Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abstrakter Belastungsvergleich (Nr. 1)

„... 1. die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer ...” Rz. 163 [Autor/Stand] Einkommensteuer im ausländischen Gebiet. Das eine Element des Vergleichs ist die im fraglichen ausländischen Gebiet "erhobene Einkommensteuer". Eine Steuer ist eine Einkommensteuer, wenn das Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Der Vergleich des Wortsinnes mit § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. Im Regelfall schließt Deutschland mit typischen Niedrigsteuerstaaten i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 keine DBA. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wie die DBA mit der Schweiz, Singapur, Liechtenstein und (mit einem auf bestimmte Einkunftsarten beschränkten Geltungsbereich) Jersey[2] zeigen, und die Zahl der Ausnahmen scheint tendenziell zu st...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quantitative Interessen bezogen auf Vermögen (Nr. 3)

„... oder 3. zu Beginn des Veranlagungszeitraums ...” Rz. 291 [Autor/Stand] Zeitbezug. Die dritte Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe des Vermögens einer natürlichen Person, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte i.S. des § 34d EStG wären. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zu Beginn ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Quantitative Interessen bezogen auf Einkünfte (Nr. 2)

„... oder 2. ihre Einkünfte, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind, ...” Rz. 281 [Autor/Stand] frei Rz. 282 [Autor/Stand] Bedeutung "doppelt qualifizierter" Einkünfte. Die zweite Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe der nicht ausländischen Einkün...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 621 [Autor/Stand] Was im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegt, folgt aus § 4 AStG.[2] Rz. 622 [Autor/Stand] § 4 AStG hat folgenden Wortlaut: „Erbschaftsteuer (1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Absatz 1 Satz 1 (AStG) anzuwenden, so tritt bei Erbsch...mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Definition

Rz. 48 Anders als die Stellungnahmen gegen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit vermuten lassen, ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht einfacher als die Feststellung der maßgeblichen Staatsangehörigkeit. Grund dafür ist unter anderem schon, dass es eine gesetzliche Definition des gewöhnlichen Aufenthalts für das Internationale Privatrecht (anders als z.B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 (Zusätzliche) Einführung einer deutschen Lizenzschranke

3.1 Allgemeines Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung aufgekommen.[1] Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Prüfschema

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Escape bei Präferenzregelungen, die dem Nexus Ansatz entsprechen

3.5.1 Grundsatz Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

3.3.1 Betroffene Aufwendungen Dies sind Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Plänen, Mustern und Verfahren. Nach der Gesetzesbegründung soll dieser Tatbesta...mehr

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Internationales Steuerrecht: Die deutsche Lizenzschranke (§ 4j EStG)

Zusammenfassung Überblick Die nationale BEPS-Umsetzung wurde auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effekti...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Verhältnis zu anderen Vorschriften

3.9.1 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG Da die Konzeption entsprechender Lizenzgestaltungen auf der Zwischenschaltung von EU-Durchleitgesellschaften beruht, stellt sich vorab auch die Frage, ob für eine Gesellschaft die Abkommensberechtigung zur Entlastung von Abzugssteuer besteht. § 50d Abs. 3 EStG versucht als sog. "anti-treay-shopping"-Regelung derartige Zwischenschaltungen a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.3 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Da ein betreffender nicht abzugsfähiger Teil nicht bei der Gewinnermittlung berücksichtigt wird, kommt es nicht zur Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. f GewStG.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.2 Betroffene Steuerpflichtige

§ 4j EStG regelt zunächst den Betriebsausgabenabzug für Personenunternehmen. Nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG gilt § 4j EStG aber im Bereich der Überschusseinkünfte entsprechend. Für Körperschaften ist die Neuregelung über § 8 Abs. 1 KStG ebenfalls anwendbar.mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die nationale BEPS-Umsetzung wurde auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Ausblick – Die Lizenzschranke und Überlegungen zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Die OECD hat im Mai 2019 ihr Programme of Work zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Dieses besteht aus dem sogenannten Pillar One, der Ausarbeitung globaler Verrechnungspreismethoden zur Aufteilung des digitalen Gewinns, der Implementierung der neuen Besteuerungsrechte sowie dem Pillar Two, der Einführung einer Globale Mindestbesteuerung (" BEP...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.3 Begünstigte immaterielle Wirtschaftsgüter und Rückausnahmen

Nach dem Abschlussbericht der OECD gibt es 3 Kategorien geschützter immaterieller Wirtschaftsgüter.[1] Dies sind: Patente im weiteren Sinne (einschl. Gebrauchsmuster); urheberrechtlich geschützte Software; sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter ("nicht-offensichtlich, nützlich und neuartig"), die ähnliche Genehmigungen bzw. Registrierungen wie Patente benötigen. Dies führt aber ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Betroffene Zahlungsempfänger

Der persönliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist zudem auf Zahlungen zwischen nahestehenden Personen beschränkt.[1] Lizenzzahlungen an fremde Dritte sind – anders als bei der Zinsschranke des § 4h EStG – nicht betroffen und weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die für § 1 AStG geltenden Abgrenzungslinien sind insoweit anzuwenden; dies gilt insbesondere im...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.4 Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG

Bei unangemessen hohen Lizenzzahlungen stellt sich die Frage des Verhältnisses zwischen Lizenzschranke und vGA (Vorrang/Nachrang). Betrachtet man die vergleichbare Problematik bei der Zinsschranke, so vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass eine vGA vorrangig zu erfassen ist, d. h. in eine Abzugsbeschränkung nur Aufwand fallen kann, der den Gewinn originär geminde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Betroffene Aufwendungen

Dies sind Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, z. B. Plänen, Mustern und Verfahren. Nach der Gesetzesbegründung soll dieser Tatbestand parallel wie bei § 50a Abs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.2 Verhältnis zum AStG (Hinzurechnungsbesteuerung)

Die Lizenzschranke könnte auch Zahlungen an "deutsch beherrschte" Muttergesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG betreffen. Da Lizenzeinnahmen i. d. R. zu passiven Einkünften führen, wäre die Besteuerung in einer Lizenzbox nicht endgültig, sondern es würde im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung zu einer Hochschleusung auf das deutsche Steuerniveau kommen. Daher best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.10 Beweislast

Die Beweislast für die Anwendung der Lizenzschranke liegt zwar grundsätzlich beim Finanzamt. Die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 Satz 4 AO) führt aber faktisch zu einer Beweislastumkehr. In der Fachliteratur wird darauf verwiesen, dass die Identifikation von qualifizierten Ausgaben für im Konzern befindliche immaterielle Wirtschaftsgüter hoh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.2 Sonderfall "Ankauf und Auftragsforschung"

Nach dem Nexus Approach der OECD liegen nicht nur in dem Umfang, in dem das Unternehmen Forschungs- und Entwicklungskosten hätte, qualifizierte Aufwendungen vor, die dann im Rahmen der Präferenzbesteuerung begünstigt werden können, sondern zusätzlich sind nach dem OECD-Vorschlag auch Anschaffungskosten zulässig, soweit sie ein festgelegtes Verhältnis zu den qualifizierten Ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Rechtsfolge partielles Abzugsverbot

Die Regelung ist so ausgestaltet, dass sich das Abzugsverbot nach der ertragsteuerlichen Belastung beim Empfänger richtet (von 100 % Abzugsverbot bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 0 % bis zu einem Abzugsverbot von 0 % bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 25 % oder mehr). Die entsprechende Formel in § 4j Abs. 3 EStG, nach der der nicht abziehbar...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 OECD-Kompromiss „Nexus Ansatz“

Im Abschlussbericht[1] zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" haben OECD und G20 in vielen Staaten bestehende steuerliche Begünstigungen für Lizenzgebühren (sog. "Lizenzboxen") als potenziell schädliche Präferenzregelungen eingestuft, bei denen die Gefahr besteht, dass sie zur künstlichen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.4 Praxis-Problem "Bewertung ausländischer Präferenzsysteme"

Ob eine Regelung eines ausländischen Staates begünstigt ist oder nicht, ist für den inländischen Zahlungsverpflichteten bzw. dessen Berater schwer abschätzbar. Praxis-Beispiel Bewertung ausländischer Präferenzsysteme Die Lizenzzahlung der inländischen X-GmbH erfolgt an die Chinesische Muttergesellschaft X-Corp, die in China nach dem High Tech Status besteuert wird. China möchte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Allgemeines

Nachdem Österreich zum 1.3.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in Deutschland die Forderung nach einer vergleichbaren Regelung aufgekommen.[1] Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufwendungen ein (vollständiges) Abzugsverbot vor, sofern die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperscha...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Begünstigung durch eine "schädliche" Präferenzregelung

§ 4j EStG setzt als weiteren Tatbestand eine niedrige Besteuerung der Einnahmen beim Gläubiger (verbundene Person) aufgrund einer Präferenzregelung (wie z. B. Patentbox) voraus. Nicht erfasst werden Zahlungen, die beim Empfänger aufgrund des (auch für die übrigen Einkünfte geltenden) Regelsteuersatzes niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung liegt bei einem Steuer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.1 Grundsatz

Im Hinblick auf die internationale Einigung zur zulässigen Förderung von Forschung und Entwicklung, dem sog. Nexus-Ansatz, greift die Lizenzschranke nicht, wenn das ausländische Präferenzsystem diesem Ansatz folgt. Dieser Ansatz formuliert faktisch ein Substanzerfordernis. Die den Lizenzeinnahmen zugrunde liegenden immateriellen Wirtschaftsgüter müssen durch eigene Forschung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.8 Zeitliche Anwendung

Als schädlich eingestufte Präferenzregime müssen nach dem OECD-Abschlussbericht bis zum 30.6.2021 abgeschafft oder an den Nexus-Ansatz angepasst werden. Zur Vermeidung einer Ausnutzung der Übergangsregelung gilt die gesetzliche Neuregelung für Lizenzaufwendungen, die nach dem 31.12.2017 anfallen. Denn nach der Gesetzesbegründung hat die Vorschrift auch einen gewisse Lenkungsa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Missbrauchsvermeidung bei mehrstufigen Strukturen

Zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen, insbesondere der Vorschaltung eines verbundenen "Zwischenempfängers" in einem Hochsteuerland, bei dem eine Gewinnabsaugung durch eine Oberlizenz erfolgt, werden auch mehrstufige Gestaltungen durch die Norm des § 4j EStG erfasst. Bei mehreren Gläubigern in einer Beteiligungskette ist stets die niedrigste Belastung maßgeblich. Nach...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass der Neuregelung – Patentboxen anderer Staaten

Viele Staaten haben zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, aber auch um Anreize im internationalen Steuerwettbewerb zu setzen, in den letzten Jahren Privilegien für Lizenzeinkünfte in Form von Präferenzsystemen geschaffen. Die nachfolgende Übersicht macht dies deutlicht; sie beruht hierbei auf den Systemen zum Zeitpunkt der Einführung des § 4j EStG. "Ausweichreaktione...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5.5 Länderkataloge

Bislang liegen sowohl Bewertungen der code of conduct Gruppe der EU als auch der OECD (Forum on Harmful Tax Practices (FHTP) im Rahmen des Monitoring-Prozesses zur Anpassung der bestehenden Patentboxregelungen) vor. a) Feststellungen für Europa (und assozierte Staaten) Hiernach wurden die (geänderten) Patentboxen von Irland, Ungarn, Portugal, Großbritannien (aber: Ausnahme für Pat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Da die Konzeption entsprechender Lizenzgestaltungen auf der Zwischenschaltung von EU-Durchleitgesellschaften beruht, stellt sich vorab auch die Frage, ob für eine Gesellschaft die Abkommensberechtigung zur Entlastung von Abzugssteuer besteht. § 50d Abs. 3 EStG versucht als sog. "anti-treay-shopping"-Regelung derartige Zwischenschaltungen auch zu vermeiden, indem einer formal ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.12 Kritikpunkte

Sowohl in der Verbandsanhörung als auch der aktuellen Literatur[1] werden vielfältige Kritikpunkte gegen die Regelung vorgebracht. Dies sind vor allem: Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip Mit dem Abzugsverbot des § 4j EStG wird tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben für Lizenzen, Konzessionen etc. unter bestimmten Bedingungen der steuermindernde Abzug vom Gewinn versag...mehr

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Unternehmenseinkünfte oder andere DBA-Einkünfte unter besonderer Berücksichtigung des § 50i EStG

Zusammenfassung Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Fallgruppen in der Praxis

In der Praxis bedeutend ist die Frage der Behandlung gewerblich geprägter Personengesellschaften. Dabei traten in der Vergangenheit hauptsächlich folgende Fallgestaltungen auf: 2.1.1 Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein: Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter will ins Ausland ziehen. Es dro...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4 Reaktion des Gesetzgebers

2.4.1 Einführung des § 50i EStG durch das AmtshilfeRLUmsG Zur Vermeidung o. g. Steuerausfälle soll § 50i Abs. 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 EStG (also sowohl gewerblich infizierte als auch gewerblich geprägte Gesellschaften) eingebrachten Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften

2.1 Fallgruppen in der Praxis In der Praxis bedeutend ist die Frage der Behandlung gewerblich geprägter Personengesellschaften. Dabei traten in der Vergangenheit hauptsächlich folgende Fallgestaltungen auf: 2.1.1 Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein: Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.3 "Billigkeitsschreiben" der Finanzverwaltung v. 21.12.2015

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags bestätigte in seinem Bericht zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 23.9.2015, dass § 50i EStG in der geltenden Fassung eine überschießende Wirkung erzeugt, die dem ursprünglichen Ziel der Regelung widersprechen. Er kündigte Prüfungen von gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zur Beseitigung der Wirkungen ...mehr