Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / E. Einheitswerte für Grundstücke aus dem Beitrittsgebiet

Rz. 51 [Autor/Stand] Nach § 129 Abs. 1 BewG gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke die festgestellten und noch festzustellenden Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1935 weiter. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift werden – vorbehaltlich der §§ 129a bis 130 BewG – für die Ermittlung des Einhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Raummeterpreise für Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke

Rz. 541 [Autor/Stand] Für die nach § 76 Abs. 3 Nr. 2 BewG im Sachwertverfahren zu bewertenden Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzten Grundstücke enthalten die Anlagen zu den BewRGr keine gesonderten Wertansätze, die aus Erfahrungssätzen abgeleitet worden sind. Es bestehen aber keine Bedenken, für Grundstücke dieser Art die Raummeterpreise der Anlage 14 Teil A BewRGr entsp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Raummeterpreise für andere Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke gemäß Anlage 15 BewRGr

1. Allgemeines Rz. 291 [Autor/Stand] Anlage 15 der BewRGr (vgl. Rz. 293 f.) enthält eine Gebäudeklasseneinteilung und Erfahrungswerte von Raummeterpreisen für Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke, die nicht zur wirtschaftlichen Einheit von Fabrikgrundstücken gehören. Sie umfasst insb. die Raummeterpreise für: Hotelgrundstücke Warenhäuser Lichtspielhäuser Sanatori...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 15 BewRGr: Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen

Rz. 293 [Autor/Stand] Vorbemerkungen In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind. Für besondere bauliche Anlagen (z.B. Schwimmbecken im Gebäude) sind die Zuschläge nach den durchschnittlichen Herstellungskosten zu bemessen. Die Merkmale für die Beurteilung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Bewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet

Rz. 551 [Autor/Stand] Nach § 129 Abs. 1 BewG gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens die festgestellten und noch festzustellenden Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1935 weiter. Das Interesse an einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung besteht zwar auch im Falle der Ermittlung des Einheitswerts im Beitrittsgebi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundbesitz bei steuerbegünstigten Vereinen

1. Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Eintritt einer Steuerbefreiung (Nr. 2)

Rz. 45 [Autor/Stand] Neben dem oben beschriebenen Grund sind Grundsteuerwerte aufzuheben, wenn der Grundsteuerwert einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit aufgrund von Steuerbefreiungen nicht mehr der Besteuerung nach dem Grundsteuergesetz zugrunde gelegt wird. Hintergrund der Aufhebung ist, dass der Wert nicht mehr für die Besteuerung von Bedeutung ist (§ 219 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an eine...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Löschung ... / 1 Gründe

I. In dem oben genannten Grundbuch waren zunächst als Miteigentümer B A zu 5/6 – im Folgenden Erblasser genannt – und C A zu 1/6 eingetragen. Der Erblasser verstarb am 0.0.2000 und wurde aufgrund des notariellen Testaments vom 18.7.1996 (UR-Nr. 316/1996 des Notars D mit Amtssitz in E) beerbt von den Beteiligten zu 2) bis 4) zu gleichen Teilen, wobei der Beteiligte zu 2) Vorerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Bewertung von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden

Rz. 546 [Autor/Stand] Zur Bewertung der Gebäude, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, bestehen besondere Vorgaben der Finanzverwaltung (s. nachfolgend Rz. 547).[2] Diese Anweisungen sind auch dann anzuwenden, wenn für die Gebäude (Schlösser und Burgen) kein formaler Denkmalschutz besteht, sie aber den ...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Werts bebauter Grundstücke sieht das BewG neben dem Ertragswertverfahren (§§ 78–82 BewG) als zusätzliche Bewertungsmethode das Sachwertverfahren (§§ 83–90 BewG) vor. Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen beiden Verfahren wird im Einzelfall durch § 76 BewG geregelt (vgl. Kommentierung zu § 76 BewG). Danach gilt für die Einheitsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sowie Rz...mehr

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ZErb 04/2023, Zur beschränk... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Anders als vom FG angenommen, unterliegt der durch Vermächtnis erworbene Anspruch auf Übertragung des Miteigentumsanteils an dem inländischen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG i.V.m. § 121 Nr. 2 BewG. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Aufhebung des Grundsteuerwerts ist gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt. Sie fällt weg, wenn sie aufhört zu bestehen, d.h. als solche nicht mehr existent ist. Dies ist in der Praxis der häufigere Grund einer Aufhebung. Rz. 29 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Einheit fällt beispielsweise weg, wenn zw...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bebautes Erbbaurecht

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Bezeichnung und Behandlung als bebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück ist nur möglich, wenn sich auf dem mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück ein benutzbares Gebäude befindet (vgl. § 248 BewG nebst der dazugehörigen Kommentierung). Rz. 65 [Autor/Stand] Die Bewertungsmethode zur Ermittlung des Gesamtwertes eines bebauten Grundstücks richtet sich nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neu entstandene wirtschaftliche Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 32 [Autor/Stand] Nachfeststellungen sind gem. § 223 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht. Dies ist in der Praxis der häufigste Grund einer Nachfeststellung. Rz. 33 [Autor/Stand] Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschauungen des Verkehrs zu en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Durchführung der Hauptfeststellung 1.1.2022

Tz. 32 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuererklärungen für die ca. 36 Mio. Einheiten in Deutschland sollten zunächst in dem Zeitraum vom 01.07.–31.10.2022 über ELSTER elektronisch bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist galt sowohl für den Bereich des Grundvermögens als auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Sie galt gleichermaßen für...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellung der Grundsteuerwerte (ab 2022)

Tz. 10 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Wie bereits in der Vergangenheit durch die Feststellung des Einheitswerts, wird der steuerliche Wert des Grundvermögens durch Feststellung eine sog. Grundsteuerwerts ermittelt. Dieser basiert auf den Wertverhältnissen auf den 01.01.2022 (= Hauptfeststellungszeitpunkt) und soll alle sieben Jahre neu festgestellt werden (§ 221 Abs. 1 BewG). Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis 260 BewG bewertet. Au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundfall

Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren zur Wertermitt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlagung der Grundsteuer

Tz. 39 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Finanzämter stellen den Grundsteuerwert sowie den darauf basierenden Grundsteuermessbetragsbescheid gegenüber dem Steuerpflichtigen fest. Erstreckt sich ein Grundstück über mehrere Gemeinden, ist der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt im Rahmen eines Zerlegungsbescheids auf die betroffenen Gemeinden aufzuteilen (§ 22 GrStG).Den zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudenormalherstellungswert

Rz. 11 [Autor/Stand] Ausgangspunkt der Wertermittlung ist der Gebäudenormalherstellungswert. Der Gebäudenormalherstellungswert wird in der Weise berechnet, dass die Anzahl der Kubikmeter (m[3]) des umbauten Raumes (s. Rz. 51 ff.) mit dem durchschnittlichen Herstellungspreis für den Kubikmeter (m[3]) umbauten Raumes (Raummeterpreis) (s. Rz. 76 ff.) vervielfacht wird. Dieser e...mehr

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ZErb 04/2023, Notwendigkeit... / 1 Gründe

1. Die Antragstellerin und Herr … sind im oben aufgeführten Grundbuch Bl. XXX als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen; in Bl. XXX sind sie als Eigentümer in Erbengemeinschaft zu ¼ Anteil eingetragen. In einer schriftlichen, beglaubigten Erklärung vom 15.9.2022 bzw. vom 29.10.2022 haben beide unter Bezugnahme einer zwischen ihnen geschlossenen Abschichtungsvereinbarung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens: 1. Stufe: Bestimmung des Gebäudenormalherstellungswertes Ermittlung der durchschnittlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / II. Gesetzliche Regelungen: §§ 83 ff. BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Ausgangswert für das Sachwertverfahren ist der Sachwert für eine einzeln zu bewertende wirtschaftliche Einheit. Dieser Ausgangswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (§ 84 BewG) Gebäudewert (§ 85 BewG) Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) Der Wert dieser drei Grundstücksteile wird jeweils getrennt ermittelt. Voraussetzung für die Anwendung des Sachwertv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das Erbbaurecht oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unbebautes Erbbaurecht

Rz. 57 [Autor/Stand] Sofern sich auf dem Grundstück noch kein benutzbares Gebäude befindet, handelt es sich um ein unbebautes Erbbaurecht bzw. Grundstück. In diesem Fall besteht der Gesamtwert nur aus dem Wert des unbebauten Grundstücks, also aus dem Wert des Grund und Bodens. Eine solche Konstellation tritt beispielsweise dann ein, wenn nicht bereits im Jahr der Bestellung ...mehr

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ZErb 04/2023, Zur beschränk... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Nichte der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Weder die Klägerin noch die Erblasserin verfügten in der Bundesrepublik Deutschland über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Erblasserin hatte der Klägerin ein Vermächtnis über einen Anteil an einem im Inland belegenen Grundstück zugewandt. Mit notarie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Private Krankenhäuser

Tz. 78 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, welches die Voraussetzungen des § 67 AO (Anhang 2) erfüllt, sind von der Grundsteuer befreit, wenn das Grundvermögen ausschließlich demjenigen, der das Grundstück benutzt zuzurechnen ist (§ 4 Nr. 6 GrStG, Anhang 12d). Wird also das Grundstück von einem nicht steuerbegünstigten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer

Tz. 79 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer ist nicht bei der Gemeinde, sondern beim zuständigen Finanzamt der Belegenheit zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Grundsteuerbefreiung in Betracht kommt, wird von der Finanzbehörde im Rahmen des Grundsteuerwertverfahrens getroffen. Zur Geltendmachung der beanspruchten Grundsteuerbefreiung kann ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Grundsteuer (Anhang 12d) ist eine "Realsteuer" (§ 3 Abs. 2 AO; Anhang 1b), die von den Gemeinden erhoben wird. Da die Grundsteuer auf den Grundbesitz als Besteuerungsobjekt abstellt, handelt es sich auch um eine "Objektsteuer". Rechtsgrundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Bewertungsgesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neu entstandene wirtschaftliche Einheit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 77 [Autor/Stand] Nachfeststellungszeitpunkt ist in den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit nach § 223 Abs. 1 Nr. 1 BewG nach dem vorangegangenen Hauptfeststellungszeitpunkt neu entsteht (vgl. Rz. 34) der Beginn des Kalenderjahrs, das auf die Entstehung der wirtschaftlichen Einheit folgt, § 223 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BewG. Dabei sind alle Umstände, die bis zum Begi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / III. Richtlinien der Finanzverwaltung

Rz. 21 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr).[2] Diese Verwaltungsvorschrift hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermög...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / d) Hessen

Tz. 30 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Im hessischen Flächen-Faktor-Modell wird neben der Größe des Grund und Bodens und des Gebäudes auch die Lage eines Grundstücks bei der Ermittlung des Steuermessbetrags berücksichtigt. Für die Ermittlung des Steuermessbetrags werden die Flächenbeträge jeweils mit den Steuermesszahlen multipliziert. Die Summe der verschiedenen Flächenbeträge (=...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Auch der Grundbesitz eines steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereins unterliegt grundsätzlich der Grundsteuer. Hierzu gehören auch, wie bereits oben ausgeführt: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, sonstige grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Tz. 42 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 H...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / b) Sachwertverfahren

Tz. 21 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundstücke, deren Wert nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sind, werden nach dem Sachwertverfahren zu bewertet. Im Sachwertverfahren wird der Wert des Grund und Bodens (= Bodenwert) sowie des Gebäudes (= Gebäudesachwert) getrennt voneinander ermittelt und erst am Ende zusammenaddiert. Tz. 22 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der Bodenwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ober- und Untererbbaurecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) kann an einem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist in diesen Fällen das Obererbbaurecht und nicht das Erbbaugrundstück. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstücks. Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hat der Gesetzgeber – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit ist es dem Steuerpflichtigen nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück nachzuweisen. D.h. mögliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Eintritt einer Steuerbefreiung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Aufhebungszeitpunkt ist bei endender Steuerpflicht, d.h. wenn der Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nach dem Grundsteuergesetz nicht mehr zugrunde gelegt wird, der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird, § 224 Abs. 2 Nr. 2 BewG....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Ertragswertverfahren)

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1992 errichtete Lagerhalle (Warmlager) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2022 zu bewerten. Die Lagerhalle ist zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet. Die monatliche Miete beträgt 1.750 EUR, sie entspricht der üblichen Miete. Bei Ablauf des Nutzungsrechts (31.12.2025) ist die Lagerhalle abzureißen und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belasteten Grundstücks der Schuldn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / a) Bayern

Tz. 27 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Bayern wendet ein Flächenwertmodell an, nach dem sich der Grundsteuerwert ausschließlich aus der Fläche des Grundstücks, der Fläche des Gebäudes, der Art der Nutzung der Immobilie, einem Äquivalenzwert und der Steuermesszahl ermittelt. Dabei spielt die Lage des Grundstücks für die Bewertung keine Rolle. Der bayerische Grundsteuermessbetrag er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden ohne Abrissverpflichtung

Rz. 38 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1992 errichtete Lagerhalle (Warmlager) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2022 zu bewerten. Die Lagerhalle ist zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet. Die monatliche Miete beträgt 1.750 EUR, sie entspricht der üblichen Miete. Bei Ablauf des Nutzungsrechts (31.12.2025) steht dem Nutzungsberechtigten geg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Erlass der Grundsteuer

Tz. 82 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das GrStG enthält eigenständige gesetzlich normierte Erlassgründe (§§ 32–34 GrStG). Zum einen gewährt § 32 GrStG einen dauernden Erlass für Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Wissenschaft, Kunst, Geschichte und Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG) oder wenn es sich um öffentliche Grünanlage...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schützenhalle

Tz. 71 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Eine Schützenhalle, die ein steuerbegünstigter Schützenverein ausschließlich für seine satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke nutzt, ist nach § 3 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) von der Grundsteuer befreit. Wird die Schützenhalle auch anderen zur Nutzung überlassen, bleibt die Befreiung des § 3 Abs. 1 Nr. 3b GrStG (Anhang 12d) auch dann beste...mehr