Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsbilanz

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.7 Teilwert

Rz. 70 Der Teilwert[1] ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG [2] definiert. Die Teilwertermittlung beruht auf einer Fiktionenkette, in die regelmäßig auch Zukunftserwartungen einfließen. Der Teilwert wird deshalb von Größen beeinflusst, welche erst in der Zukunft realisiert werden. Insbesondere Ertragserwartungen haben einen starken Einfluss auf die Höhe des Teilwerts. Rz. 71 Wegen des...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.1 Auslegung aus dem Sinn und Zweck der steuerrechtlichen Gewinnermittlung

Rz. 69 Inwieweit die in den Rz. 65 ff. genannten Bilanzierungswahlrechte auch in der Steuerbilanz gelten, kann nur durch Auslegung ermittelt werden. Dabei kommt es auf den Sinn und Zweck der Vorschriften und ihren Zusammenhang mit anderen Vorschriften an. Schließlich sind auch verfassungsrechtliche Grundsätze zu berücksichtigen. Es entspricht dem Sinn und Zweck der steuerrech...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.2 Systembedingte Vorbehalte

Rz. 12 Handelsrechtliche Widmung zum Geschäftsvermögen Handelsrechtlich sind nur die Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, die sachlich dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Hiernach ist das Unternehmens- oder Geschäftsvermögen vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen.[1] Ein Einzelkaufmann kann Vermögensgegenstände, die ihrer Art nach sowohl Privat- ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.6 Bewertungsvorbehalte für Rückstellungen

Rz. 59 Im Unterschied zur Bewertung in der Handelsbilanz (Rz. 43 ff.) sind die Rückstellungen in der Steuerbilanz zum Bilanzstichtag nicht mit dem (zukünftigen) Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen zu bewerten, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a f) EStG nach den Wertverhältnissen am Bilanzstichtag. Zudem ist ausdrücklich gesetzl...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.2.2 Einbeziehungswahlrechte zu Herstellungskosten

Rz. 82 In die Herstellungskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 HGB einbezogen werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen: angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, angemessene Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, angemessene Aufwendungen für die betrieb...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.3.1 Abschreibung auf den Zeitwert

Rz. 92 Für das Anlagevermögen in der Handelsbilanz gilt, dass bei einem unter die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkenen Zeitwert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abschreibung vorgenommen werden muss (Abschreibungszwang gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB; strenges Niederstwertprinzip), bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung an Vermö...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.3 Herstellungskosten der Vermögensgegenstände

Rz. 38 Als Herstellungskosten der Vermögensgegenstände sind zu aktivieren (§ 255 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB) die für ihre Herstellung, Erweiterung oder die zu über ihren ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen aufgewendeten Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessenen Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.1 Handelsrecht

Rz. 8 Gesetzliche Bilanzierungsgebote in Einzelbestimmungen Besondere gesetzliche Bilanzierungsgebote bestehen für folgende Posten: Entgeltlich erworbener (sogenannter derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert. Er gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und ist daher nach dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) zu aktivi...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.8 Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 72 Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz regelmäßig mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Restbuchwert) zu verst...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.2 Börsenpreis

Rz. 35 Die Börse ist eine Unterart des Markts und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass sie durch das Börsengesetz gesetzlich geregelt ist und dem Umsatz bestimmter Massengüter auf der Basis standardisierter Verträge dient. Eine gesetzliche Definition der Börse[1] fehlt jedoch, sieht man von der sehr allgemeinen Definition des § 2 BörsG ab. Der Börsenpreis wird gem. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. GmbH & Co.KG, Abs. 2

Rn 10 Bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, an denen auch mittelbar keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, kann die organisatorische und haftungsrechtliche Verzahnung zwischen der Gesellschaft und deren persönlich haftenden Gesellschaftern im Insolvenzfall ähnliche Probleme aufwerfen wie die Insolvenz einer Unternehmensgruppe i...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4 Buchhalterische Erfassung einer Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen in der Handelsbilanz (Alterszeitrückstellung)

Die Rückstellung für Altersteilzeit besteht aus der (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistungen und der (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge. Beide (Teil-)Rückstellungen werden im folgenden aus Gründen der Übersichtlichkeit getrennt dargestellt. Es bietet sich an, beide Komponenten getrennt zu berechnen. Beide bilden zusamm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung aus Vereinbarungen zur Gewährung von Altersteilzeit in der Handelsbilanz

Die X-GmbH gewährt ihren Mitarbeitern Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Nach den getroffenen Vereinbarungen müssen die Mitarbeiter in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) im bisherigen Umfang weiter arbeiten. Dafür werden sie in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit (Freistellungsphase) von der Arbeit frei gestellt (sog. Blockmodell...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.10 Latente Steuern

Die handelsrechtlichen Regelungen zur buchhalterischen Erfassung einer Rückstellung für Altersteilzeit unterscheiden sich deutlich von den im Folgenden darzustellenden steuerlichen Regelungen. Daher stimmen die Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz i. d. R. nicht überein. Die unterschiedlichen Bilanzansätze von Rückstellungen für Altersteilzeit in der Handels- und Ste...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7 Ausweis und Kontierung bei Vorhandensein eines Deckungsvermögens

Die vorstehend genannten Konten sind relevant, wenn ein Deckungsvermögen vorhanden ist. In diesem Fall ergeben sich zum Fall ohne Deckungsvermögen Änderungen der Kontierung bzw. zu buchenden Konten für die Abbildung der Rückstellung für Altersteilzeit in der Handelsbilanz. Beim Vorhandensein eines Deckungsvermögens i. S. d. § 246 Ab. 2 Satz 2 HGB sind zwei Fälle zu untersche...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6 Saldierung von Deckungsvermögen und Rückstellung

4.6.1 Bilanz Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Ge...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.5 Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, konnte der Arbeitgeber die Aufstockungsbeträge i. H. v. 20 % nach § 4 AltTZG unter bestimmten Bedingungen von der Bundesagentur für Arbeit teilweise erstattet bekommen. Handelsrechtlich wurde die rückstellungsmindernde Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen abgelehnt. Vielmehr waren diese als Vermögensg...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.4 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt u. a. voraus, dass mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist. Unstrittig erfüllt ist das Kriterium bei vertraglich vereinbarten Altersteilzeitvereinbarungen. Fraglich ist jedoch, ob auch Anwartschaften zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit bei der Bemessung des Verpflichtungsbetrags zu berücksichti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ist nicht nur das jeweilige Deckungsvermögen mit den korrespondierenden Rückstellungen aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen in der Bilanz zu verrechnen. Darüber hinaus fordert § 246 Abs. 2 HGB, dass auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnende...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.9 Rückstellung für Nachteilsausgleich

Mitarbeiter, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, müssen oftmals eine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Zum Ausgleich vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vielen Fällen eine ausgleichende (einmalige) Zahlung (oftmals) am Ende der Altersteilzeit (sog. Nachteilsausgleich). Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ist hierfür eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Denn der...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.1 Gleichverteilungsmodell

Im Fall des Gleichverteilungsmodells wird die Arbeitszeit über die gesamte Zeit der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Da auch das Entgelt "halbiert" ist, tritt der Arbeitnehmer durch die reduzierte Arbeitsleistung nicht in Vorleistung. Daher entsteht auf Seiten des Arbeitgebers kein Erfüllungsrückstand. Für die laufenden Vergütungen in der Freistellungsphase ist daher...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.1 Nur die Erfüllungsrückstände bzw. Wertgutachten sind insolvenzgesichert, nicht aber die Aufstockungsbeträge

In diesem Fall ist nur die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände und das zugehörige Deckungsvermögen in die Saldierung mit einzubeziehen. Deshalb wird nur die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Ver...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.8 Auflösung mit Beginn der Freistellungsphase

Mit Beginn der Freistellungsphase muss der angesammelte Rückstellungsbetrag seinem Verbrauch entsprechend aufgelöst werden. Die Auflösungsbeträge sind sowohl für die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge nach IDW RS HFA 3, Rn. 29 unter der Position "4. Sonstige betriebliche Erträge" in der Gewinn- und Verlustrech...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem Regelarbeitsentgelt auch aus einer sog. Aufstockung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG. Zusätzlich erhöht der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b AltTZG. Wie bereits erwähnt, werden beide Komponenten zusammen als Aufstockungsbeträge bezeichnet. Für die buchhalterische Beha...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1 Behandlung von Erfüllungsrückständen aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistung

Bei der Altersteilzeit wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert. In der Beschäftigungsphase arbeitet der Arbeitnehmer Vollzeit und in der anschließenden Freistellungsphase gar nicht mehr. Ob eine (Verbindlichkeits-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände aufgrund nicht entlohnter Arbeitsleistung (im Folgenden (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände genannt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.7.2 Erfüllungsrückstände bzw. Wertgutachten und die Aufstockungsbeträge sind insolvenzgesichert

In diesem Fall werden sowohl die (Teil-)Rückstellungen für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge auf dem Konto "Rückstellungen für mit der Altersversorgung vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB" (SKR 03: 0967; SKR 04: 3077) erfasst. Die Buch...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.3 Abzinsung

Sowohl die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge sind abzuzinsen, solange ihre Restlaufzeit 1 Jahr übersteigt. Nach § 253 Abs. 2 HGB ist hierzu der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre entsprechend der Restlaufzeit der abzuzinsenden Rückstellung zu verwenden. Bei der (Teil-)Rückstellun...mehr

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.1.2 Blockmodell

Etwas anderes gilt im Fall des Blockmodells. In der ersten Phase, der Beschäftigungsphase, arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin in dem ursprünglich vereinbarten Umfang weiter bei "halbierter" Bezahlung. Damit gerät der Arbeitgeber über die Beschäftigungsphase sukzessiven in Höhe des noch nicht entlohnten Anteils der Arbeitsleistung in einen Erfüllungsrückstand. Der Wert der L...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.2 Bilanzielle Abbildung von Aufstockungsbeträgen mit Entlohnungscharakter

Die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge, denen ein Entlohnungscharakter zugrunde liegt, wird ratierlich angesammelt. Die Ansammlung erfolgt nach IDW RS HFA 3, Rn. 21 über den Zeitraum, in dem die Aufstockungsbeträge "verdient" werden. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung in der Altersteilzeitvereinbarung getroffen worden ist, über welchen Zeitraum die Aufstockungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2.1 Bilanzielle Abbildung von Aufstockungsbeträgen mit Abfindungscharakter

Die Verpflichtung zur Zahlung von Aufstockungsbeträgen, denen ein Abfindungscharakter innewohnt, ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Verpflichtung, d. h. dem Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung, als Verbindlichkeitsrückstellung für Aufstockungsbeträge (im Folgenden (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge) aufwandswirksam zu passivieren. Der nominelle...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Geltungsbereic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.3 Fortfall der Maßgeblichkeit

Rz. 61 Eine wesentliche Änderung im UmwStG 2006 betrifft den Grundsatz der Maßgeblichkeit. Die Beibehaltung der Buchwerte im Rahmen der Umwandlung bzw. der Ansatz von Zwischenwerten oder des gemeinen Werts ist nicht mehr davon abhängig, dass auch unternehmensrechtlich eine entsprechende Bewertung erfolgt. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird daher aufgrund der Wahlrechte de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 3.3 Anfangsbilanz

Rz. 28 Die in die Steuerpflicht eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz aufzustellen. Mit dem Beginn der Steuerpflicht ist nach dem Sinnzusammenhang der Beginn der sich auf alle Einkünfte erstreckenden objektiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 KStG gemeint, weil die steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.3.1 Schlussbilanz

Rz. 15 Die in die Befreiung eintretende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse hat auf den Zeitpunkt, in dem die Steuerpflicht endet, eine Schlussbilanz aufzustellen. Das Ende der Steuerpflicht bedeutet nach dem Sinnzusammenhang nicht etwa das Ende der subjektiven KSt-Pflicht, sondern das aufgrund der Befreiung eintretende Ende der durch § 1 Abs. 2 KStG umriss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2.2 Personengesellschaften

Rz. 31 Für die Passivierung einer Verbindlichkeit in der Steuerbilanz einer Personengesellschaft reicht abweichend von der Handelsbilanz die Zugehörigkeit zum Gesamthandsvermögen nicht aus. Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz hat ihre Grenze dort, wo steuerliche Besonderheiten das erfordern. Besonderheiten ergeben sich aus dem einkommensteuerrechtlichen...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.1 Ausgangsbeispiel

Rz. 120 Praxis-Beispiel A veräußerte sein Unternehmen mit allen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten an den Unternehmer B zum 1.5.01. Als Kaufpreis wurde der nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnde Buchwert zum 30.4.01 in Höhe von 81.560 EUR zuzüglich einer Vergütung von insgesamt 70.000 EUR für die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven vereinbar...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.3.1 Verteilung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 128 § 4 f EStG betrifft die Behandlung aufseiten des Übertragenden einer Verpflichtung oder von einer Schuld Freigestellten. Allgemein betrifft die Regelung alle Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (steuerrechtlichen) Ansatzverboten, Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben. Durch die (entgeltliche) Verpflichtungsübernahme oder B...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.1 Unterschiede der Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 74 Für nach dem 31.12.1998 endende Wirtschaftsjahre bestehen in Handels- und Steuerbilanz für den Wertansatz von Verbindlichkeiten folgende Unterschiede:mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.1 Steuerersparnismöglichkeiten bei Anwendung der BFH-Rechtsprechung

Rz. 125 Durch viele Ausnahmeregelungen im Bilanzsteuerrecht gegenüber dem Handelsrecht wurden wie in dem Ausgangsbeispiel Gewinnminderungen, die aufgrund des Imparitätsprinzips in der Handelsbilanz bestehen, in der steuerlichen Gewinnermittlung auf spätere Veranlagungszeiträume verlagert. Bei einem auch in der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde zu legenden handelsrechtli...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.8.1 Handelsrecht

Rz. 95 Sind umgekehrt die Zinskonditionen am Bilanzstichtag besser als die vereinbarten Zinsen, so kommt in der Handelsbilanz der Ausweis einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Frage.[1] Praxis-Beispiel U hat ein Fälligkeitsdarlehen in Höhe von 100.000 EUR mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 7 %. Am Bilan...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.2.2 Steuerrecht

Rz. 76 Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Es ist also grundsätzlich von den Anschaffungskosten auszugehen. Das ist der Nennwert, ggf. mit dem höheren Teilwert.[2] Hierunter ist ebenso wie im Handelsrecht der Erfüllungsbetrag zu verstehen. Ebenso wie in der Handelsbilanz[3] ist auch in de...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.4 Wahrscheinlich nicht zu erfüllende Verbindlichkeiten

Rz. 10 Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen, dürfen weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz passiviert werden. Hierbei ist aber der Grundsatz der Vorsicht zu beachten. Das gilt auch, wenn die nicht passivierbaren Verbindlichkeiten Teil eines Gesamtbestandes gleichartiger Verpflichtungen und angesichts ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 122 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis, nach Abzug der Veräußerungskosten, den Wert des übertragenen Betriebsvermögens übersteigt.[1] Der Wert des Betriebsvermögens entspricht dem Buchwert in der letzten Schlussbilanz. Im Ausgangsbeispiel beträgt der Buchwert in der Handelsbilanz 81.560 EUR. Das Entgelt sollte diesen Betrag zusätzlich einer Ve...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.7.2 Steuerrecht

Rz. 90 Steuerrechtlich sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung in der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, Verbindlichkeiten, die verzinslich sind, auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhende Verbindlichkeiten[2], Verbindlichkeiten unter ei...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 6.2 Handelsrechtliche Auffassung unverändert

Handelsrechtlich ist die Digi-AfA nicht zulässig (s. hierzu IDW Life 2021, S. 347 sowie Frage 2.3.15 in "Zweifelsfragen zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3, 5. Update, April 2021)). Für die Bemessung planmäßiger Abschreibungen von zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist deren ...mehr