Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabschluss

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Zwischenberichterstattung n... / 5.1 Allgemeines

Rz. 57 Der zentrale Grundsatz der Erfassung und Bewertung im Zwischenbericht ist, dass dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des letzten Geschäftsjahres angewendet werden (DRS 16.20). Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn es zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aufgrund von Rechtsänderungen oder aus grundsätzlichen und dauerhaften Erwägungen k...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.2.1 Einlage des Komplementärs

Rz. 16 Der Komplementär einer KGaA kann neben dem Grundkapital eine Einlage leisten.[1] Diese muss dann allerdings in der Satzung nach Art und Höhe festgeschrieben sein (§ 281 Abs. 2 AktG) und sie gehört nicht zum gezeichneten Kapital der KGaA.[2] Sie ist dann in Erweiterung des Gliederungsschemas nach dem gezeichneten Kapital als "Kapitalanteile des persönlich haftenden Ges...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.2 Vermögensanalyse

Rz. 143 Untersuchungsgegenstand der Vermögensanalyse ist die Aktivseite einer Bilanz. Dabei wird neben der Vermögensstruktur und dem Vermögensumschlag auch die Investitionstätigkeit einer Unternehmung betrachtet. Ziel ist es, Erkenntnisse über die Art und Zusammensetzung des Vermögens sowie die Dauer der Vermögensbindung zu gewinnen. Erfolgt eine Analyse der Vermögenslage un...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.3 Kapitalrücklage

Rz. 19 In die Kapitalrücklage sind in erster Linie Aufgelder, die bei der Ausgabe von Aktien, Optionsrechten und Wandelschuldverschreibungen über den Nennwert hinaus erzielt werden, einzustellen. Weitere Dotierungsverpflichtungen ergeben sich aus § 272 Abs. 2 Nrn. 3, 4 HGB, und beinhalten Zuzahlungen von Gesellschaftern für die Gewährung von Vorzügen für ihre Anteile sowie a...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.3.2 Kapitalstrukturanalyse

Rz. 157 Die Analyse der Kapitalstruktur dient der Information über die Quellen und die Zusammensetzung nach Art, Sicherheit und Fristigkeit des dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Kapitals. Zentrale Kennzahl dieser Analyse ist die Eigenkapitalquote, die durch den Wert des Quotienten aus Eigenkapital und Gesamtkapital dargestellt wird. Darüber hinaus beinhaltet die Kapita...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.4.5 Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen

Rz. 22 Die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4 HGB) hat den Zweck, eine Ausschüttungssperre einzuführen und die Rückzahlung des Grundkapitals zu verhindern.[1] Die Rücklage ist in der Höhe zu dotieren, wie entsprechende Anteile das Vermögen der KGaA im Umlaufvermögen der Aktivseite erhöht haben (§ 272 Abs. 4 Satz...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.3 Behandlung nicht abziehbarer Vorsteuern

Rz. 71 Vorsteuern, die nicht abgezogen werden können, sind zwangsläufig nicht erfolgsneutral: Sie wirken sich in der GuV aus. Betreffen sie Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens, so gehören sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (bei Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens erhöhen sie die AfA-Bemessungsgrundlage). Dieser Mechanismus greift auch dan...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.1 Eigenkapitalrentabilität

Rz. 109 Die Eigenkapitalrentabilität (EKR) setzt das Jahresergebnis ins Verhältnis zum Eigenkapital. Ihre Grundform lautet: Die Eigenkapitalrentabilität, auch Unternehmerrentabilität genannt, gibt an, wie effizient das Unternehmen mit dem von den Unternehmenseignern zur Verf...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.7 Prospektive Analysemöglichkeiten der Erfolgslage

Rz. 129 Für die Unternehmensanalyse und Unternehmensbeurteilung reicht es nicht, zu wissen, was in der Vergangenheit gewesen ist, ebenso wichtig sind Informationen darüber, wie sich das Unternehmen in der Zukunft weiterentwickeln wird. Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wird in verschiedener Form auf die Zukunft geschlossen.[1] Zum einen sind naive Formen der Extrapolation...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.5 Weitere Instrumente der Konzernrechnungslegung

Rz. 35 Neben dem grundsätzlich erforderlichen Konzernabschluss mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sollte zu einem Halbjahresfinanzbericht auch eine Kapitalflussrechnung gehören.[1] Nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Emittenten kommen in der Praxis nur höchst selten vor. Innerhalb der Kapitalflussrechnung werden folgende Cashflows gesondert dargestellt: C...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 56 Wesentliche Datengrundlage einer erfolgswirtschaftlichen Analyse bilden die GuV bzw. Gesamtergebnisrechnung und der Anhang ergänzt um den Lagebericht, in dem die Unternehmensführung nach § 289 Abs. 1 HGB den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen hat, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspr...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.3 Überblick zu den umsatzsteuerlich bedeutsamen Geschäftsvorfällen

Rz. 5 Die technische Ausgestaltung der Besteuerung des Umsatzes bei der Mehrwertsteuer bedingt, dass ein ganz erheblicher Teil der buchungsrelevanten betrieblichen Vorgänge umsatzsteuerlich bedeutsam ist, sodass dies regelmäßig eine gesonderte buchmäßige Erfassung und/oder steuerliche Ausgestaltung oder Ergänzung des betreffenden Belegs erforderlich macht. Betroffen ist dabe...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 2.3 Lagebericht

Rz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert von Kapitalgesellschaften die Aufstellung eines Lageberichts. Dieser muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Verhältnisse der Gesellschaft vermitteln (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Erstellungspflicht betrifft nur Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB sind (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Die...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von börsennotierten Gesellschaften umfasst den Jahresabschluss, einschließlich des Lageberichts, der Kapitalflussrechnung, die Veränderungsrechnung des Eigenkapitals sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass periodisch – grundsätzlich zu vorher bekannt gemachten Terminen – bestimmte Tei...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 1 Begriff und Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die KGaA ist als Handelsgesellschaft ex lege Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs. Gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss bildet das 3. Buch des HGB sowie einzelne Vorschriften des Aktiengesetzes wie §§ 286 und 150-161 AktG. Das Recht der KGaA ist im Aktiengesetz 1...mehr

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.1 Bilanzierung erhaltener Anzahlungen/Vorauszahlungen

Rz. 65 Vereinnahmt ein Unternehmer eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung für eine noch zu erbringende Leistung, muss er diesen Zahlungseingang als Verbindlichkeit [1] auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen" verbuchen, da noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist. Umsatzsteuerlich ist die enthaltene Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen gemäß dem Grundsatz der "Mindest-Ist...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 3 Gewinnverwendung der KGaA

Rz. 24 Nach der Feststellung des Jahresabschlusses hat die Hauptversammlung auch über die Gewinnverwendung zu beschließen. § 174 Abs. 2 AktG verpflichtet die KGaA, im Gewinnverwendungsbeschluss folgende Angaben zu machen: den Bilanzgewinn, den an die Kommanditaktionäre auszuschüttenden Betrag, die in die Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge, einen Gewinnvortrag, den zusätzlich...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.2 Notwendige Analysekonzeption für deutsche Unternehmen

Rz. 17 Die konzeptionelle Gestaltung und das Instrumentarium der Bilanzanalyse sind in der Praxis stark abhängig von der zugrunde gelegten Rechnungslegungskonzeption und deren Ausgestaltung. So kann etwa in Deutschland eine stark durch die handelsrechtlichen Gliederungsschemata determinierte und im Hinblick auf das abschlusspolitische Potenzial von HGB-Abschlüssen auf Aufber...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.2 Cash Value Added

Rz. 124 Der Cash Value Added (CVA) ist die Residualgewinngröße gem. dem von Lewis entwickelten "Cash Flow Return on Investment"-Konzept.[1] Als einperiodische, vergangenheitsorientierte Absolutgröße ist er vergleichbar mit dem EVATM. Der CVA beruht nicht auf der Erfolgsrechnung (erfolgsorientierte Größe), sondern auf dem Cashflow (zahlungsstromorientierte Größe). Die Berechn...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.5.3 Return on Investment

Rz. 113 Der Begriff Return on Investment (ROI) ist nicht klar definiert; vom Wortlaut her kann der Begriff mit "Rücklauf aus einem Investment" übersetzt werden. Hier wird als ROI das Verhältnis von Jahresergebnis zum Gesamtkapital verwendet,[1] da diese Variante eine Ergänzung der bisherigen Kennzahlen darstellt:mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.4 Prüfung der Zwischenberichterstattung

Rz. 49 Anders als noch im Referentenentwurf zum TUG ist weiterhin gesetzlich zwingend keine Prüfung der Zwischenberichterstattung – insbesondere des verpflichtenden Halbjahresfinanzberichts – durch den Abschlussprüfer vorgesehen.[1] Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis des Emittenten erfolgen. In der Praxis üblich ist hier jedoch nur eine sogenannte prüferische Durchsicht...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 4.4 Prüfungspflicht

Rz. 31 Die Richtlinie 2014/95/EU enthält ein Mitgliedstaatenwahlrecht hinsichtlich der Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung, die der deutsche Gesetzgeber an die Unternehmen weitergegeben hat. Demnach hat die Prüfung lediglich formell seitens eines Vertreters des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer zu erfolgen, d. h. es ist lediglich zu prüfen, ob die nichtfinanzi...mehr

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Nichtfinanzielle Erklärung / 3.1 Gesetzliche Inhalte

Rz. 8 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 289c Abs. 1, 2 HGB sowie durch Verweis über § 315c Abs. 2 HGB auch im Konzern). Konkret können die in Tabel...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Unionsrechtskonformität der Belastung ausländischer Pensionsfonds mit KapErtrSt aus inländischen Streubesitzdividenden

Ein ausländischer Pensionsfonds (hier: Common Law Trust kanadischen Rechts, Streitjahre 2007-2010) hat keinen Anspruch auf Entlastung vom Abzug der KapErtrSt auf die ihm zugeflossenen Dividenden aus inländischen Streubesitzbeteiligungen wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit nach den Grundsätzen des Urteils des EuGH v. 13.11.2019 – C-641/17, FR 2020, 80, wenn er in sei...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.1 Jahresabschluss der GmbH

Rz. 56 Für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH sind zum einen die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss (§§ 242 ff. HGB) und die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie zum anderen die GmbH-spezifischen Bilanzierungsgrundsätze in § 42 GmbHG zu beachten. Die ergänzenden Vorschriften der ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.2 Größenklassen und Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Für GmbHs werden in Abhängigkeit von ihrer Größe Erleichterungen von einigen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gewährt. § 267 HGB sieht hierfür 3 Größenklassen vor: kleine, mittelgroße und große GmbHs. Zusätzlich wird in § 267a HGB für die Klasse der kleinen GmbHs noch die Kleinstkapitalgesellschaft (Kleinst-GmbH) definiert, die noch weitergehende Erleichterungen nutzen...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.3 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 60 Bei mittelgroßen und großen GmbHs sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Für kleine GmbHs verlängert sich die Aufstellungsfrist auf sechs Monate, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Diese Aufstellu...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.4 Offenlegung des Jahresabschlusses

Rz. 64 Die gesetzlichen Vertreter von großen GmbHs haben den Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung einzureichen (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ebenfalls innerhalb dieser Frist einzureichen sind der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie ggf. der Bestätigungsverme...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2 Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses

7.2.1 Jahresabschluss der GmbH Rz. 56 Für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH sind zum einen die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften zum Jahresabschluss (§§ 242 ff. HGB) und die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie zum anderen die GmbH-spezifischen Bilanzierungsgrundsätze in § 42 GmbHG zu beachten. Die...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.3 Abweichungen von Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden

Rz. 56 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB müssen im Anhang Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und begründet werden; der Einfluss dieser Abweichungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist gesondert anzugeben. Ziel dieser Angabepflicht ist es, einerseits die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem des Vorjahres sicherzustellen, andererse...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Rz. 78 Der Jahresabschluss einer GmbH soll die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern darstellen. Das allgemeine Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 und 3 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften und trägt daher dieser Zielsetzung nicht ausreichend Rechnung. Die Darstellung wird auf Schuldverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen und Untern...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6 Angabepflichten im Anhang

Rz. 52 Der nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB von Kapitalgesellschaften, von Personengesellschaften nach § 264a HGB bzw. nach § 5 Abs. 2 PublG von bestimmten publizitätspflichtigen Unternehmen, nicht jedoch von Einzelkaufleuten bzw. sonstigen Personengesellschaften zu erstellende Anhang ergänzt den Jahresabschluss und dient dazu, über die Zahlen von Bilanz und GuV hinaus zusätzlic...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.4 Bewertungsvereinfachungsverfahren – Überblick

Rz. 47 Grundsätzlich gilt für die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB der Grundsatz der Einzelbewertung, d. h., dass beispielsweise ein Lager an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen nicht als Gesamtheit bewertet werden darf, sondern die einzelnen Stoffe getrennt zu bewerten sind. Die Einzelbewertung setzt allerdings voraus, dass die einzelnen Men...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 8 Lagebericht

Rz. 92 Mittelgroße und große GmbHs haben zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Rechtsformspezifische Besonderheiten liegen nicht vor.[1] Rz. 93 Die EU hat neben anderen Regulierungen etwa zum Emissionshandel und zur nachhaltigen Finanzierung Ende Juni 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporat...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.5 Anhang

Rz. 91 Die GmbH als Kapitalgesellschaft hat – mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften und der Kleinst-GmbHs – einen Anhang als Teil des Jahresabschlusses zu erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). In den Anhang sind Erläuterungen zur Bilanz sowie zur GuV (§ 284 HGB) und zudem weitere sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) aufzunehmen. Dem Anhang...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.1 Allgemeine Angabepflichten

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 1 HGB sind diejenigen Angaben in den Anhang aufzunehmen, die nach den jeweiligen Einzelregelungen des HGB für die Bilanz und GuV vorgeschrieben sind, sowie die Angaben, die deswegen zu machen sind, weil ein Wahlrecht zu Angaben in Bilanz bzw. GuV entsprechend ausgeübt wurde. Die Pflichtangaben umfassen Angaben hinsichtlich der Grundforderung des "true ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.2 Eigene Geschäftsanteile der GmbH

Rz. 26 Da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und damit vom Bestand der Gesellschafter unabhängig ist, kann die GmbH auch ihre eigenen Geschäftsanteile halten,[1] deren Erwerb als Anschaffungsvorgang zu behandeln ist.[2] Im Recht der GmbH findet sich – anders als bei der AG – keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Geschäftsanteile durch die...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.2 Abgrenzung zum Sachanlagevermögen

Rz. 4 Zur Abgrenzung zwischen Umlauf- und Anlagevermögen ist auf die vorstehende Definition des § 247 Abs. 2 HGB abzustellen. Maßgebendes Abgrenzungskriterium ist die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands, die sich zum einen aus der Art und Verwendung eines Gegenstands und zum anderen aus dem Willen des Bilanzierenden ableiten lässt. Zunächst spricht die Zugehörigkeit ei...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 6.3 Gesellschafterversammlung

Rz. 51 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 48 Abs. 1 GmbHG in der Gesellschafterversammlung gefasst. Nach § 47 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit), wobei jeder EUR eines Geschäftsanteils eine Stimme gewährt. Die Regelungen des § 47 GmbHG sind jedoch nicht zwingend. Abweichende Regelungen sind weitgehend...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.4 Jahresüberschuss

Rz. 86 Grundsätzlich besteht die uneingeschränkte Dispositionsfreiheit der einfachen Gesellschafter-Mehrheit über den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn (§ 46 Nr. 1 GmbHG i. V. m. § 47 Abs. 1 GmbHG) allerdings unter Beachtung der ausschüttungsgesperrten Beträge (insb. § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB). Gemäß § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz auch unter Berücks...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 3. Digitalisierung und Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Rz. 14 Beschlüsse, die den Weg zum papierlosen Verwalterbüro ebnen, also die Digitalisierung fördern, entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung. Soweit das LG Düsseldorf urteilte, "untrennbar mit einer solchen Regelung verbunden sein müsste jedoch auch der Ablauf des Rechts eines jeden Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme und Erstellung von Kopien und Abschriften festgelegt we...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 8 Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft gelten gewisse Sonderregelungen nach § 339 HGB. Unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, spätestens aber 12 Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats bei der das Unternehmensregister f...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 7 Feststellung des Jahresabschlusses

Wie oben dargestellt, obliegt die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft nach § 33 GenG dem Vorstand. Nach der Aufstellung sind der Jahresabschluss und der ihn ergänzende Lagebericht unverzüglich dem Aufsichtsrat der Genossenschaft vorzulegen.[1] Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss nebst Lagebericht und erstattet hierüber einen Bericht. Mit ...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 9 Prüfung des Jahresabschlusses von Genossenschaften

Die Prüfung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere erfolgt die Jahresabschlussprüfung nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern durch genossenschaftliche Prüfverbände. Jede Genossenschaft ist dabei zwingend Mitglied eines Prüfungsverbands, der sie auch prüft.[1] Zudem erfolgt bei ei...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 2 Regelungen im HGB

Genossenschaften gelten nach § 17 Abs. 2 GenG als Kaufleute i. S. d. HGB.[1] Dies hat für die Rechnungslegung zur Folge, dass die Bestimmungen für alle Kaufleute [2] auch für den Jahresabschluss von Genossenschaften gelten, soweit die spezielleren Bestimmungen nicht eine andere Regelung treffen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gew...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 4 Allgemeine Anforderungen und Umfang der Rechnungslegung einer Genossenschaft

Nach § 336 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss einer jeden Genossenschaft zu bestehen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Kleine Genossenschaften (ohne Kreditgenossenschaften) brauchen ebenso wie kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht aufzustellen.[1] Auch die Erleichterungen hinsichtlich der einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses gelte...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.1 Grundsatz

Nach § 336 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB finden auf den Jahresabschluss einer Genossenschaft die §§ 264 Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz, 264 Abs. 2 sowie 265 – 289 HGB entsprechende Anwendung. Damit gelten grundsätzlich alle Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsbestimmungen des HGB für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften.[1] Insbesondere gilt auch für den Jahresab...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 1 Regelungen des Genossenschaftsgesetzes

Die Kompetenznorm für die Pflicht zur Rechnungslegung in einer Genossenschaft ist § 33 GenG. Nach § 33 Abs. 1 GenG hat der Vorstand einer Genossenschaft dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher geführt werden.[1] Bei der Führung der Bücher hat der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.[2] Wie mit dem Jahresabschluss zu ...mehr