Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, Insolvenzgeld bei Zahlungsunf...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Insolvenzgeld

Rz. 1165 Das Insolvenzgeld schützt die vorleistungspflichtigen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor dem Risiko des Lohnausfalls. Es deckt den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung ab (§§ 165 ff. SGB III [3076]).[307...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Antrag auf Insolvenzgeld

Rz. 1174 Hinweis Siehe hierzu das Formular der Bundesagentur für Arbeit (Stand 01/2023) im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraginsolvenzgeld_ba013115.pdf.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Checkliste: Insolvenzgeld

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 1168 Nach § 167 SGB III wird das Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes gezahlt, jedoch begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.[3087] Das Insolvenzgeld selbst ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Rz. 1169 Für die Gewährung von Insolvenzgeld sind nach § 165 Abs. 2 SGB III alle Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erheblich, die ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Vorschuss und Vorfinanzierung des Insolvenzgelds

Rz. 1176 Nach § 168 SGB III kann die Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitnehmers einen Vorschuss auf das zu beanspruchende Insolvenzgeld leisten. Voraussetzung für den Vorschuss ist die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber, Insolvenzverwalter, Arbeitnehmer und alle Personen mit Einblick in die En...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Leistungszeitraum

Rz. 1167 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die dem Insolvenzereignis kalendermäßig vorausgehen und in denen kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Der Tag des Insolvenzereignisses wird nicht mitgezählt. Arbeitsentgelt, das für frühere Zeiträume geschuldet wird, wird nicht durch Insolvenzgeld ausgeglichen. Endete...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Verfahrensvorschriften

Rz. 1172 Insolvenzgeld wird auf Antrag des Berechtigten bei der Agentur für Arbeit gewährt (§§ 323 Abs. 1, 324 Abs. 1 SGB III). Zuständig ist nach § 327 Abs. 3 SGB III die Agentur, in deren Bezirk die für den Arbeitgeber zuständige Lohnabrechnungsstelle liegt. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Lohnabrechnungsstelle hat, ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezir...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Insolvenzgeldberechtigter

Rz. 1166 Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer und die zur Berufsausbildung Beschäftigten sowie nach BGH-Rechtsprechung je nach Einzelfall ggf. auch GmbH-Geschäftsführer.[3080] Beim Vorstandsmitglied einer AG ist nach neuer BSG-Rechtsprechung[3081] auf die Ausgestaltung des schuldrechtlichen Verhältnisses zwischen Gesellschaft und Vorstand abzustellen. Demgegenüber h...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Durchsetzung von Insolvenzforderungen

Rz. 1159 Der Arbeitnehmer kann seine Insolvenzforderungen als Insolvenzgläubiger nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren durchsetzen (§ 87 InsO). Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens nach § 89 Abs. 1 InsO unzulässig. Der Arbeitnehmer hat seine Insolvenzforderungen, ob streitig oder unstreit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründete Vergütungsansprüche

Rz. 1164 Bei der Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters sind die Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für die Zeit vor der Eröffnung einfache Insolvenzforderungen.[3074] Demgegenüber gelten Verbindlichkeiten, die von einem starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i.S.d. § 22 Abs. 1 InsO begründet wurden, nach Verfah...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1156 Generell muss der Insolvenzverwalter die offenen Forderungen aller Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (§ 35 InsO) gleichmäßig erfüllen. Den Arbeitnehmern kommt bei einer Insolvenz des Arbeitgebers jedoch in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung zu. Zum einen berührt die Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO nicht, sie bestehen grundsä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1155 Die Arbeitnehmer der A-GmbH, die sich seit dem 18.4.2024 im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet, haben seit März 2024 keine Gehälter erhalten. Direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.5.2024 hat die Insolvenzverwalterin alle Arbeitsverhältnisse gekündigt. Der Großteil der Arbeitnehmer wurde mit der Kündigung auch freigestellt. Die wenigen verbleibende...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle

Rz. 1759 Für den Arbeitgeber besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitspapieren des Arbeitnehmers, wie Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungspapiere sowie Entlassungsbescheinigung.[4351] Teilweise ist der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ausdrücklich geregelt (§ 312 SGB III, §§ 39b, 41b EStG). Im Übrigen ergibt sich das Verb...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / 4. Zuschläge

Rz. 20 Die Grundlage der Vergütung bildet § 63 Abs. 1 InsO. Der Regelsatz der Vergütung wird danach nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Weiter besagt Satz 3 der Vorschrift, dass dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen werden soll. Neben § 63...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1115 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1158 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[3064] Die Ansprüche der Sozia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

[Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat – auch wenn dieser in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Ob auf den Arbeitsvertrag des Grenzgängers das Arbeitsrecht des Wohnsitzes oder des Arbeitsorts anzuwenden ist, bestimmt sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien über das Rechtsstatut des Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.2 Ermächtigung

Rz. 10 Die Vorschrift greift den in § 367 Abs. 2 geregelten Aufbau der Bundesagentur für Arbeit auf und bestimmt die Zentrale auf der oberen Verwaltungsebene als die Dienststelle, die über den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentes nach § 135 (§ 421h a. F.) entscheidet. Einen solchen Vorbehalt kennen die übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht, auch § 16f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 117 Die Berücksichtigung positiver wirtschaftlicher Auswirkungen, die sich infolge der Betriebsunterbrechung für den Versicherungsnehmer ergeben können, werden insbesondere mit den Bestimmungen des § 6 Nr. 1 b in den FBUB 2010 A normiert. Auf § 6 Nr. 1 b S. 1, wonach die Entschädigung nicht zu einer Bereicherung führen darf, kann sich der Versicherer nicht schon berufen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2.1 Soziale Abgaben

Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft), Beiträge an die BG und Umlagen für Insolvenzgeld, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auszuweisen. Nicht unter Posten Nr. 6b, sondern Nr. 6a sind vom Arbeitgeber aufgrund ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsdatenpflege / 1 Betriebsdaten

Bei der Vergabe einer Betriebsnummer werden die notwendigen Betriebsdaten des jeweiligen Betriebs, insbesondere: Name und Anschrift des Betriebs, Beschäftigungsort, Wirtschaftszweig, Rechtsform des Betriebs, Unternehmernummer nach dem SGB VII, Name, Bezeichnung und Anschrift der "Meldenden Stelle", falls vom Beschäftigungsbetrieb abweichend, Ansprechpartner im Meldeverfahren (Name,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.13.3 Lohnersatzleistungen

Anders sieht es bei den Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld aus. Diese Leistungen ersetzen regelmäßig die wegfallenden Arbeitnehmereinkünfte. Aus diesem Grund besteht ein sachlicher Zusammenhang zur steuerlichen Beratung. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wirken sich unmittelbar auf die Höhe dieser Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld

Zusammenfassung Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 2 Insolvenzgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Die Auszahlung des Insolvenzgeldes obliegt der Bundesagentur für Arbeit und wird von den Arbeitsagenturen und nicht etwa vom Arbeitgeber bescheinigt. Die steuerfreien Lohnersatzleistungen unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt.[1] Um Lohnersatzleistungen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung zutreffend berücksichtigen zu können, übermittelt die Bundesagentur für Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 1 Insolvenzgeld ist steuerfrei

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Insolvenzeröffnung für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitslohn haben. Das Insolvenzgeld, welches die Agentur für Arbeit anstelle des Arbeitslohnanspruchs für die letzten 3 Monate vor Konkurseröffnung nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu zahlen hat, ist einkommensteuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 4 Bescheinigung

Das Insolvenzgeld wird von der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) ausgezahlt. Außerdem hat sie das steuerfreie Insolvenzgeld zu bescheinigen. Das gilt auch für das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anstelle des Insolvenzgeldes zu zahlende Arbeitslosengeld. Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung unterliegen die steuerfreien Entgeltersatzleistungen dem Progress...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 4 Unkenntnis des Insolvenzereignisses

Der Insolvenzgeldzeitraum verschiebt sich in den Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, in denen der Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis verspätet Kenntnis erhält. Alsdann wird Insolvenzgeld für rückständigen Arbeitslohn während der letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses ab Kenntniserlangung durch den Arbeitnehmer gezahlt. Wurde der Antrag auf Eröffnung mange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 7 Vererblichkeit, Verpfändung, Übertragung

Bei der Übertragung der Ansprüche ist zwischen dem Insolvenzgeldanspruch und dem eigentlichen Entgeltanspruch zu unterscheiden. Der Anspruch auf Zahlung des Insolvenzgeldes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstirbt. Da das Insolvenzgeld Lohnersatzfunktion hat, sind entsprechende Ansprüche auch vererbbar.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 5 Forderungen außerhalb des 3-Monatzeitraums

Bestehen noch Entgeltforderungen für Zeiten außerhalb des 3-Monatzeitraums, so kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche als einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen. Insofern ist er dann auf die Durchsetzung seiner Insolvenzforderung angewiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / Lohnsteuer

1 Insolvenzgeld ist steuerfrei Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Insolvenzeröffnung für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitslohn haben. Das Insolvenzgeld, welches die Agentur für Arbeit anstelle des Arbeitslohnanspruchs für die letzten 3 Monate vor Konkurseröffnung nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu zahle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / Sozialversicherung

1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Die Tatsache, dass der Entgeltanspruch mit der Zahlung des Insolvenzgeldes auf die Bundesanstal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 9 Vorfinanzierung

Der Antrag auf Zahlung des Insolvenzgeldes kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags mangels Masse gestellt werden. Um die Zwischenzeit bis zur Antragstellung zu überbrücken, besteht die Möglichkeit, das Insolvenzgeld durch einen Dritten, in der Regel ein Kreditinstitut, vorzufinanzieren. Der finanzierende Dritte kann den Arbeitnehmern die L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 2 Höhe

Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird.[1] Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts ist in erster Linie das laufende Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Neben dem laufenden Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 3 Bescheinigung des Großbuchstabens U

Damit den Finanzämtern bei einer späteren Einkommensteuerfestsetzung eine zutreffende Steuersatzberechnung möglich ist, hat der Arbeitgeber im Lohnkonto und daran anknüpfend in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Zahlung von Insolvenzgeld durch Eintragung des Großbuchstabens U kenntlich zu machen. In diesen Fällen ist deshalb die Durchführung des Lohnsteuer-Jahres...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 11 Insolvenzgeldantrag

Insolvenzgeld wird nur auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist!) beginnt mit Eintritt des Insolvenzereignisses zu laufen. Bei vom Arbeitnehmer unverschuldeter Versäumung der Frist ist der Antrag erneut innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des die Versäumnis begründenden Umstands zu stellen.[1] Für die Einreichung des Antrags ist die Agentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 8 Informationspflicht der Beteiligten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 165 Abs. 5 SGB III verpflichtet, dem Betriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, dem einzelnen Arbeitnehmer unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monatszeitraum, für den Insolvenzgeld gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Die Tatsache, dass der Entgeltanspruch mit der Zahlung des Insolvenzgeldes auf die Bundesanstalt für Arbeit übergeht, spielt also keine Rolle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr