Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.4 Unbezahlter Urlaub eines im Haushalt lebenden Angehörigen zwecks Weiterführung des Haushalts

Rz. 39 Wie bereits unter Rz. 14 ff. erwähnt, kann die werdende bzw. junge Mutter keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind die im Familienhaushalt lebenden Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhind...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 55 Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung v. 4.2.2021 an die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Az: 211-5152.5-2875/2016: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/gesetzliche-krankenversicherung-leistungen-haushaltshilfe-24h-38-sgb-v/ Gemeinsames Rundschreiben v. 6./7.12.2017 i. d. F. v. 23.3.2022 zu den Leistunge...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.3 Voraussetzung: Fortführung des Haushalts aufgrund ärztlicher Bescheinigung nicht möglich

Rz. 11 Haushaltshilfe nach § 24h erhält die werdende oder junge Mutter nur, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Haushaltshilfe nach § 24h erhält die Versicherte auch für die Zeit einer stationären Entbindung (§ 24f), einer Hausgeburt oder bei Aufenthalt in einem Geburtshaus oder einer vergleichbaren Einrichtung,...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Anspruch auf Haushaltshilfe soll die Weiterführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten garantieren, wenn eine Versicherte wegen ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den eigenen Haushalt nicht im ausreichenden Umfang weiterführen kann. Unter Haushaltsführung ist vor allem das notwendige Kochen, Putzen, Waschen, Heizen, Müllentsorgen und Einkaufen zu verstehen. Dan...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.3.2 Die Versicherte kümmert sich selbst um eine Haushaltshilfekraft

Rz. 23 Wenn die Krankenkasse keine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen kann oder wenn ein Grund besteht, davon abzusehen (z. B. die Versicherte legt Wert auf eine Ersatzkraft ihres Vertrauens), sind der Versicherten die Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe zu erstatten (BSG, Urteil v. 26.3.1980, 3 RK 62/79; vgl. auch Abschn. 7.4 Abs. 2 des Geme...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.3.1 Krankenkasse stellt eine professionelle Haushaltshilfekraft

Rz. 22 Die Haushaltshilfe ist von der Krankenkasse aus rechtlicher Sicht grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit beschäftigten Krankenkassen vereinzelt professionelle Haushaltshilfskräfte, die im Bedarfsfall für die Ersatzhaushaltsführung eingesetzt wurden. Weil der Bedarf für Einsätze im Haushalt stark schwankte, ware...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h besteht nur, wenn die werdende oder junge Mutter krankenversichert ist (vgl. Rz. 7) und den Haushalt bisher zumindest zum Teil selbst führte (Rz. 8) und ihr wegen der gesundheitlichen Folgen der Schwangerschaft oder der Entbindung (Abgrenzung zur Krankheit: vgl. Rz. 49 ff.) die Fortführung des Haushalts aufgrund ärztlicher Beschei...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.8 Ergänzende Regelungen

Rz. 34 Für Ansprüche auf Haushaltshilfe im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen ist § 54 SGB IX zu beachten (vgl. die Kommentierungen dort). Ferner besteht nach Maßgabe des § 24h ein Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung (zur Abgrenzung der Leistungen nach § 24h und § 38 vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.5.2014, L 5 KR 898/13; LSG Hessen, Urtei...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.3 Anspruchsausschluss (Abs. 3)

Rz. 15 Ähnlich wie der Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 ist auch der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 3 dann ausgeschlossen, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Die Gründe, die die Weiterführung des Haushalts verhindern, sind unbeachtlich. Es kommen als Hinderungsgründe sowohl berufliche oder schulische Verpflichtungen...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.3 Wahlrecht: Von der Krankenkasse gestellte oder von der Versicherten selbst ausgewählte Haushaltshilfekräfte

Rz. 21 Gemäß § 24h Satz 2 gilt § 38 Abs. 4 entsprechend. Kann die Krankenkasse danach keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind der Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. In der Praxis kann die Krankenkasse der werdenden bzw. jungen Mutter zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine be...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.2 Voraussetzung: Bisherige Führung des Haushalts

Rz. 8 Damit die werdende bzw. junge Mutter die Leistung "Haushaltshilfe" beanspruchen kann, muss sie den Haushalt bisher tatsächlich geführt haben. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn mehrere Haushaltsangehörige die Haushaltsführung unter sich aufgeteilt haben und die Funktionsfähigkeit der konkreten Haushaltsorganisation durch den Ausfall der werdenden oder jungen Mu...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.2 Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Voraussetzung ist ferner zunächst, dass der Versicherte selbst eine der in Abs. 1 Satz 1 genannten Leistungen erhält. Dabei handelt es sich um Krankenhausbehandlungen nach § 39, medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4), Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), häusliche Krankenpflege (§ 37), ambulante oder stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.3 Selbstgewählte Ersatzkraft von einem karitativen Verband oder von sonstigen Dienstleistern

Rz. 37 Hat sich die Versicherte, die die Haushaltshilfe nach § 24h beanspruchen kann, nach Einbindung der Krankenkasse (vgl. Rz. 17) als Ersatzkraft nicht eine Privatperson, sondern eine qualifizierte Fachkraft von einem karitativen Verband oder einer vergleichbaren Einrichtung/Institution als Haushaltshilfe beschafft, sind die hierdurch anfallenden notwendigen Kosten zu ers...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38 greift die Regelung des § 185b RVO auf. Durch das 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) ist Abs. 1 Satz 2 geändert worden. Die Altersgrenze für das im Haushalt lebende Kind wurde von ursprünglich 8 auf nunmehr 12 Jahre heraufgesetzt. Die Änderung steht in engem Zusammenhang mit der Erweiterung des Anspruchs auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (§ 45...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.1 Versicherungsfall

Rz. 4 Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe setzt das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses voraus. § 19 Abs. 2 und 3 finden Anwendung. Anspruchsinhaber ist nach dem Gesetz der Versicherte, der bisher den Haushalt geführt hat und dem dies wegen der Krankenhausbehandlung nicht weiter möglich ist (BSG, Urteil v. 25.6.2002, B 1 KR 22/01 R). Da die Familienversicherung nach d...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.7 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 32 Von dringenden Fällen abgesehen, ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Dem Antrag sollte eine vertragsärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes mit Angaben über den Grund der Erforderlichkeit von Haushaltshilfe, ihre Art, Intensität und voraussichtliche Dauer beigefügt werden. Rz. 33 Die Entscheidung der Krankenkasse ist...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.1 Voraussetzung: Versicherungsverhältnis

Rz. 7 Wie bei allen Leistungen der Krankenversicherung muss die werdende bzw. junge Mutter zur Beanspruchung der Leistung "Haushaltshilfe" bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 21 Abs. 2 SGB I i. V. m. § 143 ff. SGB V) krankenversichert sein – und zwar selbst als Mitglied oder als Familienversicherte. Ein nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 oder 3 reicht allerdi...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4 Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten für eine Haushaltshilfe-Ersatzkraft sind von der Krankenkasse für die Anzahl der Stunden zu tragen, die unter Berücksichtigung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Sichtweise notwendig sind. Rz. 25 Hinsichtlich des täglich notwendigen zeitlichen Umfangs der Haushaltshilfe ist grundsätzlich zu unterstellen, dass die Haushaltsarbeiten spätest...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad oder sonstige Personen (Nachbarn, Freunde)

Rz. 33 Ist die Ersatzkraft mit der anspruchsberechtigten Versicherten nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem 8-stündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem tägl...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.5.1 Angemessene Kostenerstattung

Rz. 24 Die durch die Selbstbeschaffung der Ersatzkraft entstandenen Kosten sind in angemessener Höhe für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag zu erstatten. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die die Höhe der Vergütung beeinflussen können (BSG, Urteil v. 28.1.1977, 15 RKn 32/76; vgl. z. B. Hess. LSG, Urteil v. 22.6.2021, L 2 R 36/19, Rz. 38). Die wirtschaftlic...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.6 Zuzahlung (Abs. 5)

Rz. 30 Der durch das GMG mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügte Abs. 5 führt auch für die Haushaltshilfeleistung eine Zuzahlung für die Versicherten ein. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse entrichten. Das bedeutet eine Zahlungsverpfl...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.4 Kind im Haushalt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Weitere Anspruchsvoraussetzung für den Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist gemäß Abs. 1 Satz 2 1. Alt., dass bei Beginn der Leistungsgewährung im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Insoweit kommt jedes im Haushalt lebende Kind ohne Rücksicht darauf in Betracht, in welcher verwandtschaftlichen oder rechtlichen Beziehung es zum Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.5.2 Verwandte und Verschwägerte (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 26 Für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad werden grundsätzlich gemäß Abs. 4 Satz 2 keine Kosten erstattet. Ausnahmen sind nach Maßgabe einer Satzungsregelung nach Abs. 2 z. B. in Form von Fahrtkosten und/oder Verdienstausfall möglich. Die Erstattung eines Verdienstausfalls nach Abs. 4 Satz 2 von Verwandten, die Leistungen der Haushaltshilfe für Versicherte erbri...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.3 Weiterführung des Haushalts

Rz. 8 Dem Versicherten muss wegen der Inanspruchnahme einer der in Abs. 1 genannten Leistungen der Krankenkasse die Weiterführung des Haushalts nicht möglich sein. Ebenso wie in § 37 ist unter Haushalt die private, eigenverantwortliche Wirtschafts- und Lebensführung zu verstehen. Von einem eigenen Haushalt ist auszugehen, wenn der Versicherte entweder Eigentum oder Besitz an...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.5 Versorgung und Unterbringung der Kinder außerhalb des Haushalts

Rz. 45 Bei der Leistung "Haushaltshilfe" handelt es sich in erster Linie um eine Leistung zur Weiterführung des Haushalts. Auf Wunsch der Versicherten kann die Unterbringung der Kinder für die Dauer deren Abwesenheit auch außerhalb des eigenen Haushalts erfolgen. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine auswärtige Unterbringung des Kindes tritt dann an die Stelle des ...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Haushaltshilfe nach Abs. 1 2.1.1 Versicherungsfall Rz. 4 Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe setzt das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses voraus. § 19 Abs. 2 und 3 finden Anwendung. Anspruchsinhaber ist nach dem Gesetz der Versicherte, der bisher den Haushalt geführt hat und dem dies wegen der Krankenhausbehandlung nicht weiter möglich ist (BSG, Urteil v. 25.6.2002...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.1.4 Voraussetzung: Eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen

Rz. 14 Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht gemäß § 24h nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Unter Haushalt i. d. S. ist nicht nur ein örtlich gebundenes Zusammenleben zu verstehen; ein Familienhaushalt wird letztendlich definiert als Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt, Wirtschaftsgeme...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.4.1 Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Ehegatte

Rz. 27 Nach den Intensionen des Gesetzgebers gehört die Führung des Haushalts bei Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad zu den Familienpflichten, die nicht vergütet werden. Dieses wird mit der Erfüllung der aus der familienhaften Bindung erwachsenen sittlichen Verpflichtung begründet, Verwandten und Verschwägerten bei Krankheit Hilfe und Pflege zu leisten (Näheres hi...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Rechtsanspruch aus § 38 stellt eine notwendige Ergänzung der Leistungen dar, die wegen einer Krankheit in Form von Krankenhausbehandlung oder wegen medizinischer Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 und 4, § 24), bei häuslicher Krankenpflege (§ 37) sowie bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (§§ 40, 41) in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24h trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 199 RVO ab, der denselben Wortlaut hatte. Durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklung...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 43 in der ursprünglichen Fassung übernahm zunächst die Regelungen von § 193 RVO. Danach erbrachten die Krankenkassen Rehabilitationssport sowie sonstige Leistungen zur Erreichung oder Sicherung des Rehabilitationsziels als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX änderte sich die Struktur der Norm. § 11 Abs. 2 begründet nunmehr einen...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.2 Leistungen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (Abs. 1a)

Rz. 13a Der durch das KHSG 2015 (vgl. Rz. 3b) neu eingeführte Abs. 1a eröffnet einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Unterstützungspflege), ohne dass gleichzeitig die Notwendigkeit medizinischer Behandlungspflege, die Anspruchsvoraussetzung für die übrigen Tatbestände des § 37 ist, gegeben ist. Damit wird ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.1 Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung

Rz. 14 Sicherungspflege (häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege) nach Abs. 2 setzt nicht voraus, dass Krankenhauspflege geboten ist bzw. vermieden werden kann, wie dies Abs. 1 voraussetzt. Der Begriff der Erforderlichkeit in Abs. 2 ist aus dem systematischen Verständnis der Norm im Sinn einer in hohem Grad bestehenden Zweckmäßigkeit zu interpretieren (BSG, Urt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerermäßigungen

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zur Ermittlung der im Veranlagungsverfahren festzusetzenden ESt ist die tarifliche ESt (vgl § 32a Abs 1, 5 EStG) ua um die folgenden Steuerermäßigungen zu vermindern (§ 2 Abs 6 EStG):mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte, die wegen einer schweren Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung, bei denen aber keine dauerhafte Einschränkung von mehr als 6 Monaten vorliegt, um Anspruch auf Pflegeleistungen zu haben, sollen verbessert werden. Die Definition "schwere ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / Zusammenfassung

Begriff Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse z. B. wegen schwerer Krankheit nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn ambulante Versorgung mit Haushaltshilfe oder häuslicher Krankenpflege nicht ausreicht und keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / 3 Leistungsumfang

Die Kurzzeitpflege wird von der Krankenversicherung finanziert und in einem zugelassenen Kurzzeitpflegeheim erbracht. Der Anspruch besteht für 8 Wochen. Kosten werden bis zu 1.774 EUR im Kalenderjahr für pflegebedingten Aufwendungen, Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie Aufwendungen der sozialen Betreuung übernommen. Weitere Kosten, z. B. für Unterkunft und Verp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.5 Wirtschaftliche Absicherung des Übergebers

Bei der Nachfolgeregelung stellt sich regelmäßig die Frage nach der wirtschaftlichen Absicherung des Übergebers für die Zeit nach der Übergabe des Unternehmens. Deshalb ist zu prüfen, ob die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben für den Lebensunterhalt und die Beibehaltung des gewohnten "Lebensstandards" ausreichen. Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sind möglichst de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24b Schwang... / 2.2.3 Arznei-, Verband- und Heilmittel

Rz. 15 Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei Sterilisation oder bei Schwangerschaftsabbruch. Es gelten dann die Regelungen der §§ 31 ff. Hinzu kommen erforderlichenfalls Fahrkosten, Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf ein Mensch wegen seiner Behinderung nicht benachteiligt werden. Neben diesem Ziel folgt § 1 dem besonderen Anliegen, Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung zwecks Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben besondere Rechte zu gewähren. Diese Rechte ori...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 1 Selbstbe... / 2.3.1 Frauen und Kinder mit Behinderung

Rz. 14 Die meisten Bedürfnisse von Frauen ergeben sich i. d. R. aus ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur Fortführung der Erziehungsaufgaben oder aus anderen familiären Verpflichtungen. Auf diese individuellen Bedürfnisse ist so weit wie möglich Rücksicht zu nehmen. Nach Auffassung des Autors erstreckt sich dieser besondere Schutz auch auf Väter, die Erziehungsaufgaben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 4 Steuerermäßigung für private Umzugskosten

Werden Umzugskosten vom Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt und scheidet ein Werbungskostenabzug wegen fehlender beruflicher Veranlassung aus, kann für bestimmte Umzugsleistungen eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht kommen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausnahmen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 50e Abs 6 EStG nF – zuvor Abs 2)

Rn. 14 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 50e Abs 6 EStG ersetzt inhaltsgleich den bisherigen § 50e Abs 2 EStG aF (Einfügung durch Art 1 Nr 17 Buchst c AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2022). Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Auch hier ist zu bemerken, dass eine Bußgeldregelung zur Nichtanmeldung von Pauschalsteuer wohl eher iRd § 40a EStG zu erwarten wäre. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 4 Leistunge... / 2.4 Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Rz. 24 Abs. 2 sieht umfassende Hilfen während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Geburt vor. Diese entsprechen den sozialhilferechtlichen Maßstäben, die ihrerseits den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (Frerichs, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 4 Rz. 70). Die Hilfen werden in der Vorschrift umschrieben. Sie umfass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.3 Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Sie entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 2.2 Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenversicherung[1], der gesetzlichen Rentenversicherung[2] oder der gesetzlichen Unfallversicherung[3] sind umfassend und ohne besondere Abgrenzungsregelungen zu erbringen. Sie beinhaltet die Versorgung des gesamten Haushalts. Deshalb besteht keine Notwendigkeit im Rahmen der häuslichen Pflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung si...mehr