Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 6.2 Übergang der Ansprüche

Mit der Stellung des Antrags auf Insolvenzgeld geht der Arbeitsentgeltanspruch, für den Insolvenzgeld gezahlt wird, auf die Bundesagentur für Arbeit über.[1] Der Arbeitnehmer darf den Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend machen. Hatte der Arbeitnehmer bereits Klage auf Zahlung des Arbeitsentgelts erhoben, bevor er den Antrag auf Insolvenzgeld gestellt hat, muss der Arbeit...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 7 Vorschusszahlung

Die Agentur für Arbeit kann nach pflichtgemäßem Ermessen einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zahlen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist, das Arbeitsverhältnis tatsächlich und rechtlich beendet ist und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.[1] Der Anspruch kann nicht nur von dem betroffen...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, die bei Insolvenz des Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für einen Zeitraum von max. 3 Monaten (Insolvenzgeldzeitraum) noch Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z....mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2.2 Zuordnung von Sonderzahlungen mit Stichtagsregelung

Anders verhält es sich, wenn es sich bei der Sonderzuwendung um eine "echte" Stichtagsregelung handelt (z. B. ein Anspruch auf die Sonderzuwendung, wenn sich der Arbeitnehmer am 1.5. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet). In diesem Fall besteht Anspruch auf die volle Sonderzuwendung im Rahmen des Insolvenzgeldes, wenn der Stichtag im Insolvenzgeldzeitraum liegt.mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.3 Auskunftspflicht

§ 316 Abs. 1 SGB III begründet unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Insolvenzgeld-Regelung die Auskunftspflicht des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer, des Insolvenzverwalters und sonstiger Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen hatten (z. B. vorläufiger Insolvenzverwalter, Steuerberater, Mitarbeiter von Datenverarbeitungsfirmen). Die Auskunftspflicht umfasst...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2 Insolvenzereignis

Voraussetzung für den Anspruch auf Insolvenzgeld ist der Eintritt eines Insolvenzereignisses. Insolvenzereignisse sind: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.1 Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt

Zum insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelt gehören alle Geld- und Sachleistungen, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis als Gegenwert für die geleistete Arbeit zu beanspruchen hat. Laufendes Arbeitsentgelt sowie Einmalzahlungen, die sich eindeutig der Arbeitsleistung bestimmter Kalendertage im Insolvenzgeldzeitraum zuordnen lassen, sind in voller Höhe (maximal bis zur B...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 9 Finanzierung

Die Bundesagentur für Arbeit zieht die Umlage für das Insolvenzgeld nicht selbst von den Arbeitgebern ein. Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage ist nach einem bestimmten Prozentsatz (Umlagesatz) aus dem zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeit...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 6.1 Agenturen für Arbeit

Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk der Entgeltabrechnungsst...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 6 Antrag

6.1 Agenturen für Arbeit Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk ...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10 Pflichten des Arbeitgebers

10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben. 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung Der Insolvenzverwal...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 11 Insolvenzgeldanspruch für Dritte

11.1 Anspruch der Krankenkasse Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat. Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankenge...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.1 Beginn vor Insolvenzereignis

Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 1.2 Einstellung von Arbeitnehmern nach Insolvenzeröffnung

Werden Arbeitnehmer nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer eine Schlüsselfunktion ausübt. Voraussetzung ist, dass die Einstellung zwingend notwendig war, um die unmittelbare Betriebsschließung zu verhindern. Dies kann insbesondere dann infrage kommen, wenn eine Spez...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr

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Insolvenzgeld als Absicherung von Arbeitsentgelt

Zusammenfassung Überblick Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im Beitrag werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld sowie die Höhe des Insolvenzgeldes behandelt. Da...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2.1 Zuordnung von Sonderzahlungen

Ist eine Sonderzuwendung (z. B. Weihnachtsgeld) im Insolvenzgeldzeitraum zu zahlen, hängt die Berücksichtigung im Rahmen des Insolvenzgeldes von der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (Tarifvertrag, Einzelarbeitsvertrag) ab. Besteht bei vorherigem (unterjährigen) Ausscheiden des Arbeitnehmers ein zeitanteiliger Anspruch auf die Sonderzuwendung (z. B. anteilige Zahlung bei Ein...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben.mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.3 Arbeitsentgelte außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums

Arbeitsentgeltansprüche, die für Zeiten vor oder nach dem Insolvenzgeldzeitraum zu beanspruchen sind, sind nicht insolvenzgeldfähig. Ansprüche für die Zeit vor dem Insolvenzgeldzeitraum können, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Arbeitsentgeltansprüche für die Zeit nach der Eröffnung des Verfah...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2 Anteiliges Arbeitsentgelt

Dies sind Ansprüche auf Leistungen, die anteilig der Arbeitsleistung in mehreren Entgeltabrechnungszeiträumen zuzuordnen sind und zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Sie sind insolvenzgeldfähig, soweit sie einer Arbeitsleistung im Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Entscheidend für die Zuordnung des Arbeitsentgelts zum Insolvenzgeldzeitraum ist die Frage, wann das ...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.2 Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt

Die Agentur für Arbeit muss der Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten zustimmen, die vor dem Insolvenzereignis übertragen oder verpfändet wurden. Anderenfalls hat der neue Gläubiger oder Pfandgläubiger keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für diese Arbeitsentgeltansprüche. Die Agentur für Arbeit darf der Übertragung oder Verpfändung nur zustimmen, wenn Tatsachen die Annahme rech...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3 Insolvenzgeldzeitraum

Der Insolvenzgeldzeitraum umfasst grundsätzlich die letzten 3 Monate (nicht Kalendermonate) des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis des insolventen Arbeitgebers. Der Tag, an dem das Insolvenzereignis eintritt, gehört nicht zum Insolvenzgeldzeitraum (z. B. der Tag der Gerichtsentscheidung). Praxis-Beispiel Berechnung Insolvenzgeldzeitraum Das Insolvenzverfahren über d...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.1 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass über das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In den Fällen, in denen der Antrag auf Verfahrenseröffnung vor dem Insolvenzgericht abgewi...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.2 Beendigung der Betriebstätigkeit

Dieses Insolvenzereignis liegt vor, wenn die Betriebstätigkeit im Inland vollständig beendet war und wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Als Tag der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit ist der Tag anzusehen, an dem die...mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.2 Kenntnis von der Insolvenz

Hat ein Arbeitnehmer nach einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (am 15.6.) noch bis zum 30.6. gearbeitet, jedoch erst am 15.7. vom Abweisungsbeschluss Kenntnis erlangt, umfasst der 3-monatige Insolvenzgeldzeitraum die Zeit bis zu dem Tag, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Insolvenz erlangt hat. Weil das Arbeitsverhältnis vor der Kenntnisnahme endete, daue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung

Der Insolvenzverwalter hat auf Verlangen der Agentur für Arbeit eine Insolvenzgeldbescheinigung auszustellen. Falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder der Betrieb vollständig eingestellt worden ist, trifft diese Verpflichtung den Arbeitgeber. In der Insolvenzgeldbescheinigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum sowie die ...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an die Stelle ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.4 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen für Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1), bei Mutterschaft (U2) sowie für das Insolvenzgeld (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten aber kein Arbeitsentgelt gezahlt, fallen auch keine U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 6 Insolvenzgeldumlage

Finanziert wird das Insolvenzgeld als Leistung der Bundesagentur für Arbeit über eine gesonderte Umlage. Seit 1.1.2023 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,15 %.[1]mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht unter folgenden Voraussetzungen: das Wertguthaben einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile übersteigt die monatliche Bezugsgröße (2025: 3.745 EUR/bundeseinheitlich; 2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost) und für die beabsichtigte Zeit der Freistellung besteht ein Anspruch auf Insolven...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 2.3 Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen, die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.2 Annahme der Arbeitnehmereigenschaft

Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich. Der Arbeitgeber meldet den Ehegatten und seine Kinder als Arbeitnehmer in der Sozialversicherung an, vergisst aber das Statuskennzeichen zu setzen. Es werden somit für alle Familienmitglieder treu und redlich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wenn nun das Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist, kann es sein, dass die Agentur f...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.6 Beiträge zur Unfallversicherung sowie den Umlagen U1, U2 und U3

Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und für das Insolvenzgeld Für die Praktikanten sind vom Arbeitgeber grundsätzlich die Umlagen nach dem Umlageverfahren bei Krankheit (U1), dem Umlageverfahren bei Mutterschaft (U2) sowie die Insolvenzgeldumlage (U3) abzuführen. Die Umlagen bemessen sich nach dem Arbeitsentgelt. Wird dem Praktikanten kein Arbeitsentgelt gezahlt, fal...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 3 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.400 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Arbeit

Rz. 283 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.13: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Arbeit An In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem ______...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung

Das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung begrenzt.[1] Die Umlage wird deshalb höchstens von einem Arbeitsentgelt bis zu den in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der jeweils gültigen Höhe berechnet. Das gilt auch für Beschäftigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / Zusammenfassung

Begriff Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch die Insolvenzgeldumlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage errechnet sich nach einem festgelegten Prozentsatz aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Sie ist von allen Arbeitgebern zu entrichten und mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstellen abzuführen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. Dieser Zusammenhang ist nur gegeben, wenn ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld eine...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr