Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.3.2 Folgebewertung

Rz. 8 Kraftfahrzeuge (der Fuhrpark: Lkw, Anhänger, Schlepper, Zugmaschinen, Pkw usw.) gehören i. d. R. zum abnutzbaren Anlagevermögen eines Betriebs. Deshalb sind nach Maßgabe der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB regelmäßig planmäßige Abschreibungen sowie bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auch außerplanmäßige Abschr...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.7.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 100 Maßgebliche Bemessungsgrundlage für die AfS sind die Anschaffungskosten des Bodenschatzes oder des Nutzungsrechtes. Bei entgeltlichem Erwerb eines Grundstücks mit einem Bodenschatz, dessen Existenz den Anschaffungspreis beeinflusst hat, ist der Kaufpreis auf den Grund und Boden und den Bodenschatz aufzuteilen, sofern dieser als selbstständiges Wirtschaftsgut entstand...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.1 Sachanlagen

Rz. 122 Ein in den Verkehr gebrachter selbstständiger Vermögenswert (asset) "Bodenschatz" ist nach IAS 16.2 i. V. m. 16.7 mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanzmäßig unter Sachanlagen auszuweisen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: es muss wahrscheinlich (it is probable) sein, dass mit der Sachanlage "Bodenschatz" verbundener künftiger wirtschaftlic...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.3 Rechtsfolgen der Einlage

Rz. 57 Die Einlage ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen.[1] Hierdurch wird erreicht, dass im Privatvermögen gebildete stille Reserven bei Ausscheiden dieser Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen nicht noch einmal versteuert werden müssen. Es sind aber höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das Wirtschaftsgut inner...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.4 Bewertung von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung

Rz. 136 Wenn Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung angesetzt werden, dann sind sie bei erstmaligem Ansatz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten (IFRS 6.8). Rz. 137 IFRS 6.9 geht auf die Bestandteile der Anschaffungs- und Herstellungskosten von den o. g. Vermögenswerten ein. Ein Unternehmen hat eine Methode festzulegen, nach der zu bestimmen ist,...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 4.2 Steuerrechtliche Bilanzierung und Bilanztheorien

Rz. 28 Bereits der steuerrechtliche Grundauftrag der periodengerechten Gewinnermittlung ist mit dem Ziel der dynamischen Bilanztheorie identisch. Indes gab es in der Rechtsprechung des BFH keine einheitliche Linie. Wurde früher die dynamische Bilanztheorie favorisiert, so gab es einen Richtungswechsel hin zur statischen Bilanztheorie.[1] Die Rechtsprechung hat das Prinzip de...mehr

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Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 5 Was der Leistungsempfänger beim Austauschverfahren berücksichtigen muss

Ist der Leistungsempfänger eine Privatperson, sind keine Besonderheiten zu beachten, da Privatpersonen weder eine Buchführung erstellen noch Vorsteuer geltend machen können. Ist der Leistungsempfänger ein umsatzsteuerlicher Unternehmer, der steuerfreie Leistungen ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, braucht er keine Besonderheiten zu beachten. Er bucht den Bruttobe...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.4.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 61 Eine verdeckte Einlage[1] ist die Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vorteils des Gesellschafters oder einer ihm nahestehende Person[2] ohne Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten an seine Kapitalgesellschaft, die zu einer Vermögensmehrung der Gesellschaft führt und nicht den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspricht. Das ist der Fall, wenn die Zuwend...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 2 Behandlung in der Handelsbilanz

Rz. 12 Handelsrechtlich richtet sich die Ermittlung des Umfangs der Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach den Vorschriften des § 255 Abs. 1 bzw. Abs. 2 HGB. Die Anschaffungskosten lt. § 255 Abs. 1 HGB sind in Anlehnung an die insbesondere im Steuerrecht gewonnene Auslegung definiert.[1] Rz. 13 Wird ein Grundstück mit Bodenschatz veräußert und vom Erwerber sowohl für ...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 4.1 Handelsrechtliche Bilanzierung und Bilanztheorien

Rz. 23 Die neueren Bilanztheorien vermochten bisher nicht, das geltende Bilanzrecht bei Gesetzesänderungen zu beeinflussen.[1] Ganz anders ist dies bei der statischen und der dynamischen Bilanztheorie. Diese haben sich im Laufe der Zeit in unterschiedlicher Intensität im Bilanzrecht niedergeschlagen. Florierte nach der Statik der Jahrhundertwende[2] zunächst die dynamische B...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 4 Transitorische Rechnungsabgrenzungen

Transitorische Abgrenzungen sind nach § 250 HGB zwingend zu buchen, wenn es im aktuellen Wirtschaftsjahr zu Ausgaben oder Einnahmen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Kfz-Steuer) kommt, die Erträge oder Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bildung eines Rechnungsabgrenzu...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 3. Investitionsbegünstigungen

Rz. 7 Eine Besonderheit des österreichischen Steuerrechts stellen die Investitionsbegünstigungen dar, die im Rahmen der sog. betrieblichen Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) gewährt werden. Rz. 8 So besteht die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach können bei einer V...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.8 Kostenübernahme für Umbauten, Ausbauten oder Anbauten

Werden vom Schenker die Kosten für einen Umbau, einen Ausbau oder einen Anbau ganz oder teilweise getragen, so kommen die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung gleichermaßen zur Anwendung.[1] Insbesondere ist dies der Fall, wenn durch die Baumaßnahme etwas Neues, bisher nicht vorhandenes geschaffen wird und daher in der einkommensteuerlichen Beurteilung zu Herstellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.4 Kostenübernahme für die Gebäudeerrichtung

Hier sind die folgenden Fälle denkbar[1] Werden vom Schenker die Kosten für den Erwerb des Grundstücks übernommen und dazu auch die Kosten zur Errichtung des Gebäudes, so ist von einer einheitlichen Schenkung eines bebauten Grundstücks auszugehen.[2] Daher ist als Steuerwert der Zuwendung (schenkungsteuerli...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

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Gebäude / 5 Umbau eines Gebäudes

Unter Umbau ist die wesentliche Umgestaltung eines bereits bestehenden Gebäudes zu verstehen. Ob eine wesentliche Verbesserung vorliegt oder nicht, entscheidet sich weder nach der zeitlichen Nähe zur Anschaffung noch nach der Höhe des getätigten Aufwands, sondern ausschließlich nach den Kriterien des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB.[1] Eine wesentliche Verbesserung liegt nicht bereits...mehr

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Gebäude / 5.1 Wohnflächenvergrößerung

Eine Wohnflächenvergrößerung bei einem bestehenden Gebäude liegt bei Schaffung von neuem, zusätzlichenmWohnraum durch Aufstocken des Gebäudes, durch einen Anbau an das Gebäude oder durch Einfügen bisher nicht vorhandener Bestandteile in das Gebäude vor.[1] Auch wenn die Baumaßnahmen nur zu einer geringfügigen Vergrößerung der Wohnfläche führen, handelt es sich um eine Erweit...mehr

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Gebäude / 5.2 Aufstockung eines Gebäudes

Eine Aufstockung eines Gebäudes liegt vor, wenn dieses um ein weiteres Geschoss erweitert wird. Bei den Aufwendungen kann es sich um nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts oder um Herstellungskosten für ein neu entstandenes Wirtschaftsgut handeln. Soweit das aufgestockte Dachgeschoss im gleichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang wie das ü...mehr

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Gebäude / 9.1 Aktivierung

Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden. Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher und tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens können solche des notwendigen oder des gewillkürten Betriebsvermögen...mehr

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Gebäude / 5.3 Anbau

Der Anbau an ein bestehendes Gebäude ist ein Unterfall der "Erweiterung". Auch wenn die Baumaßnahmen nur zu einer geringfügigen Vergrößerung der Wohnfläche führen, handelt es sich um eine Erweiterung.[1] Bei Anbauten an ein bestehendes Gebäude sind steuerrechtlich 3 Fälle zu unterscheiden: Es liegen nachträgliche Herstellungskosten eines bereits bestehenden Wirtschaftsguts (Al...mehr

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Gebäude / 6 Gebäudeabschreibung

Für Gebäude im Betriebsvermögen gilt die AfA-Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (§ 4 Abs. 1 Satz 10 EStG und Abs. 3 Satz 3 EStG). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen im Privatvermögens können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als Werbungskosten abge...mehr

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Gebäude / 10 Veräußerung eines Gebäudes

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen unterliegt der Einkommensteuer, wenn es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird. Gebäude, selbstständige Gebäudeteile und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Geb...mehr

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Gebäude / 9.4 Einlage von Gebäuden in das Betriebsvermögen

Wird ein bisher privat vermietetes Gebäude in ein Betriebsvermögen eingelegt, ist es mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung zu aktivieren.[1] Die AfA-Bemessungsgrundlage bilden jedoch die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden si...mehr

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Gebäude / 1.3 Unselbstständige Gebäudeteile

Die Unterscheidung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Gebäudeteilen wird nach dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang getroffen. Unselbstständige Gebäudeteile sind solche Bestandteile des Gebäudes, wenn sie der eigentlichen Nutzung als Gebäude dienen und somit in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen.[1] Unselbstständige G...mehr

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Gebäude / 2.3 Gemischt genutzte Gebäude

Die in verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Teile eines Gebäudes bilden nach ständiger Rechtsprechung eigenständige Wirtschaftsgüter. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, bildet jeder der 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschafts...mehr

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Rechnungsabgrenzung / 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. zu bilden für vorausgezahlte Mieten,[1] Erbbauzinsen,[2] Erschließungskosten,[3] Versicherungsprämien[4] und Kraftfahrzeugsteuer, Disagien,[5] Bearbeitungsgebühren und vorausgezahlte Avalprovisionen für Bürgschaften,[6] Handgelder, die nach dem 30.6.2015 an ablösefreie Profisportler gezahlt werden, um sie zu einem Vereinswechsel zu be...mehr

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Rechnungsabgrenzung / 3.6 Verbrauchsteuern und Zölle auf Vorratsvermögen

Auch wenn Ausgaben und Aufwendungen für Zölle und Verbrauchsteuern die Voraussetzungen für einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nicht erfüllen, muss dieser steuerrechtlich angesetzt werden. Handelsrechtlich besteht insoweit ein Aktivierungsverbot; dennoch ergeben sich kaum materielle Abweichungen vom Steuerbilanzrecht, da handelsrechtlich insoweit meist Anschaffungs- ode...mehr

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Algorithmisches Target Oper... / 4 Aktueller Stand der ATOM-Entwicklung am Beispiel der Produktionskostensteuerung

Um eine ATOM-Initiative zum Erfolg zu bringen, reicht es nach den praktischen Erfahrungen der vergangenen Projekte nicht, nur auf die algorithmische Seite zu schauen. Die meisten Probleme lassen sich nur aus einer intelligenten Kombination aus Prozessstandardisierung/Vereinfachung, Gewinnung/Erschließung neuer Daten und Algorithmen als "Spitze des Eisbergs" lösen. Dies lässt...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.8 Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Zeile 67 In dieser Zeile ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für das Wirtschaftsjahr 2022 bzw. abweichende Wirtschaftsjahr 2021/2022 bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Investitionsabzugsbeträge vorangegangener Wirtschaftsjahre waren in den entsprechenden Steuererklärungen zu erfassen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt bis zu 40 % der voraussichtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2.1 Zeitanteilige Aufteilung bei Herstellungskosten und Wechsel zu Einkunftszwecken

Rz. 19 § 10g Abs. 2 S. 3 EStG enthält – entsprechend § 10f Abs. 2 S. 3 EStG – eine abschließende Aufzählung. Beim Übergang zur Einkunftserzielung und bei zuvor entstandenen Herstellungsaufwendungen besteht keine entsprechende Regelung, ebenso wie für Tatbestände der Veräußerung und Zerstörung. Insoweit sind daher Abzüge nach § 10g Abs. 1 S. 1 EStG lediglich zeitanteilig bis z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6.1 Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Modernisierungsaufwendungen

Rz. 30 Bemessungsgrundlagen sind ohne betragsmäßige Begrenzung die Herstellungskosten [1] begünstigter Maßnahmen. Sind Herstellungskosten angefallen, bevor das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Entwicklungsbereich förmlich festgelegt worden ist, können diese schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. die Anschaffungskosten, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2 Keine Anwendung bei Herstellungskosten – Abschließende Aufzählung in Abs. 2 S. 3

7.2.1 Zeitanteilige Aufteilung bei Herstellungskosten und Wechsel zu Einkunftszwecken Rz. 19 § 10g Abs. 2 S. 3 EStG enthält – entsprechend § 10f Abs. 2 S. 3 EStG – eine abschließende Aufzählung. Beim Übergang zur Einkunftserzielung und bei zuvor entstandenen Herstellungsaufwendungen besteht keine entsprechende Regelung, ebenso wie für Tatbestände der Veräußerung und Zerstörun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen

Rz. 4 Begünstigt sind nur Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen, die nach den Vorschriften der Denkmal- und Archivpflege erforderlich (zur Erforderlichkeit vgl. Rz. 11f.) sind. Nicht begünstigt sind demgegenüber Anschaffungskosten.[1] Insoweit kann zunächst auf die allgemeinen Ausführungen zu den Begriffen Anschaffungs-, Herstellungskosten und Erhaltungsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6.2 Minderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 38 Die Bemessungsgrundlage ist um Zuschüsse zu begünstigten Maßnahmen zu mindern, die aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nach § 177 Abs. 4 und 5 BauGB gewährt werden. Rz. 39 Die Zuordnung sonstiger Zuschüsse zu begünstigten und nicht begünstigten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten richtet sich ebenfalls nach dem Förderzweck des Zuschusses[1], wonach ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 43 Die nach § 7i Abs. 2 EStG vorgeschriebene Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7i EStG. Die Bescheinigung darf gem. § 7i Abs. 2 S. 1 EStG nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Offensichtlich rechtswidrige Bescheinigungen binden das FA ab Vz 2021 nicht mehr. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.4 Begünstigte Maßnahmen

Rz. 23 Begünstigt sind grundsätzlich alle Baumaßnahmen, die zu Herstellungs- oder – unter den zusätzlichen Voraussetzungen von § 7i Abs. 1 S. 5 EStG [1] – zu Anschaffungskosten[2] führen und erforderlich sind für die Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder für eine sinnvolle Nutzung des Baudenkmals (Rz. 26).[3] Rz. 24 Die Umsetzung eines Baudenkmals – d. h. die Abtragung eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2.2 Nutzungsänderung zu nach § 10g EStG begünstigten Zwecken

Rz. 20 Ebenso kann nach einem Wechsel von der Einkunftserzielung zu nach § 10g EStG begünstigten Zwecken der bisherige Abzug von Herstellungskosten nach § 7i EStG über § 10g EStG fortgeführt werden. Dies gilt für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2003 begonnen werden, allerdings nur bei einem Wechsel innerhalb der ersten 10 Abzugsjahre. Bei Erhaltungsaufwendungen ist eine Überga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10g EStG wurde durch G. v. 25.2.1992[1] eingefügt. Die Vorschrift dient der Förderung und Erhaltung schutzwürdiger Kulturgüter des Privatvermögens, die ohne Einkunftserzielungsabsicht unterhalten werden, soweit sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Begünstigt sind Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an den in § 10g EStG genannten Kulturgütern, soweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Minderung um Zuschüsse

Rz. 13 Die Aufwendungen sind zu mindern um öffentliche oder private Zuwendungen, aus dem Kulturgut erzielte Einnahmen sowie sonstige erzielte Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder, soweit keine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt).[1] Zuschüsse müssen sich, damit sie anrechnungsfähig sind, nicht konkret auf die Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen beziehen. Bei mehreren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen sind die – bescheinigten (Rz. 43ff.) – Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1) und die Anschaffungskosten nach Abschluss des obligatorischen Vertrags (Abs. 1 S. 5), nicht aber Teilherstellungskosten[1] oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten. Die Auslegung dieser Begriffe richtet sich nach den §§ 6, 7 EStG. Die Aufwendungen mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2.3 Wechsel zur Nutzung zu Wohnzwecken

Rz. 21 Bei einem Wechsel zu Wohnzwecken ist ein Abzug nach § 10g EStG in dem jeweiligen Jahr der Nutzung zu Wohnzwecken nach allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen. Wird ein zu Wohnzwecken genutztes Objekt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist ein Abzug ab dem Vz der begünstigten Nutzung – als Jahresbetrag (Rz. 17) – zulässig, da nicht entscheidend ist, dass die Nutzung...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.4 Reinvestition des Veräußerungserlöses

Das Gesetz sieht nach § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG von einer Nachversteuerung ab, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13a Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögensart verbleibt (z. B. Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen). Der Veräußerungserlös muss hierbei innerhalb von 6 Monaten in entsprechendes Vermögen investiert werden, das nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 1.3 Inhalt der Vorschrift und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Begünstigung besteht – wie § 7h EStG (erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten und baulichen Entwicklungsbereichen) – in der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Regelungen des § 7a EStG sind daher anzuwenden. Rz. 4 Voraussetzung ist – wie bei § 7h EStG – der Einsatz des Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften (ir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 2 Die Begünstigung kann von natürlichen und – anders als bei § 10f EStG (§ 10f EStG Rz. 3ff.) – auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Begünstigt ist nur derjenige, dem Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen entstehen. Anschaffungskosten sind von der Begünstigung ausgeschlossen. Dies folgt aus dem Wortlaut der Norm, wonach nur "Herstellungs- ...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 § 7h EStG regelt erhöhte Absetzungen, und zwar mit Wirkung seit dem Vz 2004 grundsätzlich jeweils bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und jeweils bis zu 7 % in den 4 Folgejahren, also insgesamt 100 %. Die Vorschrift begünstigt Herstellungskosten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Anschaffungskosten für Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB bei Gebäuden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.7 Höhe der Absetzungen und Restwert

Rz. 41 Die jährliche AfA beträgt bei Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums von 12 Jahren 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen Jah...mehr