Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 1 Anspruchsberechtigte

Auf die Eingliederungshilfe besteht ein Rechtsanspruch. Ermessen ist nicht gegeben. Liegt eine seelische Behinderung vor, muss das Jugendamt die Leistung gewähren. Das Kind oder der Jugendliche ist selbst anspruchsberechtigt im Gegensatz zur Hilfe zur Erziehung, bei der der Personensorgeberechtigte den Rechtsanspruch hat. Wird der Rechtsanspruch geltend gemacht, werden die Ki...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendamt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Jugendamt ist öffentlicher Träger der > Jugendhilfe. Zuschüsse des Jugendamts können als Erziehungsbeihilfen steuerfrei sein (§ 3 Nr 11 und Nr 44 EStG). Das gilt jedoch nicht, wenn sie auf der Basis eines entgeltlichen Austauschgeschäfts geleistet werden (EFG 2023, 978 – Rev, BFH VIII R 19/22), wie bei Betreibern von Einrichtungen für bet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendhilfe

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Als (Kinder- und) Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben zugunsten junger Menschen und deren Familien bezeichnet. Sie sind im SGB VIII kodifiziert und durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 03.06.2021 (BGBl 2021 I, 1444) wesentlich geändert worden. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Mensch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.3 Zusammenarbeit der Träger

Rz. 7 Abs. 4 konkretisiert §§ 4, 5 und geht § 17 Abs. 3 SGB I vor. "Sonst beteiligte Stellen" im Sinne der Vorschrift sind neben Sozialversicherungsträgern und Wohlfahrtsverbänden insbesondere die Gesundheits- und Jugendämter der Kommunen, die Polizei und die Justiz einschließlich der Staatsanwaltschaft, des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe. Bezüglich der Weitergabe per...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / C. §§ 1666, 1666a, 1632 BGB

Das BVerfG hat in einer begründeten Nichtannahmeentscheidung vom 16.2.2023[5] darauf hingewiesen, dass der vorläufige Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung von Vormundschaft gerechtfertigt sein kann, wenn der Obhutselternteil über einen längeren Zeitraum den Umgang mit dem rechtlichen Vater verhindert, in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkt...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 2. Sorgerechtliche Korrekturmöglichkeiten

Der DAV äußert ebenfalls Bedenken gegen die geplante Flexibilität, das Sorgerecht ohne verpflichtende Einbeziehung von Kindesinteressen vertraglich einrichten und korrigieren zu können. Eine nach Beratung durch das Jugendamt durch Verzicht oder Übertragung entstandene Alleinsorge soll durch Erklärung (und erneuter jugendamtlicher Beratung) wieder zu einer gemeinsamen elterli...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 3. Umgangsvereinbarungen

Eine Vereinbarung zum Umgang soll künftig zwischen den Eltern, aber auch erweitert auf Dritte, ohne gerichtliche Entscheidung oder protokollierten Vergleich allein durch notarielle Urkunde vollstreckbar werden. Das ist, mit Ausnahme der ohne jede Kindeswohlprüfung vorgesehenen Vollstreckungsklausel, durchaus zu begrüßen. Allerdings darf auch die Möglichkeit der verbindlichen ...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 14.12.2023 – 1 BvR 1889/23 1. Da ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringt, kann auch ein beeinflusster Kindeswille beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. 2. ...mehr

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FF 05/2024, Vaterschaftsanf... / 1 Aus den Gründen

Pressemitteilung Nr. 35/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.2024 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht lei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Jugendamt.

Rn 7 Das Jugendamt wird nur dann formell beteiligt, wenn es einen entsprechenden Antrag stellt (BGH Beschl v 28.9.16 – XII ZB 487/15, openJur 18, 270 = BGHZ 212, 133). Es hat die Interessen der im Haushalt lebenden Kinder vorzubringen und zu vertreten (Brandbg Beschl v 15.1.19 – 10 UF 14/18) – letztlich wie ein Verfahrensbeistand. Stellt das Jugendamt keinen Antrag, wird es ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterstützung durch das Jugendamt bei der Zuführung (Abs 5).

Rn 38 Während die öffentlich-rechtliche Unterbringung durch das Gericht angeordnet und durch die zuständige Behörde vollzogen wird, obliegt der Vollzug der zivilrechtlichen Unterbringung und insb auch die Auswahl der Einrichtung, in der das Kind untergebracht werden soll (Kobl FamRZ 15, 2069) dem insoweit personensorgeberechtigten Elternteil, dem Vormund oder Pfleger; das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensrechtliche Stellung des förmlich beteiligten Jugendamts.

Rn 16 Aufgrund der förmlichen Beteiligung stehen dem Jugendamt alle Verfahrensrechte eines Beteiligten zu. Das Jugendamt kann insb Akteneinsicht beantragen, § 13 I (ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 II steht dem nicht beteiligten Jugendamt nicht zu, da dieses auf ›Personen‹ beschränkt ist, MüKoFamFG/Pabst § 13 Rz 16; Sternal/Sternal § 13 Rz 53; Heilmann/Heilmann § 13 Rz 5; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag des Jugendamts.

Rn 5 Das Jugendamt wird auf Antrag beteiligt. Es kann also wählen, ob es nur iRd Anhörung (§ 213) am Verfahren teilnimmt oder als Beteiligter aktiv daran mitwirkt. Stellt das Jugendamt den Antrag, ist es Muss-Beteiligter iSv § 7 II 2; das FamG hat dann im Hinblick auf die Beteiligung kein Ermessen (BTDrs 16/6308, 179). Stellt das Jugendamt den Antrag nicht, kann es nicht vAw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung des Jugendamts.

Rn 1 Eine Anhörungspflicht des Jugendamts wird durch Abs 1 S 1 für alle Adoptionssachen (§ 186) begründet, wenn der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Die Bestimmung gilt auch, wenn das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit hat oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Es handelt sich um eine zwingende Vorschrift, deren Verletzung einen nach Abs 2 S 2 von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung des Jugendamts auf Antrag, Abs 2 S 2.

Rn 14 Gem Abs 2 S 2 kann das Jugendamt auf seinen Antrag hin gem § 7 II Nr 2 auch in anderen Verfahren beteiligt werden; es wird allein durch seine Anhörung noch nicht zum Beteiligten, § 7 VI. Das Jugendamt hat also in diesen Verfahren ein Wahlrecht, ob es ›nur‹ am Verfahren mitwirken oder ob es die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten übernehmen möchte (MüKoFamF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitwirkung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 6 Vorbild für diese Vorschrift ist § 9 IntFamRVG. Die Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes soll den Einsatz von unmittelbarem Zwang bei der Vollstreckung möglichst entbehrlich machen und die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Vollstreckung möglichst gering halten. Das Jugendamt unterstützt auch einen im Auftrag des Gerichts tätigen Gerichtsvollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschwerderecht des Jugendamts.

Rn 4 Das Jugendamt ist nach §§ 59 III, 213 II 2 beschwerdeberechtigt. Das Beschwerderecht besteht auch dann, wenn das Jugendamt nicht iSd § 212 am Verfahren beteiligt worden ist; es muss durch die Entscheidung auch nicht beschwert sein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönliche Anhörung eines Vertreters des Jugendamts.

Rn 18 Das Gericht hat in dem frühen Erörterungstermin einen Vertreter des Jugendamts persönlich anzuhören. Hierdurch soll der zuständige Mitarbeiter des Jugendamts in die Lage versetzt werden, sich zum aktuellen Sachstand zu äußern, wie er sich im Termin darstellt. Die mündliche Berichterstattung soll vermeiden, dass sich ein Elternteil durch einen schriftlichen Bericht in e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beteiligung des Jugendamts Abs. 2).

Rn 6 Die Bestimmung beschränkt sich auf die Minderjährigenadoption, in deren Rahmen allein eine Beteiligung des Jugendamts oder Landesjugendamts in Betracht kommt. Das Jugendamt kann eine Hinzuziehung als Beteiligte zu beantragen. Das Familiengericht hat einem solchen Antrag ohne Ermessen stets zu entsprechen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Stellung des Jugendamts.

Rn 10 Das Jugendamt ist Muss-Beteiligter auf Antrag, vgl § 7 II Nr 2. Die Möglichkeit der Antragstellung besteht, wenn das Jugendamt anzuhören ist. Dies betrifft wiederum die Fälle des § 176 I 1, also insb die Anfechtung durch den Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben sowie durch das Kind, sofern die Anfechtung durch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung des Jugendamtes.

Rn 3 Auch ohne Antrag auf Beteiligung zum Verfahren hat das Gericht dem Jugendamt in Ehewohnungssachen die Möglichkeit der Anhörung zu geben. Damit sollen die Interessen der im Haushalt lebenden Kinder geschützt werden (Brandbg Beschl v 15.1.19 – 10 UF 14/18). Der Begriff der ›Ehewohnungssachen‹ ist an dieser Stelle im Gegensatz zu den Ausführungen zu § 200 eng auszulegen. H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Förmliche Beteiligung des Jugendamts (Abs 2).

Rn 12 Ist das Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger Inhaber der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon, ist es als Vertreter des Kindes gem § 7 I bzw II Nr 1 Verfahrensbeteiligter (BGH FuR 17, 86). § 162 Abs 2 regelt demgegenüber die förmliche Beteiligung des zur Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren berufenen Jugendamts, wobei der ASD gemeint ist. 1. ›Muss-Bet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung des Jugendamts nach § 176 I.

Rn 2 § 176 I 1 regelt die Anhörung des Jugendamts für den Fall der Anfechtung der Vaterschaft gem § 1600 I Nr 2 und Nr 4 BGB, soweit die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt als Soll-Vorschrift. Im Fall der Anfechtung nach § 1600 I Nr 2 BGB soll durch die Mitwirkung des Jugendamtes die Einschätzung der Frage erleichtert werden, ob eine sozial-familiäre Beziehu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerderecht des Jugendamtes.

Rn 5 Trotz fehlender Beteiligung hat das Jugendamt ein über den Fall der Rechtsbeeinträchtigung hinausgehendes Beschwerderecht (Frankf Beschl. v. 2.7.13 – 6 WF 104/13, openJur 13, 43723).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entstehen und Umfang der Beistandschaft des Jugendamts.

Rn 2 Die freiwillige Beistandschaft des Jugendamts ist materiell-rechtlich in §§ 1712–1717 BGB geregelt. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt Beistand des Kindes werden (§ 1712 BGB). Antragsberechtigt ist insb gem § 1713 I BGB der Elternteil, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder bei geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 205 FamFG – Anhörung des Jugendamtes in Ehewohnungssachen.

Gesetzestext (1) In Ehewohnungssachen soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. A. Norm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 176 FamFG – Anhörung des Jugendamts.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. 2Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 194 FamFG – Anhörung des Jugendamts.

Gesetzestext (1) In Adoptionssachen hat das Gericht das Jugendamt anzuhören, sofern der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen, in denen dieses angehört wurde oder eine fachliche Äußerung abgegeben hat, die Entscheidung mitzuteilen. Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 213 FamFG – Anhörung des Jugendamts.

Gesetzestext (1) 1In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben. 2Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) 1Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. 2Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung des Jugendamts (Abs 1).

1. Pflicht zur Anhörung, Abs 1 S 1. Rn 5 In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, hat das Gericht das Jugendamt zwingend anzuhören. Von der Anhörung kann nicht abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn zwischen den Eltern Einvernehmen besteht, zB im Fall von § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB oder aber auch bei einem gem § 156 II gerichtlich zu billigenden Vergleich (P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beteiligung des Jugendamts.

I. Wohnungszuweisung. Rn 3 Die Beteiligung des Jugendamts kommt nur in Betracht, wenn der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat. II. Minderjährige Kinder. Rn 4 Die Beteiligung setzt voraus, dass sich in der Wohnung, die dem ASt zugewiesen werden soll, ein minderjähriges Kind aufhält, das nicht notwendig ein Kind der übrigen Beteiligten sein muss. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 162 FamFG – Mitwirkung des Jugendamts.

Gesetzestext (1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Jugendamt zu beteiligen. Im Übrigen ist das Jugendamt auf seinen Antrag am Verfahren zu beteiligen. (3) In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Jugendamt zu beteiligen. Im Übrigen ist das Jugendamt auf seinen Antrag am Verfahren zu beteiligen. (3) In Verfahren, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mutwillen in Familiensachen, die keine Familienstreitsachen sind (normale FG-Familiensachen).

Rn 41 In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, die sich nach dem FamFG richten, gilt nicht der gleiche Grundsatz hinsichtlich der Erfolgsaussicht und des Mutwillens wie in ZPO-Sachen. Begründet wird dies damit, dass den Beteiligten zum einen nicht die volle Dispositionsbefugnis über den Streitgegenstand zusteht, zum anderen sie wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes zwar Anregung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdeberechtigung, Abs 3 S 2.

Rn 22 Eine Beschwerdebefugnis des Jugendamts kann sich unmittelbar aus § 59 I ergeben, wenn es durch die Entscheidung in eigenen Rechten betroffen ist. Rn 23 Als Amtsvormund oder Amtspfleger ist es iRd ihm übertragenen Befugnisse gesetzlicher Vertreter des Kindes und als solcher Verfahrensbeteiligter gem § 7 I oder § 7 II Nr 1 FamFG. In dieser Funktion ist das Jugendamt unmit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 173 FamFG – Vertretung eines Kindes durch einen Beistand.

Gesetzestext Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. Rn 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt Beistand des Kindes werden, § 1712 BGB. § 173 dient dazu, in diesem Fall im Verfahren gegensätzliche Erklärungen des Jugendamts und des sorgeberechtigten Elternteils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält die Verpflichtung des Gerichts zur Einbindung des Jugendamts in sämtlichen Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen. Dies führt zu einer erheblichen Erweiterung der Anhörungs- und damit auch der Mitwirkungspflichten des Jugendamts im Vergleich zu § 49a I FGG aF, der eine unvollständige enumerative Aufzählung bestimmter Kindschaftssac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pflicht zur Anhörung, Abs 1 S 1.

Rn 5 In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, hat das Gericht das Jugendamt zwingend anzuhören. Von der Anhörung kann nicht abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn zwischen den Eltern Einvernehmen besteht, zB im Fall von § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB oder aber auch bei einem gem § 156 II gerichtlich zu billigenden Vergleich (Prütting/Helms/Hammer § 162 Rz 6; Mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. 2Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist. (2) 1Das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Adoptionssachen hat das Gericht das Jugendamt anzuhören, sofern der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen, in denen dieses angehört wurde oder eine fachliche Äußerung abgegeben hat, die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bekanntmachung von Terminen und gerichtlichen Entscheidungen, Abs 3 S 1.

Rn 20 Auch wenn das Jugendamt nicht förmlich am Verfahren beteiligt ist, sind ihm gem Abs 3 S 1 alle Termine bekannt zu machen. Die Regelung greift einen Vorschlag aus dem am 14.7.09 vorgelegten Abschlussbericht der Arbeitsgruppe ›Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB‹ auf; hierdurch soll das Jugendamt noch besser in den gerichtlichen Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 53a ZPO aF und ist wortgleich mit § 173. Sie befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil und dem Jugendamt als Beistand des Kindes im Unterhaltsverfahren. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt (§ 1716 S 1 BGB), sodass es zu Konflikten zwischen dem Sorgeberechtigen und dem Jugendam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mitteilung der Entscheidung.

Rn 2 Wurde das Jugendamt angehört, ist ihm die darauf ergangene Entscheidung zu übermitteln (Abs 2 S 1). Dieser Verpflichtung, welche die Information der Fachbehörde bezweckt, ist unabhängig davon zu genügen, ob die Anhörung auf § 34, § 189 oder § 194 Abs 1 beruht. Durch die Mitteilung wird gegenüber dem Jugendamt die Beschwerdefrist des § 63 Abs 3 in Lauf gesetzt. Das Jugen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehewohnungssachen soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anberaumung des Vermittlungstermins (Abs 2).

Rn 7 Lehnt das Gericht die beantragte Vermittlung nicht ab, lädt es die Eltern unverzüglich (also innerhalb der Monatsfrist des § 155 II, vgl Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 7; Heilmann/Gottschalk § 165 Rz 5) zu einem Vermittlungstermin. Gem Abs 2 S 2 soll das persönliche Erscheinen beider Elternteile angeordnet werden, um eine ausreichende und unmittelbare Erörterung der Kon...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben. 2Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) 1Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. 2Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu.mehr