Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2023, Anfechtungsrecht

Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1 Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen au...mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[11] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG einen Direktanspruch der Kl. gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fall 2 VVG nicht versagen dürfen. Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der münd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Rückzahlung von Ausschüttungen aus der Liquidität an KG

Rn. 571 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Muss ein ausgeschiedener Gesellschafter Liquiditätsentnahmen, zB im Rahmen einer Insolvenz der Gesellschaft, zurückzahlen, beeinflusst dies nachträglich sein Abfindungsentgelt bzw seinen Veräußerungspreis, soweit er nicht mit einem Erwerber eine Freistellung hiervon vereinbart hat.mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6.2 Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung

Mit der Sicherungsübereignung (von Sachen) bzw. der Sicherungsabtretung (von Forderungen) überträgt der Sicherungsgeber (Schuldner) dem Sicherungsnehmer (Gläubiger) das volle Eigentum an den betroffenen Sachen oder Rechten. Der Sicherungsnehmer ist allerdings in der Verfügung darüber durch den zwischen beiden geschlossenen Sicherungsvertrag gebunden. Er soll nur bei Eintritt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gläubiger

Rn. 11 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Das Einblicksrecht besteht unabhängig von der Höhe und spezifischen Ausgestaltung des Anspruchs. So sind etwa auch Inhaber nachrangiger bzw. gewinnabhängiger Forderungen genauso einblicksberechtigt wie Inhaber von Pensions- und Rentenansprüchen (vgl. Forster/Gelhausen/Möller, WPg 2007, S. 191 (193); Haufe HGB-Komm. (2022), § 321a, Rn. 5). Ent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Warum ist Tax Compliance nötig?

Tz. 5 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Tax Compliance kann Strafrechtsvorwürfe vermeiden helfen. Im Steuerstrafrecht ist das vorsätzliche Verhalten (z. B. Steuerhinterziehung) ein Straftatbestand (§ 370 AO, Anhang 1b), das grob fahrlässige (= leichtfertige) Handeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 378 AO). Nur die einfache Fahrlässigkeit ist im Steuerstrafrecht unbeachtlich u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erläuterungsrecht durch den Abschlussprüfer

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der AP ist zur Erläuterung des Prüfungsberichts gegenüber den Einblicksberechtigten befugt (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 2), d. h. er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl. nur IDW PS 450 (2021), Rn. 152f; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 12, m. w. N.; WP-HB (2021), Rn. M 34). Diese Befugnis besteht, ohne dass seitens der Gesellschaft eine Entbindu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rn. 49 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags ist im Gegensatz zu den drei genannten Begriffen nicht gesetzlich geregelt und daher wesentlich unbestimmter (vgl. auch Palandt (2023), Einführung vor § 765 BGB, Rn. 16ff.; IDW RH HFA 1.013 (2008), Rn. 5). Im Bilanzrecht ist unter Gewährleistungsverträgen jede nicht als Bürgschaft anzusehende obligatori...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abgrenzung sonstiger Haftungsverhältnisse von sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Rn. 63 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im geltenden HGB ist der Begriff der "sonstigen Haftungsverhältnisse" nicht zu finden. § 285 Nr. 3a fordert für KapG und Gesellschaften i. S. d. § 264a die Angabe wesentlicher sonstiger finanzieller Verpflichtungen, die weder passiviert, noch nach § 268 Abs. 7 oder § 285 Nr. 3 angabepflichtig sind. In der maßgeblichen RegB zum Bilanzrichtlini...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Ansatzgrundsätze für die Bilanz

Rn. 89 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg klären, welche Zahlungen als Erträge und Aufwendungen in der GuV des GJ (oder ggf. als Aktiva oder Passiva in der Bilanz) zu erfassen sind. Da die Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg aber Fragen der Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht von VG und Schulden sowie der Bilanzierungsverbote nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.4.1 Ordnungsmäßigem Geschäftsgang entsprechende Aufstellungsfrist

Der Jahresabschluss ist innerhalb einer Frist aufzustellen, die einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.[1] Der Jahresabschluss ist für den Kaufmann ein Instrument, seine Vermögens- und Ertragslage festzustellen. Innerhalb des Geschäftsjahres stehen ihm Informationen aufgrund der laufenden Buchführung zur Verfügung. Ein umfassendes Bild gibt aber nur der Jahresabschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage - betriebliche Veranlassung

Leitsatz Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft vorliegt. Eine betriebliche Ver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufstockungsbetrag zum Tran... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die nach der Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Form und Art der Sicherheitsleistung

Rz. 24 Das USt-Voranmeldungsverfahren ist ein Massenverfahren, in dem es aus systematischen Gründen wegen des für Unternehmer regelmäßig bestehenden Rechts auf den Abzug der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) nach § 15 Abs. 1 UStG bei gewissen Fallkonstellationen zwangsläufig zu "Vorsteuerüberhängen" kommt. Das ist insbesondere bei größeren Investitionen – etwa in ...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3.1 Insolvenz einer Vertragspartei

Zu unterscheiden Wird über das Vermögen des Sicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, steht dem Sicherungsgeber nach Wegfall des Sicherungszwecks entsprechend seinem Rückgewähranspruch ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu. Geht dagegen der Sicherungsgeber pleite, hat der Sicherungsnehmer lediglich einen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung gem. § 49 InsO.mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5.2 Insolvenz des Zugewinnausgleichsgläubigers

Abgrenzung Zu dem Schuldnervermögen gehören auch Forderungsrechte, soweit sie pfändbar sind; unpfändbare Rechte, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse.[1] Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist zwar ein Forderungsrecht, jedoch nur dann pfändbar, wenn er durch (Ehe-)Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.[2] Dementsprechend i...mehr

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Insolvenz (Miete) / 1 Insolvenz des Mieters

1.1 Fällige Ansprüche des Vermieters werden Insolvenzforderungen Zu den Insolvenzgläubigern des Mieters gehört auch der Vermieter hinsichtlich der im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fälligen Mietrückstände, Schadensersatzansprüche, Erfüllungsansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und dergleichen. Ist das Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung...mehr

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Insolvenz (Miete) / 2 Insolvenz des Vermieters

2.1 Auswirkungen auf das Mietverhältnis Wird über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt der vollzogene Mietvertrag bestehen. Der Mietvertrag ist auch der Insolvenzmasse gegenüber wirksam.[1] Achtung Beiderseitige Erfüllung des Mietvertrags Der Insolvenzverwalter muss das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter erfüllen; der Mieter hat die Miete einschl...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3 Grundschuld und Insolvenz

3.1 Insolvenz einer Vertragspartei Zu unterscheiden Wird über das Vermögen des Sicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, steht dem Sicherungsgeber nach Wegfall des Sicherungszwecks entsprechend seinem Rückgewähranspruch ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu. Geht dagegen der Sicherungsgeber pleite, hat der Sicherungsnehmer lediglich einen Anspruch auf abgesonderte B...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5 Zugewinngemeinschaft und Insolvenz

5.1 Grundsatz Trennung in der Insolvenz Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse.[1] Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Auch ein Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht, da das Insolvenzverfahren nicht zur Beendigung der Zugew...mehr

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Insolvenz (Miete)

Zusammenfassung Überblick Bezüglich der Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf ein bestehendes Mietverhältnis unterscheidet die Insolvenzordnung einerseits zwischen dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters bzw. des Vermieters und andererseits danach, ob dem Mieter die Mieträume bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits überlassen waren bzw. nur der Mietver...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Zusammenfassung Überblick Wenn der Grundpfandgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks Zahlung erhält, kann er die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zwangsversteigerung betreiben. Besonderheiten sind bei Insolvenz zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek und die Grundschuld sind in den §§ 1113 ff. BG...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 7 Gütergemeinschaft und Insolvenz

Abgrenzung Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet die Gütergemeinschaft nicht. § 37 InsO regelt die Folgen für das Gesamtgut und knüpft dabei an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Ehegatten bzw. Lebenspartner an. Dabei ist zu unterscheiden: Bei der Insolvenz des allein verwaltenden Ehegatten fallen das Gesamtgut sowie das Vorbehalts- und Sondergut des insolvent...mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.3 Kaution

1.3.1 Anspruch auf Zahlung der Kaution Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Besonderheiten. Nach Insolvenzeröffnung ist strittig, ob der Anspruch als Forderung angemeldet werden kann oder nicht. Wichtig ist, dass nach Freigabe des Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalters (dazu noch später) der Anspruch wieder, unabhängig vom laufenden Insolvenzverfah...mehr

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Abnahme im Mietrecht / 6 Der Räumungs- und Herausgabeanspruch in der Insolvenz des Mieters

6.1 Herausgabeanspruch Aufgrund des Herausgabeanspruchs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Der Vermieter hat ein Aussonderungsrecht. Durch den Anspruch wird die Insolvenzmasse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter den Besitz für den Mieter innehält. Ist der Vermieter dagegen in der Lag...mehr

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Grundbesitz bei Gütertrennung / 6 Gütertrennung und Insolvenz

Trennung auch bei Insolvenz Wird über das Vermögen eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartners) das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse. Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB bzw. des § 8 Abs. 1 LPartG gilt auch im Insolvenzverfahren. D...mehr

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Wohnrecht (Miete) / 7.3 Insolvenz

Ein vergleichbarer Schutz besteht im Fall der Insolvenz des Vermieters. Nach § 111 InsO hat ein Sonderkündigungsrecht derjenige, der vermietete Räume oder ein Grundstück vom Insolvenzverwalter erwirbt. Dieses Kündigungsrecht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Fraglich ist, ob sich der Vermieter verpflichten kann, zugunsten des Mieters eine beschränkte persönliche D...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.19 Insolvenz

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, verleiht allein dieser Umstand dem Vermieter kein Kündigungsrecht. Mietverhältnisse bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Mietvertrag ist also zunächst einmal insolvenzfest. Ggf. Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag möglich Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen...mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.4 Betriebskostenabrechnung

Hier muss innerhalb der Jahresfrist gemäß § 556 Abs. 3 BGB getrennt abgerechnet werden. Stichtag ist das Datum der Verfahrenseröffnung: Ergibt sich im Zeitraum bis dahin ein Guthaben für den Mieter, wird der Insolvenzverwalter dies zur Masse ziehen. Ergibt sich eine Nachzahlung, kann der Vermieter dies zur Insolvenztabelle anmelden. Für den Zeitraum nach Eröffnung ergibt sich ...mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.3.1 Anspruch auf Zahlung der Kaution

Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es keine Besonderheiten. Nach Insolvenzeröffnung ist strittig, ob der Anspruch als Forderung angemeldet werden kann oder nicht. Wichtig ist, dass nach Freigabe des Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalters (dazu noch später) der Anspruch wieder, unabhängig vom laufenden Insolvenzverfahren, geltend gemacht werden kann.mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.7 Vertragliche Lösungsklauseln

Vertragliche Lösungsklauseln für den Fall der Mieterinsolvenz sind bei der Wohnraummiete unzulässig. Praxis-Beispiel Klauselformulierung "Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet wird." Für die Geschäftsraummiete wird die Zulässigkeit von Lösungsklauseln vom BGH verneint.[1]mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.3.2 Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

Hier hängt alles von der Freigabeerklärung des Verwalters ab: Vor Freigabe des Mietverhältnisses darf und muss der Verwalter die Kaution zur Masse ziehen. Nach wirksamer Freigabeerklärung gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO steht die Kaution wieder dem Vermieter zu.mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / Zusammenfassung

Überblick Wenn der Grundpfandgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks Zahlung erhält, kann er die Zwangsvollstreckung, insbesondere die Zwangsversteigerung betreiben. Besonderheiten sind bei Insolvenz zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Hypothek und die Grundschuld sind in den §§ 1113 ff. BGB geregelt. Geh...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.3 Pfändung des Grundpfandrechts

1.3.1 Zugriff des Gläubigers Grundpfandrecht ist pfändbar Ist der Grundpfandgläubiger seinerseits Schuldner einer titulierten Forderung, kann das Grundpfandrecht dem Zugriff dieses Forderungsinhabers ausgesetzt sein und insbesondere gepfändet werden. Da jedoch Grundpfandgläubiger meist Kreditinstitute sind, kommt die Pfändung von Fremdgrundpfandrechten in der Praxis selten vor....mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1 Zwangsvollstreckung

1.1 Befriedigung aus dem Grundpfandrecht 1.1.1 Zwei Vollstreckungswege Wahlrecht des Gläubigers Wird der Hypotheken- oder Grundschuldgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks befriedigt, hat er 2 Möglichkeiten. Er kann entweder seine Rechte gegen Zahlung an Dritte abtreten oder aber die Zwangsvollstreckung betreiben. Bei der Zwan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 4 Vollstreckung im Ausland

4.1 Vor- und Nachteile Erfolgversprechend Die meist effektivste Art der Vollstreckung ist diejenige in Grundstücke. Anders als in Deutschland verfügt in vielen anderen Ländern (etwa in England) die Mehrzahl der Einwohner über Grundeigentum. Dort ist auch die Suche im Grundbuch meist leichter und daher ergiebiger als hierzulande. Die Vollstreckung ist vor allem innerhalb der EU...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2 Grundschuld und Zwangsversteigerung

2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. ...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 1.1 Befriedigung aus dem Grundpfandrecht

1.1.1 Zwei Vollstreckungswege Wahlrecht des Gläubigers Wird der Hypotheken- oder Grundschuldgläubiger weder vom persönlichen Schuldner noch vom Eigentümer des belasteten Grundstücks befriedigt, hat er 2 Möglichkeiten. Er kann entweder seine Rechte gegen Zahlung an Dritte abtreten oder aber die Zwangsvollstreckung betreiben. Bei der Zwangsvollstreckung hat er wiederum 2 Möglic...mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.5 Das Kündigungsecht des Insolvenzverwalters

Miet- und Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände oder Räume bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort.[1] Der Insolvenzverwalter kann ein gewerbliches Mietverhältnis kündigen ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vertraglichen Kündigungsausschluss. Die Frist beträgt 3 Monate zum Ende eines Monats, sofern keine kürzere Frist maßgeblich i...mehr

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Insolvenz (Miete) / 2.1 Auswirkungen auf das Mietverhältnis

Wird über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt der vollzogene Mietvertrag bestehen. Der Mietvertrag ist auch der Insolvenzmasse gegenüber wirksam.[1] Achtung Beiderseitige Erfüllung des Mietvertrags Der Insolvenzverwalter muss das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter erfüllen; der Mieter hat die Miete einschließlich aller Nebenkosten[2] an den Ins...mehr