Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 19 Erbteilungsklage / e) In Natur teilbare Gegenstände

Rz. 98 Am leichtesten teilbar ist Geld ohne Wertminderung, aber auch gleichartige Wertpapiere und Warenvorräte. Forderungen, die auf eine teilbare Leistung gerichtet sind, können geteilt werden (einfachstes Beispiel: Bankguthaben). Teilbar ist auch ein Erbteil. Ein Erbteil kann dann zum Nachlass gehören, wenn mehrere Erbfälle nacheinander stattgefunden haben und Miterben in Er...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Erbteilsübertragung

Rz. 23 Das Ausscheiden des "weichenden" Miterben kann dadurch geschehen, dass er seinen Anteil den verbleibenden Erben nach § 2033 BGB überträgt. Auf diese Weise erfolgt eine Anwachsung bei den anderen Miterben analog §§ 1935, 2094 BGB.[30] Die Erbengemeinschaft umfasst damit nur noch die verbleibenden Miterben. Die Übertragung des Erbteils nach § 2033 BGB ist der entschiede...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 4. Sicherung des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts

Rz. 247 Bezieht sich das schuldrechtliche Vorkaufsrecht auf ein Grundstück, so kann der bedingte Eigentumsübertragungsanspruch gem. § 883 BGB durch Vormerkung gesichert werden. Hierzu bedarf es gem. § 19 GBO der Eintragungsbewilligung des Eigentümers (in notariell beglaubigter Form gem. § 29 GBO) und des Eintragungsantrags entweder des Eigentümers oder des Vorkaufsberechtigt...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Zusätzlicher Verfügungsunterlassungsvertrag

Rz. 61 Der Erblasser kann sich in einem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich verpflichten, über den Gegenstand der erbvertraglichen Anordnung nicht zu verfügen (§ 137 S. 2 BGB).[40] Dieser Vertrag bedarf, auch wenn er sich auf Grundstücke bezieht, keiner Form und kann deshalb auch stillschweigend geschlossen werden; allerdings sind an seinen Nachweis dann strenge Anforderung...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Nutzungen

Rz. 64 Nutzungen, deren Begriff in § 100 BGB definiert ist, sind nach § 818 Abs. 1 BGB ebenfalls an den Vertragserben herauszugeben. Da der Hauptanspruch erst mit dem Erbfall entsteht, können nur diejenigen Nutzungen herausverlangt werden, die ab diesem Zeitpunkt vom Beschenkten gezogen wurden. Darunter fallen:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Einsicht in die Grundakten

Rz. 73 Ergänzt wird § 12 GBO durch §§ 43–46 der Grundbuchverfügung. § 46 GBV lautet: Zitat (1) Die Einsicht von Grundakten ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch soweit es sich nicht um die in § 12 Absatz 1 S. 2 der Grundbuchordnung bezeichneten Urkunden handelt. (2) Die Vorschrift des § 43 ist auf die Einsicht von Grundakten entsprechend anzuwenden. (...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Muster: Aufforderung zur Sicherheitsleistung

Rz. 201 Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung Muster 14.30: Aufforderung zur Sicherheitsleistung (Wie Muster Rdn 188 , zusätzlich ist am Ende anzufügen:) Darüber hinaus haben Sie gem. § 2128 BGB Sicherheit für den Nachlass zu leisten. Hierfür ist bereits ausreichend, dass Sie sich in einer ungünstigen Vermögenslage befinden. Meinem Mandanten liegen Informationen vo...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zerstörung des guten Glaubens eines potenziellen Erwerbers

Rz. 187 War der Erwerber im Hinblick auf die materiellrechtliche Eigentümerposition bösgläubig, aber gutgläubig im Hinblick auf die Rechtshängigkeit, so kann der materiellrechtliche Erwerb nicht eintreten. Seine teilweise Gutgläubigkeit nützt dem Erwerber also nichts.[182] War der Erwerber jedoch bezüglich der materiellrechtlichen Eigentümerposition gutgläubig, aber bezüglich...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 8. Muster: Kündigung von Abfallgefäßen

Rz. 72 Muster 6.11: Kündigung von Abfallgefäßen Muster 6.11: Kündigung von Abfallgefäßen An die Stadt _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstorbene...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / g) Ausschluss der Realteilung wegen gemeinsamer Schulden

Rz. 104 Auch wenn ein Nachlassgegenstand real teilbar ist, so ist seine Teilung in Natur ausgeschlossen, soweit aus dem Gegenstand gemeinschaftliche Schulden erfüllt werden müssen, §§ 755, 756 BGB. Soweit zur Erfüllung dieser gemeinschaftlichen Schuld der Verkauf des Nachlassgegenstands erforderlich ist, erfolgt der Verkauf, sofern sich die Erben nicht einig werden, nach § 7...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Verfügungsgeschäfte

Rz. 96 Beinhaltet eine Verwaltungsmaßnahme auch eine Verfügung, so gilt grundsätzlich das Erfordernis gemeinschaftlichen Handelns nach § 2040 Abs. 1 S. 1 BGB. OLG München: Die Auflassung eines Grundstücks könne u.U. als Maßnahme einer Notverwaltung von einem Miterben erklärt werden, wenn die anderen Miterben die Mitwirkung verweigern (bspw. Abwendung von Schadensersatzansprüc...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / h) Sonderrechtsnachfolge in den Erbteil

Rz. 83 § 2044 Abs. 1 S. 2 BGB verweist auf § 1010 BGB. Diese Vorschrift besagt, dass ein Auseinandersetzungsausschluss gegenüber Sonderrechtsnachfolgern in Bezug auf Grundstücke nur gilt, wenn der Ausschluss im Grundbuch eingetragen ist. Soweit das Teilungsverbot auf einer Vereinbarung der Miterben beruht, sind die Eintragungsfähigkeit und ihre Wirkung unproblematisch. Unkla...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / Leitsatz

1. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft an einem Grundstück, das nicht in Natur teilbar ist, erfolgt gemäß § 753 Abs. 1 S. 1 BGB durch Zwangsversteigerung und anschließende Teilung eines nach Abzug der Versteigerungskosten und Berichtigung der gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten verbleibenden Überschusses zwischen den Gemeinschaftern entsprechend ihren Anteilen (§ 752...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 11. Rechtsbehelf gegen Anordnungsbeschluss

Rz. 91 Eine befristete Erinnerung (entspr. §§ 567, 569 ZPO) gegen den Anordnungsbeschluss gem. § 766 ZPO ist nur dann zulässig, wenn eine vom Versteigerungsgericht von Amts wegen zu beachtende Anordnungsvoraussetzung fehlt. Die zulässige und begründete Erinnerung führt zur Aufhebung des Anordnungsbeschlusses oder – falls sie erst nach Abhaltung des Versteigerungstermins erho...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 102 Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen steht die Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer häufig im Vordergrund. Durch die Vereinbarung von Gegenleistungen, die die Versorgung des Übergebers sicherstellen sollen, wird der Wert der Übergabeleistung in aller Regel reduziert.[264] Allerdings ist nicht jede Gegenleistung des Übernehmers geeignet, den Übergabewert...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Zweiter Grundsatz: Zwangsverkauf

Rz. 27 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Gesetzliche Formvorschriften und Geschäftsfähigkeit

Rz. 13 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des alltäglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist somit vorzugswürdig. Als Argument hierfür ist der höhere...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Muster: Klageerwiderung (Geltendmachung von Verwendungen)

Rz. 72 Muster 21.2: Klageerwiderung (Geltendmachung von Verwendungen) Muster 21.2: Klageerwiderung (Geltendmachung von Verwendungen) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau ____...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Grundpfandrechtlich gesichertes Festzinsdarlehen

Rz. 144 Ist für das Darlehen eine feste Verzinsung vereinbart und besteht eine durch Grundpfandrecht gewährte Sicherheit, so können die Erben gem. § 490 Abs. 2 BGB das Darlehen kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse für eine anderweitige Verwertung des beliehenen Grundstücks haben. Ein solches berechtigtes Interesse kann angenommen werden, wenn das Objekt für Zwecke d...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / i) Erbauseinandersetzung durch Vereinigung aller Erbteile in einer Hand

Rz. 263 Die Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise erfolgen, dass ein Miterbe alle Erbteile der anderen Miterben erwirbt.[251] Dabei geht es um Erbteilskauf (zum Erbteilskauf siehe § 18) und Erbteilsübertragung nach §§ 2371 ff., 2033 Abs. 1 BGB, deren Austauschleistungspflichten im Synallagma zueinander stehen. Treten Leistungsstörungen nur innerhalb eines Rechtsverhäl...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Vertragsart

Rz. 124 Inhaltlich gesehen ist der Auseinandersetzungsvertrag schuldrechtlicher Grund für den dinglichen Vollzug der Teilung.[109] Er begründet nur schuldrechtliche Ansprüche und keine dinglichen Rechte, wie z.B. das Recht an einem Grundstück i.S.d. § 2 Abs. 2 VermG.[110] Der obligatorische Auseinandersetzungsvertrag hebt die Erbengemeinschaft ganz oder teilweise auf, legt f...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Nießbrauchbestellung am Erbteil

Rz. 48 Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen beu...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Klageantrag des Testamentsvollstreckers bei Klage zur Mitwirkung bei den Übertragungsakten entsprechend dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplan

Rz. 223 Muster 13.50: Klageantrag des Testamentsvollstreckers bei Klage zur Mitwirkung bei den Übertragungsakten entsprechend dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplan Muster 13.50: Klageantrag des Testamentsvollstreckers bei Klage zur Mitwirkung bei den Übertragungsakten entsprechend dem vom Testamentsvollstrecker aufgestellten Teilungsplanmehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Muster: Testamentarisch erklärte Einigung zur Bestellung eines Wohnungsrechts

Rz. 217 Muster 15.23: Testamentarisch erklärte Einigung zur Bestellung eines Wohnungsrechts Muster 15.23: Testamentarisch erklärte Einigung zur Bestellung eines Wohnungsrechts _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Wohnungsrechtsvermächtnis Das Wohnungsrecht soll unverzüglich im Grundbuch eingetragen werden. Dazu erkläre ich schon jetzt mit Wirkung für meine A...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Amtswiderspruch gegen Löschung eines Nacherbenvermerks

Rz. 394 Wenn ein eingetragener Nacherbenvermerk aufgrund Bewilligung der Nacherben gelöscht worden ist, darf das Grundbuchamt nach Eintritt des Nacherbfalls eine Verfügung der eigenen Erben des Vorerben über das Grundstück nicht davon abhängig machen, dass zunächst die Nacherbfolge im Berichtigungsweg im Grundbuch eingetragen werden müsse. Ist ein Nacherbenvermerk wegen fehle...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Anspruch auf Wertermittlung trotz Veräußerung des Nachlassgegenstands

Rz. 413 BGH, Urt. v. 29.9.2021:[460] Zitat Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. … Der Pflichtteilsberechtigte hat jedenfalls dann ein schutzwürdiges Interesse an einer derartigen Wertermittlung, wenn die vom ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Recht auf Grundbucheinsicht

Rz. 323 Ein Miterbe kann ein berechtigtes Interesse an umfassender Grundbucheinsicht bzgl. eines früher dem Erblasser gehörenden Grundstücks haben, wenn Ausgleichsansprüche gegen einen Miterben nach §§ 2050 ff. BGB in Betracht kommen. Zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB sind dem Miterben Auszüge aus den Grundakten zu erteilen, wenn nicht die schutzwürdige...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / a) Allgemeines

Rz. 164 Dass eine Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach herrschender Rechtsprechung vor dem Erbfall nicht in Betracht kommt, wurde bereits oben (vgl. Rdn 98) dargestellt. In streitigen Fällen wird nach dem Erbfall der zur Erlangung der Eigentumsübertragungserklärung (Auflassung, § 925 BGB) und Grundbucheintragungsbewilligung (§ 19 GBO) zu führende P...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Selbstständiges Beweisverfahren im Pflichtteilsprozess

Rz. 583 Im Pflichtteilsprozess stehen vor allem Bewertungsfragen im Vordergrund. Deshalb ist im Pflichtteilsrecht die Beweiserhebung in Bezug auf vorzunehmende Bewertung von besonderer Bedeutung. In Betracht kommen:mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung

Rz. 143 Der Erbteil eines Miterben kann verpfändet werden (bspw. als Sicherungsmittel für einen Realkredit).[151] Der Verpfändungsvertrag bedarf nach §§ 1273, 1274, 2033 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Da die Verpfändung des Erbteils eine Änderung der Verfügungsbefugnis sämtlicher Miterben an den Nachlassgegenständen zur Folge hat, kann bei einem zum Nachlass gehörend...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (3) Kosten der Berichtigung

Rz. 212 Die Kosten der Grundbuchberichtigung sind von demjenigen zu tragen, der die Berichtigung verlangt, § 897 BGB. Solange der Berechtigte dem Zustimmungspflichtigen nicht die Kosten der Zustimmungserklärung vorgeschossen hat, braucht der Verpflichtete die Zustimmungserklärung nicht abzugeben.[201] Sollte man die Ansicht vertreten, der Buchberechtigte habe das Grundstück g...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Befreiung des Testamentsvollstreckers von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 334 Die Vorschrift des § 181 BGB findet auf den Testamentsvollstrecker entsprechende Anwendung. Wegen § 181 S. 2 BGB greift das Selbstkontrahierungsverbot zwar häufig nicht ein, dennoch kann es sinnvoll sein, den Testamentsvollstrecker von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Dies ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen. Das Selbstkontrahierungsverbot greift bei...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 112 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstrat wertmäßig zu erhalten, ordnet das Gesetz Nachlass-Surrogate kraft Geset...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Grundbuchberichtigungszwangsverfahren

Rz. 328 Ist das Grundbuch bezüglich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen und die zur Berichtigung des Grundbuchs not...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / j) Muster: Antrag auf einstweilige Einstellung nach Erhebung der Widerspruchsklage

Rz. 42 Muster 20.3: Antrag auf einstweilige Einstellung nach Erhebung der Widerspruchsklage Muster 20.3: Antrag auf einstweilige Einstellung nach Erhebung der Widerspruchsklage An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ zu Az. _________________________ In dem Verfahren auf Versteigerung des Grundstücks _________________________ zum Zwecke der Aufhebung...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Pflicht- und Anstandsschenkung nach § 2330 BGB

Rz. 149 Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt aber dann nicht in Betracht, wenn es sich um eine Anstandsschenkung handelt. Anstandsschenkungen i.S.v. § 2330 BGB sind Zuwendungen wie z.B. übliche Gelegenheitsgaben zu bestimmten Anlässen,[140] deren Vorliegen nach objektiven Kriterien (persönliche Beziehungen, Lebensstellung usw.) zu beurteilen ist. Darüber hinaus fallen un...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / i) Nießbrauch

Rz. 136 Besteht ein Nießbrauch am ganzen Grundstück, dann wird er durch die Teilungsversteigerung nicht berührt, sondern bleibt gem. § 182 ZVG bestehen. Der Nießbraucher ist als Grundbuchberechtigter Verfahrensbeteiligter nach § 9 Nr. 1 ZVG. Besteht der Nießbrauch dagegen am Erbteil, so kann der Miterbe nur mit dem Nießbraucher gemeinsam und umgekehrt die Teilungsversteigeru...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Ausgangssituation

Rz. 237 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / g) Checkliste: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

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Umzugskosten / 9 Maklergebühren (§ 9 Abs. 1 BUKG)

Die nach Lage des Wohnungsmarktes notwendigen ortsüblichen Vermittlungs- bzw. Maklergebühren (diese sind gesetzlich auf 2 Monatsmieten zzgl. Umsatzsteuer festgelegt) eines gewerbsmäßig tätigen Maklers für eine familiengerechte Mietwohnung und eine Garage können erstattet werden. Vermittlungsgebühren für eine eigene Wohnung bzw. ein Haus oder den Erwerb eines bebauungsfähigen...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Haftung für Rechtsmängel beim Vermächtnis

Rz. 38 Das Vermächtnisrecht differenziert nach Rechtsmängeln (§ 2182 BGB) und Sachmängeln (§ 2183 BGB), und zwar auch bei den Rechtsfolgen – im Gegensatz zum Kaufrecht, wo die Rechtsfolgen für Rechts- und Sachmängel in § 433 Abs. 1 S. 2 BGB nicht unterschieden werden. In § 2182 BGB ist bezüglich der Haftung für Rechtsmängel beim Gattungsvermächtnis – nicht auch beim Stückverm...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung

Rz. 221 Muster 14.34: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung Muster 14.34: Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________[247] Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung gem. §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB In der Vollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ beantrage...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 335 Nur wenn nach dem Tod des Hofeigentümers kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft entstanden ist, der in den seit 1.4.1998 eingetretenen Erbfällen auch nichteheliche Kinder angehören können, ist ein Hofzuweisungsverfahren zulässig. Ist die Erbengemeinschaft auf der Grundlage einer Verfügung von Todes wegen entstanden, so findet das Zuweisungsverfahren nicht statt, § 13 ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Grundbuchmäßiger Vollzug

Rz. 111 Um die vom Erblasser abgegebene Auflassungserklärung durch Eigentumsumschreibung auf den Erwerber in das Grundbuch vollziehen zu können, bedarf es weder der vorherigen Eintragung der Erben des Veräußerers noch deren Eintragungsbewilligung oder Zustimmung (§ 40 Abs. 1 GBO). Sollten zwischenzeitlich die Erben des Veräußerers im Grundbuch eingetragen worden sein, so gen...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Vormerkung vor Eintritt des Erbfalls

Rz. 153 Umstritten ist die Frage, ob der künftige Anspruch des Vertragserben auf Rückübertragung eines Grundstücks schon vor dem Erbfall – und damit schon ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung – durch Vormerkung gesichert werden kann. Obwohl das Gesetz ausdrücklich die Vormerkbarkeit künftiger Ansprüche in § 883 Abs. 1 BGB vorsieht, wird dies überwiegend verneint, weil...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 221 Der Übergeber ist verwitwet und hat drei Kinder. Einem dieser Kinder überträgt er ein Grundstück mit Einfamilienhaus. Der Übernehmer ist investitionsfreudig und will dieses Einfamilienhaus aufstocken bzw. daran anbauen. Der Übergeber möchte sicherstellen, dass er einen Teil des Gebäudes lebzeitig dauerhaft und unentgeltlich bewohnen kann und im Alter von dem übernehm...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 248 Der Übergeber ist in Zugewinngemeinschaft verheiratet und hat ein unverheiratetes Kind. Er übergibt ein Grundstück mit aufstehendem Mehrfamilienhaus und fordert als Gegenleistung entweder eine Leibrente oder eine dauernde Last ein, die im Grundbuch gesichert wird. Gleichzeitig soll der Ehegatte abgesichert werden. Die Übertragung erfolgt im Übrigen unter Grundschuldb...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / bb) Begriff

Rz. 58 Eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme liegt vor, wenn der Nachlass wesentlich verändert werden soll, §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 Abs. 3 S. 1 BGB. Dabei kommt es nicht auf die wesentliche Veränderung des einzelnen Nachlassgegenstands als solchen an, sondern auf eine wesentliche Veränderung des ganzen Nachlasses. Eine wesentliche Veränderung setzt voraus, dass durch die...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Erlöschen höchstpersönlicher Rechte

Rz. 3 Höchstpersönliche dingliche Rechte wie der Nießbrauch an einem Grundstück (§§ 1030 ff. BGB), eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB), ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) oder eine Wohnungsreallast (§ 1105 BGB) gehen mit dem Tod des Rechtsinhabers nicht auf dessen Erben über, sondern erlöschen. Die Grundbuchberichtigung führt in einem solchen Fall zur Lö...mehr