Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfügung.

Rn 2 I 1 schreibt die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils fest. Darunter fallen sowohl die Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils (BGH NJW 97, 860, 861) als auch seine Teilübertragung (Frankf NJW-RR 96, 1123 [OLG Frankfurt am Main 15.04.1996 - 20 W 516/94]). Möglich ist auch die gleichzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile auf mehrere Erwerber (BGH NJW 78...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gläubiger.

Rn 3 Gläubiger des Anspruchs ist derjenige, dessen Grundstück oder Recht durch die Vormerkung betroffen ist, dh dessen Grundstück oder Recht mit der Vormerkung belastet ist. Gläubiger kann auch sein, wer nicht Schuldner des gesicherten Anspruchs ist, weil Vormerkung und gesicherter Anspruch nachträglich auseinander gefallen sind (vgl HP/Eckert Rz 6; aA Staud/Gursky Rz 7). An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1136 BGB – Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung.

Gesetzestext Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig. Rn 1 Die in § 1136 genannte Verfügungsbeschränkung kann nicht dinglicher Inhalt der Hypothek sein; § 1136 erklärt auch eine schuldrechtliche Vereinbarung für nichtig. Die Norm ergänzt das in § 1149 e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gebäude.

Rn 5 Gebäude ist ein Bauwerk, das fest mit dem Erdboden verbunden und allseitig durch Wände und Dach verschlossen ist und den Eintritt von Menschen ermöglicht sowie Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt. Unerheblich ist, ob das Gebäude für dauernd oder nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde (§ 95 I 1). Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift (Rn 1) ist § 912 auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Kosten.

Rn 42 § 16 II 1 betrifft mit Ausnahme der Kosten bei baulichen Veränderungen – dort gilt nach § 16 III der § 21 – sämtliche Kosten der GdW (s.a. BGH ZMR 16, 476 Rz 41). Kosten idS sind auch solche, die von der GdW für das SonderE aufgebracht wurden, zB für eine Erhaltung. Kosten sind insb die Kosten der Erhaltung (zum Begriff § 13 Rn 16 und § 555a BGB Rn 3), die Kosten der V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Darlehensweise Überlassung eines aufschiebend bedingten Kaufpreises

Rn. 170k Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die grds Irrelevanz des Zeitpunkts der Kaufpreiszahlung (s Rn 170j) wird von der Rspr und Teilen des Schrifttums praktisch verneint, wenn ein erst in Zukunft (unter dem Eintritt der Bedingung einer Optionsausübung) fälliger Kaufpreis dem (potenziellen) Veräußerer bereits vorab im Darlehenswege überlassen wird. Durch eine in Höhe des vorges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Notwendigkeit der Verbindung mit einem öffentlichen Weg.

Rn 17 Der Nachbar muss die Benutzung seines Grundstücks nur so weit dulden, wie es die notwendige Verbindung des verbindungslosen Grundstücks mit dem öffentlichen Weg erfordert. Die Notwendigkeit kann nicht generell, sondern nur für den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. So sieht es der BGH nicht als notwendig an, dass an einer öffentlichen Straße liegende Wohngrundstüc...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / IV. Pflichtteilsergänzung bei Nachlassspaltung

Rz. 315 Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen kollisionsrechtlich besondere Probleme, da neben die horizontale Zuordnung zu den einzelnen Nachlassteilen die zeitliche Dimension tritt. Diese wirft nicht nur die Frage auf, wie ein temporaler Statutenwechsel für die einschlägige Nachlassmasse zu bewerten ist. Die Zuordnung wird auch hypothetisch, da der Gegenstand allenfalls ...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 1. Nachlass in Deutschland: NA findet Anwendung

Für den in Deutschland belegenen Nachlass des M ist der Anwendungsbereich des NA eröffnet, da insoweit seine türkische Staatsangehörigkeit mit der Belegenheit des Vermögens auseinanderfällt.[42] Sowohl die deutschen Gerichte als auch die türkischen Gerichte hätten also insoweit ihre internationale Zuständigkeit anhand der vorrangigen staatsvertraglichen Rechtsquelle des NA z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1010 verschärft bei einer Bruchteilsgemeinschaft die Anforderungen für die Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Grundstücken zu Gunsten des Sondernachfolgers. Gleiches gilt im Hinblick auf einen permanenten oder temporären Ausschluss eines Aufhebungsverlangens oder bei Bestimmung einer Kündigungsfrist. Im Falle der §§ 746, 751 wirken derartige Regelungen automati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. (2) 1Das Gleiche gilt von der Verfügung über einen Erbsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenstand.

Rn 2 Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht werden grds an einem Grundstück begründet (München MDR 13, 901) und erstrecken sich auf das Grundstückszubehör. Möglich ist es, sie an einem Grundstücksteil, an einem Gebäude, an mehreren Räumen oder nur an einem Raum, an einem Erbbaurecht, an einem Wohnungs- und Teilerbbaurecht, an Grundstücks- bzw Erbbaurechtsteilen, einem Wohnungs- o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter und Verpflichteter.

Rn 2 Nur ein von dem Eigentümer des Grundstücks, von welchem aus die Grenze überbaut wurde, errichteter Überbau muss unter den Voraussetzungen des I geduldet werden. Der Erbbauberechtigte ist dem Eigentümer gleichgestellt (§ 11 ErbbauRG). Dagegen muss der Überbau eines anderen dinglich Berechtigten wie Nießbraucher oder eines obligatorisch Berechtigten wie Mieter (Schlesw Zf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Übernimmt der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zurückzugewähren, so trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars. 2Innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft kann er über die einzelnen Inventarstücke verfügen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschluss von Rechten (Alt 3).

Rn 26 Eigentumsrechte (§ 903) ggü dem herrschenden Grundstück können ausgeschlossen werden. Erforderlich ist eine Rechtsbeziehung, die sich aus der Lage der Grundstücke zueinander ergibt (MüKo/Mohr § 1018 Rz 42). Dies gilt etwa für die Duldung von Einwirkungen (BayObLG FGPrax 03, 203 [OLG Hamm 25.03.2003 - 15 W 19/03]), den Verzicht auf Entschädigungsansprüche zB nach § 114 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unteilbarkeitsgrundsatz

Rn. 149 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Jedes selbstständige WG ist hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zum BV oder PV einheitlich zu beurteilen (Unteilbarkeitsgrundsatz). Eine private bzw betriebliche Mitbenutzung ist durch Korrekturen der entsprechenden Aufwendungen und Erträge (Aufteilung von Ausgaben in BA und Privatentnahmen etc) durchzuführen. Ein gemischt genutztes beweglich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bauwerk.

Rn 3 Für die Auslegung des Begriffs ›Bauwerk‹ verweist die Begründung des Regierungsentwurfs ausdrücklich auf die zu § 634a I Nr 2 und § 638 aF ergangen Rspr (BTDrs 18/8486, S 53). Danach ist unter einem Bauwerk eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen (vgl BGH NZBau 13, 161; NJW 16, 2645). Es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigungsgründe.

Rn 4 1. Der Eigenbedarf (Nr 1) setzt ein nicht notwendig dringendes (BGH NJW 94, 3156) Bedürfnis aufgrund eines nicht vorhergesehenen, wenn auch möglicherweise vorhersehbaren Umstandes voraus. Auf die Belange des Entleihers ist Rücksicht zu nehmen, insb wenn dieser sich auf eine lange Dauer des Leihvertrags eingerichtet oder in die Leihsache investiert hat (Ddorf ZMR 01, 961...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nutzungsänderung

Rn. 181 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Vorübergehende Nutzungsänderungen ändern die Zuordnung eines WG zum PV bzw BV nicht (BFH v 11.04.1989, VIII R 266/84, BStBl II 1989, 621: keine Entnahme zum Verkauf bestimmter Wohngebäude durch vorübergehende Nutzung zu privaten Wohnzwecken; BFH v 28.11.1991, XI R 39/89, BFH/NV 1992, 310). Eine auf Dauer angelegte Nutzungsänderung von Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt der Teilungserklärung.

Rn 2 Der Alleineigentümer muss für eine Aufteilung seines Grundstücks (s.a. § 19 I BauGB) erklären, in wie viele Miteigentumsanteile er dieses aufteilt, welche Größe die Miteigentumsanteile jew haben sollen (§ 3 Rn 4) und welches SonderE diesen Miteigentumsanteilen jew in einem auf dem Grundstück (§ 1 Rn 26) errichteten oder zu errichtendem Gebäude eingeräumt werden (§ 3 Rn ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 8. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 489 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte erfolgt gem. Art. 817 CC durch Klage auf Herabsetzung der testamentarischen Verfügungen, soweit sie die Noterbteile beeinträchtigen. Der rechtliche Charakter der Herabsetzungsklage ist gemischt: Sie hat Feststellungs- wie auch Leistungscharakter. Hat ein Noterbe – aus Schenkung, Erbeinsetzung und Vermächtnis – weniger als seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung getrennter Bestandteile.

Rn 3 Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse haften solche Bestandteile nicht, die bereits vor der Begründung der Hypothek vom Grundstück getrennt wurden (Stettin OLGR 11, 122: vor Hypothekenbestellung abgeholzte Waldbäume). Nach der Hypothekenbestellung getrennte Bestandteile haften weiter, wenn sie im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder (nach § 955 I) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenleistungsansprüche.

Rn 6 Soweit den Ansprüchen auf dingliche Rechtsänderung ein Gegenleistungsanspruch ggü steht, wollte der Gesetzgeber ein zu starkes Auseinanderfallen der Verjährungen beider Ansprüche und Störung des Synallagmas dadurch, dass auf den Gegenleistungsanspruch nur die Regelverjährung (§ 195) Anwendung findet, vermeiden. Bsp ist der Anspruch des Übergebers eines Grundstücks auf T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsatz

Rn. 182a Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gebäude wesentlicher Bestandteils des Grundstücks: Mit Errichtung eines Gebäudes auf fremdem (zB gepachteten) Grund und Boden wird das Gebäude grds wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und gelangt damit unmittelbar in das zivilrechtliche Eigentum des Grundstückseigentümers (§§ 93, 94, 946 BGB), womit aus zivilrechtlicher Sicht ein Gebä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1044 BGB – Duldung von Ausbesserungen.

Gesetzestext Nimmt der Nießbraucher eine erforderlich gewordene Ausbesserung oder Erneuerung der Sache nicht selbst vor, so hat er dem Eigentümer die Vornahme und, wenn ein Grundstück Gegenstand des Nießbrauchs ist, die Verwendung der in § 1043 bezeichneten Bestandteile des Grundstücks zu gestatten. Rn 1 Erfasst sind sowohl gewöhnliche als auch außergewöhnliche Unterhaltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Prozessuales/Steuer.

Rn 14 Die Beweislast für die Voraussetzungen des § 2287, insb die Unentgeltlichkeit der Zuwendung (Rn 5) und die Beeinträchtigungsabsicht, trägt der Vertragserbe (BGH NJW 76, 249; 80, 2307 [BGH 12.06.1980 - IVa ZR 5/80]; 82, 43 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 185/80]; 26.10.11 – IV ZR 72/11 Rz 11). Behauptet er, der Erblasser habe bei Schenkung kein Eigeninteresse gehabt, muss der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Die Haftungsvoraussetzungen sind diejenigen des § 836. § 837 modifiziert diesen nur in Bezug auf die Person des Haftpflichtigen: Es haftet, wer ein Gebäude oder anderes Werk auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts besitzt. In Betracht kommen vielfältige Rechte (dingliche, persönliche, öffentlich-rechtliche) an Gebäuden oder Werken, die idR lediglich für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Die Vorschrift begründet die Vermutung, dass beide Grundstückseigentümer gemeinschaftlich zur Nutzung der Grenzanlage berechtigt sind. Die Art und Weise sowie der Umfang der Benutzung ergeben sich aus § 922. Die Vermutung kann durch äußere Merkmale widerlegt werden, welche auf das Alleineigentum eines der beiden Grundstückseigentümer hinweisen. Das kommt nur bei einem u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume gelten die allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535–548). Da der Gesetzgeber daran anschließend das Wohnraummietrecht geregelt hat, bedurfte es der Verweisungsvorschrift des § 578. Ergänzt wird das Mietrecht für Grundstücke und Räume durch §§ 579–580. § 578 gilt über § 581 II auch für die Pacht (BGH ZMR 11, 36...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 Mietverträge sind gegenseitige Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen. Für sie sind grds die Vorschriften des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechtes anwendbar, soweit §§ 535–580a nichts anderes anordnen. Als schuldrechtliches Rechtsgeschäft sind Mietverträge als Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen vom dinglichen Nießbrauch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 SonderE ist das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude. Es kann nur an Räumen begründet werden. Für Stellplätze fingiert § 3 I 2 den Raum (Rn 15). Das SonderE kann nach § 3 II im Einzelfall auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das gemE.

Rn 2 Keine Verwaltung ist eine tw oder vollständige Verfügung (§ 1 Rn 14) über das gemE (BGH WuM 19, 724 Rz 12; NJW 13, 1962 Rz 8). Die WEigtümer können zB nicht über eine Belastung des Grundstücks beschließen oder über die Frage, ob es tw veräußert wird (BGH NJW 13, 1962 [BGH 12.04.2013 - V ZR 103/12] Rz 8). Maßnahmen, die eine Änderung der sachenrechtlichen Grundlagen bloß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entfernung nach der Veräußerung.

Rn 6 Da bei der noch auf dem Grundstück erfolgenden Veräußerung die Haftung durch die Veräußerung ohne Kenntnis des Erwerbers von der Hypothek allein nicht aufgehoben wird (II 1), andererseits für die Entfernung als rein tatsächliche Handlung § 135 II nicht gilt, ordnet II 2 ausdrücklich an, dass es in diesem Fall auf den guten Glauben des Erwerbers zum Zeitpunkt der Entfern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beseitigungsfrist.

Rn 8 Der Berechtigte (Rn 3 f) darf herüberragende Zweige erst dann abschneiden, wenn er zuvor dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgte (I 2). Das Beseitigungsverlangen hat gärtnerisch-botanische Belange zu berücksichtigen. Deshalb darf ein Abschneiden während der Wachstumspe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücksteilung.

Rn 6 Durch Teilung eines mit einer Einzelhypothek belasteten Grundstücks entsteht ohne weiteres eine Gesamthypothek; wird eines der durch die Teilung entstehenden Grundstücke auf ein anderes Grundbuchblatt übertragen, muss dort die Hypothek erneut eingetragen werden; andernfalls erlischt sie durch Nichtübertragung (§ 46 II GBO). Eine versehentlich unterbliebene Mitübertragun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der Entnahme

Rn. 201 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, was Gegenstand der Entnahme sein kann: "alle WG (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen)". Entsprechend des Klammerzusatzes sind nicht nur WG aller Art im bilanzrechtlichen Sinne entnahmefähig, sondern ebenso "Nutzungen und Leistungen". Die gesetzliche Abgrenzung des Entnahmegegenstands ist z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entgeltliche Erwerbsgeschäfte.

Rn 7 Schließlich unterliegen alle Verträge, die auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück gerichtet sind (Nr 6) der Genehmigungspflicht. Dies gilt für alle Verpflichtungsgeschäfte, die nicht Schenkungen sind, einschließlich der iRe Versteigerung abgeschlossenen. Auf die Höhe der Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 1114 beschränkt die selbstständige Belastung von Miteigentumsanteilen im Interesse der Vermeidung dadurch begründeter Schwierigkeiten bei der Grundbuchführung und der Zwangsversteigerung. Ein Rangvorbehalt bei einem Recht an einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann für Hypotheken an dem Miteigentumsanteil nach dem Anteil des Miteigentümers am gesamten Vorbehalt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Eigentum.

Rn 1 Die Eigentumsaufgabe (Dereliktion) ist möglich bei Eigentum an Grundstücken im Rechtssinne oder an realen Grundstücksteilen (Grüneberg/Herrler Rz 1) sowie bei Gesamthandseigentum, nicht aber bei einzelnen Miteigentumsanteilen (hM BGH ZNotP 07, 341; BGHZ 115, 1; Soergel/Stürner Rz 1; aA Ddorf RNotZ 07, 102; MüKo/Ruhwinkel Rz 2), Wohnungs- und Teileigentum (BGH ZNotP 07, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das Eigentum.

Rn 3 Genehmigungsbedürftig sind alle Verfügungen über das Eigentum an den in Nr 1–3 genannten Gegenständen sowie die Verpflichtung zu einer derartigen Verfügung (Nr 6). Mit- bzw Gesamthandseigentum des Betreuten genügen (Köln Rpfleger 96, 446 [OLG Köln 20.05.1996 - 2 Wx 10/96]). Genehmigungspflichtig ist auch die Umwandlung einer Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Persönliche Haftung aufgrund Eigentums.

Rn 1 Jeder Eigentümer haftet kraft Gesetzes während der Dauer des Eigentums auch persönlich für die fällig werdenden Einzelleistungen. Diese Haftung ist zu unterscheiden von der dinglichen Haftung aus § 1107, die auch für Rückstände aus der Zeit vor dem Eigentumserwerb besteht (BGH NJW 90, 2380). Sie ist ferner zu unterscheiden von der Haftung aus der gesicherten Forderung (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintragung und Eigenbesitz.

Rn 2 Eine natürliche oder juristische Person – auch des Öffentlichen Rechts (BGHZ 136, 242) – muss im Grundbuch als Eigentümer, Miteigentümer (Celle RdL 57, 321) oder Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts eingetragen sein, ohne Eigentümer bzw Inhaber zu sein. § 900 gilt auch für eine zu Unrecht eingetragene Gesamthandsgemeinschaft. Die Eintragung darf nicht widersprüchlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung

Rn. 189 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bewegliche WG sind insb Sachen (§ 90 BGB), dh körperliche WG, die nicht in bilanziellem Sinne unbeweglich sind. Da körperliche WG sich abschließend in bewegliche und unbewegliche teilen lassen, kann die Abgrenzung in negativem Sinne zu unbeweglichen WG (s Rn 159ff) erfolgen. Von WG völlig unkritischer beweglicher Natur abgesehen (Bsp Pkw, B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Fahrzeugeinstellplatz/Garage/Keller.

Rn 8 Wird zusätzlich zu einer Wohnung eine Garage oder ein Fahrzeugeinstellplatz oder ein Keller (dazu BGH MDR 23, 1305 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 35) gemietet, erstreckt sich der Schutz des sozialen Mietrechtes auf die Garage, sofern von einem einheitlichen Mietverhältnis auszugehen ist (BGH NJW 12, 224 [BGH 12.10.2011 - VIII ZR 251/10] Rz 11): der Mieter muss davo...mehr