Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Rechtliche Beeinträchtigung

Rz. 197 Hat der Erblasser den Vermächtnisgegenstand belastet oder veräußert, so ist der Erbe im Grundsatz verpflichtet, die Belastung zu beseitigen bzw. den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer zu beschaffen, § 2288 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB. Insofern trifft den Erben in erster Linie ein Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers. Dies bedeutet bei einem Grundstücksvermächtnis, dass ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / g) Checkliste: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung

Rz. 221 Muster 14.34: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung Muster 14.34: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________[247] Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung gem. §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB In der Vollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ beantrage...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Checkliste: Grundbuchberichtigungsantrag

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Grundbuchmäßiger Vollzug

Rz. 111 Um die vom Erblasser abgegebene Auflassungserklärung durch Eigentumsumschreibung auf den Erwerber in das Grundbuch vollziehen zu können, bedarf es weder der vorherigen Eintragung der Erben des Veräußerers noch deren Eintragungsbewilligung oder Zustimmung (§ 40 Abs. 1 GBO). Sollten zwischenzeitlich die Erben des Veräußerers im Grundbuch eingetragen worden sein, so gen...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 14. Das dingliche Vermächtnis für den Vorerben

Rz. 49 Das gem. § 2110 Abs. 2 BGB dem Vorerben im Rahmen eines Vorausvermächtnisses Zugewandte erhält dieser nicht aufgrund seiner (Vor-)Erbenstellung, sondern infolge eines schuldrechtlichen Anspruchs (§ 2174 BGB). Das Zugewandte ist daher nicht Teil der Vorerbschaft und geht daher im Zweifel nicht auf den Nacherben über. Bei alleiniger Vorerbschaft fällt der zugewandte Gege...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Grundbuch- und Grundakteneinsichtsrecht des Miterben zur Klärung von Ausgleichungspflichten

Rz. 71 Dazu das OLG Braunschweig:[77] Zitat 1. Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht in ein früher dem Erblasser gehörendes Grundstück haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. 2. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erte...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Entsprechende Anwendung von § 2330 BGB?

Rz. 58 Zu fragen ist, ob in den Fällen des § 2287 BGB eine Parallele zu § 2330 BGB gezogen und angenommen werden kann, ein Missbrauch sei dann zu verneinen, wenn die Schenkung einer sittlichen Pflicht entsprochen hat, zumal das Gesetz an verschiedenen Stellen Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht entsprechen, bevorzugt behandelt: §§ 534, 814, 1375 Abs. 2 Nr. 1, 1425 Abs....mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 259 Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben.[293] Auch die Entwicklungen der Vorerbschaft sind im Einzelnen aufzuzeig...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 259 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[204] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Muster: Antrag auf Grundbuchabschrift

Rz. 56 Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift Muster 9.3: Antrag auf Grundbuchabschrift An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, eingetragener Eigentümer: _________________________ Der zuvor genannte Eigentümer ist am _________________________ in ______...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Einsicht in die Grundakten

Rz. 63 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 GBV. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (3) Soweit die Einsic...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Nacherbenvermerk im Grundbuch und seine verfahrensmäßige Behandlung

Rz. 158 Der Nacherbenvermerk war gem. § 51 GBO bei der Eintragung des Vorerben als Eigentümer in Abt. II des Grundbuchs von Amts wegen einzutragen. Er ist kein Recht am Grundstück i.S.d. §§ 44, 45 ZVG und ist deshalb auch nicht in das geringste Gebot einzustellen. Der Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nac...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Einführung

Rz. 244 Der zentrale Anspruch des Nacherben ergibt sich aus § 2130 Abs. 1 BGB: Der Vorerbe hat die Erbschaft als Ganzes an den Nacherben herauszugeben. Tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein, so trifft die Verpflichtung dessen Erben.[271] Die Vorschrift des § 2130 Abs. 1 BGB ist lex specialis zu dem Erbschaftsanspruch aus § 2018 BGB, auch soweit der Vorerbe die N...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Berichtigung eines Erbscheins oder dessen Einziehung?

Rz. 127 Ob Erbscheine überhaupt und ggf. in welchem Umfang einer Berichtigung nach § 42 FamFG zugänglich sind, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, Schreibfehler, unerhebliche Falschbezeichnungen oder "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" könnten im Erbschein berichtigt werden, sofern dessen sachlicher Gehalt nicht berührt wird.[139] Nach anderer Ansicht scheidet eine Be...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 212 Neben der Aufstellung des Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker besteht bei Einigung der Erben untereinander über die Auseinandersetzung des Nachlasses die Möglichkeit des Abschlusses eines Auseinandersetzungsvertrags (vgl. Muster Rdn 220) zwischen ihnen und dem Testamentsvollstrecker, welcher dann an die Stelle des Auseinandersetzungsplans tritt....mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Teilung in Natur

Rz. 74 Nach dem ersten Auseinandersetzungsprinzip des § 752 BGB hat bei teilbaren Gegenständen die Teilung in Natur zu erfolgen. Für ein in dieser Weise teilbares Grundstück – was in der Praxis selten sein dürfte – darf die Teilungsversteigerung nicht angeordnet werden, weil ihre Voraussetzungen nicht vorliegen.[61] Ihre Anordnung wäre unzulässig. Das Versteigerungsgericht p...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Auseinandersetzungsausschluss

Rz. 78 Das Aufhebungsverlangen ist unzulässig und damit der Antrag auf Teilungsversteigerung unbegründet, wennmehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Zuständigkeit

Rz. 127 Das Amtsgericht, das eine letztwillige Verfügung verwahrt, hat sie auch zu eröffnen, § 348 FamFG . Funktionell zuständig ist auch diesbezüglich der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Jedoch können die vom Rechtspfleger wahrzunehmenden Geschäfte durch Rechtsverordnung der Landesregierung ganz oder teilweise dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen werde...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 568 Muster 11.38: Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 11.38: Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist _________________________ am _________________________ in ___...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / g) Berechnungsbeispiele

Rz. 185 Die Ausgangszahlen sind gerundet. (1) Der Erblasser stirbt unter Hinterlassung der Witwe W, des Sohnes S und der Tochter T. Der reine Nachlasswert beträgt 200.000 EUR. Als ausgleichungspflichtige Vorempfänge haben erhalten: S 20 Jahre vor dem Erbfall Aktien im Kurswert von 130.000 DM = 65.000 EUR, indexierter Wert: 136.000 EUR; T zehn Jahre vor dem Erbfall ein Grundst...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Erteilung von Abschriften aus den Akten

Rz. 18 Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auch die Erteilung beglaubigter oder unbeglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten verlangen, § 13 Abs. 3 FamFG. Rz. 19 Der beurkundende Notar hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des von ihm für seinen Mandanten beantragten und ausgestellten, nur der Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch einget...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Materielles Konsensprinzip

Rz. 15 Eine Ausnahme vom formellen Konsensprinzip macht das Verfahrensrecht dann, wenn nicht ein beschränktes dingliches Recht, sondern das Eigentum an einem Grundstück betroffen ist. Hier muss das Grundbuchamt gem. § 20 GBO prüfen, ob die Einigung, also die Auflassung gem. § 925 BGB, ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Deshalb ist eine Ausfertigung der notariell beurkundet...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 7. Checkliste: Feststellungsklage zur Vorbereitung der Erbteilung

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 97 Wird ein Vergleich zwischen Erbschaftsbewerbern geschlossen, stellt dies einen Vertrag gem. § 2385 BGB dar, der auf Erbschaftsveräußerung gerichtet ist. Zu beachten ist, dass dieser Vertrag nur schuldrechtliche Wirkung ausübt. Der Abschluss des Vergleichs, der nur eine schuldrechtliche Wirkung unter den Parteien entfaltet, hat Vorteile für die Nachlassgläubiger, zu de...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 9. Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Rz. 205 Der Nießbrauch an einem Anteil einer Personengesellschaft wird gem. § 1069 BGB durch Vereinbarung bestellt; die Zustimmung aller Gesellschafter ist hierzu nötig (für die BGB-Gesellschaft: § 719 BGB). Diese Zustimmung kann allerdings bereits im Vorhinein im Gesellschaftsvertrag erteilt worden sein. Rz. 206 Gehört zum Gesellschaftsvermögen ein Grundstück, so ist streiti...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Gesellschaftsrechtliche Situation

Rz. 319 Nach § 727 BGB wird mit dem Tod eines BGB-Gesellschafters die Gesellschaft aufgelöst. Haben die Gesellschafter jedoch die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vereinbart, so bleibt die Gesellschaft bestehen, der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den verbliebenen nach § 738 BGB an. Welche schuldrechtlichen Ansprü...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Erlöschen höchstpersönlicher Rechte

Rz. 3 Höchstpersönliche dingliche Rechte wie der Nießbrauch an einem Grundstück (§§ 1030 ff. BGB), eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB), ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) oder eine Wohnungsreallast (§ 1105 BGB) gehen mit dem Tod des Rechtsinhabers nicht auf dessen Erben über, sondern erlöschen. Die Grundbuchberichtigung führt in einem solchen Fall zur Lö...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / m) Grundbucheinsicht für einen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten trotz entgegenstehenden Willens des testamentarischen Erben

Rz. 76 OLG Düsseldorf ZEV 2014, 218 :[82] Zitat 1. Prüft ein gesetzlicher Erbe und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigter nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche (hier: Kind des Erblassers mit Blick auf seine vom Wert des Grundstücks abhängig zu machende Entscheidung, Pflichtteils- oder gar Erbansprüche zu verfolgen)...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Abschichtung eines Miterben in der zweigliedrigen Erbengemeinschaft führt zu erbgangsgleicher Universalsukzession

Rz. 274 Der Abzuschichtende erhält einzelne Nachlassgegenstände übertragen, die dem Wert seines Anteils entsprechen. Bleiben sie unter diesem Wert, so zahlen die verbleibenden Erben einen Ausgleich. Damit beinhaltet diese Art der personellen Teilerbauseinandersetzung gleichzeitig eine gegenständliche Teilerbauseinandersetzung. Verbleibt aber nur noch ein Miterbe, so ist der g...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Beeinträchtigung eines Vermächtnisnehmers

Rz. 69 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer wird gem. § 2288 BGB geschützt gegen Beeinträchtigung, Zerstörung, Beiseiteschaffen und Beschädigen des Vermächtnisgegenstandes. Hat der Erblasser in Beeinträchtigungsabsicht gehandelt, so steht dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Wiederherstellung, Wiederbeschaffung oder Wertersatz zu. Rz. 70 Ist durch Verfügung unter Le...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Funktion und Nachweis

Rz. 53 Nach § 52 GBO erfolgt die Eintragung der Testamentsvollstreckung bei Eintragung des Erben im Grundbuch. Eine nur bedingt angeordnete Testamentsvollstreckung ist aber grundsätzlich erst nach Bedingungseintritt im Grundbuch eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks zu vermerken.[134] Solange der Vermerk im Grundbuch eingetragen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb wegen § 2...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände

Rz. 144 Muster 14.21: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände Muster 14.21: Antrag auf Feststellung des Zustands zum Nachlass gehörender Gegenstände An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Antrag auf Feststellung des Zustands der zum Nachlass gehörenden Sachen Unter Vorlage der beiliegenden Vol...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / aa) Gleichstellung mit einer Grundstücksverfügung

Rz. 33 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[24] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[25] Allerdings prüft das V...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Beziehungssurrogation

Rz. 118 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Das Vorausvermächtnis zugunsten des einzigen Vorerben – dingliches Vermächtnis

Rz. 369 Das Recht des Nacherben erstreckt sich gem. § 2110 Abs. 2 BGB im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis. Es soll dem Vorerben im Zweifel endgültig verbleiben und nicht der Nacherbfolge unterliegen. Soweit der Gegenstand dem alleinigen Vorerben endgültig verbleibt, scheidet er bereits mit dem Erbfall ohne Weiteres aus der Vorerbmasse aus. Im...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Kumulierung von Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 121 Beispiel Ein deutscher Erblasser vermacht einem Pflichtteilsberechtigten ein Grundstück in den USA und schließt ihn hinsichtlich des in Deutschland belegenen Nachlasses von der Erbfolge aus. Fraglich ist dabei, ob der Pflichtteilsberechtigte hier hinsichtlich des deutschen Nachlasses den Pflichtteil geltend machen kann. Entschieden wurde diese Problematik für österrei...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zerstörung des guten Glaubens eines potenziellen Erwerbers

Rz. 187 War der Erwerber im Hinblick auf die materiellrechtliche Eigentümerposition bösgläubig, aber gutgläubig im Hinblick auf die Rechtshängigkeit, so kann der materiellrechtliche Erwerb nicht eintreten. Seine teilweise Gutgläubigkeit nützt dem Erwerber also nichts.[182] War der Erwerber jedoch bezüglich der materiellrechtlichen Eigentümerposition gutgläubig, aber bezüglich...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 7. Gerichtliche Geltendmachung der dinglichen Surrogation

Rz. 247 Ist unter den Miterben streitig, ob ein bestimmter Gegenstand sich aufgrund der Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation im Nachlass befindet, so kann dies auf unterschiedliche Weise geklärt werden: Mittels einermehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 8. Muster: Kündigung von Abfallgefäßen

Rz. 72 Muster 6.11: Kündigung von Abfallgefäßen Muster 6.11: Kündigung von Abfallgefäßen An die Stadt _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbene...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Auskunft, Sicherheitsleistung, gerichtliche Verwaltung

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Aufnahme der dinglichen Einigungserklärung des Erblassers in notarielle Urkunde

Rz. 216 Beim Vermächtnis über dingliche Rechte an Grundstücken, wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht, kann die zu ihrer Entstehung konstitutiv erforderliche dingliche Einigung (§ 873 BGB) bezüglich des den Erblasser betreffenden Teils direkt in die notariell beurkundete Verfügung von Todes wegen aufgenommen werden. Die Einigungserklärungen beider Teile müssen hier – anders als ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Formelle Anforderungen

Rz. 125 Für den Auseinandersetzungsvertrag ist grundsätzlich keine besondere Form vorgeschrieben. Ein Formzwang kann sich jedoch aus dem Gegenstand der Auseinandersetzung ergeben. Soweit der Vertrag die Verteilung von Grundstücken regelt, ist die notarielle Beurkundung gem. § 311b Abs. 1 BGB erforderlich. Auch ein Auseinandersetzungsvertrag, der einen sich im Nachlass befind...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Zwangsweise Durchsetzung

Rz. 103 Wirken die übrigen Miterben bei der Realteilung nicht mit, so ist gegen sie Leistungsklage zu erheben mit dem Antrag, diejenigen Handlungen vorzunehmen (Zerlegung und Übergabe) und diejenigen Erklärungen abzugeben (Übereignung bzw. Abtretung), die zur Teilung erforderlich sind. Die Vollstreckung des entsprechenden Urteils erfolgt,mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung

Rz. 272 Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Pfändbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 409 Zwischen dem Erbfall und dem Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls steht dem Nacherben nach § 2108 Abs. 2 BGB ein Anwartschaftsrecht zu, das grundsätzlich vererblich und übertragbar ist, sofern der Erblasser nichts Abweichendes angeordnet hat.[351] Die Nacherbschaft und damit das Anwartschaftsrecht können sich auf den ganzen Nachlass oder auch nur auf einen Erbtei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Checkliste: Auskunfts-/Herausgabeklage bei Schenkungen des Vorerben an Dritte

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Güterrechtliche Zustimmungserfordernisse unter Ehegatten

Rz. 273 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte bei Bestehen der Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Teilungsvertrag: Wenn der Erbteil des Ehepartners sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zustimmung des anderen...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Vertragsart

Rz. 124 Inhaltlich gesehen ist der Auseinandersetzungsvertrag schuldrechtlicher Grund für den dinglichen Vollzug der Teilung.[109] Er begründet nur schuldrechtliche Ansprüche und keine dinglichen Rechte, wie z.B. das Recht an einem Grundstück i.S.d. § 2 Abs. 2 VermG.[110] Der obligatorische Auseinandersetzungsvertrag hebt die Erbengemeinschaft ganz oder teilweise auf, legt f...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Nießbrauchbestellung am Erbteil

Rz. 48 Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen beu...mehr