Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Einlage- oder Haftungsminderung (Abs. 3)

Rz. 279 Aufgrund von § 15a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG hängt der ertragsteuerliche Verlustausgleich beim Kommanditisten entscheidend von der Höhe seines Kapitalkontos und/oder der für ihn im Handelsregister eingetragenen Haftsumme ab. Beide Grenzwerte sind in der Praxis keine festen Größen. Während das Kapitalkonto einerseits durch Gewinne oder Verluste, andererseits durch Entnah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.2 Atypisch stille Gesellschaft (§ 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 380 Diese Gesellschaftsform leitet sich ab von der stillen Gesellschaft i. S. d. § 230 HGB. Anders als im HGB vorgesehen, wird die Stellung des stillen Gesellschafters jedoch vertraglich erheblich verstärkt, sein Einfluss so erweitert, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten in das Tagesgeschäft, des Risikos sowie der Beteiligung an den stillen Reserven, das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Zweck von § 15a EStG ist, sicherzustellen, dass die Anteile am Verlust einer KG für den nur beschränkt haftenden Kommanditisten erst dann steuerlich wirksam werden, wenn sie eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung darstellen. Diese Belastung spiegelt sich nach der Konzeption der Norm im Verlust der Einlage und der Haftung mit künftigen Gewinnanteilen wider, ausnahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2 Fehlende Vereinbarungskompetenz

Zwar findet eine allgemeine Inhaltskontrolle der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung regelmäßig nicht statt. Zwingende gesetzliche Regelungen können allerdings auch durch Vereinbarung nicht ersetzt bzw. geändert werden. Grenzen setzen hier zunächst die Bestimmungen der §§ 134, 138 und 242 BGB.[1] Auch spezialgesetzlich sind den Wohnungseigentümern Grenzen ihrer Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.4 Einlage- und Haftungsminderung – Abs. 3

Rz. 22 Nach § 15a Abs. 3 S. 1 EStG wird dem Kommanditisten, wenn durch Entnahmen ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht und nicht eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 EStG zu berücksichtigende überschießende Außenhaftung besteht oder entsteht, der Betrag, um den sich das Kapitalkonto aufgrund der Entnahme verringert, als fiktiver Gewinn zugerechnet. Rz. 23 Dabei ist alle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.1 Außenhaftung gem. § 171 HGB

Rz. 237 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG nimmt ausdrücklich Bezug auf § 171 Abs. 1 HGB, der den Grundsatz der unmittelbaren Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe seiner Einlage festlegt. Nach handelsrechtlichem Verständnis ist hierunter die "Hafteinlage" oder "Haftsumme" zu verstehen, die im Handelsregister einzutragen ist, dadurch nach außen erkennbar wird und zugleich Außenwirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4.1 Mitunternehmerstellung

Rz. 393 Erste Voraussetzung für eine Anwendung ist das Bestehen einer Mitunternehmerschaft und einer Mitunternehmerstellung des Gesellschafters. Nur in diesem Fall ist eine direkte Zurechnung von Verlusten möglich und – bei beschränkter Haftung – eine Ausgleichs- oder Abzugsbegrenzung notwendig. Die Frage der Mitunternehmerschaft und -stellung entscheidet sich allein nach de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.4 Ausländische Personengesellschaften (§ 15a Abs. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 392 Als weiteren Personenkreis, für den die Regelungen der § 15a Abs. 1 bis 4 EStG sinngemäß gelten sollen, nennt das Gesetz den Gesellschafter einer ausl. Personengesellschaft. Voraussetzungen sind allerdings auch hier eine Mitunternehmerstellung, eine Haftung, die der eines Kommanditisten oder stillen Gesellschafters entspricht, der Ausschluss sowie die Unwahrscheinlichke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Entgeltliche Übertragung bei ausgeglichenen Verlusten

Rz. 358 Auch wenn der ertragsteuerliche Verlustausgleich durch § 15a EStG eine tief greifende Einschränkung erfahren hat, werden weiterhin negative Kapitalkonten durch ausgleichsfähige Verluste entstehen oder sich erhöhen. Das gilt insbesondere für die Fälle einer erweiterten Haftung (Rz. 237ff.) und das Vorhandensein nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben (Rz. 197). Rz. 359 In...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.1 Kommanditist

Rz. 111 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG spricht zunächst und als Hauptanwendungsfall den Kommanditisten an. Wie sich aus der Bezugnahme in Abs. 1 S. 2 ergibt, ist damit der Kommanditist des deutschen Handelsrechts gemeint, dessen Rechtsverhältnisse in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt sind. Diese betreffen vorwiegend seine Gewinn- und Verlustbeteiligung, seine Haftung sowie die Änderu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3 Verlustausgleich bei überschießender Außenhaftung (Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 234 § 15a Abs. 1 EStG spricht in S. 1 als Grundtatbestand zunächst die Einlage des Kommanditisten an, womit die effektive, tatsächlich geleistete Einlage gemeint ist. Diese Einlage ist – zeitlich gesehen – geleistet i. S. d. § 15a Abs. 1 S. 2 EStG ("… seine geleistete Einlage übersteigt …"), wenn sie tatsächlich erbracht ist. Das wiederum entscheidet sich nach Handelsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht des Kommanditisten auf Vergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.4 Rechtsfolge/Gewinnzurechnung

Rz. 308 Im Fall sowohl der Minderung der Einlage als auch der Haftsumme ist dem Kommanditisten der Betrag der Einlage- bzw. Haftungsminderung als Gewinn zuzurechnen. Die Zurechnung dieses fiktiven Gewinns ist indes sachlich und zeitlich begrenzt. Die Begrenzung bezieht sich zunächst auf früher als ausgleichsfähig behandelte, nunmehr nur noch als verrechenbar anzusehende Verl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4.6 Erweiterung des Anwendungsbereichs – Abs. 5

Rz. 28 Der Anwendungsbereich von § 15a Abs. 1–4 EStG beschränkt sich ausweislich des Wortlauts zunächst nur auf die beschränkte Haftung bei Kommanditisten. Der Gesetzgeber hat es allerdings dabei nicht belassen, und in § 15a Abs. 5 EStG normiert, dass die vorstehenden Regeln auf Unternehmer mit vergleichbarem Haftungskonzept entsprechend anzuwenden sind. Dabei werden nach de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.1 Verlustermittlung und -zurechnung

Rz. 177 § 15a EStG stellt zwar in erster Linie eine Ergänzung zu § 15 EStG dar, ist gleichwohl aber keine ergänzende Vorschrift zur Gewinnermittlung oder -zurechnung. Sie setzt vielmehr zuzurechnende Verlustanteile voraus und bestimmt für diese, unter welchen Bedingungen sie ausgleichsfähig oder nur verrechenbar sind. Auch im Anwendungsbereich des § 15a EStG gelten die allg....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.2 Verhältnis zu weiteren Vorschriften

Rz. 40 Die Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4ff. EStG sind gegenüber § 15a EStG grundsätzlich vorrangig. Dies ist insofern notwendig, als § 15a EStG erst auf das nach den einkommensteuerlichen Vorschriften, wie z. B. § 4h EStG, ermittelte Ergebnis Bezug nimmt.[1] Das Ertragsteuerrecht enthält aber insbesondere auch weitere Vorschriften, die den sofortigen Verlustausgleich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.2 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 98 Im Schrifttum wurde mehrfach auch die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift infrage gestellt. Während ein Teil der Autoren Unklarheiten und Kompliziertheit in Einzelpunkten beanstandete, sahen andere in der grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers Ansatzpunkte für verfassungsrechtliche Bedenken. Hierbei wurde einmal die unterschiedliche steuerliche Behandlung gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.5 Haftungsbeschränkung

In gewissen Grenzen kann der Verwalter seine Haftung für Pflichtverletzungen beschränken. Da entsprechende Haftungsbeschränkungen einseitig aber ausschließlich den Interessen des Verwalters dienen und dies auch eindrücklich dokumentieren, sind entsprechende Klauseln m. E. nicht empfehlenswert. Ein redlicher und "gestandener" Verwalter sollte sich hinsichtlich einer möglichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechte (WEMoG) / 3.1.3 Abwägung im Einzelfall

Ob sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümern Erhaltungspflichten auferlegt werden oder ob insoweit lediglich eine entsprechende Kostentragungsverpflichtung geregelt werden soll, bedarf der umfassenden Abwägung im konkreten Einzelfall insbesondere im Hinblick auf die dem jeweiligen Sondernutzungsrecht unterliegenden Bereiche des Gemeinschaftseigentums. Bei Übertragung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.5 Mit wem ist abzurechnen?

Die Abrechnung hat der Verwalter stets gegenüber demjenigen vorzunehmen, der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung (in der Regel ordentliche Eigentümerversammlung des Folgejahres) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für jedes Sondereigentum wird somit eine einheitliche Abrechnung für das Wirtschaftsjahr erstellt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Verkehrswege ... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.7 Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?

Checkliste: Was ist im Vorfeld der Abrechnung zu berücksichtigen?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / III. Besonderheiten der Haftung

Vorliegend soll der Fokus der Betrachtung auf mögliche Besonderheiten der Haftung beim Einsatz mehrerer Testamentsvollstrecker gerichtet werden. Herausgehoben werden vier Eigenheiten, die bei Mittestamentsvollstreckern vorkommen können: Geschäftsbereichsverteilungen, Mehrheitsentscheidungen, Haftungsprivilegierungen und der Fall sukzessiv tätiger Testamentsvollstrecker. 1. Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / II. Überblick: Die Haftung nach § 2219 Abs. 2 BGB

Im Zentrum der Frage nach der Haftung des Testamentsvollstreckers im Allgemeinen steht § 2219 BGB. Nach Abs. 1 der Norm ist der Testamentsvollstrecker dem Erben (bzw. im Fall der Vermächtnisvollstreckung dem Vermächtnisnehmer) zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Abs. 2 präzisiert sodann die Aussage bezüglich der H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle Mittestamentsvollstrecker? - Zu Grundfragen der Haftung bei mehreren Testamentsvollstreckern

1 Die Haftung des Testamentsvollstreckers ist von omnipräsenter Bedeutung. Sowohl für Testamentsvollstrecker als auch für Erben sind Haftungsfragen aus teils unterschiedlichen Beweggründen zentral. Wenn das daraus folgende Bedürfnis der Information über Haftungsthemen auf einen Bereich trifft, der in Literatur und Rechtsprechung bisweilen nur sporadisch beschrieben wird – w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / b) Verschärfte Haftung

aa) Allgemeine Grundsätze Die Positionen der Beteiligten stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorsorgevollmachten / H. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 332 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Vgl. dazu Rdn 256 ff. Ist der Bevollmächtigte –was bei Vorsorgevollmachten regelmäßig der Fall sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / IV. Gestaltungsmöglichkeiten

Abschließend erscheint es opportun, noch einen kurzen Blick auf Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Haftung mehrerer Testamentsvollstrecker zu werfen. Prima facie erscheint es angesichts der Regelung des § 2220 BGB, der u.a. § 2219 BGB der Disposition des Erblassers vollkommen entzieht, paradox, über Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Haftung nachzudenken. Auf Seit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Kostenfestsetzung für und gegen mehrere Streitgenossen, ZAP 2024, 361 In der Praxis kommt es recht häufig vor, dass sich im Kostenfestsetzungsverfahren auf einer Seite oder gar auf beiden Seiten mehrere Parteien gegenüberstehen. In seinem Beitrag erörtert Schneider, welcher Anteil an den zu erstattenden Kosten für welche Partei bzw. gegen welch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / aa. (Unklare) Meinungslage zu Mehrheitsentscheiden

Auch wenn sich in Literatur und Rechtsprechung häufig gar keine Aussage zu den soeben aufgeworfenen Fragen findet, so gibt es doch gelegentlich – wenn auch kurze – Stellungnahmen zum Fall der Haftung beim Mehrheitsentscheid. Im Wesentlichen existieren zwei Strömungen: Zum einen wird vertreten, dass die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Testamentsvollstrecker generell nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 3. Sukzessiv tätige Testamentsvollstrecker

Kein Fall der gemeinschaftlichen Testamentsvollstreckung nach § 2224 BGB ist die Erscheinungsform der sukzessiv auftretenden Testamentsvollstrecker. Gleichwohl soll auf diese Fallgruppe an dieser Stelle in aller Kürze hingewiesen werden, da sie sich im Nahbereich der Mittestamentsvollstreckung bewegt.[22] Die Situation meint Fälle, in denen mehrere Testamentsvollstrecker nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / bb. Übereinstimmung bei Geschäftsbereichsverteilungen

Mehr Einstimmigkeit als bei Fragen des Mehrheitsentscheids besteht in der Literatur bezüglich der Haftungssituation bei der Verteilung von Geschäftsbereichen, wenngleich auch hier bei genauerem Hinsehen zur Vorsicht und zur Differenzierung zu mahnen ist. Es findet sich überwiegend die Aussage, dass Testamentsvollstrecker, denen vom Erblasser ein bestimmter Geschäftsbereich z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / I. Einführung

Die Bedeutung des Einsatzes mehrerer Testamentsvollstrecker im Vergleich zum Einzelvollstrecker steigt mit zunehmender Komplexität der zu erwartenden Aufgaben. Da diese wiederum häufig mit dem vermögensmäßigen Umfang des zu vollstreckenden Nachlasses korreliert, ist die qualitative Bedeutung des Einsatzes mehrerer Testamentsvollstrecker nicht zu unterschätzen. Ein gesteigert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / c. Ergebnis

Die Betrachtung hat gezeigt, dass die Sonderfälle der Geschäftsbereichszuweisung sowie des Mehrheitsentscheids unter Rekurs auf die Grundlagen der Haftung gut in den Griff zu bekommen sind. Plakativ gesprochen sollten folgende zwei Kernaussagen in Erinnerung bleiben: erstens, keine Haftung ohne Verschulden und zweitens, Überwachungsverschulden ist auch Verschulden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Allgemeine Grundsätze

Die Positionen der Beteiligten stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 1

Die Haftung des Testamentsvollstreckers ist von omnipräsenter Bedeutung. Sowohl für Testamentsvollstrecker als auch für Erben sind Haftungsfragen aus teils unterschiedlichen Beweggründen zentral. Wenn das daraus folgende Bedürfnis der Information über Haftungsthemen auf einen Bereich trifft, der in Literatur und Rechtsprechung bisweilen nur sporadisch beschrieben wird – wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / b. Lösung

Nach den bereits bei den Grundlagen der Haftung festgehaltenen Grundsätzen steht jedenfalls fest, dass die Haftung eines Testamentsvollstreckers nur dann in Betracht kommt, wenn ihm selbst ein Verschulden zur Last fällt. Aus diesem Grund muss eine Zurechnung von Verschulden, was sich dogmatisch aus § 31 BGB analog oder aus § 278 BGB konstruieren ließe, ausscheiden.[9] Dies h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 6

Auf einen Blick Der Einsatz mehrerer Testamentsvollstrecker bietet im Bereich der Haftung einige Besonderheiten im Vergleich zum Einzelvollstrecker. Gleichwohl hat der Beitrag gezeigt, dass sich die meisten Probleme unter Rekurs auf allgemeine Grundsätze in den Griff bekommen lassen. Da es jedoch an einer gewissen Rechtsprechungsbasis im Bereich der Haftung mehrerer Testamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 1. Probleme bei der Verteilung von Geschäftsbereichen sowie beim Mehrheitsentscheid

a. Problemaufriss Nach dem gesetzlichen Regelfall führen mehrere Testamentsvollstrecker ihr Amt gem. § 2224 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB’gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit von Amtshandlungen der Testamentsvollstrecker stets das gemeinsame Auftreten sämtlicher Vollstrecker erfordert. Dabei bedeutet Gemeinschaftlichkeit zwar nicht Simultanität,[5] gleichwohl müssen –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / 2. Testamentsvollstrecker mit reiner Aufsichtsfunktion

Ein weiterer Sonderfall, der bei Mittestamentsvollstreckern auftreten kann, ist, dass zwar formal mehrere Testamentsvollstrecker mit demselben Geschäftsbereich ernannt sind, allerdings einem Vollstrecker nur eine Aufsichtsfunktion zukommen soll. In diesem Fall haftet der die Aufsicht führende Testamentsvollstrecker zwar nach außen ebenfalls voll als Gesamtschuldner nach § 22...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2024, Die Mithaftun... / 1. Einbeziehung weiterer Schuldner

Anders als die Schuldübernahme nach § 414 BGB, in der der Dritte durch einen Vertrag mit dem Gläubiger an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt, ist der Schuldbeitritt nicht explizit gesetzlich geregelt, gleichwohl aber in Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Auch eine Zahlungsvereinbarung im Forderungseinzug ist aber eben eine vertragliche Vereinbarung, wo dies so ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Haftungsfalle... / a. Problemaufriss

Nach dem gesetzlichen Regelfall führen mehrere Testamentsvollstrecker ihr Amt gem. § 2224 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB’gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass die Wirksamkeit von Amtshandlungen der Testamentsvollstrecker stets das gemeinsame Auftreten sämtlicher Vollstrecker erfordert. Dabei bedeutet Gemeinschaftlichkeit zwar nicht Simultanität,[5] gleichwohl müssen – plakativ gesproc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2024, ABC der Gegens... / 2. Adhäsionsverfahren, Allgemeines (Nrn. 4143, 4144 VV)

Es gelten die allgemeinen Regeln.[5] Maßgebend für den Gegenstandswert ist i.d.R. die Höhe des geltend gemachten bzw. abgewehrten Anspruchs.[6] Dass nur ein Grundurteil ergangen ist, mindert den Gegenstandswert im Rechtsmittelverfahren nicht.[7] Wird ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes angemessenes Schmerzensgeld verlangt, ist diejenige Summe zugrunde zu legen, die s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Kein Vorschuss... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einer Wohngebäudeversicherung geltend, insbesondere auf Vorschuss für Sanierungsarbeiten in Höhe von 33.000,00 EUR. Zwischen den Parteien besteht ein Versicherungsverhältnis zum Objekt X. Es handelt sich um eine Versicherung zum Neuwert. Grundlage sind die VGB 2000. Versichert ist auch das Risiko von Leitungswasserschäd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen: “…

Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Deckungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung vom 15.9.2005 zu. Der Versicherungsfall ist während der Vertragslaufzeit (jedenfalls bis 1.6.2011) Ende des Jahres 2010 eingetreten, auf ihn sind die seit 1.6.2008 geltenden AHB (H61/00) anzuwenden (1). Der Anspruch ist jedoch verjährt (2). 1. Nach dem Wortlaut der Versicher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Risikoanalyse

..., welche Risiken diesbezüglich jeweils übernommen ... a) Einfluss des Risikoprofils auf die Verrechnungspreisbestimmung Rz. 637 [Autor/Stand] Grundsätze. Ähnlich wie das Vorhandensein von Funktionen und der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten, durch Ausübung der Funktion einen Beitrag zur Wertschöpfung eines Unternehmens zu leisten, haben auch die wirtschaftlichen Risiken E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2024, Zur Erstattung... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Bei diesem wurde der Pkw des Geschädigten durch einen Versicherungsnehmer der Beklagten beschädigt. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. [2] Der Geschädigte beauftragte im März 202...mehr