Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Wirkung

Rn 8 Die Wirkung des Ruhens nach § 306 Abs. 1 ist nicht gleichbedeutend mit dem Ruhen des Verfahrens im Zivilprozess. Durch das Ruhen wird kraft Gesetzes zwar bewirkt, dass das Insolvenzgericht keine Entscheidung über den Eröffnungsantrag trifft. Fristen, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehen, werden unterbrochen und beginnen nach dem Ende des Ruhens von neuem z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erlass und Niederschlagung

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Gemeinden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden, § 227 AO. Rz. 62 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält eine eigene, von speziellen Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Prämissen des Eröffnungsgrundes

Rn 7 Das Vorliegen eines Insolvenzgrundes hat das Insolvenzgericht, auch in einer Beschwerdeinstanz,[3] von Amts wegen zu überprüfen (§ 5 Abs. 1).[4] Das Verfahren wird nur eröffnet, wenn ein Eröffnungsgrund gegeben ist.[5] Um ein Insolvenzverfahren eröffnen zu können, muss der Insolvenzrichter vom Vorliegen des Eröffnungsgrundes überzeugt sein.[6] Bei der Feststellung des E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang von einer Gesamthand – Maßstäbe der Missbrauchsprüfung

Leitsatz 1. § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG bezweckt die Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen durch Verbindung des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand mit der steuerfreien Übernahme von Grundstücken aus dem Gesamthandsvermögen. Die Vorschrift ist teleologisch zu reduzieren, soweit abstrakt keine Steuer zu vermeiden war. Auf einen konkreten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kosten / 2 Warum ist die Trennung zwischen Ausgaben und Kosten wichtig?

Die Höhe der Kosten eines Unternehmens ist die Grundlage für die Kalkulation der Preise. Um vergleichbar mit den Konkurrenten zu bleiben und entsprechend erfolgreich am Markt zu sein, können nur betriebsbedingte Verbräuche berücksichtigt werden. Auch das Finanzamt erkennt bei der Gewinnermittlung nur solche Aufwendungen an, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kein Zusammenhang der Beiträge mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 45 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG (> Rz 27–44) sind als SA nur abziehbar (§ 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG), soweit sie nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. § 10 Abs 2 Satz1 Nr 1 EStG ergänzt § 3c EStG, der für BA/WK ein entsprechendes Abzugsverbot enthält (BFH 131, 339 = BSt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Judgement Rule: Ve... / 5 Implikationen für das Risikomanagement

Empirische Studien zeigen, dass insbesondere das Risikomanagement bisher noch nicht auf die Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen ausgerichtet ist.[1] Damit ergeben sich in den Entscheidungsvorlagen insbesondere Defizite bei der entscheidungsvorbereitenden Risikoanalyse. Traditionell ist es die Kernaufgabe des Risikomanagements Transparenz zu schaffen über Einzelrisik...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Judgement Rule: Ve... / 2 Auswirkungen für die Unternehmensführung und die Entscheidungsvorbereitung

Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber, dass "unternehmerische Entscheidungen" auf Grundlage "angemessener Informationen" zu treffen sind.[1] Die Beweislast dafür liegt beim Vorstand bzw. Geschäftsführer (§ 93 Abs. 2 AktG). Ein Vorstand kann sich dabei seinen Sorgfaltspflichtanforderungen (und Haftungsrisiken) auch nicht entledigen, wenn er die Zustimmung des Aufsichtsrats ei...mehr

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Business Judgement Rule: Ve... / 1 Die Business Judgement Rule

Für die wichtigsten Entscheidungen, die Vorstände und Geschäftsführer treffen, die sogenannten "unternehmerischen Entscheidungen", sollten auch gesetzliche Mindestanforderungen beachtet werden. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus der sogenannten Business Judgement Rule und decken sich erfreulicherweise weitgehend mit auch aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sinnvolle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2020, Deckungsumfang... / Sachverhalt

Die Kl macht aus abgetretenem Recht des VN, eines von ihr beauftragten Rechtsanwalts, Schadensersatzansprüche gegen dessen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung geltend. Gegenstand des Vertrages war die Zusage von Deckung, falls der VN wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.3 Versteigerungsbeschluss

Rz. 52 Die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt durch gerichtlichen Versteigerungsbeschluss. Voraussetzung ist hierfür neben der Ordnungsmäßigkeit des Antrags die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch sowie das Vorliegen einer Vollstreckungsbestätigung.[1] Die Vollstreckungsvoraussetzungen hat das Gericht nicht zu prüfen. Das Gericht prüft nur die form...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erläuternde Hinweise in der Gesetzesbegründung

Rn. 100 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/107, 11) stellt aber auch ausdrücklich klar, was (ua) nicht von der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG betroffen ist: nämlich Bauträgergestaltungen, in denen ein Bauträger ein Objekt im Sanierungsgebiet oder ein Denkmal saniert, für die erhöhte Absetzungen geltend gemacht werden können (§§ 7h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.4 Vergebliche oder erfolglose Aufwendungen

Fallen Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden. Dem Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht es nicht entgegen, dass es letztlich zum Zufluss von Einnahmen nicht gekommen ist oder dass dem getätigten Aufwand ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.6.3 Nachträgliche Werbungskosten

Vorbemerkungen Nach Beendigung der Einkunftserzielung, z. B. nach Verkauf des Hauses oder bei begonnener Eigennutzung angefallene Aufwendungen, können nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche Werbungskosten abziehbar sein.[1] Lediglich bei noch auf die Vermietungszeit entfallenden Aufwendungen ist dabei typisierend anzunehmen, dass sie der Einkünfteerzielun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden.[1] Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2 Möglichkeiten der Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit

4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder frag...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichte...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5 Ausschnitt der Rechtsfolgen bei einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 24 Die Kenntnis und Beurteilung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit sind Voraussetzung für die zutreffende Feststellung zahlreicher sich daraus ergebender Rechtsfolgen, die nachfolgend exemplarisch skizziert werden sollen. 5.1 Bankrotthandlungen Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.5 Eingehungsbetrug wegen Zahlungsunfähigkeit

Rz. 31 Ein Unternehmer bzw. Geschäftsführer ist insbesondere dann gefährdet, sich wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) strafbar zu machen, wenn sich das Unternehmen in einem Krisenstadium (verstanden als Überschuldung oder drohende bzw. eingetretene Zahlungsunfähigkeit) befindet. Bestellt ein Unternehmer z. B. Ware, obwohl er im Zeitpunkt der Bestellung nicht ernsthaft anneh...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2 Betriebswirtschaftliche Methode als prospektiver Ansatz

4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.2 Strafrechtliche Perspektive als vorwiegend retrospektiver Ansatz

Rz. 12 Für die strafrechtliche Perspektive ist der BGH-Beschluss vom 23.5.2007 zu berücksichtigen. Hier wird vom 1. Strafsenat einschlägig ausgeführt: "Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf die Merkmale der ‚Dauer‘ und der ‚Wesentlichkeit‘ hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1 Einzelne Problemaspekte

4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fäll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2 Umfang der Verbindlichkeitenerfüllung

4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung

1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechte...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.1 Bankrotthandlungen

Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 StGB beispielhaft: Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Beschädigen von Vermögensbestandteilen Eingehen von Risikogeschäften und Verbrauch übermäßiger Beträge Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere Vortäuschung fremder Rechte Unterlassene und ma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität

Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Die betriebswirt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.3 Dauer der Liquiditätslücke

Rz. 14 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.5.2005[1] wird zur Dauer einer Liquiditätslücke im Rahmen der Feststellung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit Folgendes ausgeführt: "(…) Der Gesetzgeber der Insolvenzordnung wollte diesen Zeitraum (gemeint ist der Zeitraum zur Abgrenzung zwischen einer bloßen Zahlungsstockung und einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Anmerkung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Durch das MoMiG wurde die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags vom GmbHG in die InsO verlagert. Die Antragspflicht ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.2 Liquiditätsplan/Finanzplan

Rz. 22 Im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik erfolgt die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, damit auf der Grundlage eines Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und eines darauf aufbauenden Liquiditätsplans (Finanzplans). Ein derartiger Liquiditäts- oder Finanzplan kommt allerdings nur zum Tragen, wenn keine bloße Zahlungsstockung (=...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 2 Illiquidität als Zahlungsstockung

Rz. 2 Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wobei Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen ist, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Aus der (Grundsatz-)Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 geht hervor, "dass eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhal...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.3 Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG

Rz. 29 Nach der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG hat der neu gefasste § 64 GmbHG nunmehr folgenden Wortlaut: Satz 1: "Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden." Satz 2: "Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus

Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldner, wenn ihm die Erfüllung der fälligen Zah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.2 Untreue als existenzvernichtender Eingriff

Rz. 26 Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist durch 2 Untreuevarianten gekennzeichnet. Es ist demnach zwischen der Missbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue zu unterscheiden. Bei der Missbrauchsuntreue handelt der Täter aufgrund einer nach außen wirksamen Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis und verletzt dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspfli...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schädlingsbekämpfer/Desinfe... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2020, Deckung für Be... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zwar zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Es mangelt an einer ausreichenden Glaubhaftmachung der Anspruchshöhe des Verfügungsanspruchs (dazu 1.) sowie an einem Verfügungsgrund (dazu 2.)" 1. Die Kammer ist zwar der Ansicht, dass der Verfügungsklägerin aus den zwischen den Parteien bestehenden Betriebsunterbr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.8 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 71 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 71) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.4 Änderungskündigung

Durch betriebsbedingte Änderungskündigungen oder betriebsbedingte Beendigungskündigungen können zwar ebenfalls Einspareffekte erzielt werden. Da in beiden Fällen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind, tritt eine Einsparwirkung aber erst danach ein. Zu beachten ist hierbei vor allem der allgemeine Kündigungsschutz, der, außerhalb vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Namensschuldverschreibungen

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Namensschuldverschreibungen sind als bestimmte Form der Wandelschuldverschreibung (> Rz 15) oder der Gewinnschuldverschreibung (> Rz 18) geförderte Vermögensbeteiligungen. Ohne Bedeutung für die Förderung ist es, ob die Einlösung nach Fristablauf, Kündigung oder bei Rückgabe vorgesehen ist; ebenso, ob zB die Einlösung zum Kurs einer entsprec...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Übernahme von Versorgungsverpflichtungen

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur – ggf – steuerfreien Übernahme von Versorgungszusagen bei Wechsel des ArbG oder Trägers der Versorgung sowie bei Insolvenz > Betriebliche Altersversorgung Rz 166 ff, 200 ff, 210 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Übernahme von lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die mit dem LSt-Abzug verbundenen Pflichten des ArbG muss dieser grundsätzlich selbst wahrnehmen, soweit sie nicht einem anderen übertragen worden sind. ArbG kraft gesetzlicher Fiktion sind zB in Fällen der Insolvenz des ArbG (§ 3 Nr 65 EStG; allgemein > Insolvenzverfahren) ggf die Versorgungseinrichtung, der der PSV die Abwicklung der Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übliche Darlehen

Rz. 58 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine weitere Beteiligungsform ist die Begründung oder der Erwerb von Darlehensforderungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k VermBG; Abschn 4 Abs 10 VermBErl). Bei dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung räumt der ArbG dem ArbN eine Darlehensforderung an das Unternehmen ein, ohne dass der ArbN einen entsprechenden Betrag dem Unternehmen zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 18 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt sind nur Gewinnschuldverschreibungen (Gewinnobligationen) des in- oder ausländischen ArbG (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b VermBG) sowie solche, die von einem in- oder ausländischen Unternehmen ausgegeben werden, das als herrschendes Unternehmen (§ 18 Abs 1 AktG; > Rz 12) mit dem Unternehmen des ArbG verbunden ist (§ 2 Abs 2 VermBG). Name...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erstmals eröffnete das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.07.1961 (BGBl 1961 I, 909 = BStBl 1961 I, 680) neben anderen bestehenden Möglichkeiten (vgl alter § 19a EStG, SparPG, WoPG) einen weiteren Weg, auf dem ArbN Vermögen mit Hilfe von steuerfrei bleibenden Sonderzuwendungen ihrer ArbG bilden können. Rz. 7 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur und Inventar: Rech... / 3.1.3 Insolvenz-Inventur/Inventar

Rz. 34 Der Insolvenzverwalter hat nach § 151 Abs. 1 InsO ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Dieses Masseverzeichnis ist auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzustellen und hat i. d. R. sowohl den Zerschlagungswert als auch den Fortführungswert anzugeben (§ 151 Abs. 2 InsO). Für die Bestandsaufnahme ist nach h. M. a...mehr