Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4 Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Restrukturierungsverfahrens: Infographic 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung. Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt werd...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.3 Geschäftsführer verliert automatisch die Organstellung

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet die Organstellung als Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, falls keine kürzere Frist vereinbart wurde. Verfügt der Geschäftsführer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch über einen Gegenstand der Insolvenzmasse, macht er sich u. U. wegen Betrugs oder Unters...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1 Vorläufiger Insolvenzverwalter

Die Befugnisse und Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind von der Entscheidung des Insolvenzgerichts abhängig. 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolve...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.1 Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Wurde ein Insolvenzverfahren durchgeführt, beschließt das Gericht nach Schlussverteilung die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Dieser Beschluss und der Grund für die Aufhebung werden öffentlich bekannt gegeben. Sie können im Elektronischen Bundesanzeiger oder im Online-Portal zu den Insolvenzbekanntmachungen abgerufen werden. Bei Sanierung der Gesellschaft, beispielsweise im...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.2 Geschäftsführer handelt unter Aufsicht

Auf Antrag ist stets die (vorläufige) Eigenverwaltung anzuordnen, sofern dies keine Nachteile für die Gläubiger erwarten lässt oder sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig gegen eine Eigenverwaltung ausspricht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erhält der Schuldner bei Vorlage einer Sanierungsfähigkeitsbescheinigung über das Schutzschirmverfahren...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1 Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss

Bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bzw. der Kenntnis davon muss der GmbH-Geschäftsführer "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen (8 Wochen in der Zeit vom 9.11.2022 bis 31.12.2023) nach Eintritt der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Bei drohender...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4 Insolvenzeröffnungsverfahren/vorläufiges Insolvenzverfahren

Das Insolvenzgericht muss bei Vorliegen eines Insolvenzantrags, der nicht als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen ist, ermitteln, ob Insolvenzgründe existieren. Das Gericht (zuständig ist bis einschließlich der Eröffnung des Verfahrens der Insolvenzrichter) prüft den Antrag auf Zulässigkeit und Begründetheit. Die Zulässigkeit richtet sich nach den allgemeinen Prozessvor...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.1 Restrukturierungsplan und Einbeziehung des Gerichts

Entschließt sich ein Unternehmen im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit für die Einleitung eines Restrukturierungsrahmens, muss sich die Geschäftsleitung auf den Hosenboden setzen und den Restrukturierungsplan nach den Vorgaben des StaRUG ausarbeiten (§§ 5-15 StaRUG, Anhang zum StaRUG). Dazu gehören u. a. die Ausarbeitung der Krisenursachen, die detaillierte Darstellung ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.3 Wie der Antrag gestellt werden muss

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Den Insolvenzantrag kann der Geschäftsführer durch ein entsprechendes Schreiben beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Das ist das Amtsgericht in dem Landgerichtsbezirk, in dem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat. Welches Insolvenzgericht für den Insolvenzantrag zuständig ist, kann im Gerichtsverzeichnis ermitt...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.2 Unterhaltsanspruch des Schuldners

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dem Schuldner Unterhalt gewährt werden soll, obliegt der Gläubigerversammlung. Besteht ausreichend Insolvenzmasse, kann die Gläubigerversammlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Bis zu dieser Entscheidung ist es dem Insolvenzverwalter möglich, dem Gesellscha...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.2 Coronabedingte Nachwirkungen

In Bezug auf die Insolvenzantragsstellung gelten keine pandemiebedingten Besonderheiten mehr. Auch die Haftungslockerungen während des Aussetzungszeitraums sind entfallen. Was noch nachwirkt, sind die milderen Insolvenzanfechtungsregeln, die für Kredite, Darlehen oder Sicherheiten gelten, die neu im Aussetzungszeitraum gewährt bzw. bestellt wurden. Für die Rückzahlung wird an...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.4 Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung

Eingebettet in die InsO sind das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung. Bei diesen Sanierungsversuchen behält das angeschlagene Unternehmen das Zepter in der Hand, steht aber unter der Aufsicht des Sachwalters und ist an die Verfahrensvorgaben der Insolvenzordnungen gebunden. Das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, 2012) stand ebenf...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.2 Die Haftung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter und der vorläufige Insolvenzverwalter haften, wenn sie schuldhaft ihre Pflicht gegenüber einem Verfahrensbeteiligten verletzen. Beim Einsatz der Mitarbeiter haften sie nur dann persönlich, wenn diese für die Tätigkeit ganz offensichtlich ungeeignet oder überfordert sind. Im Übrigen haftet nur die Insolvenzmasse für den Insolvenzverwalter. Er kann dann ...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.3.1 Vollstreckungs- und Verwertungssperren

Wenn das Finanzgerüst eines Unternehmens wackelt, hilft es, zunächst den Wind abzuschirmen, der aus Gläubigerrichtung bläst. Dies gibt wertvolle Zeit, um an den Stellschrauben zu drehen und das Unternehmen, z. B. mit neuen Finanzspritzen zu stabilisieren. Sehr hilfreich sind dabei Vollstreckungs- und Verwertungssperren, die sog. Stabilisierungsanordnungen, denen das Restrukt...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / Zusammenfassung

Die letzte große Insolvenzrechtsreform fand mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) v. 22.12.2020 statt. Herzstück war das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Strukturierungsrahmen (StaRUG), das kriselnden Unternehmen seit 1.1.2021 eine zusätzliche Möglichkeit der außergerichtlichen, selbstverantwortlichen Sanierung gibt – ohn...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.2 Planreichweite, -abstimmung und -wirkung

Es besteht weitestgehende Freiheit des Unternehmens, welche Gläubiger in den Restrukturierungsplan einbezogen werden. Allerdings muss es dabei pflichtgemäßes Ermessen walten lassen. Sofern gestaltbare Rechte (§ 2 StaRUG) betroffen sind, können diese Gegenstand des Plans sein. So können nicht nur Gläubiger mit aufgenommen werden, denen Geld geschuldet wird, sondern z. B. auch...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.4 Restrukturierungsbeauftragter

Restrukturierungsbeauftragter muss ein für den jeweiligen Einzelfall geeigneter, in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrener Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder eine sonstige vergleichbar qualifizierte Person sein, die gegenüber allen Beteiligten neutral und unabhängig ist (§ 74 Abs. 1 StaRUG). Ähnlich wie ein Sachverständiger im Insolvenzverfahren i...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.5.1 Gläubigerbeirat

Das Restrukturierungsgericht kann einen Gläubigerbeirat einsetzen, wenn alle Gläubigerforderungen vom Restrukturierungsplan erfasst sind mit Ausnahme derer, die nicht einbezogen werden dürfen (z. B. Arbeitnehmerforderungen, § 4 StaRUG) und die Restrukturierungsmaßnahme gesamtverfahrensartige Züge aufweist, also wenn die Anzahl der Gläubiger hoch ist und deren Interessen sehr u...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 3 Insolvenzantragsaussetzung wegen der COVID-19-Pandemie ist passé

Nach Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie hatte die Bundesregierung viele Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, um betroffene Unternehmen durch die Krisenzeiten hindurch zu unterstützen, zu erhalten und Masseninsolvenzen zu verhindern. Das Einzige, was noch nachwirkt, sind die milderen Insolvenzanfechtungsregeln, die für Kredite, Darlehen oder Sicherheiten gelten, die neu im Aus...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.5 Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung stellt das Willensbildungsorgan der Gläubigergemeinschaft dar. Sie nimmt dementsprechend die Gläubigerrechte gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzschuldner wahr, es sei denn, sie überträgt diese Aufgaben an einen Gläubigerausschuss. Wesentliche Aufgaben bzw. Kompetenzen der Gläubigerversammlung sind: Entscheidung über...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.3 Verfahrensabwicklung/Schlusstermin

Vor der Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verteilungsverzeichnis aufzustellen. Das Gericht macht die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt (§§ 188 InsO). Zwei Wochen haben die Gläubiger bestrittener Forderungen dann noch Zeit, die Rechtshängigkeit ihrer Forderungen nachzuweisen, was zu einer Rückhaltung ents...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 4 Insolvenzverfahren nach Scheitern des Restrukturierungsrahmens

Gelingt die Rettung des Unternehmens nicht mit Hilfe des Restrukturierungsrahmens und ist Insolvenzreife eingetreten, hilft nichts, es muss Insolvenzantrag gestellt werden und es greifen die Regeln der Insolvenzordnung. Das Gericht hebt in diesem Fall die Restrukturierungssache auf (§ 33 StaRUG). Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Insolvenzverfahrens: Info...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.1 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter

Das Gericht kann dem Geschäftsführer ein Verfügungsverbot auferlegen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Alt. InsO). In diesem Fall geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO). Er wird gesetzlicher Vertreter und übernimmt die Aufgaben des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Verwalter muss das Vermögen der ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.4 Rangfolge der Gläubiger

In der Rangfolge ihrer Ansprüche werden die Gläubiger unterschieden: Aussonderungsberechtigte Gläubiger: Sie können geltend machen, dass bestimmte Gegenstände nicht zur Masse gehören, weil sie ein Eigentum daran haben. Der Verwalter muss diese Gegenstände dann herausgeben. Absonderungsberechtigte Gläubiger: Diese Gläubiger haben ein Absonderungsrecht (z. B. Pfandrecht, Sicheru...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.1.2 Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter

In der Regel übertragen die Gerichte dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht, sondern ordnen "nur" einen Zustimmungsvorbehalt an (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO). In diesem Fall wird der gesetzliche Vertreter durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat z. B. weiterhin dafür zu ...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.3 Sonderregelungen anlässlich der Ukrainekrise

Die Corona-Krise wurde buchstäblich von der Krise, die aus dem Ukrainekrieg resultiert, abgelöst. Aus dem bisherigen "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" (COVInsAG) ist das "Gesetz zur vorrübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen" (SanInsKG) geworden. Es ist seit dem 9.11.2022 in Kraft und enthält Erleichterun...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.3.2 Vertragsrechtliche Wirkung von Stabilisierungsanordnungen

Der Gläubiger darf nicht allein wegen der rückständigen Leistung eine ihm im Anordnungszeitraum obliegende Leistung verweigern oder Vertragsbeendigungs- oder -abänderungsrechte geltend machen, wenn das Unternehmen ihm zum Zeitpunkt der Stabilisierungsanordnung etwas schuldet (§ 55 Abs. 1 StaRUG). Diese Einschränkung für Gläubiger gilt nur, wenn das Unternehmen auf dessen Leistu...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.1 Antrag auf Eigenverwaltung

Eine besondere Möglichkeit, um sich die Eigenverantwortung frühzeitig im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zu erhalten, ist die Beantragung der sog. Eigenverwaltung. Hierzu muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung erstellt werden. Diese Bescheinigung erstellt idealerweise ein in Insolvenzsachen erfahrener Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unternehmensbe...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.1 Auskunfts- und Mitwirkungsrechte

Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung ist der Geschäftsführer nicht mehr "Herr im Hause". Obwohl seine Organstellung damit endet, muss er zahlreiche Mitwirkungspflichten erfüllen; er muss dem Insolvenzverwalter gestatten, die Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen, ihm Einsicht in sämtliche Unterlagen und Dateien gewähren, dem Insolvenzgericht, d...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.2 Prüfungstermin

Wer am Verwertungserlös teilhaben will, muss seine Forderung schriftlich und fristgemäß beim Verwalter zur Eintragung in die von diesem geführte Tabelle anmelden (Forderungsanmeldung). Die Entscheidung, ob die angemeldeten Forderungen zu Recht geltend gemacht werden, erfolgt im Prüfungstermin. Widerspricht dort niemand der Forderung, so gilt sie als festgestellt und wird in d...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 5.1 Insolvenzverwalterbestellung

Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren durch Beschluss und ernennt den endgültigen Insolvenzverwalter. Alternativ kann die Insolvenzantragsprüfung damit enden, dass das Gericht den Insolvenzantrag ablehnt, entweder weil es an Masse mangelt oder weil der Antrag unlässig ist. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das eigentliche Insolvenzverfahren (eröffnetes Insolvenzverfahren...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 3.5.2 Sanierungsmoderation

Ist ein Unternehmen restrukturierungsfähig, kann als Alternative eine Sanierungsmoderation unternommen werden (§§ 94 ff. StaRUG). Ziel einer solchen ist der Abschluss eines Sanierungsvergleichs, der gerichtlich bestätigt werden kann und dann einem erhöhten Anfechtungsschutz unterliegt. Auf entsprechenden Antrag des Schuldners bestellt das Gericht einen Sanierungsmoderator für...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.3 Überschuldung

Überschuldung liegt dann vor, wenn das Aktivvermögen bzw. die Vermögensgegenstände der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr abdecken. Die Bilanzwerte sind dabei der Ausgangspunkt, entscheidend aber sind letztlich die tatsächlichen Werte. Hinweis Kein Insolvenzgrund bei positiver Fortbestehensprognose Eine Ausnahme für die Einleitung eines Insolvenzverfahre...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 4.4.3 Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Variante des Eröffnungsverfahrens. Es ist auf den Zeitraum ab dem Eröffnungsantrag bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschränkt. Folglich sind im Schutzschirmverfahren getroffene Vereinbarungen, durch welche Mitarbeiterkündigungen mit verkürzten Kündigungsfristen ausgeschlossen werden (§ 113 InsO), unwirksam (§ 119 InsO). ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 6.1 Berichtstermin

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter 3 Monate Zeit, um die wirtschaftliche Lage des schuldnerischen Unternehmens in allen Einzelheiten zu eruieren. Seine Ergebnisse inklusive seiner Einschätzung der Chancen der Fortführung des Unternehmens muss er in einem Bericht erfassen. Im Berichtstermin trägt der Insolvenzverwalter zur wirtschaftlichen Lage ...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 8.2 Die Liquidation bei Abweisung mangels Masse

Wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, ist eine Fortführung unter keinen Umständen möglich. In diesem Fall wird das Unternehmen liquidiert, das restliche Vermögen der Gesellschaft also in Geld umgewandelt. Die Liquidation läuft dann folgendermaßen ab: Wer die Funktion des Liquidators ausübt, richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag oder dem Beschluss der Gesells...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 108 Verfüg... / 2.4 Insolvenz des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 14 Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers, der von der Agentur für Arbeit Beträge zur Auszahlung an die Arbeitnehmer erhalten, diese aber noch nicht ausgezahlt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann die Bundesagentur für Arbeit diese Beträge als Insolvenzgläubiger zurückverlangen. Der Rückforderungsanspruch ist bevorrechtigte Insolvenzforderung. Er ist von der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 109 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Zum 1.10.2022 hat die Vorschrift eine neue Struktur erhalten. Die Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsverordnungen der Bundesregierung für das Saison-Kug sind nun in den Abs. 1 bis 3 enthalten. Die Ermächtigungen für Rechtsverordnungen für das konjunkturelle Kug sind in den Abs. 4 bis 8 verortet. In Abs. 1 ist eine Ermächtigung der Bundesregierung enthalten, den Kreis de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmensziele / 5 Selbsterhaltungsziele als Unternehmensziele

Als oberstes Unternehmensziel zumindest der gewinnorientierten Unternehmen kann die Selbsterhaltung genannt werden. Jedes gewinnorientierte Unternehmen ist in erster Linie daran interessiert, am Markt zu bestehen. Gewinnerzielung bzw. Rentabilität ist ein Teil davon. Um die Existenz eines Unternehmens zu sichern, müssen im Wesentlichen drei Unternehmensziele erreicht werden:...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 5.2.1 Einheitliche Beurteilung des Werts einer Beteiligung

Rz. 41 Eine Beteiligung kann, auch wenn sie nach und nach erworben worden ist, hinsichtlich ihrer Bewertung nur einheitlich beurteilt werden. Die Beteiligung ist mit der Summe aller Aufwendungen für ihre Anschaffung zu bewerten. Sie kann so lange nicht auf einen niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden, als der aus dieser Summe z. B. für die einzelnen Aktien sich ergebende ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 1 Mutterschutz

Nach § 17 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist[1], mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Fehlgeburt. Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 3.2.1 Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Grundgeschäft

Rz. 27 Hat der Kommissionär Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft, so gelten diese Forderungen im Innenverhältnis zwischen Kommissionär und Kommittent als Forderungen des Kommittenten,[1] jedoch kann der Kommittent wegen § 392 Abs. 1 HGB darüber erst nach Abtretung durch den Kommissionär verfügen. Daraus folgt, dass der Kommissionär diese Forderungen weder verpfänden noch ...mehr

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Leasing / 3.1.1.5 Forfaitierung von Forderungen aus Leasingverträgen

Der Verkauf der Leasingraten, z. B. an ein Kreditinstitut (Forfaitierung), ist wie eine Mietvorauszahlung zu behandeln, soweit das Bonitätsrisiko auf den Käufer übergeht. Aufgrund der Forfaitierung gehen alle Rechte aus der For­derung, aber auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf den Forderungskäufer über. Der Forderungsverkäufer trägt bei einer Forfaitie...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und Kanzleiabwicklung; Geltendmachung von Gebührenforderungen

§§ 35, 80 InsO; § 55 Abs. 3 S. 2 und Abs. 5 BRAO; §§ 240, 261 ZPO Leitsatz Ein Kanzleiabwickler im eröffneten Insolvenzverfahren hat zwar die Befugnis zur Entgegennahme von Gebühren, nicht jedoch zur gerichtlichen Geltendmachung. Zur Geltendmachung ist nur der Insolvenzverwalter gem. § 80 InsO befugt. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.3.2023 – 10 U 104/21 I. Sachverhalt Der Kläger be...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / II. Keine PKH bei fehlender Erfolgsaussicht – fehlende Aktivlegitimation

Das OLG Brandenburg stellte zunächst fest, dass eine PKH nicht bewilligt werden könne, da eine Erfolgsaussicht nicht bestehe. Da die Insolvenz zwischenzeitlich eröffnet worden sei, gäbe es besondere Bestimmungen zu beachten. Ein Kanzleiabwickler sei zwar als Partei kraft Amtes grds. gem. § 55 Abs. 5, Abs. 3 S. 2 BRAO befugt, Gebührenforderungen der ehemaligen Rechtsanwältin ...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / V. Befugnis alleine beim Insolvenzverwalter

Gem. § 80 InsO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Dies gilt grds. auch für das Vermögen eines in Insolvenz gefallenen Rechtsanwalts (BGH, Urt. v. 28.11.2019 – IX ZR 239/18, BGHZ 224, 177–195, Rn 32). Zwar ist der Abwickler n...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / Leitsatz

Ein Kanzleiabwickler im eröffneten Insolvenzverfahren hat zwar die Befugnis zur Entgegennahme von Gebühren, nicht jedoch zur gerichtlichen Geltendmachung. Zur Geltendmachung ist nur der Insolvenzverwalter gem. § 80 InsO befugt. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.3.2023 – 10 U 104/21mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / I. Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren. Der Beklagte beauftragte die ehemalige Rechtsanwältin E… B… (nachfolgend Schuldnerin) am 18.8.2012 mit der anwaltlichen Vertretung in einem Asylverfahren. Die Schuldnerin war in der Folgezeit für den Beklagten tätig. Der Kläger ist vor dem 7.8.2015 zum Abwickler der Kan...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg hatte einen seltenen Fall zu entscheiden. Was ist, wenn Kanzleiabwicklung und Insolvenzverwaltung zusammenkommen. Hier stehen sodann zwei Hauptakteure im Rampenlicht, deren rechtliche Aufgaben teilweise ineinander verwebt sind. Die Bestellung eines Kanzleiabwicklers erfolgt zum Schutz der Mandanten, für die im Interesse der Rechtssicherheit die reibungslo...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / III. Befugnisse des Kanzleiabwicklers

Unter Verweis auf den BGH (Urt. v. 23.6.2005 – IX ZR 139/04, Rn 16) sei der nach § 55 BRAO bestellte Abwickler auch im eröffneten Insolvenzverfahren befugt, das vorhandene Barvermögen in Besitz zu nehmen hat, um daraus die Kosten für die vorläufige Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs zu bestreiten. Aus dieser Befugnis folgere jedoch nicht, dass der Abwickler auch nach Eröf...mehr