Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Haftungs-, Tatbeitrags- bzw. Zurechnungseinheit

Rz. 438 Einem schuldfähigen, nicht jedoch einem deliktsunfähigen, Kind kann das Mitverschulden eines Aufsichtspflichtigen über die Haftungseinheit zuzurechnen sein.[527] Die Deliktsfähigkeit orientiert sich an § 828 BGB und beginnt mit dem 7. bzw. ab 10. Lebensjahr. Rz. 439 Die Grundsätze der Haftungseinheit kommen u.a. zur Anwendung, wenn das haftungsrelevante Verhalten mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Erweiterung der Gefährdungshaftung – Höhere Gewalt

Rz. 666 Die Schadenrechtsreform ersetzte in § 7 Abs. 2 StVG das "unabwendbare Ereignis" durch den Einwand der "höheren Gewalt". Rz. 667 Die Ersatzpflicht des Fahrzeughalters ist nur noch ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. "Höhere Gewalt" bedeutet[737] ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Vorweggenommener Innenausgleich

Rz. 882 In der Praxis verlangen SVT häufig von vornherein nur die ihnen im Innenverhältnis zum weiteren Sozialleistungsträger zustehende Quote am gesamten Schadenersatzanspruch.[896] Soweit allerdings Sozialleistungen nur von einem Träger erbracht werden, steht diesem der insoweit kongruente Ersatzanspruch allein als Einzelgläubiger zu.[897] Rz. 883 Häufig (gerade bei der Abw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Beteiligung der Eltern

Rz. 441 § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 1664 BGB – Beschränkte Haftung der Elternmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Abfindungswirkung für Dritte

Rz. 1126 § 422 BGB – Wirkung der Erfüllung § 423 BGB – Wirkung des Erlasses Ein zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Geschlossenes System

Rz. 359 Das deutsche Haftungssystem ist, soweit es um den Grund der Haftung geht, ein geschlossenes System: Die aktive Haftung eines Schädigers gegenüber dem von ihm Geschädigten korrespondiert mit seiner Mithaftung, soweit er selbst Ansprüche verfolgt: Mithaftung dem Grunde nach und aktive Haftung dem Grunde nach ergeben in der Summe stets 100 %. Rz. 360 Erst wenn weitere Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Handelsrecht

Rz. 616 Neben der grundsätzlichen Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten aus § 1967 BGB können durch den Erbfall auch weitere Haftungsgründe bestehen. Rz. 617 Die Haftung des Erben aus § 27 HGB wird nicht von einer Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren erfasst. Die haftungsbeschränkende Wirkung bezieht sich nur auf die speziell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Prüfungsschema

Rz. 36 Die Antworten suchende Ausgangsfrage vor einer Entscheidung über eine Ersatzleistung an den Fordernden lautet regelmäßig: "Wer will von wem wieviel" (d.h., was warum aus welchem Rechtsgrund)? Rz. 37 Übersicht 2.1: WER will WAS von WEM WARUM WORAUS?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Sozialversicherer

Rz. 60 § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Relative Verteilung nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X

Rz. 161 Für den Fall der Mitverantwortung des Geschädigten hat der Gesetzgeber aus Gründen der leichteren Handhabung[134] in § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X die sog. relative Theorie übernommen. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche werden zwischen unmittelbar Geschädigtem und Sozialleistungsträger verhältnismäßig (im Verhältnis der Leistung des Sozialleistungsträgers im Verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Außenverhältnis

Rz. 879 Der einzelne Gesamtgläubiger kann eine auch andere (weitere) Gesamtgläubiger bindende Vereinbarung zur Haftung nicht treffen.[893] Rz. 880 Den Anspruch berührende Umstände, die in der Person nur eines Gesamtgläubigers eintreten, wirken grundsätzlich lediglich für und gegen den betreffenden Gläubiger, entfalten also nur Einzelwirkung (§ 429 Abs. 3 i.V.m. § 425 BGB).[89...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 6. Anerkenntnis und Deckungssumme

Rz. 910 Hinweis Zu Besonderheiten bei beschränkter Haftung und unzureichender Deckung (Versicherungssumme, Mindestversicherungssumme) § 1 Rdn 96 ff., § 3 Rdn 141 ff. sowie § 2 Rdn 1194 ff. Rz. 911 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf eine Haftungs-/Zahlungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Elterliche Sorge

Rz. 622 Hinweis Siehe auch Rdn 457 ff., 820 ff. Rz. 623 § 1626 BGB – Elterliche Sorge, Grundsätzemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (cc) Personenschaden

Rz. 173 Bei Personenschäden beträgt die Frist – unverändert wie im bis zum 31.12.2001 geltenden Recht – drei Jahre ab Kenntnis bzw. Kennenmüssen von Schaden und Schädiger (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB), der Fristbeginn ist allerdings auf den Ablauf des 31.12. des laufenden Jahres verschoben. Es gilt unabhängig von der Kenntnis eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahre ab dem "Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Versicherer

Rz. 67 Ein Haftpflichtversicherer schuldet nicht mehr als die bei ihm versicherte Person zu zahlen hätte, wäre sie nicht haftpflichtversichert (Akzessorietät). Erfolgreicher Direktanspruch und erfolgreiche Direktklage (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG) setzen kumulativ zweierlei voraus: Haftung der versicherten Person und bestehende Deckung bzw. Vorleistungspflicht (§ 117 VVG) fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Verhalten/Umstand vor dem Haftpflichtgeschehen

Rz. 386 § 277 BGB – Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten Wer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit. § 278 BGB – Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte 1Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Verschuldenshaftung

Rz. 77 Will der Geschädigte einen die Haftungshöchstsummen übersteigenden Betrag geltend machen, erfordert dieses eine Haftung nach §§ 823 ff. BGB, wobei diese Haftung regelmäßig eine Verschuldenshaftung ist (Ausnahme: § 833 S. 1 BGB, siehe auch § 22 WHG). Rz. 78 Personenschaden und Personenfolgeschaden sind bei einer Verschuldenshaftung grundsätzlich ohne Begrenzung der Scha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / VII. Gerichtlicher Vergleich

Rz. 885 Wurde ein gerichtlicher Teilvergleich zwischen Schädiger und Geschädigtem geschlossen, in dem eine Haftung anerkannt und eine Haftungsquote vereinbart wurde, kann ein Streit über die mögliche Verjährung der Ansprüche mangels Feststellungsinteresse nicht im Wege der Feststellungsklage ausgetragen werden. Es gehört auch derjenige Teil zum Titel, der eine nicht beziffer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Einleitung

Rz. 28 § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern (für Arbeitsunfälle ab 1.1.1997) § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996) § 119 SGB X – Übergang von Beitragsansprüchenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Gestörte Gesamtschuld

Rz. 446 Die gestörte Gesamtschuld ist ein Problem vor allem bei der Regulierung der Ansprüche von Drittleistungsträgern anlässlich eines Schadenfalles.[542] Rz. 447 Die gestörte Gesamtschuld unterliegt einer zweistufigen Prüfung. Bevor sich die Frage der Störung stellt, ist zunächst eine Verantwortlichkeit der in Frage kommenden Beteiligten festzustellen: Ohne (gesamtschuldne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Haftungsbegründendes Ereignis

Rz. 217 Hinweis Siehe auch Rdn 114 f., 336 ff. Rz. 218 "Unfälle" sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse (siehe auch § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII), die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Unter Unfällen sind im Haftungsrecht jegliche Art von Haftungsgeschehen zu verstehen: wie Verkehrsunfall, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenursprung

Rz. 221 Ein Verkehrsunfall bildet zwar häufig den Anlass der Schadenabwicklung. Die in dieser Monographie dargestellten Grundzüge und Aspekte gelten über die Haftung aus Verkehrsunfällen hinaus auch für andere fremd(mit-)verantwortete Schadenfälle. Rz. 222 Neben Verkehrsunfällen können auch andere Ursachen- und Verantwortungsbereiche Ersatzansprüche wegen einer Verletzung aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / a) Anerkenntnis

Rz. 532 Die Verjährung wird (wie schon zuvor in § 208 BGB a.F.) nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterbrochen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Die zu § 208 BGB a.F. ergangene Rechtsprechung gilt fort. Rz. 533 An das Vorliegen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / cc) Drei Jahre

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / I. § 93 ZPO

Rz. 18 § 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis Rz. 19 Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann der Beklagte "sofort" i.S.v. § 93 ZPO anerkennen, wenn er das Anerkenntnis innerhalb der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Haftungsnorm – Schadenersatznorm

Rz. 333 Die Herleitung des Anspruches hat zwei Stufen, nämlich Rz. 334 Aus welchem Rechtsgrund heraus die begehrte Zahlung zu erfolgen hat, beurteilt sich alsomehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / d) Fristveränderungen ab dem 1.1.2002

Rz. 282 § 202 BGB – Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung aa) Einschränkungen Rz. 283 Nur verjährbare ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Drittleistungsrecht

Rz. 319 Das Leistungsrecht orientiert sich an den jeweiligen nationalen Vorgaben. Rz. 320 Die VO (EG) 883/2004 gilt seit 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Art. 85 VO (EG) 883/2004 bestimmt: Rz. 321 Art. 85 VO (EG) 883/2004 – Ansprüche der Trägermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vertreterhaftung

Rz. 288 Anwaltliches Fehlverhalten kann nicht nur Ansprüche des Mandanten tangieren (zur Wissensvertretung Rdn 463, Rdn 926 ff., Rdn 943; § 3 Rdn 189; § 5 Rdn 455 ff., § 5 Rdn 498).[252] Übernimmt der Anwalt ein Mandat zur Anspruchsverfolgung von Ersatzansprüchen, hat er auch Verpflichtungen gegenüber dem Schadenersatzschuldner (und dessen Haftpflichtversicherer). Rz. 289 Für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / IV. Fristveränderung

Rz. 234 § 202 BGB – Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung 1. Fristenlauf Rz. 235 Der Zeitpunkt des Fri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Haftungsnorm

Rz. 336 Haftungsnormen sind diejenigen Normen, nach denen festgestellt wird, ob der Schädiger dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist (sog. Haftung dem Grunde nach). (1) Anspruchsbegründung Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Haftungsverzicht

Rz. 422 Ein privatrechtlicher Haftungsausschluss ist rechtlich zulässig.[503] Wegen der im Schuldrecht herrschenden Vertragsfreiheit kann die Haftung grundsätzlich durch Vertrag im Voraus[504] ausgeschlossen oder eingeschränkt werden,[505] nur ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist unzulässig (§ 276 Abs. 3 BGB). Der rechtsgeschäftliche Haftungsverzicht ist formfrei mögli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Feststellungsinteresse

Rz. 75 Eine Feststellungsklage ist nach § 256 ZPO nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (Feststellungsinteresse) besteht (§ 2 Rdn 1180 ff.). Ein solches Interesse ist gegeben, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Eigentümer

Rz. 921 Pflichtwidrigkeit besteht bei gleichzeitiger Vertretung von Fahrer und Eigentümer eines Fahrzeuges jedenfalls dann, wenn die Haftung unklar ist: Der Fahrzeugeigentümer kann aus der Überlassung des Fahrzeuges Ersatzansprüche (z.B. aus pVV des Leihvertrages) gegenüber dem Fahrer haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / aa) Einschränkungen

Rz. 283 Nur verjährbare Ansprüche sind der Parteidisposition zugänglich. Ist ein Anspruch kraft Gesetzes unverjährbar (Rdn 149 ff.), kann er auch in Zukunft nicht durch Vereinbarung der Verjährung unterworfen werden. Eine derartige Vereinbarung wäre unwirksam. Rz. 284 Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (2) Vollstreckbare Titel

Rz. 201 Für Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB) ist es entsprechend § 218 Abs. 1 BGB a.F. unverändert bei der Frist von 30 Jahren geblieben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / I. Hinweis

Rz. 1 Hinweis Die in den nachfolgenden Tabellen ausgeworfenen Werte und Ergebnisse sind nach bestem Wissen zusammengetragen und berechnet. Eine Haftung für trotzdem noch enthaltene Fehler kann nicht übernommen werden. Internethinweise ähneln Geisterschiffen: Sie sind nicht für immer gleichgeformt abrufbar. Über den Hauptbegriff (primäre Internetseite) lässt sich aber häufig d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Zivilrecht, Schadenersatz

Rz. 315 Art. 4 VO (EG) 883/2004 gewährleistet die Gleichbehandlung aller Personen, für welche die Verordnung gilt. Das bedeutet auch die Sicherheit vor zivilrechtlicher Inanspruchnahme unabhängig von der Staatsangehörigkeit; der Hinweis auf den Wohnsitz des Klägers ist damit unvereinbar mit den Grundzügen der Verordnung. Den hohen Rang dieses Gleichbehandlungsgrundsatzes bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Regress des Drittleistungsträgers

Rz. 96 Für den Regress der Drittleistungsträger stehen zunächst zwei Fragestellungen im Vordergrund: Rz. 97 Erst anschließend stellt sich die Frage Rz. 98 Beispiel 2.1 A wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Anspruchsbegründung

Rz. 337 Hinweis Siehe auch Rdn 218 ff., Rdn 224 ff. Rz. 338 Zunächst ist festzustellen, ob überhaupt eine Verantwortlichkeit dem Grunde nach besteht: Nicht jeder, der wegen eines Haftpflichtgeschehens eine Vermögenseinbuße oder einen Schaden beklagt, hat auch einen dieses Begehren begründenden Anspruch.[402] Rz. 339 Der Anspruchsgrund (Anlass der Schadenabwicklung) ist vielfäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Vertreter

Rz. 505 Hervorzuheben ist, dass auch Dritte Pflichten haben. Soweit Dritte (z.B. Eltern, Ehegatten; u.U. auch Sozialleistungsträger) für den unmittelbar Verletzten gehandelt haben, trifft den Verletzten bzw. seinen Vertreter (Anwalt, Vormund, Pfleger, Eltern) eine Nachforschungs- und Erkundigungspflicht. Siehe auch Rdn 452 ff.; § 5 Rdn 455 ff. Rz. 506 Der anwaltliche Vertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

mehr