt mehr als 450 EUR, aber nicht mehr als 520 EUR betrug ...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 862,25 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus die...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3 Werkstudenten

Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für Studenten gleichermaßen attraktiv und im Regelfall einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorzuziehen. 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.3 Mehrere Einzugsstellen für ein- und dieselbe Beschäftigung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale zuständige Einzugsstelle, für Beschäftigungen im Übergangsbereich die Krankenkasse. Vom 1.10.2022 an waren Bestandsschutzfälle durch den Arbeitgeber ggf. bei 2 Einzugsstellen zu melden, weil zumindest für den Zweig der Rentenversicherung ein Minijob vorlag. Für die anderen Versicherungszweige ergab sich melde-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.2 Rentenversicherung

Da auch geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig sind, bestand hier keine Bestandsschutzregelung. Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 520 EUR monatlich sind seit dem 1.10.2022 daher geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das bedeutet, der Arbeitgeber trägt in der Rentenversicherung einen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Beschäftigung mit wöchentlicher Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt vom 1.3. an eine unbefristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 900 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 17 Stunden. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Da die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet, besteht in der Beschäftigung im Rahmen des We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Mutterschaftsgeld und ausschließlich freiwilliger Zuschuss

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erzielt ein Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich vermögenswirksamer Leistungen) von 550 EUR monatlich, das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt beträgt 375 EUR monatlich. Die Berechnung erfolgt mit gerundeten EUR-Werten. Ab 1.5. erhält sie Mutterschaftsgeld i. H. v. monatlich 375 EUR. Weiterhin erfolgt eine Brutto-Zahlung der vermögenswirksamen Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.200 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 5 Wegfall des Schülerstatus

Sachverhalt Ein 20-jähriger Schüler eines Gymnasiums (bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert) arbeitet ab 1.2. am Nachmittag und samstags; insgesamt 22 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt beträgt 1.200 EUR. Im selben Jahr macht der Schüler das Abitur. Sein Abiturzeugnis weist den 30.6. als Ende des Schulbesuchs aus. Wie ist die Beschäftigung des Schüle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.2 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht[1], wenn ordentlich Studierende einer Fachschule oder einer Hochschule ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Praktika sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn diese lediglich im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden. Es fallen volle Pflichtbeiträge an. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.6. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 6 Mehrere geringfügige Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt gleichzeitig 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern mit einem Arbeitsentgelt von je 300 EUR im Monat aus. Weitere Beschäftigungen bestehen nicht. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte der beiden – für sich getrachtet geri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2024. Nach Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 4 Hauptbeschäftigung, geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Arbeitgeber A: Eine alleinerziehende Mutter arbeitet halbtags für 750 EUR im Monat. Sie erhält kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber B: Daneben erstellt sie in Heimarbeit Schreibarbeiten und erhält dafür ein festes monatliches Entgelt von 300 EUR, ebenfalls kein Urlaubs- und kein Weihnachtsgeld. Arbeitgeber C: Im Sommer arbeitet sie befristet vom 1....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Volontär / 2 Beiträge und Meldungen

Die in den einzelnen Versicherungszweigen für Arbeitnehmer geltenden beitragsrechtlichen Regelungen finden Anwendung. Die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs gelten dabei jedoch nicht.[1] Die Arbeitgeber haben die regulären Meldungen nach der DEÜV für Arbeitnehmer abzugeben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2 Berechnung der Umlage

Tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt Die Umlage ist vom tatsächlich erzielten laufenden Arbeitsentgelt einschließlich der geleisteten Entgeltfortzahlung zu berechnen. Praxis-Beispiel Berechnung der Umlage Die Firma Handelcom beschäftigt 5 Arbeitnehmer. 3 Arbeitnehmer sind bei der Krankenkasse Überall, 2 andere Arbeitnehmer bei der KUK Krankenkasse versichert. Alle Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnt Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 20,45 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / Zusammenfassung

Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus geringeren Nettoentg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.480 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Umlagebeiträge U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft). Dargestellt werden hierbei die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte in unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Es wird auf umlagepflichtige Arbeitsentgelte bei schwerbehinderten Menschen, Beamten, Bezug von Kurzarbeitergeld oder kur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 3 Kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Hausfrau wird für 6 Tage in der Woche (jeweils 4 Stunden) für Reinigungsarbeiten eingestellt, das Entgelt beträgt 650 EUR monatlich. Die Beschäftigung ist von vornherein befristet vom 15.11.2024 bis 28.2.2025 (insgesamt 106 Kalendertage bzw. 72 Arbeitstage). Eine Wiederholungsabsicht besteht nicht. Die eingestellte Mitarbeiterin war zuvor noch nicht kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 1 Maßgebliches Entgelt für die Beitragsberechnung

Grundlage für die Erhebung der Beiträge zur Sozialversicherung ist das aus einer Beschäftigung erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt ist grundsätzlich auch dann beitragspflichtig, wenn es nicht ausgezahlt wird.[1] Die Definition des Arbeitsentgelts beinhaltet einen umfassenden Arbeitsentgeltbegriff und bedeutet unter Berücksichtigung der Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.3 Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika

Im Gegensatz zu den in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktika bestehen für nicht vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung keine Sonderregelungen. Personen, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gegen Arbeitsentgelt ausüben, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 8 Vorgeschriebenes Vorpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein bislang privat versicherter Praktikant ist noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Er leistet ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebenes Vorpraktikum ab, das er für die Einschreibung bei der Fachhochschule laut Studienordnung nachweisen muss. Das Praktikum wird in der Zeit von 1.6. bis 30.9. ausgeübt. Die wö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 5 Auswirkungen für geringfügig Beschäftigte

Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis um ein reguläres (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis. Damit gelten grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Normen. Durch die Berücksichtigung von nicht ausgezahlten, aber tariflich zu beanspruchenden laufenden Entgeltbestandteilen als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung entsteht nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 10 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant übt ab 1.6. für 4 Monate ein Vorpraktikum aus. Dieses Praktikum ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten ausgeübt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 2.3 Beitragspflicht

Der Beitragspflicht zur Rentenversicherung unterliegen die Geld- und Sachbezüge des Mitglieds der Gemeinschaft. Falls diese 40 % der Bezugsgröße (2024: 1.414 EUR/West bzw. 1.386 EUR/Ost, 2023: 1.358 EUR/West bzw. 1.316 EUR/Ost) nicht übersteigen, trägt die Gemeinschaft diese Beiträge voll. Im Übrigen sind diese jeweils zur Hälfte von Mitglied und Gemeinschaft zu tragen. Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und damit dem Gr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4.1 Vorgeschriebene Praktika

Ein Praktikum, das ausgeübt wird, weil es nach der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist immer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es während des Studiums (sog. Zwischenpraktikum) ausgeübt wird, unabhängig von der Dauer des Praktikums, der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Arbeitsentgelts. Versicherungsfreiheit besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr