Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Literatur und Materialien

Rz. 109 Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2608. ders., Entwicklung des Regelinstruments zum sozialen Arbeitsmar...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.2 Bemessung des Alg (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 ergänzt vorübergehend § 151 Abs. 3. Dort sind Sachverhalte geregelt, bei deren Vorliegen ein anderes als das an sich im Regelfall festzustellende Arbeitsentgelt der Bemessung des Alg zugrunde zu legen ist (bei Kug u.ä. zur Vermeidung von Saison-Kug, bei Wertguthabenvereinbarung, bei außerbetrieblicher Berufsausbildung). So soll es sich auch für Zeiten verhalten...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.2 Aufgaben

Rz. 14 Die Vorprüfungsämter entfallen. Ihre Aufgaben werden von den Rechnungsprüfungsämtern des Bundesrechnungshofes bzw. dem Zweig "Agenturrevision" in der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen (vgl. § 77b SGB IV, § 389). Die Zollbehörden nehmen die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wahr. Die Agenturen für Arbeit verfolgen und ahnden Leistungsmissb...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Liquidität sichert die Bundesagentur für Arbeit zunächst aus ihren Einnahmen, insbesondere Beitragsmitteln. Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert, wenn dies durch Unterdeckung der Einnahmen erforderlich wird. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Re...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.3 Erschleichen von Arbeitsgenehmigungen (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 35 Abs. 2 Nr. 5 nimmt durch Arbeitgeber erschlichene Arbeitsgenehmigungen in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten auf und legt i. V. m. Abs. 3 dafür einen Bußgeldrahmen bis zu 30.000 EUR fest. Ordnungswidrig sind Verstöße gegen die Auskunftspflicht nach § 39 Abs. 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes im Vorfeld der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen; nach dem ausdrücklichen W...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz dazu geeignet sind, wie das Alg den Lebensunterhalt zu sichern, also als Entgeltersatz...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit wird erforderlichenfalls, wenn ihre Einnahmen die laufenden Ausgaben nicht decken, durch Betriebsmitteldarlehen des Bundes gesichert. Mittelzuweisungen erfolgen durch die Deutsche Bundesbank zulasten der Bundeskasse. Die notwendigen Regelungen werden jeweils durch ein Haushaltsgesetz für den Bund getroffen. Die Leistungen des...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.3 Zuweisungen

Rz. 24 Abs. 3 und 4 regeln, welche Einspeisungen in den Versorgungsfonds für welche Versorgungsausgaben zu verwenden sind. Die einmalige Zuweisung nach Abs. 2 Nr. 1 a. F. war für die Bestreitung der Versorgungsausgaben für alle Versorgungsempfänger nach dem Stand 1.1.2008 bestimmt (Abs. 3 a. F.). Der Betrag von 2,5 Mrd. EUR gab dabei das Ergebnis der Berechnungen wider, mit ...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.2 Speisung des Versorgungsfonds

Rz. 20 Abs. 2 listet die Finanzierungsquellen bzw. -wege für den Versorgungsfonds auf. Diese sind abschließend (Abs. 2 Nr. 1 bis 3). Eine einmalige Zuweisung bei Bildung des Versorgungsfonds war nach Abs. 2 Nr. 1a. F. vorgeschrieben und erforderlich, damit die aktuellen Versorgungsempfänger einbezogen werden konnten. Insoweit wurden die Versorgungslasten vorweggenommen. Da s...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.1 Melde- und Duldungspflichten der Einzugsstellen

Rz. 3 Einzugsstellen sind die in § 28i SGB IV definierten Stellen. Die Funktion der Einzugsstelle nimmt regelmäßig die Krankenkasse wahr. Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Einzugsstellen zur monatlichen Meldung der Anzahl der in der Arbeitslosenversicherung versicherten Personen in Ergänzung zu den nach der Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung von den Rentenversich...mehr

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Sauer, SGB III § 349a Beitr... / 2.2 Beitragszahlung

Rz. 6 Satz 2 verpflichtet den Versicherten, die Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen. Mit Beginn der freiwilligen Weiterversicherung entsteht ein Beitragsanspruch der Bundesagentur (vgl. § 22 Abs. 1 SGB IV). Rz. 7 Das Beitragsverfahren darf die Bundesagentur für Arbeit durch Anordnung regeln (vgl. § 352a, Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.1 Gemeinsame Einrichtung

Rz. 2 Gemeinsame Einrichtungen für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Gerüstbaugewerbe sind die Sozialkasse des Baugewerbes VvaG in Wiesbaden und die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes in Berlin, die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk in Wiesbaden, die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden sowie die Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau ...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, an wen und ggf. unter Anwendung welchen Verfahrens derjenige, der Beiträge zur Arbeitsförderung für sonstige versicherungspflichtige Personen zu tragen hat, die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für Versicherte in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe sind an die Einzugsstelle zu zahlen (Abs. 1). Die Beiträge für We...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.13 Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I Abs. 2 Nr. 26 und 27)

Rz. 66 § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet dazu, leistungserhebliche Tatsachen richtig und vollständig anzuzeigen. Seit dem 1.4.2012 ist ein Verstoß gegen diese Pflicht insbesondere schon bei der Antragstellung auf Leistungen z. B. durch Verschweigen ausdrücklich nach Abs. 2 Nr. 26 bußgeldbewehrt bis zu 5.000 EUR. Hinter Mängeln bei der Mitteilung wesentlicher Änderu...mehr

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Sauer, SGB III § 349a Beitr... / 2.3 Säumniszuschläge

Rz. 10 Satz 3 schließt die Anwendung des § 24 SGB IV aus. Diese Vorschrift regelt die zu entrichtenden Säumniszuschläge für Beiträge, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt worden sind. Der Versicherte in einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist kraft Gesetzes von der Entrichtung von Säumniszuschlägen ausgenommen. Rz. 11 Die Regelung des Satzes 3 ste...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.3 Beitragsverfahren

Rz. 10 Als eine die freiwillige Weiterversicherung durchführende Körperschaft hat die Bundesagentur für Arbeit auch einen Anspruch auf die Beiträge (§ 349a Satz 2). Der Beitragsanspruch entsteht mit Beginn der freiwilligen Weiterversicherung (§ 22 Abs. 1 SGB IV). Rz. 11 Beiträge sind nach den Bestimmungen der Anordnung monatlich oder kalenderjährlich im Voraus und in EUR zu z...mehr

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Sauer, SGB III § 349a Beitr... / 2.1 Beitragstragung

Rz. 3 Satz 1 verpflichtet den Versicherten, den Versicherungsbeitrag für die freiwillige Weiterversicherung alleine zu tragen. Damit wird vom Solidarbeitrag der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen, abgewichen. Es ist auch kein Beitragszuschuss von dritter Seite vorgesehen. Der Gesetzgeber weist den Personen, die an sic...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Arbeitsförderung. Das sind Beiträge, die in der irrigen Annahme gezahlt worden sind, dass Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung vorliegt, obwohl das tatsächlich nicht der Fall ist. Ebenso können Beiträge in unrichtiger Höhe abgeführt worden sein. Abs. 1 stellt einen von den gemeinsamen Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.3 Leistungsfortzahlung (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 enthält eine Sonderregelung zu § 146 Abs. 2 im Kalenderjahr 2020. Danach ist die Leistungsfortzahlung bei Erkrankung des Kindes auf bis zu 10 Tage und insgesamt bis 25 Tage im Kalenderjahr begrenzt, die Leistungsfortzahlung von alleinerziehenden Personen auf 20 Tage im Einzelfall bzw. insgesamt 50 Tage im Kalenderjahr. Die Sonderregelung gilt nur im Kalenderjah...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.6 Private Berufsberatung (Abs. 2 Nr. 6 bis 8)

Rz. 40 Abs. 2 Nr. 6 bis 8 schaffen 3 eigenständige Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen Pflichten nach § 288a. Diese Regelung betrifft die private Berufsberatung. Der Bußgeldrahmen reicht jeweils bis zu 30.000 EUR. Rz. 41 Abs. 2 Nr. 6 bedroht Arbeitgeber mit einem Bußgeld für den Fall, dass sie einer vollziehbaren Anordnung nach § 288a Abs. 1 zuwiderhandeln. Eine solche Anor...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ergänzt die §§ 28a, 345b und 349a . Durchgeführt wird die ab 1.2.2006 nach Maßgabe des § 28a mögliche freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, die ab 2011 im Gesetz durchgehend die Bezeichnung "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" (auch in § 352a) erhalten hat, auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit. Bei ihr ist die Weiterv...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.1 Versorgungsfonds

Rz. 14 Abs. 1 bestimmt grundsätzlich die Errichtung eines Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit als Sondervermögen. Im Bereich der öffentlichen Haushalte ist ein Sondervermögen ein rechtlich unselbstständiger Teil des Staatsvermögens, der durch Gesetz oder Satzung oder aufgrund eines Gesetzes entstanden ist und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Staates oder einer ...mehr

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Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 2.2 Vorlagepflicht der Sozialversicherungsträger

Rz. 5 Abs. 2 verpflichtet die Sozialversicherungsträger zur Vorlage ihrer Geschäftsunterlagen und Statistiken. Hinsichtlich der Erforderlichkeit der Vorlage zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit vgl. Rz. 4. Rz. 6 Die Vorlagepflicht besteht nur auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit. Dazu muss die Bundesagentur die Unterlagen dem Sachverhalt nach konkret ...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verwendung von Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit durch Beiträge zur Arbeitsförderung der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter sowie durch Umlagen und sonstige Einnahmen finanziert (vgl. § 340...mehr

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Sauer, SGB III § 365 Stundu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit für den Fall sicher, dass sie vom Bund gewährte Liquiditätshilfen (vorerst) nicht zurückzahlen kann. Dies geschieht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Bund an den Kosten der Arbeitsförderung beteiligt. Der Regelung liegt die Überlegung zugrunde, dass Liquiditätshilfen regelmäßig n...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Bildung und Anlage der Rücklage ergibt sich aus dem Liquiditätsmanagement der Bundesagentur für Arbeit. In der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit wird die Finanzplanung für die Bundesagentur für Arbeit, die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und die Steuerung des Geldhandels betrieben. Gegenüber den Kreditinstituten werden Geldeingänge und Fälligkeiten disponi...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 3 § 346 verweist auf weitere Bußgeldvorschriften in § 111 SGB IV, die in Zusammenhang mit der Beitragstragung bei Beschäftigten stehen (vgl. Komm. dort). Rz. 4 Für die Aufgliederung der Bußgeldtatbestände in die Abs. 1 und 2 sind keine zwingenden Gründe ersichtlich. Weder der Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten noch die angedrohte Bußgeldhöhe dient als Ordnungskriteri...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.4 Verwaltung des Versorgungsfonds

Rz. 29 Abs. 5 und 6 treffen Regelungen über die Verwaltung des Versorgungsfonds, ohne dass ein beratender Beirat wie nach dem Versorgungsrücklagengesetz vorgesehen wäre. Der Versorgungsfonds ist keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird wie allgemein üblich getrennt von sonstigem Vermögen verwaltet, damit jederzeitige Transparenz gewährleistet ist. Abs. 5 Satz 2 verpflichte...mehr

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Sauer, SGB III § 364 Liquid... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Fall sicher, dass die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aus Beitragsmitteln, nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Gesetzgeber erlegt dem Bund die Verpflichtung auf, die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit zu gewährleisten. ...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.5 Leistung der Versorgungsausgaben

Rz. 32 Seit der Errichtung des Versorgungsfonds bei der Bundesagentur für Arbeit sind sämtliche Versorgungsausgaben aus dem Fonds zu bestreiten. § 366a ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Regelung ist mit der Bildung des Versorgungsfonds zusammengetroffen. Mithin ist der Fonds am 1.1.2008 errichtet worden und ist die Bundesagentur für Arbeit seither verp...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.9 Arbeitsmarktprogramme der Bundesländer

Rz. 28 Auch zur Übernahme von Arbeitsmarktprogrammen der Bundesländer bedarf es eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der betroffenen Regionaldirektion (vgl. § 367 Abs. 2) und dem maßgebenden Bundesland. Die Anforderungen an die Verwaltungsvereinbarung und die Befristung des Arbeitsmarktprogramms sind mit denen nach Abs. 3 Satz 2 identisch. Das Zusammenwirken der Bu...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 2.2.3 Anlagebedingungen nach Abs. 3

Rz. 8 Die Rücklage ist nach Abs. 3 Satz 1 so zu bilden, dass sie jederzeit für die Zahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden kann. Insofern ist die Rücklage als eine Art Reserve an Betriebsmitteln anzusehen. Grundsätzlich hat die Bundesagentur für Arbeit die §§ 82, 83 SGB IV über die Rücklage und Anlage der Rücklage zu beachten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Sauer, SGB III § 353 Ermäch... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 353 bezieht sich auf die Meldepflicht der Sozialversicherungsträger nach § 350 Abs. 1. § 350 Abs. 1 bestimmt eine Meldepflicht der nach § 28i SGB IV zuständigen Einzugsstelle. Das ist mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen (seit 1.4.2003 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung, Regionaldirektion Cottbus als Minijob-Z...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13 Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift ...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.4 Auskunftspflichten (Abs. 2 Nr. 23, 24)

Rz. 63 Die Tatbestände gewährleisten, dass jegliche an Leistungsverfahren direkt oder indirekt Beteiligte die notwendigen Auskünfte dazu erteilen. Einbezogen sind insbesondere auch Geldinstitute (§ 315 Abs. 2), Ehegatten, Lebenspartner und Partner des Arbeitslosen in eheähnlicher Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Bedürftigkeitsprüfung zur Feststellung des Vorliegens der A...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.2 Weitergehende Überleitung

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ermöglicht eine Überleitung auch laufender Leistungen des Dritten, die an den Erstattungspflichtigen zu erbringen wären. Dies ist nach der ausdrücklichen Regelung nur bei Ansprüchen auf Rente, Unterhaltsbeihilfe oder Unterhaltshilfe gestattet. Die Vorschrift setzt eine nach Ausschöpfung des Abs. 1 Satz 1 und 2 für den Regelfall verbliebene Erstattungspfl...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr