Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem litauischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 67 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewertung ergangen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15 Ausländischer Leistender

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 7 UStG definiert den im Ausland ansässigen Unternehmer i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 1 und 5 UStG. Außerdem enthält die Vorschrift eine Regelung, dass der Leistungsempfänger in Fällen, in denen es zweifelhaft ist, ob der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist, nur dann die Steuer nicht schuldet, wenn der leistende Unternehmer i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.1.4 Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Unternehmen

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein weiterer Fall der Vorsteuerberichtigung ist die Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Unternehmen für unternehmensfremde Zwecke. Bei einer solchen Entnahme liegt nach § 15a Abs. 3 UStG eine Änderung der Verhältnisse vor, wenn die Entnahme nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3b UStG zu besteuern ist. Dies ist z. B. gegeben bei der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Grunderwerbsteuerliche Erweiterung des Grundstücksbegriffs

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Den Grundstücken stehen nach § 2 Abs. 2 GrEStG gleich: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Boden, dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und des § 1010 BGB. 2.1.3.1 Erbbaurechte Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Erbbaurecht, geregelt in der Verordnung über das Erbbaurecht, ist das veräußerlich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem zyprischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren. Die Vorsteuerberichtigung erfasst auch Patente, Lizenzen u.Ä. ab einem Preis von 17.086 E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Entnahme und unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entnahmen und unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b UStG, vgl. § 3 Rz. 54) ist gemein, dass ihnen eine Gegenleistung fehlt, sodass ein Entgelt als Bemessungsgrundlage nicht infrage kommt. Deshalb bedarf es – wie beim i. g. Verbringen eines Gegenstandes (vgl. Rz. 108) – einer "Ersatzbemessungsgrundlage". Diese ergibt sich a...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsanspruch nach § 1571 BGB besteht auch dann, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht im Laufe einer langjährigen Ehe alt und unterhaltsbedürftig geworden ist, sondern bereits bei Eheschließung altersbedingt einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnte. 2. § 1571 BGB verlangt keine ehebedingte Bedürfnislage, so dass allein das Vorliegen einer Alters...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem belgischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von fünfzehn oder fünfundzwanzig Jahren. Bestimmte Rechte werden ebenfalls erfasst. Gegenstände mit einem ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem spanischen Umsatzsteuergesetz ist für Wirtschaftsgüter, die im Unternehmen länger als ein Jahr genutzt werden und deren Anschaffungskosten 3.005,06 EUR (500.000 Peseten, vgl. Art. 108 Mehrwertsteuergesetz) übersteigen, eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, sofern sich innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraumes der Vorsteuerschl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.2 Die Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Überlassung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gebrauch versteht man die Duldung der zeitweisen oder dauerhaften Nutzung des Gemeinschaftseigentums, insbesondere die Nutzung der Antennenanlage, der Fahrstühle, der Müllschluckanlage, der Telefonzentrale, des Trockenbodens oder -raums, der Wäschetrockner, der Waschküche, der Waschmaschinen. Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. b UStG ist die Nutzungsüberlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichtetem Vertrages oder Vorvertrages (sog. Kaufanwartschaftsverträge) steuerfrei. Hintergrund dieser Regelung sind insbesondere Vertragsgestaltungen, bei denen einem Kaufanwärter mit Errichtung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Praxisfolgen und Fallbeispiele

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Änderung der Regelung zur Ortsbestimmung ist mit der Aufhebung des § 3f UStG in der Regel nicht verbunden (Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 23.9.2019, BT-Drucks. 19/13436, zu Art. 8 Nr. 5). Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Praktische Änderungen können sich z. B. bei Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück im Ausland sowie bei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Betretungsrecht

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Aufgrund des neuen § 27b Abs. 1 UStG können nunmehr damit betraute Amtsträger (i. d. R. der USt-Sonderprüfer, aber vgl. Rz. 20) ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der Geschäfts- und Arbeitszeit Grundstücke und Räume betreten von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. 2.5.2.1 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzuges

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Leistung, d. h. die zu diesem Zeitpunkt voraussichtliche Verwendung der in Anspruch genommenen Leistung. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges vorzunehmen....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3.2 Sonstige Leistung, Bauleistung, Werklieferung

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erbringt ein ausländischer Unternehmer sonstige Leistungen Bauleistungen oder Werklieferungen an einen Unternehmer oder an eine Körperschaft öffentlichen Rechts, kommt es zum Übergang der Steuerschuld und die USt wird vom Leistungsempfänger geschuldet (vgl. Rz. 65). Dies gilt nicht, wenn der ausländische Unternehmer die entgeltliche Duldung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Ort der sonstigen Leistung ist in den §§ 3a, 3b, und 3e UStG geregelt. Letztere regeln den Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen sowie den Ort der Restaurationsleistungen während bestimmter Transfers. Der Ort aller anderen sonstigen Leistungen ist nach § 3a UStG zu bestimmen. Dabei unterscheide...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonstige Zwecke

Rz. 67 [Autor/Stand] Ein Grundstück dient sonstigen Zwecken, wenn es weder zu Wohnzwecken noch zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken liegt beispielsweise bei Clubhäusern, Vereinshäusern, Bootshäusern, studentischen Verbindungshäusern, Turnhallen von Sportvereinen, Schützenhallen, Jagdhütten oder selbstständigen (nicht betr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.3 Entschädigungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vermietung eines Grundstücks gleichzusetzen ist der Verzicht auf Rechte aus einem Miet- oder Pachtvertrag. Dies gilt sowohl, wenn der Mieter/Pächter gegen Entschädigung vorzeitig auf sein Recht auf Gebrauchsüberlassung verzichtet (EuGH vom 15.12.1993, Rs. C-63/92, Lubbock Fine, BStBl II 1995, 480, Abschn. 4.12.1. Abs. 1 S. 5 UStAE), als a...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.4.1 Fortbestand vieler "Alt"regelungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundstücksleistungen werden grundsätzlich unverändert dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsortprinizip, § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Daher übernimmt Abschn. 3a.3. UStAE – wie schon das das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009 (Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005, Rz. 24–33) – unter Auswertu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge, § 75 kroUStG)

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das kroUStG sieht für bestimmte Fälle den Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger vor, unter der Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger ebenfalls ein Unternehmer, ein Unternehmer i. S. d. Definition für Zwecke der Bestimmung des Leistungsorts bei sonstigen Leistungen (vgl. Rz. 31 ff.) oder eine juri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 27 UStG beinhaltet Übergangsvorschriften und Begrenzungen hinsichtlich der Anwendung bestimmter Paragraphen des UStG. Dabei beinhaltet nur § 27 Abs. 1 UStG die in der Überschrift postulierte "allgemeine Übergangsvorschrift". § 27 Abs. 2 UStG enthält spezielle Anwendungsreglungen für die Optionsregelung des § 9 Abs. 2 UStG bei Grundstücken (v...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem italienischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 19-bis 2 Erlass 633/1972). Voraussetzung für die Vorsteuerberichtigung ist i...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.1 Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge

Rz. 117 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im Ausland ansässig sind. Die Ansässigkeit im Ausland richtet sich nach § 59 S. 2 UStDV. Liegen Leistungserbringung im Inland an den Unternehmer und Vergütungszeitraum in unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen, bestehen keine Bedenken, das Vorsteuer-Vergütungsverf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.7.3 Zwangsvollstreckung

Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Sache durch den Gerichtsvollzieher oder ein anderes staatliches Vollstreckungsorgan öffentlich versteigert oder freihändig verkauft, so liegt darin keine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das jeweilige Bundesland, dem die Vollstreckungsorgane angehören, und keine Lieferung durch dieses an d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Vorsteuerabzug der Gemeinschaft

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gemeinschaft ist unter den Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies ist der Fall, wenn und soweit sie vorsteuerbelastete Eingangsleistungen für folgende Umsatzarten verwendet: Umsätze, die der Art nach gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei sind, zu deren Steuerpflicht aber zulässigerweise o...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.9.2 Im Inland gelegene Unternehmensteile

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Inland gelegene Unternehmensteile i. S. d. Vorschrift sind (Abschn. 2.9. Abs. 3 UStAE) der Organträger, sofern er im Inland ansässig ist, die im Inland ansässigen Organgesellschaften des in Nummer 1 bezeichneten Organträgers, die im Inland gelegenen Betriebsstätten, z. B. Zweigniederlassungen, des in Nr. 1 bezeichneten Organträgers und seine...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.5.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Berichtigungsregelungen des § 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG wurden durch das JStG 2010 m. W. z. 01.01.2011 eingeführt. Sie gelten nicht für Grundstücke, die vor dem 01.01.2011 angeschafft wurden oder mit deren Herstellung vor dem 01.01.2011 begonnen wurde. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die durch das Mittelstandentlastungsgesetz 2006 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3.2.5 Anschluss an ein örtliches Flüssiggasversorgungsnetz

Rz. 192 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Entgelte für den Anschluss an ein örtliches Flüssiggasversorgungsnetz unterliegen analog zu den Gas-Hausanschlüssen (Rn. 6 des BMF-Schreibens vom 25.10.2022) als "Lieferung von Gas" dem ermäßigten Steuersatz. Nicht begünstigt ist das Legen eines Anschlusses von einem (privaten) Flüssiggastank an die Leitungen des Verbrauchers im Haus, bzw. b...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem estnischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 32 Mehrwertsteuergesetz). Die erfassten Wirtschaftsgüter sind nicht im Mehrwer...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Warenumsatzsteuer

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der Zeit vom 01.10.1941 bis 31.12.1994 wurde in der Schweiz die sog. Warenumsatzsteuer (WUST) erhoben. Dabei handelte es sich um eine Einphasensteuer, die ausschließlich auf Warenumsätzen (einschließlich Anfertigung oder Bearbeitung von Waren sowie Arbeiten an Grundstücken und Dauerbauten), nicht aber auf Dienstleistungen erhoben wurde. Geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem bulgarischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zwanzig Jahren (vgl. Art. 79a und 79b Mehrwertsteuergesetz). Gegenstände mit einem Preis unter 5.000...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Balbinot/Berner, Holdingsgesellschaften im Umsatzsteuerrecht: Umfang der Berechtigung des Vorsteuerabzugs, DStR 2018, 648. Beck/Ackermann, Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Luxusfahrzeugen, Zwei Sportwagen –zwei Rechtsnormen – zwei Urteile – zwei Ergebnisse, NWB 2019, 788. Becker, Aufteilung von Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken, BMF-Sch...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / c. Ratenzahlung aus wichtigem Grund, Regel oder Ausnahme?

Der Entwurf sieht weiter vor, dass der Erbe aus wichtigem Grund Ratenzahlung verlangen kann (vgl. § 1615a Abs. 2 S. 4 BGB-E)[24] und (§ 1586b Abs. 2 S. 4 BGB-E). Die Autoren stellen klar, dass das Verlangen der Ratenzahlung nicht die Bemessung des Anspruchs betrifft, sondern lediglich die Zahlungsmodalität.[25] Es handelt sich bei der Ratenzahlung aus wichtigem Grund also ni...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem schwedischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Kapitel 8(a) Mehrwertsteuergesetz). Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis unter 20...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.11 Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht

Rz. 143 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz neu eingefügt wurde § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 UStG m. W. z. 01.08.2004. Der Unternehmer muss in Fällen des § 14b Abs. 1 S. 5 UStG einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung durch den Leistungsempfänger geben (vgl. § 14b UStG Rz. 18 ff.). Betroffen sind steuerpflichtige Werklieferungen und s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unveränderte Wertverhältnisse (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 65 [Autor/Stand] Nach § 151 Abs. 3 Satz 1 BewG kann der gesondert festgestellte Grundbesitzwert einer innerhalb einer Jahresfrist folgenden Feststellung für dieselbe wirtschaftliche Einheit unverändert zugrunde gelegt werden, wenn sich die für die erste Bewertung maßgeblichen Stichtagsverhältnisse nicht wesentlich geändert haben. In § 151 Abs. 3 BewG ist der sachliche An...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Gesetzeszweck

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung für die Nutzungsüberlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen hat zum einen das sozialpolitische Ziel, die Wohnraummieten möglichst niedrig zu halten (vgl. BFH vom 7.10.1987, Az: V R 2/79, BStBl II 1988, 88). Da aber mit der Steuerbefreiung der Vorsteuerausschluss einhergeht, verteuert dies andererseits gerade das Nutz...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem Erwerb von Grundstücken stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte nach dem WEG und des § 1010 BGB gleich. Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Erwerb von Wohnungseigentum, Teileigentum (§ 1 WEG), Wohnungserbbaurechten, Teilerbbaurechten (§ 30 WEG) und Dauerwohnrechten (§ 31 WEG) unterliegt damit den Vorschriften des GrEStG und ist um...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.2 Abgrenzung zwischen grundstücksbezogenen Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden bewegliche Gegenstände derart installiert oder montiert, dass sie Teil eines Grundstücks oder Gebäudes im Vereinigten Königreich werden, kommt sowohl eine grundstücksbezogene Werkleistung als auch eine Werklieferung in Betracht, vgl. Rz. 22. In beiden Fällen ist der Ort der Leistung bzw. Lieferung im Vereinigten Königreich. Die Untersc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.3 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen i. Z. m. einem Grundstück nach Art. 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese hat das BMF "zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt" (B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem niederländischen Umsatzsteuergesetz ist für Wirtschaftsgüter, die im Unternehmen mindestens fünf Jahre genutzt werden, eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, sofern sich innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraums der Vorsteuerschlüssel um mehr als 10 % ändert oder diese veräußert oder entnommen werden. Der Vorsteuerberichtigungsz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Wohnungen des Hauspersonals

Rz. 84 [Autor/Stand] Zunächst war fraglich, wie die Wohnungen des Hauspersonals (z.B. Pförtner, Gärtner, Chauffeur, Wächter, etc.) bei der Bestimmung der Grundstücksart im Rahmen der Grundsteuerbewertung zu berücksichtigen sind. Bei der Einheitsbewertung sind Wohnungen des Hauspersonals gem. § 75 Abs. 5 Satz 2 BewG nicht mitzurechnen. Im Gegensatz zur Einheitsbewertung sind ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Lieferung von Immobilien

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferung einer Immobilie ist die umsatzsteuerliche Behandlung von dem Zeitpunkt der ersten Bauübernahme abhängig. Lieferungen von Neubauten (Immobilien bis fünf Jahre ab der ersten Bauübernahme) unterliegen der MwSt (20 %). Die Lieferung eines Bauwerkes oder eines Teiles einschließlich der Lieferung des Baugrunds, auf dem das Bauwerk ste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.2.1 "Ruhende" Lieferungen (§ 3 Abs. 7 S. 1 UStG)

Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen, bei denen der Liefergegenstand weder befördert noch versendet wird, werden als ruhende Lieferungen bezeichnet. Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lieferort ruhender Lieferungen ergibt sich aus § 3 Abs. 7 UStG: Wird der Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder versendet, wird die Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem dänischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 43 Mehrwertsteuergesetz). Wirtschaftsgüter mit einem Nettopreis unter 100.000 DK...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Bearbeitung eines Gegenstandes

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferung gilt auch die entgeltliche Ablieferung von Waren, Bauwerken und Grundstücken, an denen – gestützt auf einen Werkvertrag oder Auftrag – für fremde Rechnung Arbeiten besorgt worden sind (Art. 3 Buchst. d Ziff. 2 MWSTG). Anders als im EU-Recht macht es jedoch keinen Unterschied, ob der Unternehmer bei der Be- bzw. Verarbeitung von ...mehr