Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.1 Rechtslage ab Inkrafttreten des BilMoG

Tz. 117 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Hinsichtlich der handelsbilanziellen Darstellung des Erwerbs eigener Anteile brachte das Inkrafttreten des § 272 Abs 1a und 1b HGB (bei gleichzeitigem Wegfall des § 272 Abs 4 HGB aF) für nach dem 31.12.2009 (bzw wahlweise nach dem 31.12.2008) beginnende Wj (s Art 66 Abs 3 S 1 und 6 EGHGB) eine grundlegende Vereinfachung und Vereinheitlichun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der GoB-Katalog des § 252 HGB

Rn. 55 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 252 HGB enthält einen zwar nicht abschließenden, doch umfassenden GoB-Katalog, der häufig als "Fundamentalgrundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung" bezeichnet wird. Diese Grundsätze sind innerhalb der HGB-Gliederung den Bewertungsvorschriften vorangestellt worden, enthalten indes systematisch gesehen überwiegend "gemischte" Ansatzregeln (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG erwähnt das Vorratsvermögen in § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG nur indirekt: "Umlaufvermögen". Es bezieht sich auf die im HGB enthaltenen Begriffe. Dieses sieht in der Gliederung von § 266 HGB verschiedene Posten des Vorratsvermögens vor, die sich hinsichtlich der Bewertungssystematik tabellarisch wie folgt darstellen lassen: Rn. 777 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsüberlegungen, ökonomische Grundlagen

Rn. 985 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Rückstellungen für Verbindlichkeiten stellen mit großem Abstand das umstrittenste – in der praktischen Abwicklung ebenso wie in der Finanz-Rspr – Gebiet der Bilanzierung dar. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass hier die "Bilanz" – verstanden als Abbild des Vermögens – am deutlichsten ihren eigentlichen (wirtschaftlichen) Inhalt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beurteilung abhängig von der Definition der Wirtschaftsgüter

Rn. 277 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 HK sind nur im Zusammenhang mit einem WG denkbar (s § 255 Abs 2 S 1 HGB, dort als Vermögensgegenstand bezeichnet). Die Frage im konkreten Fall geht dann dahin, wo sich die Schnittstelle v einen zum anderen WG befindet oder anders ausgedrückt: Liegt ein unselbstständiger Teil vor oder bereits ein anderes WG? Eine Gesetzesdefinition für WG bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Rspr zur Kaufpreisaufteilung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Internationale Aspekte

Rn. 32 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die auch in Deutschland immer mehr im Vordringen befindlichen sog "Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze" (gemeint sind immer kumulativ die US-GAAP und die IAS) provozieren die Frage, inwieweit diese auch in die Welt der steuerlichen Gewinnermittlung Zutritt gewinnen können. Zum Problem allg s §§ 4,5 Rn 15 (Briesemeister). Hinsichtlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung künftiger Vorteile (§ 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG)

Rn. 1011 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c EStG sind bei der Bewertung von Rückstellungen künftige Vorteile, die mit der Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich verbunden sein werden, wertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, wenn die Vorteile als Forderung zu aktivieren sind. In diesen Fällen ist der Vorteil als Forderung auszuweisen und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) ABC der Herstellungskosten

Rn. 349 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Vgl auch ABC der Gebäude-HK s Rn 527. Abbruch des Gebäudes s Rn 591 ff Abgrenzung zu den AK s Rn 260 Ablösung einer Stellplatzverpflichtung stellt HK dar (BFH v 06.05.2003, IX R 51/00, BStBl II 2003, 710). Anschaffungsnahe Herstellungskosten s Rn 579 ff Auslastungsgrad der Produktionsanlage s Rn 299 Austauschmotor s Rn 278 Bauherrenerlass s Rn 262 Bauherr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der Vorrätebewertung

Rn. 788 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Anschaffungskosten Grundlagen s Rn 150 ff nachträgliche AK s Rn 171 Umfang s Rn 160 Anschaffungspreis s Rn 161 Anschaffungspreisminderung s Rn 174 Anschaffungsvorgang s Rn 155 Anschaffungszeitpunkt s Rn 156 Aufteilung von AK oder HK s Rn 185 ff Auftragsproduktion s Rn 454f Auslastungsgrad der Produktionseinheit s Rn 298 Bewertungseinheit s Rn 74 ff Bilanzierun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 1366 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 2a EStG stellt eine alternative Bewertung für GWG dar. Diese Regelung beinhaltet ebenfalls ein Wahlrecht, wonach alle WG, welche die Voraussetzungen erfüllen, in einen Sammelposten aufgenommen werden können, welcher dann beginnend im Zugangsjahr mit 20 % des Gesamtwerts linear abzuschreiben ist. Wie § 6 Abs 2 EStG stellt auch Abs 2a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Ermittlung des Dotationskapitals (Abs. 2)

Rz. 3541 [Autor/Stand] Dotationskapital als Residualwert. Nach der direkten (Vorab-) Zuordnung von Vermögenswerten der Aktivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens zur inländischen Betriebsstätte und der indirekten Zuordnung nach § 25 Abs. 1 BsGaV ergibt sich als Residualwert auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung der Versicherungsbetriebsstäte das Dotations...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zur Zinsschrankenregelung in § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 67 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das URefG 2008 ist in § 15 S 1 KStG eine Nr 3 eingefügt worden, die mit der Ersetzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch die Zinsschranke zusammenhängt. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt die Bruttomethode auch für die Anwendung der Zinsschranke. Bei der Ermittlung des dem OT zuzurechnenden Organeinkommens sind § 8a KStG und § 4h ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / D. Durchführung des Fremdvergleichs (Abs. 3)

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von Gewinnaufteilungsmethoden (Abs. 1)

(1) Abweichend von § 32 ist der Verrechnungspreis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung zwischen der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen nach einer Gewinnaufteilungsmethode zu bestimmen, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.4 Eingekapitalveränderungsrechnung: Regelung nach IFRS

Rz. 23 Die internationalen Rechnungslegungsnormen waren schon immer gekennzeichnet durch eine vergleichsweise stärkere Orientierung an den Interessen der Eigenkapitalgeber, die als primärer Adressat des IFRS-Abschlusses angesehen werden.[1] Nicht zuletzt deshalb ist hier eine Eigenkapitalveränderungsrechnung seit Längerem notwendiger Bestandteil eines Jahresabschlusses oder ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 2.2 Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS

Rz. 43 IAS 1.10 lit. c/IFRS 18.10 lit. c verlangt von dem Bilanzierenden eine gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung innerhalb des Jahresabschlusses. Dies gilt sowohl für den Einzelabschluss wie auch für den Konzernabschluss und spiegelt die ausgeprägte Orientierung dieser Rechnungslegungsmethoden an den Interessen der Eigenkapitalgeber des Unternehmens wider. Die IFRS s...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5 Internationale Rechnungslegung nach IFRS

5.1 Grundsätzliches Rz. 209 Nach der internationalen Rechnungslegung erfolgt für Immobilien eine Unterscheidung innerhalb des Anlagevermögens zwischen Immobilien, die für eigene Zwecke des Unternehmers gehalten werden (eigenbetrieblich genutzte Immobilien, over-occupied properties; Regelung in IAS 16) und Immobilien, die als Finanzinvestitionen einzuordnen sind (Anlageimmobil...mehr

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Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS

1 Begriffliche Abgrenzung 1.1 Grundsätzliches Rz. 1 Als Grund und Boden sind abgegrenzte oder abgrenzbare Teile der Erdoberfläche, der nackten Erdkruste, anzusehen. Das Wirtschaftsgut Grund und Boden wird von anderen Wirtschaftsgütern nicht nach bürgerlich-rechtlicher Beurteilung (z. B. nach den Vorschriften über die wesentlichen Bestandteile), "sondern nach steuerrechtlichen ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.4 Angaben zum Anhang

Rz. 226 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für jede Gruppe von Sachanlagen im Abschluss bestimmte Angaben erforderlich. Einzelheiten sind aus IAS 16.73–79 zu entnehmen. Rz. 227 Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens bedienen sich die deutsche und die internationale Rechnungslegungspraxis des sog. Anlagespiegels oder -gitters. N...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 209 Nach der internationalen Rechnungslegung erfolgt für Immobilien eine Unterscheidung innerhalb des Anlagevermögens zwischen Immobilien, die für eigene Zwecke des Unternehmers gehalten werden (eigenbetrieblich genutzte Immobilien, over-occupied properties; Regelung in IAS 16) und Immobilien, die als Finanzinvestitionen einzuordnen sind (Anlageimmobilien oder Renditelie...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 210 Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen Kriterien des Frameworks. Eher im Sinne einer Klarstellung verlangt IAS 16.7, dass der Grund und Boden als Vermögenswert ausschließlich des sachlichen Anlagevermögens anzusehen ist, wenn mit Wahrscheinlichkeit künftiger ökonomischer Nutzen für das Unternehmen dem Grund und Boden zugeordnet werden kann und die Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (investment properties)

Rz. 215 IAS 40 erfordert eine gedankliche Aufspaltung des Immobilienbestandes in eigenbetrieblich genutzte Immobilien, die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind und Anlageimmobilien oder Renditeliegenschaften (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richtet.[1] Rz. 216 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2.1 Ansatz in der Handelsbilanz

Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund und Bodens als eigengewerblich ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.2 Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 39 Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.[1] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht geeignet, Umlaufvermögen eines land- und forstw...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.2 Abgrenzung zu den Bilanzposten Bodenschatz und Geschäftswert

Rz. 11 Ein entdeckter Bodenschatz ist grundsätzlich ein unselbstständiger Bestandteil des Grund und Bodens. Die Eigenschaft eines selbstständigen Wirtschaftsguts erlangt der Bodenschatz erst, wenn er zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht wird oder mit dem Beginn seiner Aufschließung zu rechnen ist. Die Aufschließung darf nur erfolgen, wenn alle öffentlich-rechtlic...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3 Behandlung in der Steuerbilanz

3.1 Ansatz in der Steuerbilanz 3.1.1 Grundsätzliches Rz. 38 Wegen der Behandlung des Grund und Bodens als Betriebsvermögen siehe R 4.2 EStR und H 4.2 EStH sowie den Beitrag "Betriebsvermögen/Privatvermögen". 3.1.2 Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen Rz. 39 Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Wegen der Behandlung des Grund und Bodens als Betriebsvermögen siehe R 4.2 EStR und H 4.2 EStH sowie den Beitrag "Betriebsvermögen/Privatvermögen".mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3 Bewertung zu Anschaffungskosten

3.2.3.1 Begriff Rz. 87 Wegen der Definition des Begriffs der Anschaffungskosten siehe den Beitrag "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", sowie § 255 Abs. 1 HGB und R 6.2 EStR. 3.2.3.2 Anschaffungsnebenkosten Rz. 88 Wegen des Umfangs der Anschaffungsnebenkosten siehe den Beitrag "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 6.2 EStH. 3.2.3.3 Bilanzs...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 2 Behandlung in der Handelsbilanz

2.1 Ansatz in der Handelsbilanz Rz. 26 Handelsrechtlich sind Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden zu trennen. Für den Bilanzausweis[1] ist eine Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden (es handelt sich um selbstständige Vermögensgegenstände) hingegen möglich. Teilweise kann auch der steuerlichen "Vierteilung" des Gebäudes und dem folgend des zugehörigen Grund...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.2 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 88 Wegen des Umfangs der Anschaffungsnebenkosten siehe den Beitrag "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 6.2 EStH.mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2 Bewertung in der Steuerbilanz

3.2.1 Grundsätzliches Rz. 83 Der Grund und Boden ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wobei eine spätere Wertaufholung bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit entsprechender Gewinnauswirkung zulässig ist. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommen dabei die ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4 Bewertung zum Teilwert

3.2.4.1 Grundsätzliches Rz. 172 Aus der Entwicklungsgeschichte des Begriffs "Teilwert" ergibt sich, dass er als Schranke gegen eine zu niedrige Bewertung entwickelt worden ist. Er soll verhindern, dass ungerechtfertigte, willkürliche stille Reserven gebildet werden. Schließlich soll der Teilwert den Steuerpflichtigen nur in der Höhe belasten, wie er dem Gesamtwert des Unterne...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3 Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Anlieger- und Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen

3.2.3.3.1 Grundsätzliches Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Gru...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5 Kultivierungs- und Bodenverbesserungskosten

3.2.5.1 Aufwendungen für die Urbarmachung des Grund und Bodens Rz. 201 Aufwendungen für die Urbarmachung von Grund und Boden sind Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Derartige Aufwendungen sind lt. RFH vom 2.11.1938[1] anzunehmen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Erwerb oder der Herstellung des Grund und Bodens gleichko...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1 Ansatz in der Steuerbilanz

3.1.1 Grundsätzliches Rz. 38 Wegen der Behandlung des Grund und Bodens als Betriebsvermögen siehe R 4.2 EStR und H 4.2 EStH sowie den Beitrag "Betriebsvermögen/Privatvermögen". 3.1.2 Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen Rz. 39 Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Steuerpflichtige an der Aufbereitung zum Bauland aktiv...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Wirtschaftsgütern

1.2.1 Einführung Rz. 2 Selbstständige Wirtschaftsgüter, obwohl zivilrechtlich nur eine Sache, sind der (nackte) Grund und Boden (unbewegliches nicht abnutzbares Wirtschaftsgut) und das darauf stehende Gebäude (unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut), gleichgültig ob Grund und Boden und Gebäude gleichzeitig oder nur der Grund und Boden erworben und darauf ein Gebäude erricht...mehr