Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 1. Unterschied

Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicherung besteht.[18...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / II. Änderungen durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz

Rz. 14 Mit der am 1.1.2002 in ihren wesentlichen Bestandteilen in Kraft getretenen Schuldrechtsreform[18] hat der Gesetzgeber vor allem dem BGB ein neues Gesicht verschafft, hinter dem sich – bezogen auf die Personenschadenregulierung – aber viel Altbekanntes verbirgt. Geändert wurden u.a. das Leistungsstörungsrecht und das Verjährungsrecht. Die vor allem für die Vertragshaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Rechtsnachfolge

Rz. 602 Mit dem Erbfall tritt der Erbe automatisch in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (§ 1922 BGB). Der Erbe ist damit auch verpflichtet, Schulden des Erblassers zu begleichen (§ 1967 BGB). Zu typischen Nachlassschulden gehören Schadenersatzansprüche Dritter; verstirbt ein Schadenersatzpflichtiger, haften nach seinem Tod die Erben auf Ersatz. Die zivilrechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 3. Mindestversicherungssumme (Anlage 2 zu § 4 PflVG)

Rz. 186 Übersicht 6.12: Mindestversicherungssumme (Kfz-Haftpflicht) (Zeittafel)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Vorbehalt

Rz. 254 Zum Vorbehalt siehe die Ausführungen zum außergerichtlichen Abfindungsvergleich (§ 2 Rdn 1145 ff.).[324]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Uneinheitliches Zessionssystem

Rz. 87 Das Zessionssystem ist nicht einheitlich gestaltet, sondern ist mit vielen Besonderheiten (u.a. in Abhängigkeit vom Schadenzeitpunkt, dem Zeitpunkt des Forderungsüberganges, der Person des Anspruchsberechtigten, aber auch der Person des Schädigers und der Haftung) versehen:[63] Rz. 88mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (2) Teilablehnung

Rz. 626 Hinweis Rdn 540, 572. Rz. 627 Es ist grundsätzlich möglich, für einzelne Anspruchsteile eine getrennte Verjährung in Gang zu setzen: Erklärt der Ersatzpflichtige, es fehle an einer Verschuldenshaftung und reguliert er dann die aufgrund anderweitiger haftungsrechtlicher Bestimmungen (z.B. § 7 StVG) ebenfalls begründeten Ansprüche, läuft hinsichtlich der auf eine Versch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / III. Geschädigtenmehrheit

Rz. 366 Die Verjährung ist für jeden Anspruchssteller getrennt zu prüfen (auch Rdn 231 f.). Der Verjährungseinwand bei Beteiligung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern hat nach §§ 425 Abs. 2, 429 Abs. 3 S. 1 BGB nur Einzelwirkung (auch Rdn 424). Rz. 367 Jeder einzelne Anspruchsteller ist für seine Rechtssicherung individuell zuständig. Das Verhalten anderer – parallel du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 5. Rentenvergleich

Rz. 1376 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 192 ff., Rdn 1241 ff. Rz. 1377 § 323 ZPO – Abänderung von Urteilenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Unfall bis 31.7.2002

Rz. 662 Auf die Rechts- und Haftungsänderungen durch das 2. Schadenrechtsänderungsgesetz[734] ist hinzuweisen. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind die geänderten Vorschriften nicht anzuwenden, soweit das schädigende Ereignis vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1.8.2002 eingetreten ist.[735] Altfälle sind weiter nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht abzuwickeln. Rz. 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Steuervergünstigung

Rz. 78 Steuerfreie Leistungen (insbesondere nach § 3 EStG) sind zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz, dass schadenbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten stets den zu ersetzenden konkreten Schaden verringern.[81] Rz. 79 Steuererleichterungen sind bei der Schadenbemessung zugunsten des Schädigers nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie daz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsgrundlage

Rz. 1087 Für den ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner kommen folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht:[1137] Rz. 1088 Rz. 1089mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Anerkenntnis und Deckungssumme/Mindestversicherungssumme

Rz. 1194 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 98 ff., § 3 Rdn 141 ff., § 5 Rdn 910. Rz. 1195 Das Anerkenntnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers (zur Vollmacht siehe Rdn 558 ff., Rdn 569) ist auch ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Haftungsbegrenzung dahin zu verstehen, dass es nur im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht (§ 115 Abs. 1 VVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F.) abgegeben wird.[1231...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Bereicherungsausgleich

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Erstattung

Rz. 811 Rechtsverfolgungskosten können ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadenereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war.[840] Rz. 812 Wenn und soweit anwaltliche und gerichtliche Kosten für die Einholung der familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung anfallen, sind sie, soweit erforderlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / a. Firma und Sitz der GmbH, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG

Die Firma der GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Für sie gelten die allgemeinen Regeln der §§ 17 ff. HGB, wobei insbesondere das Irreführungsverbot des § 18 Abs. 2 S. 1 HGB zu beachten ist. In der Praxis firmieren gGmbH häufig als "gGmbH" oder als "Stiftung-GmbH". Die Abkürzung "gGmbH" wurde ursprünglich vom OLG München[6] als firmenrechtlich unzulässig beanstandet,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Tabellen / 2. Haftungshöchstsumme (§ 12 StVG)

Rz. 185 Übersicht 6.11: Haftungshöchstsummen nach § 12 StVG (Zeittafel)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Fiskus

Rz. 604 Lässt sich anderweitig kein Erbe feststellen, erbt in letzter Konsequenz (ohne Ausschlagungsrecht, § 1942 Abs. 2 BGB) vorrangig dasjenige Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls wohnte bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nachrangig der Bund (§§ 1936, 1964 ff. BGB). Rz. 605 Die Nachlassverbindlichkeiten gehen dabei auf den Staat als gesetzlichen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 3 S. 3 SGB X

Rz. 146 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Aufklärung zum Drittleistungssystem

Rz. 268 Hinweis Zur Aktivlegitimation Rdn 54 ff. Rz. 269 Häufig bedarf es der Aufklärung des den Geschädigten aktuell einbindenden Drittversorgungssystems. Rz. 270 Es ist auf die vom Geschädigten (und dessen Anwalt) häufig nicht gestellten Fragen (und damit fehlenden Antworten) z.B. zur gesetzlichen Unfallversicherung zu achten. Ein hoher Prozentsatz aller Haftpflichtereigniss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (ee) Beispiele

Rz. 131 Beispiel 1.1 Das Kind K ist 7 Jahre alt. K wurde am 1.12.2007[123] auf dem Weg zur Schule (Schulwegeunfall) von einem Kfz angefahren und verletzt. Es besteht 100 % Haftung nur nach StVG (§§ 7, 18 StVG) in den Grenzen des § 12 StVG (600.000 EUR). K hat mangels Mitverantwortlichkeit am Zustandekommen des Unfallgeschehens ein uneingeschränktes Befriedigungsvorrecht. Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / dd) Direktanspruch, Dritter, Gesamtschuld

Rz. 599 § 115 VVG gilt nicht im Gesamtschuldner-Ausgleichs(Innen-)verhältnis.[596] Rz. 600 Der Ausgleich richtet nach § 426 BGB. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer steht dabei stets nur mit den bei ihm versicherten Personen in einem Gesamtschuldverhältnis, nicht aber mit außerhalb dieses Versicherungsverhältnisses stehenden weiteren Gesamtschuldnern.[597] Versicherter und sein Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / 1. Ansprechpartner

Rz. 856 Hinweis Rdn 429, 836 ff. Rz. 857 Teilt ein vermeintlicher Haftpflichtversicherer dem Geschädigten auf dessen Schadensmeldung mit, er sei für die Bearbeitung des Schadenfalles zuständig und unterlässt er die Mitteilung sich später ergebender Zweifel an seiner Zuständigkeit als Haftpflichtversicherer, ist er dem Geschädigten aus dem Aspekt der Vertrauenshaftung zum Scha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (c) Entscheidung

Rz. 616 Verlangt wird eine Entscheidung des Versicherers, so dass für den Geschädigten klar ist, ob der Versicherer die angemeldeten Schadenersatzansprüche zu befriedigen bereit ist oder nicht.[619] Rz. 617 Auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers ist eine Entscheidung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.;[620] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / c) Teilanerkenntnis

Rz. 539 Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen unterbricht regelmäßig die Verjährung des Gesamtanspruches;[530] es sei denn, aus den Umständen ergibt sich, dass die Reichweite des Anerkenntnisses eingeschränkt sein soll.[531] Rz. 540 Ein Teilanerkenntnis unterbricht die Verjährung nur bezüglich derjenigen Forderungsteile, auf die es sich bezieht (auch Rdn 572):[532]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Grundsatz

Rz. 388 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[449] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 399 ff.). Bei einem Haftpflichtgeschehen entsteht ein Sonderrechtsverhältnis häufig erst mit dem Unfall. Der Mithaftungseinwand ist nicht auf vertragliche A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Überschreiten der Haftungshöchstsumme oder Versicherungssumme, § 116 Abs. 3 SGB X

Rz. 111 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 160 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige …mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (cc)3. Schritt

Rz. 128 Entsprechend § 116 Abs. 2 SGB X ist bei den einzelnen kongruenten Schadengruppen anschließend kein Quotenvorrecht zugunsten des unmittelbar Verletzten mehr zu berücksichtigen, da dieses dem Geschädigten ein vom Gesetzgeber letztlich nicht gewolltes Quotenvorrecht wieder einräumen würde.[119] Rz. 129 Wie im Falle der Mithaftung eines Sozialversicherten das Schmerzensge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Materielle Gerechtigkeit

Rz. 362 Die Rechtsprechung versucht mit unbestimmten – und im konkreten Fall sich durchaus wandelbar erweisenden Rechtsbegriffen und -instituten – materielle Gerechtigkeit herbeizuführen:[430] Rz. 363 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf anschließend noch einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vertragsschluss

Rz. 536 Hat die den Abschluss eines Abfindungsvertrages anbietende Partei zum Zwecke der Vertragserfüllung einen Scheck[630] mit der Bestimmung übergeben, dass er nur bei Annahme des Vertragsangebotes eingelöst werden darf und hat sie gleichzeitig auf eine Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet, ist bereits in der widerspruchslos erfolgenden Einlösung des Schecks die Ann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Prüfung

Rz. 227 Hinweis Siehe auch Rdn 349. Rz. 228 Dem Verlangen ordnungsgemäßer und inhaltlich überprüfbarer Belege steht § 418 ZPO nicht entgegen.[171] Der BGH [172] unterstreicht, dass die Vorlage von EDV-Ausdrucken allenfalls belegt, dass die Leistungen vom SVT in der Höhe erbracht worden sind. Der Drittleistungsträger hat den Schadengrund zu beweisen. Dazu gehört neben der Haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 60 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[41] Wichtig sind u.a. die zur Aktivlegitimation aufgezeigten Aspekte (Rdn 276 ff., § 3 Rdn 44 ff., 117 ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Vertragsverhältnis

Rz. 410 Besteht zwischen verletztem Kind und der seine Pflichten verletzenden Person im Unfallzeitpunkt eine zuvor begründete rechtliche, vor allem vertragliche, Sonderrechtsbeziehung, kommt es zu einer Anrechnung des Mitverschuldens nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB.[482] Rz. 411 Eine – zur Anspruchskürzung beim Kind führende – Sonderbeziehung ist anzunehmen bei einem mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Vorschaden

Rz. 480 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre.[575] Die unfallfremden Faktoren können allerdings für Dauer und Höhe des Schadenersatzanspruches (u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität oder des eingeschränkten körperlichen und psychischen Leistungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2024, Sachverständig... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Klägerin nicht aktivlegitimiert sei, weil es schon an einer wirksamen (Erst-)Abtretung der streitgegenständlichen Forderung von der Geschädigten an den Sachverständigen fehle. Ziffer 2 der Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot. Der Durchschnittskunde könne nicht mit der gebotenen Sicherheit er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 780 Die Aspekte und Konsequenzen einer Abfindung eines Betreuten ohne familiengerichtliche Genehmigung verdeutlicht die nachstehende Entscheidung des OLG Köln. [821] Rz. 781 Der Kläger K leidet an einer angeborenen Herzerkrankung. Am 4.4.2005 kam es im Anschluss an eine Behandlung zu schweren Herzrhythmusstörungen und einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Nach der Reanimation v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Feststellungsinteresse

Rz. 1180 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 1184 ff.; § 3 Rdn 18 f., 75 ff. Rz. 1181 Das Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage fehlt zwar nicht, weil der Ersatzpflichtige für längere Zeit einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung abgegeben hat.[1207] Rz. 1182 Das Anerkenntnis eines Versicherers ist aber geeignet, eine Feststellungsklage entbehrlich zu machen.[1208] Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / b) Zahlungen

Rz. 535 Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB).[520] Zahlungen nach Verjährungseintritt führen allerdings nicht zu einer Hemmung oder Unterbrechung des bereits verjährten Anspruches; der Anspruch bleibt einredebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Einschränkung

Rz. 652 Eine Vertretung durch Vater und Mutter ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen ein Betreuer (bis 31.12.2022 Vormund) von der Vertretung ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824 BGB [§§ § 1629 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 1795 BGB a.F.]). Zweck dieser Regelung ist die Vermeidung von Interessenkollisionen der Eltern, die darin bestehen können, dass sie selbst od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Überzahlung

Rz. 1023 Auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt späterer Rückforderungen kann im Einzelfall der Ersatzpflichtige nach weiterer Sachaufklärung Rückzahlung (§ 812 BGB)[1098] verlangen, wenn er aufgrund "einstweiliger" Abrechnung und "ohne Präjudiz" zahlte.[1099] Das Abrechnungsschreiben des Haftpflichtversicherers enthält, jedenfalls wenn die Haftungsquote nicht streitig ist, kein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Unmittelbar Geschädigter

Rz. 1467 Für den Bereich der unerlaubten Handlungen, aber auch der StVG-Haftung, gilt, dass dem Direktgeschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadenersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind.[1549] Ausnahmsweise darf ein unmittelbar Unfallgeschädigter (nicht aber sein Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 395 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[461]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[462] Rz. 396 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 81 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind u.a. zu berücksichtigen:[89]mehr