Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 51 Zur Insolvenzmasse gehören gem § 36 I 2 InsO iVm § 850c die nach der Tabelle pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Entspr gilt gem § 292 I 3 InsO im Treuhandverfahren. Anwendbar ist auch Abs 6 (BGH NZI 10, 141 Rz 14). In beiden Verfahren sind Insolvenzverwalter bzw Treuhänder aufgrund der gesetzlichen Verweisung berechtigt und verpflichtet (LG Dortmund BeckRS 19, 4...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.1 Allgemeines

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung setzt voraus, dass der Abtretungsempfänger, Pfandgläubiger oder Vollstreckungsgläubiger die abgetretene, verpfändete oder gepfändete Forderung ganz oder teilweise vereinnahmt hat (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG). Wurde die Forderung teilweise vereinnahmt, erstreckt sich die Haftung nur auf die Umsatzsteuer, die im tatsächlich v...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Kollektivarbeitsrecht

Rz. 92 Neben den verkürzten Fristen des § 113 InsO hat der Gesetzgeber weitere Erleichterungen für den Insolvenzverwalter vorgesehen: 1. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 InsO Rz. 93 Betriebsvereinbarungen, die Leistungen vorsehen, die die Insolvenzmasse belasten, können gem. § 120 Abs. 1 InsO ebenfalls mit einer verkürzten Kündigungsfrist von drei Monaten oder –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsanwälte.

Rn 29 Rechtsanwälte, die beim Prozessgericht nach I und II postulationsfähig sind, können sich nach IV selbst vertreten. Deshalb kann sich weder ein Patentanwalt (§ 4 II PAO) noch ein BGH-Anwalt (§ 172 I 1 BRAO) vor dem LG oder OLG selbst vertreten. Entgegen dem irreführenden Wortlaut entsteht jedoch kein Vertretungsverhältnis des Anwalts mit sich selbst, der Regelungsgehalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Parteien.

Rn 3 Die Bezeichnung der Parteien im Original des Urteils muss deren zweifelsfreie Identifizierung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung und zur Rechtskraftbestimmung ermöglichen; ggf kann deshalb neben Namen, Vornamen und Anschrift auch die Berufsbezeichnung aufgenommen werden (Musielak/Musielak Rz 4), die Bezeichnung ›jun.‹/›sen.‹ oder sonstige klarstellende Merkmale. Für die...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Ansprüche im masseunzulänglichen Verfahren

Rz. 131 Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen "Massearmut" (§ 207 InsO) und "Masseunzulänglichkeit" (§ 208 InsO). "Massearmut" liegt vor, wenn sich nach der Eröffnung herausstellt, dass nicht einmal die Kosten des Verfahrens (Verwaltervergütung und Gerichtsgebühren) gedeckt sind, während das Gesetz von "Masseunzulänglichkeit" spricht, wenn zwar die Kosten aus der Masse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eröffnung.

Rn 3 § 240 setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 27 InsO oder die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr 1 iVm Nr 2 InsO voraus, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist (§ 22 I 1 InsO; vgl zu den Besonderheiten einer vorläufigen Insolvenzverwaltung Rn 1). Auf die Frage, ob der Eröffnungsbeschluss wirksam ist, kommt es nicht an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Konkurse und Vergleiche.

Rn 15 Für Insolvenzverfahren gilt die Insolvenz-VO 2015/848 . Die Ausnahme gem lit b schließt hieran begrifflich nahtlos an und ist im systematischen Einklang hiermit europäisch-autonom auszulegen. Sie erfasst Verfahren, die auf der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung beruhen und ein Eingreifen des Gerichts zum Zwecke von Liquidation oder Fortführung vorsehen bzw unm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Schwerbehinderte Menschen

Rz. 58 Schwerbehinderten Menschen kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.[128] Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch beim Betriebsübergang. Insoweit kann auf die ausführliche Darstellung unter § 7 (siehe § 7 Rdn 54 ff.) verwiesen werden. Eine Besonderheit gilt hier in der Insolvenz. Hat ein Insolvenzverwalter vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 2115 S 1 BGB ist, erfolgt über einen der Nacherbfolge unterliegenden Nachlassgegenstand im Weg der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder auch durch den Insolvenzverwalter eine Verfügung, diese im Fall des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies schließt allerdings nicht aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsstellung des gesetzlichen Prozessstandschafters.

Rn 37 Der Prozessstandschafter ist als Partei des Rechtsstreits mit allen prozessualen Befugnissen Herr des Verfahrens. Die gesetzliche Prozessstandschaft ist sowohl in Aktivals auch in Passivprozessen anerkannt, etwa bei Klagen gegen die Partei kraft Amtes, den Verwalter des gemeinschaftlichen Vermögens (§ 1422 BGB) oder eines Sondervermögens (§ 1984 I 3 BGB). Der Rechtsträ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vereinigungen und Behörden (Abs 3).

Rn 8 Abs 3 erfasst als verfahrensfähig alle juristischen Personen des Privatrechts einschl altrechtlicher Vereinigungen (dazu Holzer MittBayNot 18, 108, 109). Zur Vertretung befugt sind jew die organschaftlichen Vertreter, bspw der Vereinsvorstand (§ 26 Abs 2 S 1 BGB, der Vorstand von AG (§ 78 Abs 1 S 1 AKtG) bzw KGaA (§§ 278 Abs 3, 78 Abs 1 S 1 AktG) und Genossenschaften (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Verfahren.

Rn 74 Während das Kreditinstitut den unpfändbaren Grundfreibetrag nach den §§ 850k I 1, 850c I 1 automatisch berücksichtigen muss, gilt dies nicht für die Aufstockungsbeträge. Hierfür ist ein zumindest konkludent gestelltes Verlangen des Schuldners bzw ein entspr Antrag erforderlich (Ahrens NJW 10, 2001, 2004). Gesetzlich ist ein solches Begehren nicht ausdrücklich vorgeschr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.25 Entstehung der Steueransprüche im Konkurs-/Insolvenzverfahren

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Entstehung der Steueransprüche richtet sich nach Eröffnung des Konkursverfahrens/Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners/Schuldners weiterhin nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen (BFH vom 14.02.1978, Az: VIII R 28/73, BStBI II 1978, 356). Sie ist von der Begründetheit einer Forderung i. S. v. § 3 Abs. 1 KO, § 38 In...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.2.4 Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren

Rz. 30a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gerade in Zeiten einer angespannten Wirtschaftslage ist die Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen ein "Dauerbrenner" der Steuer(gestaltungs)beratung. Immer wieder führen neue Beratungsansätze zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit der FinVerw und in deren Folge auch zwangsläufig zu neuer Rechtsprechung. So hat der BFH schon im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Persönlicher Geltungsbereich.

Rn 10 Nur der einzelne Richter als individueller Inhaber des Richteramtes kann ausgeschlossen sein oder abgelehnt werden, nicht ein Gericht oder ein Spruchkörper als Ganzes (BVerfGE 11, 1 [BVerfG 22.02.1960 - 2 BvR 36/60]; 46, 00; BGH NJW-RR 12, 61 [BGH 12.10.2011 - V ZR 8/10]; NJW-RR, 02, 789; Frankf Beschl v 27.4.09 – 2 W 29/09 Rz 7 – juris; St/J/Bork vor § 41, Rz 4; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Drittbeteiligung.

Rn 13 Grds ist eine Schiedsvereinbarung in ihren Wirkungen auf die Vertragsbeteiligten beschränkt. Eine Bindung oder Einbeziehung Dritter ist nicht möglich. Davon zu trennen ist die Frage, wie viele Beteiligte als Vertragsparteien auftreten. Insofern lassen sich Zweiparteienabreden von Mehrparteienabreden trennen. Ein daraus entstehendes Mehrparteienschiedsverfahren kann sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bescheinigungspflicht.

Rn 25 Ergänzend zu § 903 I 2 begründet § 903 III 1 eine Bescheinigungspflicht für bestimmte, einzeln aufgeführte Stellen. Dadurch soll der Kontopfändungsschutz effektiviert und insb ein einfacher Zugang des Schuldners zu einer Bescheinigung ermöglicht werden. Die Bescheinigungspflicht besteht für die in § 903 I 2 Nr 1 genannten Einrichtungen, also die Familienkasse, die Sozi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Einzelrechtsübergang.

Rn 8 Ein solcher findet nicht statt (§ 265 II nicht anwendbar) bei Erwerb und Verlust einer Prozessführungsbefugnis wie Aufhebung (BGH NJW-RR 03, 1419) oder Anordnung (LG Krefeld ZinsO 14, 2522) der Zwangsverwaltung, Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGHZ 175, 86) oder Freigabe eines Gegenstandes durch Insolvenzverwalter (BGHZ 46, 249; LG Hamburg EWiR 02, 727), befreiende ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse, ebenso die im Arbeitsrecht tätigen Verbandssyndikusanwälte (BAG v 23.5.23 – 10 AZB 18/22 = NJW 23, 2213). Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirksamkeit der Schweigepflichtentbindung.

Rn 8 Der Ausnahmetatbestand des § 385 II setzt eine wirksame Schweigepflichtentbindung voraus. Bei höchstpersönlichen Interessen, die von der Schweigepflicht geschützt werden, kann nur der Vertrauensgeber selbst eine wirksame Entbindung vornehmen; beim Tod des Vertrauensgebers geht diese Befugnis daher auch grds nicht auf die Erben über (Zö/Greger § 385 Rz 10; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Aussetzungs- und Unterbrechungsgründe.

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Musterklägers führt gem Abs 1 zum Auswechseln des Musterklägers. Wird über das Vermögen des Musterbeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird das Musterverfahren zunächst unterbrochen und ggf fortgeführt, wenn der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen nicht zur Tabelle anerkennt (KK-KapMuG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 102a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 01.03.2018 (NWB Datenbank, SAAAG-85180, Leitsatz) werden die umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsanforderungen weiter konkretisiert. Danach steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn keine Angaben zum Leistungszeitpunkt enthalten sind. Die Angabe des Kalendermonats kann sich aus dem Rechnungsstellungsdatum ergeben, wenn na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung des Gewahrsams.

Rn 3 Der GV darf grds alle Sachen pfänden, die sich im (alleinigen, s.u. Rn 7) Gewahrsam des Schuldners befinden. Das Gesetz geht davon aus, dass der idR leicht feststellbare Gewahrsam für die Zugehörigkeit zum Schuldnervermögen spricht (BGHZ 95, 10, 16). Der GV prüft nicht, ob die Sache tatsächlich zum Schuldnervermögen gehört (vgl BGHZ 80, 296, 299; LG Dortmund NJW-RR 86, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Insolvenzverfahren.

Rn 55 Aufgrund der Anordnung in § 36 I 2 InsO bzw § 292 I 3 iVm § 36 I 2 InsO ist § 850e Nr 1 bis Nr 3 im Insolvenzverfahren entspr anzuwenden (BGH NZI 08, 607 Rz 14; LAG Hamm ZIP 07, 348). Eine Zusammenrechnung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit mit unpfändbaren Einkünften kann nicht erfolgen (BGH NZI 23, 177; Büthe NZI 23, 153). Unanwendbar ist § 850e Nr 4, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwaltsbeiordnung.

Rn 20 § 121 ist anzuwenden (s seit 1.9.09 aber auch den – enger gefassten – § 78 II FamFG, dazu § 121 Rn 7 mwN). Dem gemeinnützigen Verein, dem im Sorgerechtsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, wenn ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind übertragen worden ist, kann kein Anwalt beigeordnet werden (Ddorf FamRZ 95, 373). Ist ein Insolvenzverwalter Rechtsan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 784 II.

Rn 5 Ist Nachlassverwaltung gem § 1981 BGB angeordnet, und hat ein persönlicher Gläubiger des Erben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anbringen lassen, kann der Nachlassverwalter gem § 784 II seinerseits mit der Klage nach §§ 785, 767 die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären und gem § 776 die Vollstreckungsmaßregel aufheben lassen. Hierdurch wird § 1984 II BGB realisiert,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang und Höhe.

Rn 3 Zu den einzelnen Positionen s Rn 1, § 8 I JVEG. Das Honorar wird idR nach dem Zeitaufwand (zur Bestimmung BGH NJW-RR 87, 1470 [BGH 04.06.1987 - X ZR 27/86]; GRUR 07, 264) mit einem bestimmten Stundensatz bemessen (zB LSG Schlesw MedR 10, 522 [LSG Baden-Württemberg 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09]). Der Stundensatz richtet sich gem § 9 I JVEG nach Honorargruppen, die in Anl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorschuss.

Rn 4 Nicht erforderlich bei Kostenfreiheit, Armut oder Eilbedürftigkeit (§ 14 GKG). Die Verfahrensgebühr enthält bis zu zehn Zustellungen (GKG KV 1210/9002). Rn 5 Der dem Kl kraft Gesetzes zustehende Anspruch auf unverzügliche Zustellung seiner Klage kann wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein (zB Briefbogen mit aufgedruckter verfassungswidriger politischer Zusätze, LG S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anderweitige Rechtshängigkeit.

Rn 12 Bei Identität der Parteien (BGH NJW 01, 3713) und des Streitgegenstands (BGH NJW 89, 2064); auch bei Kapitalanleger-Musterverfahren (BGH WM 15, 69). Rn 13 Da die Rechtshängigkeitssperre in subjektiver Hinsicht denselben Umfang wie die materielle Rechtskraft hat, wirkt sie auch gegenüber denjenigen Personen, auf die sich die materielle Rechtskraft nach §§ 325 ff erstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilanspruchs (Abs 3).

Rn 5 Ein Pflichtteilsanspruch kann nach § 2213 I 3 BGB nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Vollstreckungsrechtlich bedarf es in den Fällen der Abs 1 und 2 jedoch zusätzlich zum Titel gegen den Erben eines Duldungstitels gegen den Testamentsvollstrecker (aA Köpf ZEV 13, 235, 240: Titel gegen den Testamentsvollstrecker ausreichend), und zwar auch dann, wenn jener den P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antragserfordernis und -berechtigung.

Rn 19 Die ZPO kennt weder eine Ausschließung von SV kraft Gesetzes, also keine Berücksichtigung vAw, noch kann das Gericht den SV oder der SV sich selbst ablehnen. Das Gericht kann aber grds ohne Angabe von Gründen einen SV entlassen und einen neuen ernennen, §§ 404 I 3, 360; 408 I 2, zum Gutachtenverweigerungsrecht des SV s § 408. Sowohl Ausschließungsgründe als auch die Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verfahrensrechtlicher opi. – Deutsche Gerichte.

Rn 42a In den Verfahren nach § 1061 gelten uneingeschränkt die Rechte aus Art 103 I GG. Das wird durch § 1063 I S 2 klargestellt; der Antragsgegner ist zu hören und nach § 1063 II ist eine mündliche Verhandlung anzuberaumen (BGH 12.3.20 – I ZB 64/19 juris Rz 36). Auf die Ausführungen zu § 1059 Rn 67) wird verwiesen. Rn 43 Im Verkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Insolvenzrecht.

Rn 18 Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Rückgewähr in Natur (§§ 129 ff InsO) kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (RGZ 67, 41; HK-InsO/Kreft 7. Aufl. § 129 Rz 108). Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeuge.

Rn 13 Zeuge ist dagegen der Kommanditist der KG; der OHG- oder GbR-Gesellschafter, sofern er durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen wurde (§ 125 I HGB aF – jetzt § 124 HGB); der Betreuer der Partei außerhalb des Aufgabenkreises, für den er bestellt wurde (§§ 1814, 1815, 1823 BGB); der Schuldner in dem Prozess, den der Insolvenzverwalter über das Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Derselbe Schuldner.

Rn 3 Die Anschlusspfändung ist nur gegen denselben Schuldner möglich (§ 116 I GVGA; MüKoZPO/Gruber Rz 2; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; St/J/Würdinger Rz 1; Zö/Seibel Rz 2; aA Gerlach ZZP 89, 294 ff). Wird gegen einen anderen Schuldner vollstreckt, zB gegen den Ehegatten (s § 739), hat eine weitere Pfändung nach § 808 zu erfolgen (Doppelpfändung; s § 808 Rn 35). Eine An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unmittelbar Betroffener (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Nach Abs 2 Nr 1 sind die Personen zum Verfahren hinzuzuziehen, deren Rechte unmittelbar betroffen werden (sog. ›Muss-Beteiligte‹). Das ist dann der Fall, wenn der Gegenstand des Verfahrens nach seinem typischen Verlauf in ein materielles Recht der zu beteiligten Person eingreifen kann (Begr zu § 7 RegE in BTDrs 16/6308, 178). Durch den Begriff der ›Unmittelbarkeit‹ wird...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Freistellung

Rz. 40 Ursprünglich pflegten die vorläufigen Verwalter die Übung, Arbeitnehmer, die zur einstweiligen Fortführung des Betriebes nicht mehr benötigt wurden, von ihrer Arbeitsverpflichtung freizustellen. Das erfolgte vor dem Hintergrund, dass lange Zeit nicht sicher war, ob die gem. § 187 SGB III a.F. auf die Arbeitsverwaltung übergegangenen Ansprüche der Arbeitnehmer wegen In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Rn 5 Die Frage, ob § 17 auf Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit anzuwenden ist, steht in engem Zusammenhang mit der Frage nach einem Gerichtsstand der von einer Partei kraft Amtes verwalteten Vermögensmasse. Für Insolvenzverwalter hat das Gesetz durch § 19a Rechtsklarheit geschaffen (s dort). Wegen der Ausschließlichkeit der Regelung findet § 17 daneben keine Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vernehmung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Für die Parteivernehmung tritt grds der gesetzliche Vertreter des Prozessunfähigen an dessen Stelle. Dementsprechend sind in Verfahren einer AG, GmbH oder Genossenschaft der Vorstand bzw die Geschäftsführer als Partei zu vernehmen; in Prozessen einer OHG, KG und der GbR die zur Vertretung berufenen Gesellschafter. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlass- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dispositionsbefugnis des Anerkennenden.

Rn 8 Eine mangelnde Dispositionsbefugnis des Beklagten über den gegen ihn geltend gemachten Anspruch macht das Anerkenntnis unwirksam (Kobl NJW-RR 00, 529, 530 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]; R/S/G § 131 Rz 46). Daher kommt § 307 in Verfahren mit Untersuchungsmaxime (Einl Rn 27) nicht zum Tragen, so im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 95, 577 [BGH 28.03.1995 - X...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insolvenzanfechtung.

Rn 79 Der materiell-rechtliche op ist auch nicht verletzt, wenn der Schiedsspruch den Schuldner/Drittschuldner zur Zahlung einer Forderung verurteilt, die möglicherweise der Insolvenzanfechtung unterliegt (BGH NJW-RR 08, 558 Rz 13). Denn Ansprüche aus einer Insolvenzanfechtung werden von der Schiedsvereinbarung nicht erfasst (BGH NJW-RR 08, 558 [BGH 17.01.2008 - III ZB 11/07...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Neben den speziellen Erfordernissen des § 64 müssen die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen eingreifen. Die Klage ist nach § 82 den Parteien des Hauptprozesses über ihre dortigen Bevollmächtigten zuzustellen. Die Parteien des Hauptprozesses werden unabhängig von den Voraussetzungen der §§ 59, 60 einfache Streitgenossen, während eine notwendige Streitgenossenschaft an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Insolvenzverfahren.

Rn 14 § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren auf § 850g (BGH NJW 03, 2167). Antragsbefugt ist zusätzlich der Insolvenzverwalter. Dies gilt auch, wenn in einem Schuldenbereinigungsplan die pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis abgetreten sind (BGH NZI 08, 384, 386 [BGH 21.02.2008...mehr