Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / E. Gesamtbewertungsverfahren – Grundlagen ertragswertorientierter Bewertungen nach IDW S 1

I. Vorbemerkung Rz. 46 Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[76] Die do...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 4. Berücksichtigung wachsender finanzieller Überschüsse

Rz. 104 Im Rahmen einer zukunftsbezogenen Bewertung ist davon auszugehen, dass die zu kapitalisierenden finanziellen Überschüsse auch durch Preisänderungen beeinflusst werden. Diese sind auch im Rahmen der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.[189] Dabei werden die finanziellen Überschüsse sowie der Kapitalisierungszinssatz in einer Nominalrechnung einschließlich erwarte...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung und Prognose (Phasenmethode)

Rz. 89 Der Unternehmenswert hängt entscheidend von der zukünftigen Ertragskraft des Unternehmens ab.[161] Deren Einschätzung erfordert (vom Stichtag aus betrachtet) eine entsprechende Zukunftsprognose.[162] Um diese zu treffen, kommen im Wesentlichen zwei methodische Ansätze in Betracht: Rz. 90 Die älteren Lehrmeinungen in der Betriebswirtschaftslehre gingen überwiegend davon...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Vorbemerkung

Rz. 46 Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den aus seiner Sicht maßgeblichen Stand der Wissenschaft und die daraus abzuleitenden Grundsätze für die praktische Durchführung von Unternehmensbewertungen in der – von Zeit zu Zeit fortgeschriebenen – Verlautbarung IDW S 1 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" zusammengefasst.[76] Die dort aufgestellte...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / dd) Ertragsteuern der Unternehmenseigner

Rz. 79 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner ist, wie gesagt, allgemein anerkannt.[151] Im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte sind sie im Bewertungskalkül sachgerecht zu typisieren.[152] Rz. 80 Bewertungstechnisch sind die künftigen Nettozuflüsse bei unmittelbarer Berücksichtigung der persönlichen Ertr...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VIII. Kapitalisierungszinssatz

Rz. 177 Für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes, insbesondere des adäquaten Risikozuschlags zur risikolosen Anlage, wird in der Praxis oftmals auf börsennotierte Unternehmen als Vergleichsunternehmen zurückgegriffen.[333] Die hierzu erforderliche Vergleichbarkeit ist bei kleinen und mittleren Unternehmen aber in der Regel nicht gegeben. Daher sollten zum Vergleich ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Berücksichtigung des Risikos

Rz. 99 Die zukunftsbezogene Bewertung bringt unweigerlich Prognoseunsicherheiten mit sich. Hinzu kommen die mit einem unternehmerischen Engagement stets verbundenen Chancen und Risiken. Diese Faktoren sind bei der Bestimmung des Abzinsungsfaktors durch eine Risikoprämie zu berücksichtigen. Die betriebswirtschaftliche Theorie und auch die Praxis gehen insoweit übereinstimmend...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Allgemeines

Rz. 133 Vor allem aus dem angloamerikanischen Raum stammen verschiedene Bewertungsansätze, die im Allgemeinen unter dem Stichwort "Discounted Cash Flow-(DCF-)Methoden"[243] zusammengefasst werden. Hierbei werden nicht die Erträge, sondern stattdessen die entnahmefähigen Überschüsse des Unternehmens (Free Cash Flow) auf den Bewertungsstichtag abgezinst.[244] Das ist kein Wide...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Bestimmung des Residualwerts

Rz. 145 Der im Unternehmenswert enthaltene Wertbeitrag aus der Unternehmenstätigkeit nach dem Ende des Detailprognosezeitraums wird Residualwert genannt. Für die Art und Weise seiner Bestimmung kommt es zunächst auf die Frage an, ob von der Fortführung oder der Zerschlagung des Unternehmens ausgegangen wird.[267] Maßgeblich ist – falls keine rechtlichen oder wirtschaftlichen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / a) Zahlungsstromorientiertheit der Analyse

Rz. 66 Der bestimmende Faktor für den Unternehmenswert ist die Höhe der Netto-Einnahmen der Unternehmenseigner. Entscheidend ist, welche finanziellen Überschüsse das Unternehmen zukünftig erwirtschaften wird. Jede Bewertung der zukünftigen Erträge setzt daher eine auf einer Vergangenheitsanalyse beruhende[122] Prognose der künftig erzielbaren Überschüsse voraus. Zu berücksic...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / cc) Managementfaktoren

Rz. 76 Einen wesentlichen Einflussfaktor für den zukünftigen Unternehmenserfolg ist die Qualität des Managements.[144] Für die Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte wird grundsätzlich typisierend unterstellt, dass das bisherige Management im Unternehmen verbleibt[145] bzw. durch gleichwertiges Personal ersetzt werden kann. Rz. 77 Beim objektivierten Unternehmenswert kom...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / K. Überschlagsrechnungen – Multiplikatorverfahren

Rz. 178 Neben den ertragswertorientierten Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren, DCF-Methode) kennt auch die Betriebswirtschaftslehre[339] andere Verfahren zur Bestimmung von Unternehmenswerten.[340] Insoweit geht es insbesondere um vereinfachte Preisfindungsverfahren, wie z.B. die Anwendung von Ergebnismultiplikatoren sowie von Umsatz- oder Produktmengen orientierten Mul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Definition des Cash Flow

Rz. 141 Als entziehbarer Cash Flow gelten dabei all jene finanziellen Überschüsse, die allen Kapitalgebern des Unternehmens zur Verfügung stehen.[259] Diese sind wie beim Ertragswertverfahren zukunftsbezogen, also Gegenstand von Prognosen.[260] Rz. 142 Free Cash Flow ist als finanzieller Überschuss der Unternehmenstätigkeit nach (unternehmensbezogenen) Steuern, jedoch vor Zin...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Integrierte Planungsrechnung

Rz. 172 Ebenso wie nach IDW S 1 basiert die Bewertung von kleineren Unternehmen grundsätzlich auf einer integrierten Planungsrechnung. Diese umfasst aufeinander abgestimmte Plan-Bilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie eine Finanzplanung.[317] Allerdings sind diese Informationen vielfach im Unternehmen nicht vorhanden, so dass sie speziell für die Durchführung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Bewertungsansatz

Rz. 48 Nach überwiegender Ansicht in der Betriebswirtschaftslehre sowie nach den berufsständischen Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer ist das Ertragswertverfahren (neben der im angloamerikanischen Raum stärker verbreiteten DCF-Methode, siehe Rdn 133 ff.) derzeit die im Regelfall maßgebliche Bewertungsmethode.[83] Rz. 49 Das Ertragswertverfahren basiert auf der Idee der Diskon...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 71 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Um diese zu ermitteln, müssen selbstverständlich auch die vom Unternehmen (als solchem) bzw. von dessen Eigentümer zu tragenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[129] Rz. 72 Bei der Ermittlung der finanziellen Überschüsse des Unternehmens ist daher s...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Grundsätzliches

Rz. 165 Die Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe und auch freiberuflicher Praxen bringt einige Sonderprobleme mit, die (auch bzw. gerade) bei Anwendung einer der oben beschriebenen Methoden besondere Berücksichtigung verdienen.[299] Denn bei Ermittlung des Unternehmenswerts anhand des Ertragswertverfahrens oder der DCF-Methode ergeben sich hier oftmals rechnerische Wer...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundlagen

Rz. 97 Der Unternehmenswert ist der Zukunftserfolgswert des Unternehmens, also der auf den Bewertungsstichtag diskontierte Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse. Dabei wird in der Regel eine unbegrenzte Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens unterstellt;[179] nur bei Bestehen konkreter Anhaltspunkte für eine nur begrenzte Lebensdauer ist dies entsprechend zu be...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Planung der Aufwendungen und Erträge

Rz. 115 Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren[205] und in derselben Form abzubilden. Rz. 116 Für die Schätzung der zukünft...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 2. Wirtschaftliche Unternehmenseinheit als Bewertungsobjekt

Rz. 57 Unternehmen sind nicht nur mehr oder weniger willkürliche Ansammlungen von Vermögensgegenständen und Schulden. Vielmehr entsteht durch die zweckgerichtete Kombination von materiellen und immateriellen Werten eine Art "lebender" Organismus“, der durch das Zusammenwirken aller seiner Bestandteile in der Lage ist, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften.[102] Daher wir...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Adjusted Present Value-Ansatz (Konzept des angepassten Barwerts)

Rz. 153 Bei der APV-Methode werden die Wertbeiträge der operativen Tätigkeit des Unternehmens und der Finanzierungsstruktur unabhängig voneinander ermittelt. Daraus folgt eine zweistufige Ermittlung des Gesamtkapitalwerts.[282] In einem ersten Schritt wird der Wert des Unternehmens unter der Annahme einer 100 %-igen Eigenfinanzierung bestimmt.[283] Die fiktiven Nettozuflüsse...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / H. Besonderheiten bei der Bewertung wachstumsstarker Unternehmen

Rz. 160 Wachstumsunternehmen zeichnen sich oft durch regelmäßige Produkt- und Leistungsinnovationen, hohe Investitionen in Human- und Sachkapital, erhebliche Vorleistungen im Entwicklungs-, Produktions- und Absatzbereich sowie einen wachsenden Kapitalbedarf aus. Daneben sind häufig auch der Einsatz von Risikokapital, dynamische Veränderungen der Unternehmensorganisation und ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / bb) Ausschüttungsannahme

Rz. 74 Grundsätzlich gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[138] Gegenstand der Kapitalisierung sind daher die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens. Ausschütten kann das Unternehmen aber nur das, was nach Berücksichtigung aller Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des unveränderten ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / II. Abgrenzung des Unternehmens

Rz. 168 Der exakten Abgrenzung des Bewertungsobjekts (vom übrigen Vermögen des/der Inhaber) kommt bereits bei der Erhebung der für die Bewertung erforderlichen Daten besondere Bedeutung zu.[307] Maßgeblich sind dafür vor allem wirtschaftliche Kriterien. Das Ziel besteht darin, die der der übertragungsgegenständlichen unternehmerischen Einheit innewohnenden Ertragskraft zu er...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VI. Fortführungsdauer

Rz. 175 Nach IDW S 1 wird für die Bewertung grundsätzlich eine unbegrenzte Lebensdauer des Unternehmens zugrunde gelegt.[327] Erweist sich diese Prämisse, beispielsweise wegen der Personenabhängigkeit des Geschäftsmodells, im Hinblick auf zu bewertende Unternehmen als unrealistisch, ist dessen objektivierter Wert auf den Barwert der künftigen finanziellen Überschüsse bis zur...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / L. Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufs-Szenario

Rz. 185 Im Jahr 2016 hat das IDW den Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" veröffentlicht.[348] Dieser ergänzt die eigentliche Unternehmensbewertung um eine weitere Begutachtungsstufe, nämlich die Überleitung des Unternehmenswerts zu einem familien- oder erbrechtlichen Ausgleichs- bz...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Bestimmung der Kapitalkosten

Rz. 149 Die gewogenen Kapitalkosten werden von der Höhe der Eigen- und der Fremdkapitalkosten bestimmt. Im Hinblick auf die fehlende Finanzierungsneutralität der (Unternehmens-)Besteuerung spielt dabei auch der Verschuldungsgrad eine wesentliche Rolle.[275] Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis des Marktwerts des Fremdkapitals zum Marktwert des Eigenkapitals. In der Praxis is...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Stichtagsprinzip

Rz. 59 Jede Bewertung ist grundsätzlich zeitpunktbezogen.[107] Das gilt auch für die Unternehmensbewertung. Der Bewertungsstichtag determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher bei der Beurteilung der zukünftigen Ertragskraft nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende b...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Besonderheiten bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehmen

Rz. 162 Von ertragsschwachen Unternehmen wird gesprochen, wenn die tatsächliche Kapitalverzinsung nachhaltig geringer ist als der nach dem CAPM bzw. dem TAX-CAPM ermittelte Kapitalisierungszinssatz.[295] Eine andauernde Ertragsschwäche kann zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung und schließlich zur Insolvenz führen.[296] Rz. 163 Bei der Bewertung ertragsschwacher Unternehm...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Brutto- oder Nettokapitalisierung

Rz. 108 Für die Berechnung des Unternehmenswerts stehen prinzipiell zwei Methoden der Kapitalisierung der zukünftigen Erträge zur Verfügung. Zum einen kann die Berechnung direkt (einstufig) im Wege der sog. Nettokapitalisierung erfolgen, indem die um Fremdkapitalkosten verminderten finanziellen Überschüsse in einem Schritt diskontiert werden. Diese Vorgehensweise liegt dem kl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / le) Rückstellung für passive Steuerlatenzen?

Rn. 911f Stand: EL 99 – ET: 05/2013 Kleine KapGes und Kap & Co-Gesellschaften sind nach § 274a HGB von der Steuerlatenzrechnung befreit. Das Gleiche gilt nach der Systematik im Aufbau des HGB auch für die "normalen" Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), deren Regelungsbereich der Bilanzierung nach HGB ab § 264 HGB ff endet. Anders ausgedrückt: Der § 274 HGB gilt für diese ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Finanzplanung und Zinsprognose

Rz. 120 Ausschüttungen an die Anteilseigner setzen regelmäßig nicht nur Erträge, sondern auch Liquidität voraus. Das Volumen der für Ausschüttungen an die Unternehmenseigener zur Verfügung stehenden Überschüsse hängt im Übrigen auch von der zukünftigen Entwicklung der Zinsaufwendungen und -erträge ab. Daher muss auch das Zinsergebnis geplant bzw. prognostiziert werden.[209] ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 5. Unterscheidung zwischen betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen

Rz. 64 Der aus den finanziellen Überschüssen des operativen Geschäfts abgeleitete Ertragswert umfasst nur den Teil des Unternehmensvermögens, der auch tatsächlich diesen Aktivitäten dient. Das ist das sogenannte betriebsnotwendige Vermögen. Das darüber hinaus noch vorhandene, dem Unternehmen rechtlich zuzuordnende Vermögen bezeichnet man als nicht betriebsnotwendiges Vermöge...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / V. Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft

Rz. 173 Die übertragbare Ertragskraft umfasst die wesentlichen bestimmenden Faktoren, die den Erfolg des Unternehmens "machen". Hierzu zählen insbesondere Know-how, Kunden- und Lieferantenbeziehungen,[320] die Positionierung des Unternehmens im Markt sowie die Qualität des Managements. Bei kleineren und mittleren Unternehmen kommt es insoweit vielfach entscheidend auf die Pe...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Vergangenheitsanalyse

Rz. 170 Die Qualität der Unternehmensplanung für die Zukunft kann nur anhand von Vergangenheitswerten einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. Die Vergangenheitsanalyse stellt daher eine praktische Notwendigkeit dar.[313] Bei kleineren Unternehmen ist aber oftmals festzustellen, dass der Standard des internen Rechnungswesens nicht dem allgemein zu erwartenden Niveau ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern im Kapitalisierungszinssatz

Rz. 103 Zum Vergleich der aus dem bewertungsgegenständlichen Unternehmen zu erzielenden finanziellen Überschüsse mit einer gleichartigen Alternativinvestition in (andere) Unternehmen wird im Rahmen der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts zumeist typisierend auf die Renditen eines Aktienportfolios als Ausgangsgröße abgestellt. Sofern die zu diskontierenden finan...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Ermittlung der Überschüsse aus dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen

Rz. 123 Das nicht betriebsnotwendige Vermögen trägt nicht zu den finanziellen Überschüssen des operativen (Kern-)Geschäfts bei und ist daher von den kapitalisierten Ergebnissen wertmäßig nicht umfasst.[212] Es ist daher einschließlich der seiner Finanzierung dienenden Schulden im Rahmen der Bewertung gesondert, und zwar unter Berücksichtigung seiner bestmöglichen Verwertung,...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolge

Rz. 83 Die Prognose der künftigen Erträge beruht regelmäßig auf der Grundlage einer genauen Analyse der Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre.[157] Die anschließende Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens erfolgt anhand von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen, Bilanzen und internen Ergebn...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 139 Nach dem WACC-Ansatz ergibt sich der Gesamtkapitalwert des Unternehmens durch Diskontierung der entziehbaren Cash Flows.[251] Die Cash Flows während des Detailprognosezeitraums[252] (vergleichbar mit der dem Stichtag am nächsten liegenden Phase bei der Ertragswertmethode) werden dabei detailliert prognostiziert.[253] Für die darauf folgenden Perioden wird ein sogenan...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Equity-Ansatz (Konzept der direkten Ermittlung des Werts des Eigenkapitals)

Rz. 157 Beim Equity-Ansatz wird der Wert des Unternehmens für die (potenziellen) Eigentümer direkt ermittelt. Dazu sind, ähnlich wie bei der Ertragswertmethode, die Erwartungswerte für die den Eigentümern zukünftig zufließenden Einzahlungsüberschüsse zu prognostizieren und mit den Eigenkapitalkosten (eines verschuldeten Unternehmens) zu diskontieren.[289] Rz. 158 Vor der Kapi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewichtung

Rn. 170m Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wie der Rspr-Befund zeigt, sind in kritischen Zurechnungsfällen höchst selten alle Kriterien – Übergang von Besitz (in Erwartung des Eigentumserwerbs), Nutzung (periodisch/aperiodisch/Übergang Wertsteigerungschance), (Wertminderungs-)Gefahr, Lasten – erfüllt. Da es für die Zurechnung unbeweglicher WG auch insoweit auf das Gesamtbild der ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / VI. Ertragswert- oder DCF-Verfahren

Rz. 111 Ertragswert- und Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) fußen konzeptionell beide gleichermaßen auf dem sog. Kapitalwertkalkül, haben also im Grunde dieselbe Basis.[201] In beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Bei gleichen Bewertungsannahmen bzw. Typisierungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, führen beide ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / I. Grundsätzliches Vorgehen

Rz. 113 Wie gesagt, wird der Unternehmenswert beim Ertragswertverfahren durch Diskontierung der den Unternehmenseignern künftig zufließenden finanziellen Überschüsse ermittelt. Diese werden aus den für die Zukunft geplanten Jahresergebnissen abgeleitet. Ob die zugrunde liegenden Planungsrechnungen nach handelsrechtlichen oder nach anderen Vorschriften (IFRS, US GAAP) aufgest...mehr