Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Bei mehreren Vermietern muss die Klage im Namen aller Vermieter erhoben werden. Wenn die Mietsache durch eine sog. Bauherrengemeinschaft vermietet worden ist, die als solche im Rechtsverkehr nach außen aufgetreten ist, ist sie als GbR par...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i.d.R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn es ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Auch die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften werden in gewerbliche Einkünfte nach § 8 Abs. 2 KStG umqualifiziert. Infolge der Zuordnung der Grundstücke zu einem Betriebsvermögen scheidet eine Steuerbefreiung im Kontext des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG aus.[75] Die erweitere gewerbesteuerliche Grundstückskürzung kann auch bei Veräußerungen unter Berücksichtigung des A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei umgekehrter Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung – Grundstücksunternehmen als Besitzunternehmen: Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Verwaltung oder Nutzung des eigenen Grundbesitzes die Grenzen der Gewerblichkeit überschreitet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunterne...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / VI. Ergebnis

Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung verschiedener vermögensverwaltender Gesellschaften – unter Berücksichtigung individueller Anlagestrategien und -wünsche des Mandanten – unterschiedliche steuerliche Effekte resultieren. Im Kontext der hier betrachteten laufenden Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG, Einkünft...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelerfassung eines Dividendenbezugs in der ESt-Erklärung: § 173 AO

A war Alleingesellschafter-Geschäftsführer der C-GmbH, an die er – unstreitig – im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück vermietete. Eine im Jahr 2017 von der C-GmbH gezahlte Dividende war in der ESt-Erklärung doppelt erfasst: Zum einen als Betriebseinnahme (i.R.d. Betriebsaufspaltung) in Anlage G, zum anderen als Dividende in der Anlage KAP. Streitig ist, ob eine Änd...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus unbeweglichem Vermögen

Streitig ist, ob in Deutschland aufgrund eines Neuabschlusses eines DBA das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen weggefallen – und daher ein Entstrickungsgewinn entstanden ist. Für das hier streitige DBA-Australien entschied das FG, dass bereits nach Art. 6 DBA-Australien 1972 – und nicht erst mit dem Wirksamwerden des DBA-Australien 2015 – da...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Gewerblicher Grundstückshandel

In Abgrenzung zur Vermögensverwaltung ist insbesondere der Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels relevant.[6] Gewerbliche Einkünfte sollen in den Konstellationen vorliegen, in denen die sog. Drei-Objekt-Grenze überschritten wird, wobei dieser Grenze eine Indizwirkung beizumessen ist.[7] Maßgeblich für die Annahme gewerblicher Einkünfte ist die Veräußerung von mehr al...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) GrESt-Befreiung bei Anteilsübertragung an niederländische "Stichting Administratiekantoor"

Streitig ist, ob der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die Klägerin (Stiftung nach niederländischem Recht in Form der sog. Stichting Administratiekantoor) von der GrESt befreit war. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile an einer – inländischen Grundbesitz haltenden – niederländischen B.V. an eine niederländische Stichting Administratiekantoor gegen die Gewährung von s...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vermögensverwaltende GmbH: gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Die A-GmbH vermietete – als vermögensverwaltende GmbH – eigenen Grundbesitz. In 2013 veräußerte sie – ca. 6 Monate nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums – 13 Objekte an einen Erwerber. Das Finanzamt versagte die beantragte erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG mit der Begründung, dass die Tätigkeit der GmbH über eine reine Vermögensverwaltung hinausgegangen sei. Die...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Ermäßigter Steuersatz bei kurzfristiger Vermietung (zu § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.16 UStAE . Bei der steuerbaren Vermietung von Grundstücken oder Grundstücksteilen (auch von Gebäuden und Gebäudeteilen) ergibt sich grundsätzlich nach § 4 Nr. 12 UStG eine Steuerbefreiung. Von dieser Steuerbefreiung sind die folgenden Umsätze erfasst: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die di...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für den betrieblichen Bereich. Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[1] und steuerrechtlich[2] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen gem. Einnahmen-Überschussrechnung [3]. Eine handelsrechtliche und damit auch steuerliche Buchführungspflicht besteht immer dann...mehr

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Grüner Mietvertrag (Green L... / 10.3 Elektromobilität

Bis 2030 sollen die Pkw-Emissionen laut Vorgaben der Europäischen Kommission um 55 % gegenüber 1990 reduziert werden.[1] Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie sich im Oktober 2022 auf ein Verkaufsverbot von neuen Diesel- und Benzinautos ab 2035 geeinigt. Damit werden zukünftig nur noch Neuwagen zugelassen, die keine Verbrennermotoren haben. Die Europäische Kommission setzt hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.3 Rückübertragung und Rückerwerb enteigneter Grundstücke, Übertragung von Rückübertragungsansprüchen

Rz. 106 Grundstücke, die in der DDR und in Ost-Berlin enteignet wurden, sind – auch wenn sie bis zur Enteignung zu einem Betriebsvermögen gehörten – zum Zeitpunkt ihrer Rückgabe unter den nachstehenden Voraussetzungen Privatvermögen, weil die Enteignung als eine endgültige, nicht umkehrbare Maßnahme anzusehen war. Aus demselben Grund gehören auch Ansprüche auf die Rückgabe e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2 Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 28 Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind solche bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungsrecht; s. aber Rz. 30), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Gebäude, bestimmte Gebäudeteile ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.4 Steuerbefreiung für eigengenutzte Wohnungen

Rz. 38 Von der Steuerpflicht ausgenommen sind nach dem auch für Veräußerungen nach dem 31.12.1998 geltenden § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Wirtschaftsgüter (Grundstück und grundstücksgleiche Rechte oder Teile davon), die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 3 Fristen

Rz. 80 Die Steuerpflicht tritt ein, wenn die in § 23 Abs. 1 EStG gesetzten Fristen nicht überschritten werden. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Fristen sind die betroffenen Wirtschaftsgüter unter Beachtung des Durchgriffs bei Personengesellschaften (Rz. 47) nach Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.5 Durchgriff bei Personengesellschaften (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 47 Nach § 23 Abs. 1 S. 4 EStG gelten seit Vz 1994 die Anschaffung und die Veräußerung einer Beteiligung oder Unterbeteiligung (mittelbare Beteiligung) an einer Personengesellschaft als Anschaffung und Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Diese Regelung betrifft nur vermögensverwaltende Personengesellschaften und wirkt sich auf Grundstücke und grundstücksgleiche R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind solche bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungsrecht; s. aber Rz. 30), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Gebäude, bestimmte Gebäudeteile und Außenanlagen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.5 Gewerbliche Veräußerungsgeschäfte

Rz. 18 Die Veräußerung von Privatvermögen kann zu einer gewerblichen Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG führen, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung überschritten werden, z. B. beim An- und Verkauf von Wertpapieren oder Grundstücken. Rz. 18a Regelmäßig ist der An- und Verkauf von Wertpapieren Vermögensverwaltung. Auch der fortgesetzte An- und Verkauf in erheblichem Umfang und ü...mehr

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Rückstellungen: ABC / Grunderwerbsteuer

Ändert sich bei einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand um 90 % oder mehr, fällt bei der Kapitalgesellschaft Grunderwerbsteuer an, die aufwandswirksam zu erfassen ist. Praxis-Beispiel Am 28.12.01 wird ein Vertrag über die Übertragung von 100 % der Anteile an der X-GmbH geschlossen, die ein betriebliches Grundstück hält. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 § 23 EStG gilt für unbeschränkt und für beschränkt Stpfl., für beschr. Stpfl. jedoch nur, soweit es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, die in § 49 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a und b EStG genannt sind, nämlich die Veräußerung inländischer Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte. Bei der Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter ist unbeschränkte Steuerpflicht erford...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Entfernungsverpflichtungen

Soweit öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen (z. B. nach Ablauf eines Konzessions- oder Gestattungsvertrags) bestehen, Einrichtungen oder Anlagen von einem Grundstück zu entfernen, ist hierfür eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden.[1] Sieht ein Bewilligungsbescheid zwar vor, dass der Bilanzierende die Anlage zu entfernen hat, besteht aber gleichze...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.1.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Rz. 49 Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern, dies sind solche, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind. Dazu zählen insbesondere Wertpapiere, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Rz. 49a Andere Wirtschaftsgüter neben Wertpapieren sind alle beweglich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prokura / 1 Umfang der Prokura

Mit der Prokura ermächtigt die GmbH den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. Das sind z. B.: Bestellung von Waren Abschluss von Verträgen Veranlassen von Zahlungen wie Lohnüberweisungen, Rechnungsbegleichung Beauftragen von Dienstleistungen (Berater, Service-Firme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.3 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen oder Abraumbeseitigung

Rz. 47 Die Rückstellungsbildung (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB = Passivierungspflicht) ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Ein unterlassener Aufwand muss vorliegen, d. h. die Verursachung einer später nach weiterem Gebrauch notwendig werdenden Reparatur genügt nicht. Der Aufwand muss im letzten Geschäftsjahr unterlassen worden sein. Hätte die Inanspruchnahme oder Abraumbeseitig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 7 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung (§ 23 Abs. 3 S. 7, 8 EStG)

Rz. 159 Gem. § 23 Abs. 3 S. 7 EStG dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Stpfl. im selben Kj. aus privaten Veräußerungsgeschäften (gleiche Jahre gibt es nicht) erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Nach § 23 Abs. 3 S. 8 EStG mindern Verluste jedoch nach Maßgabe des § 10d ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 525 Zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unmittelbar und dauerhaft zu dienen bestimmt sind.[1] Notwendiges Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind insbesondere der selbstbewirtschaftete Grund und Boden, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.5 Substanzbetriebe

Rz. 228 Unter Substanzbetrieben sind Betriebe zu verstehen, in denen unter der Erdoberfläche befindliche bergbaufreie Bodenschätze abgebaut werden. Hierzu gehören z. B. Sand, Kies oder Torf. Der Abbau der Substanz erfolgt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs, wenn die gewonnene Substanz überwiegend, also zu mehr als 50 %, im eigenen land- und forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.3 Nutzungsänderung

Rz. 530 Gehört die Grundstücksfläche, die bisher zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört hat, nach der Nutzungsänderung zum notwendigen Privatvermögen, führt die Nutzungsänderung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Land- und Forstwirts zu einer zwangsweisen Entnahme der entsprechenden Grundstücksfläche. Zu versteuern ist der Ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.4 Gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen

Rz. 458 Möglich ist auch die konkludente Begründung einer Mitunternehmerschaft zwischen den Landwirtsehegatten. Grundlage hierfür ist die besondere Funktion, die der Grund und Boden im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft hat. Vor diesem Hintergrund sind Landwirtsehegatten auch dann als Mitunternehmer anzusehen, wenn ihnen die selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaft...mehr