Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Kostenartenrechnung

Rz. 156 Für die HK-Ermittlung kommt der Kostenartenrechnung die Aufgabe zu, die im Unt angefallenen Kosten vollständig zu erfassen und diese insb. nach dem Kriterium der Leistungsabhängigkeit in ausbringungsmengeninduzierte und nicht-ausbringungsmengeninduzierte Bestandteile zu unterteilen. Die Güte der so gewonnenen Kostenartenklassifizierung in fixe und variable Kosten hän...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Modifikation eines immateriellen Vermögensgegenstands

Rz. 196 Eine Modifikation liegt vor, wenn ein immaterieller VG erweitert oder wesentlich über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wird. Erweiterungen äußern sich in zusätzlichen betrieblichen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand des VG. Zu einer wesentlichen Verbesserung führen Maßnahmen, die die Gebrauchsfähigkeit des immat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Prospektive Anwendung für Herstellungsvorgänge (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 9 Gehören seit der Neufassung des § 255 Abs. 2 HGB die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des AV, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, zu den HK (§ 255 Rz 99 ff.), waren in der Altfassung lediglich die Materialkosten, die Fe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 117 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Hochinflation

Rz. 41 Für die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern ist § 308a HGB nicht unmittelbar anwendbar.[1] Es bedarf einer Bereinigung der Inflationseffekte. Hierzu stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung (DRS 25.43, DRS 25.99 ff.): Zum einen ist die Aufstellung des Abschlusses des FremdwährungsUnt in einer Hartwährung möglich (hier bietet sich die Wäh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 292 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.4 Kostenträgerrechnung

Rz. 166 Empfehlungen oder Verbote hinsichtlich möglicher Verfahren zur Kostenträgerstückrechnung sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dennoch ist auch die Kostenträgerrechnung auf einen möglichen Anpassungsbedarf an das Handelsrecht zu überprüfen. So stellt sich insb. die Frage, welches Verfahren zur Berechnung der Stückkosten dem geltenden Vollkostenprinzip am besten entspri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2 Überleitung vom Gesamtkostenverfahren nach HGB auf das Umsatzkostenverfahren nach IFRS

Rz. 180 Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses auf einen IFRS-Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 45 Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU [1] werden Nettoumsatzerlöse als die Beträge definiert, "die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben" (Art. 2 Nr. 5). Der Dienstleistungsbegriff der EU-Richtlinie wird dabei so ausg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 182 Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sieht § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Aktivierungswahlrecht vor. Diese Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB stellt nicht die einzige Besonderheit bei der bilanziellen Behandlung derartiger VG dar. Macht ein Unt von dieser Möglichkeit Gebrauch, schränkt die hiesige Vorschrift d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.3 ABC selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 30 Entwicklungskosten (Rz 26 f.). Rz. 31 Kundengewinnungskosten: Die bei Abgabe eines verbilligten Mobiltelefons bei gleichzeitigem Abschluss eines zweijährigen Nutzungsvertrags i. H. d. durch den Abgabepreis nicht gedeckten Aufwendungen des Mobiltelefons entstehenden Aufwendungen stellen nach hier vertretener Auffassung keinen immaterieller VG des AV, sondern eine Forder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundsatz der Neubewertung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Bei der Einbeziehung von Unt in den Konzernabschluss sind Neubewertungen zur Vereinheitlichung der Bewertung gem. § 308 Abs. 2 Satz 1 HGB erforderlich, wenn die in den Konzernabschluss aufzunehmenden VG und Schulden des MU oder der TU in den jeweiligen Einzelabschlüssen dieser Unt nach Methoden bewertet worden sind, die sich von denen unterscheiden, die auf den Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umgliederungen

Rz. 40 Soweit sich die Zweckbestimmung eines VG ändert, ist auch die Zuordnung zum AV bzw. UV zu überprüfen und dem ggf. geänderten Zweck anzupassen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Zuordnung in der Bilanz ist der Abschlussstichtag (Rz 19).[1] Ein Wechsel der Vermögensart zwischen AV und UV ist im Regelfall nicht im Jahresabschluss einer KapG/KapCoGes berichtspfli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.5 Möglichkeit zur Untergliederung der Umsatzerlöse

Rz. 66 Grds. sind nach einhelliger Meinung des Schrifttums sämtliche Miet- und Pachteinnahmen unabhängig von der Branche, der das Unt angehört und unabhängig vom vermieteten Objekt als Umsatzerlöse auszuweisen. Praxis-Beispiel Vermietet ein Unt der Spielzeugindustrie auf der Suche nach neuen Einnahmequellen nicht nur einmalig seine Kantine zur Aufführung von Konzerten an eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Gem. § 264 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der KleinstKapG (§ 264 Rz 45 ff.) einen Anhang als einen gleichwertigen Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses neben der Bilanz und der GuV erstellen. Durch das Zusammenspiel von Bilanz, GuV und Anhang soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der berichtenden KapG unter Beachtung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 133 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 134 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.2 Mobilienleasing

Rz. 38 Die Zurechnung von beweglichen Leasinggegenständen (Mobilien) erfolgt nach den Leasingerlassen aus den Jahren 1971 und 1975 sowohl bei Voll- als auch bei Teilamortisationsverträgen grds. beim Leasinggeber.[1] Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagevermögen in der Bilanz. Ein Ausweis des Leasinggegens...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 301 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Wechsel vom Gesamtkostenverfahren auf das Umsatzkostenverfahren nach HGB

Rz. 177 Ausgehend von den handelsrechtlichen GuV-Gliederungsvorschriften für Unt ohne größenabhängige Befreiungen kann infolge der Deckungsgleichheit der Positionen 1 und 4 sowie 8–17 GKV mit den Positionen 1 und 4 sowie 7–16 UKV diesbzgl. zunächst eine Postenübernahme erfolgen. Die Erhöhungen/Verminderungen des Bestands an unfertigen/fertigen Erzeugnissen (Position 2 GKV), d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.3 Absatzgeschäfte

Rz. 155 Bei der Beurteilung, ob ein Verlust aus einem schwebenden Absatzgeschäft droht, ist auf Basis der am Abschlussstichtag aktivierten AHK zzgl. der nach dem Abschlussstichtag noch anfallenden Aufwendungen zu ermitteln, ob diese den Wert der Gegenleistung (i. d. R. der Kaufpreis) übersteigen. Rz. 156 Bei der Bemessung der nach dem Abschlussstichtag anfallenden Aufwendunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 253 HGB enthält die Bewertungsvorschriften für Vermögensgegenstände (VG) und Schulden und bildet damit einen Eckpfeiler der bilanzrechtlichen Bewertungsvorschriften. Rz. 2 Nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind VG zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), also unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen sowie von Zuschreibunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 56 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.1 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

Unverändert gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (materielle) fort.[1] Dabei ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Betriebsvermögensvergleich.[2] Soweit der Steuerpflichtige keine gesonderte Steuerbilanz aufstellt, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.1 Materielle Maßgeblichkeit

Der materielle Maßgeblichkeitsgrundsatz bestimmt die rechtliche Bindung der Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Der Steuerpflichtige hat die Steuerbilanz nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorgaben zu erstellen, soweit nicht zwingende Steuerrechtsnormen entgegenstehen (Durchbrechung der Maßgeblichkeit; § 5 Abs. 1a – 7 EStG). Dies sind die fol...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.2 Anwendung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Steuerliche Wahlrechte können sich aus dem Gesetz oder aus den Verwaltungsvorschriften[1] , [2] ergeben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein nur steuerliches oder handelsrechtliches und steuerliches Wahlrecht existiert. In beiden Fällen kann das steuerliche Wahlrecht unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[3] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Übertragung sti...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.2 Normenübersicht

Neben der Streichung sämtlicher Vorschriften zur Verankerung der umgekehrten Maßgeblichkeit in der Handelsbilanz,[1] wurde auch die steuerliche Regelung zur Maßgeblichkeit[2] angepasst. Hier der Wortlaut des neuen § 5 Abs. 1 EStG: „Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohn...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 1.4 Voraussetzung zur steuerlichen Wahlrechtsausübung

Voraussetzung für die Ausübung eines steuerlichen Bilanzierungswahlrechts ist die Aufnahme der Wirtschaftsgüter, die in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung mit einem vom Handelsrecht abweichenden Ansatz aufgenommen werden, in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis.[1] Aufzeichnungspflichtig sind:[2] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellu...mehr

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Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.3 Aufzeichnungspflichten (§ 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG)

Die gesetzlich formlos aufzeichnungspflichtigen Angaben [1] Tag der Anschaffung oder Herstellung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und vorgenommene Abschreibungen im Rahmen einer laufenden Führung sind Tatbestandsmerkmal (Voraussetzung) zur Ausübung der steuerlichen Wahlrechte und Bestandteil der Buchführung.[2] Praxis-Tipp Fe...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.9 Umfang der Herstellungskosten

Rz. 345 Geldbeschaffungskosten Geldbeschaffungskosten sind grundsätzlich nicht Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Dasselbe gilt für Zinsen für Fremdkapital sowie für kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital.[1] Wird jedoch nachweislich in unmittelbarerem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts ein Kredit aufgenommen, ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.2 Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

Rz. 322 Siehe hierzu "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 59–62.[1] Rz. 323 Mehrere gleichzeitig an einem Wohngebäude ausgeführte Baumaßnahmen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, sind nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie bautechnisch ineinander greifen. Andernfalls sind die Aufwendungen ggf. durch...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.5 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

Rz. 328 Im Gegensatz zu den vorstehenden Grundsätzen können Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung – in der Regel innerhalb von 3 Jahren – im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Auch bei im Verhält...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.4 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Rz. 325 Der BFH[1] hat in den letzten Jahren mehrmals zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, insbesondere bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, Entscheidungen getroffen und hierbei die zu beachtenden Grundsätze herausgestellt. Rz. 326 Der BFH hatte zunächst mit Schreiben v. 16.12.1996[2] zur Anwendung der neuen ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.10 Aufwendungen, die nicht zu Herstellungskosten eines Gebäudes führen

Rz. 351 Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand Wie der BFH entschieden hat, stellen Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses Erhaltungsaufwand dar. Der Einbau der Solaranlage hat nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes geführt, denn durch ihn wurde allenfalls ei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5 Herstellungskosten eines Gebäudes oder Gebäudeteils

5.1 Grundsätzliches Rz. 308 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition und des Umfangs der Herstellungskosten vgl. "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG". Die Vorschrift des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB stuft u. a. als Herstellungsvorgänge ein: die Herstellung eines Vermögensgegenstands; seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hina...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 312 Ausheben der Baugrube als Beginn der Herstellung eines Gebäudes Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuheben/auszuschachten, so bedarf es für die Feststellung des Beginns der Herstellung jedes einzelnen Gebäudes keiner zusätzlichen speziell auf das einzelne Gebäude bezo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 308 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition und des Umfangs der Herstellungskosten vgl. "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG". Die Vorschrift des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB stuft u. a. als Herstellungsvorgänge ein: die Herstellung eines Vermögensgegenstands; seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentlic...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtlichen Sinne eine Hers...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der beizulegende Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.4 Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau

Rz. 380 Neben der Wiedereinführung der degressiven Gebäude-AfA erweiterte der Gesetzgeber im Rahmen des Wachstumschancengesetzes auch die steuerlichen Anreize für den Bau neuer Mietwohnungen in Form der Sonderabschreibung nach § 7b EStG. Das Wahlrecht des § 7b EStG ermöglicht, neben der regulären linearen oder degressiven AfA, eine zusätzliche Sonderabschreibung für neu gesc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.3 Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude

Rz. 324 Der BFH[1] hat inzwischen auch zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude die folgenden Leitsätze gebildet: Ob Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausga...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.11 Feststellungslast

Rz. 355 Siehe Ausführungen BMF, Schreiben v. 18.7.2003, Tz. 36–38; "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 57; BFH, Urteil v. 12.9.2001, IX 39/97, BStBl 2003 II S. 569.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.9 Wertmaßstab für die Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile

Rz. 66 Besteht ein Gebäude aus mehreren Wirtschaftsgütern, weil "sonstige selbstständige Gebäudeteile" vorliegen, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des gesamten Gebäudes auf die einzelnen Gebäudeteile aufzuteilen. Für die Aufteilung ist das Verhältnis zur Nutzfläche des Gebäudeteils zur Nutzfläche des ganzen Gebäudes maßgebend, es sei denn, die Aufteilung nach de...mehr