Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

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AGS 10/2023, Elektronische ... / II. Entwicklung des § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG

Gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG seien durch einen Rechtsanwalt, durch einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Werde diese Form nicht eingehalten, sei die Erklärung unwirksam und wahre die Rechtsmittelfrist nicht. § 14b Fam...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / I. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2022 wurde für bestimmte Adressaten die Pflicht geschaffen, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen (sog. aktive Nutzungspflicht). Im Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zunächst § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG einschlägig. Danach sind bei Gericht schriftlich einz...mehr

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FF 09/2023, Digitale Verfassungsbeschwerde: Bundesregierung beschließt Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 52/2023 vom 23.8.2023 Die Bundesregierung hat heute den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Regierungsentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt aus diesem Anlass: Zitat "Das Bundesverfass...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschl. des AG Mannheim – Grundbuchamt – vom 9.3.2021, nachdem gegen die Beteiligte eine Gebühr nach KV 14110 GNotKG angesetzt worden ist. Die Beschwerde beruft sich auf die Ausnahmeregel Abs. 1 zu KV 14110 GNotKG. Hiernach stehe der Beteiligten im vorliegenden Fall Gebührenfreiheit zu. Denn hierfür genüge es, wenn die Erben die Grunds...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / a) Allgemeines

In Ehesachen (§ 121 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) trifft die aktive Nutzungspflicht Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse, § 130d Satz 1 ZPO. Im Familienrecht spielen Jugendämter als Behörden eine wichtige Rolle.[39] Im Anwendung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr

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Einstellung / 11.1 Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Zugang zu einem öffentlichen Amt

Das Institut der Konkurrentenklage gibt es nur im Bereich des öffentlichen Dienstes (Bund, Land, Kommunen, juristische Personen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), da es bei dieser Klage um einen Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG auf Zugang zu einem öffentlichen Amt geht. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vermittlung von Umsätzen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 56 Die Vorschrift erfasst die Vermittlung aller denkbaren Umsätze, unter der Voraussetzung, dass diese vollständig im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das bedeutet, der umsatzsteuerrechtliche Ort dieser Umsätze muss im Drittlandsgebiet liegen. Rz. 57 § 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. c UStG hat in der Praxis nur Bedeutung, wenn der Leistungsempfänger der Vermittlungsleistung ein im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.2 Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist der Arbeitnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und der Arbeitsvertrag daher ein Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 BGB.[1] Das hat für die inhaltliche Kontrolle von vom Arbeitgeber vorformulierten Verträgen folgende Konsequenzen: Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB wird vermutet, dass die AGB vom Arbeitgeber gestellt wurden. Es ist dan...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften: Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) (v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451) wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Abs. 6a angefügt und in Abs. 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient zum einen der Umsetzung v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Begriff der "Juristischen Personen des öffentlichen Rechts"

1.8.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verpachtung einzelner Wirtschaftsgüter durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts

5.2.1 Allgemeines Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalausstattung des Betriebs gewerblicher Art durch die juristische Person des öffentlichen Rechts

11.2.1 Angemessene Ausstattung mit Eigenkapital Tz. 210 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In Bezug auf einen BgA gibt es – wegen der unbeschr Haftung der jur Pers d öff Rechts – keine dem Nenn-Kap einer Kap-Ges entspr EK-Größe, die die Funktion einer Haftungssubstanz hat, gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegt und von der Vermögenssphäre der Träger-Kö rechtlich getrennt is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Steuersubjekt wegen jedes einzelnen BgA

Tz. 10 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unbeschr kstpfl sind nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nicht die jur Pers d öff Rechts, sondern "BgA von jur Pers d öff Rechts". Hieraus folgert die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.03.1974, BStBl II 1974, 391), dass nicht der BgA St-Rechtssubjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 6 KStG ist, sondern die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA. "St-Rechtssubjekt" i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist Gesellschafterin der Personengesellschaft

Tz. 74 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Fin-Verw unterscheidet insoweit zwischen einer Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft, dh einer ausschl mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Pers-Ges, und einer solchen Beteiligung an einer Pers-Ges, deren Tätigkeit tw oder vollständig ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Hierzu s § 4 KStG Tz 51ff. Handelt es sich b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Vorschrift des § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 KStG bezieht sich ausschl auf BgA inl jur Pers des öff Rechts (Sitz oder Geschäftsleitung im Inl). Sie ist auf BgA ausl jur Pers d öff Rechts weder unmittelbar noch analog anzuwenden. Die KSt-Pflicht ausl jur Pers d öff Rechts richtet sich ausschließlich nach § 2 Nr 1 KStG. Danach ist eine ausl ju...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Betriebe gewerblicher Art, die selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 4 Abs 2 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 4 Abs 1 KStG erfasst den BgA als unselbständigen Teil einer jur Pers d öff Rechts und unterwirft ihn der KSt. St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts für jeden einzelnen BgA (s Tz 10ff). In vielen Fällen stellt die Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts jedoch in vollem Umfang einen BgA dar (der BgA und die jur Pers d öff Rechts sind im sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249ff). Tz. 17 Stand: EL 10...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.4 Regiebetriebe

Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Regiebetrieb wird die wirtsch Betätigung bezeichnet, die eine jur Pers d öff Rechts ohne besondere betriebsbezogene Organisation ausübt. Der Regiebetrieb ist Teil der Verwaltung; seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan der jur Pers d öff Rechts veranschlagt und basieren auf der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.3 Zurechnung der Leistungen im Falle der Organleihe

Tz. 22 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Organleihe ist dadurch gekennzeichnet, dass das Organ eines Rechtsträgers ohne Verlagerung von Kompetenzen ermächtigt und beauftragt wird, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen und dabei in eigenem Namen zu handeln. Das entliehene Organ wird als Organ des Entleihers tätig. Hierzu s Urt des BVerf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1.1 Fortführung des bisherigen aktiven Betriebs gewerblicher Art als "Besitz-Betrieb gewerblicher Art?"

Tz. 79a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Fraglich ist uE, ob dann, wenn eine jur Pers d öff Rechts das Inventar eines bisher von ihr selbst betriebenen BgA (Gaststätte, Stadthalle oä) zB an eine 100%ige Tochtergesellschaft (Eigengesellschaft; Betreiber-GmbH) veräußert und an diese das verbleibende "leere" Gebäude im Wege einer Betriebsaufspaltung verpachtet, der bisherige aktive B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.1 Eigenbetriebe

Tz. 19 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der Eigenbetrieb ist eine organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtung der jur Pers d öff Rechts, die – mit eigener Verfassung (Betriebssatzung) und eigenem Rechnungswesen (kaufmännisches Rechnungswesen) versehen – als wirtsch Unternehmen auftritt. Er ist finanzwirtsch als Sondervermögen der jur Pers d öff Rechts ohne eige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.4 Kein Mindest-Eigenkapital in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG

Tz. 216 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Regelung des R 8.2 Abs 2 S 3 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen stlich nur anzuerkennen sind, soweit der BgA mit einem angemessenen EK ausgestattet ist, ist nach Auff der Fin-Verw in den Fällen des § 4 Abs 2 KStG, dh in den Fällen, in denen der BgA selbst eine jur Pers d öff Rechts ist, nicht anzuwenden (s Vfg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.3 Ermittlung des angemessenen Eigenkapitals

Tz. 215 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Berechnung der EK-Quote ist von den Bw des Aktivvermögens in der strechtlichen Gewinnermittlung am Anfang des Wj auszugehen. Das Aktivvermögen ist um Baukostenzuschüsse und passive Wertberichtigungsposten zu kürzen. IHd Baukostenzuschüsse ist keine Finanzierung, weder durch EK noch durch FK, notwendig. Diese Behandlung hat jedoch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.5 Anwendung des § 8a KStG bei Betrieben gewerblicher Art?

Tz. 217 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Anwendung des § 8a KStG idF des URefG 2008 (Zinsschranke) auf BgA s § 8a KStG Tz 48; s § 8a KStG Tz 80; und s Paetsch (in R/H/N, KStG, § 4 Rn 64ff). Nach Döring (in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 4 Rn 229) verdrängt die ges Regelung zur Zinsschranke die oa Verw-Regelung zum Mindest-EK eines BgA.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.3 Landesbetriebe

Tz. 20a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Landesbetriebe sind rechtlich unselbständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtsch oder zumindest auf Kostendeckung ausgerichtet ist. Sie können auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (s § 14a Landesorganisationsges – LOG – NRW). Landesbetriebe haben grds einen Wirtschaftsplan aufzustellen, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Verpachtung von Wirtschaftsgütern, die zum Hoheitsvermögen der Trägerkörperschaft gehören

Tz. 76 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 17.05.2000, BStBl II 2001, 558) gelten die Grundsätze zur Zuordnung von wes Betriebsgrundlagen zum BV des BgA dann jedoch nicht, wenn die WG zum Hoheitsvermögen der Träger-Kö gehören. Solche WG könnten zwar wes Betriebsgrundlagen des BgA, aber nicht dessen BV sein. Dennoch seien auch in diesen Fällen Nutzungsen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an einen Betrieb gewerblicher Art

5.2.2.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Verpachtung wesentlicher Betriebs-Grundlagen an eine Eigengesellschaft

5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Besonderheiten bei einer Betriebsaufspaltung im Verhältnis zu einer Eigengesellschaft

5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtung "notwendigen" ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Finanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch ein Darlehen der Trägerkörperschaft

Tz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die in Tz 72 dargestellte Rspr, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Träger-Kö und ihrem BgA über wes Betriebsgrundlagen des BgA strechtlich unbeachtlich sind, ist sinngem auch auf interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Träger-Kö bestrittenen AK oder HK wes Betriebsgrundlagen des BgA vere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.2 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen als hoheitliches Hilfsgeschäft

Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Handelt es sich bei der Überlassung der wes Betriebsgrundlagen um ein hoheitliches Hilfsgeschäft, sollen die hierbei erzielten Einnahmen nicht in Folge der Annahme einer Betriebsaufspaltung besteuert werden. Überlässt zB ein Landkreis einer von ihm beherrschten Mülldeponiegas-Verwertungs-GmbH das Recht auf Gewinnung und Verwertung von Deponi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Bereich der privaten Wirtschaft verhindert das Instrument der Betriebsaufspaltung, dass im Falle der Aufteilung eines einheitl Unternehmens in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft durch die Zahlung von Mieten oder Pachten von der Betriebs- an die Besitzgesellschaft St – insbes GewSt – gespart werden können. Zu den für die Annahme ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Angemessene Ausstattung mit Eigenkapital

Tz. 210 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In Bezug auf einen BgA gibt es – wegen der unbeschr Haftung der jur Pers d öff Rechts – keine dem Nenn-Kap einer Kap-Ges entspr EK-Größe, die die Funktion einer Haftungssubstanz hat, gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegt und von der Vermögenssphäre der Träger-Kö rechtlich getrennt ist. Zwar ist in den landesspezifischen Eigenbetr...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 63 & 1. Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und ist eine Rechtsnorm. Ein Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan oder auch einen Vorhaben- und Erschließungsplan ist grundsätzlich statthaft. In einem Normenkontrollverfahren wird geprüft, ob der Bebauungsplan in formeller und materieller Hinsicht im Einklang mit den Bestimmungen des Bauges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das EStG und die LStDV bestimmen den Begriff des ArbG nicht näher. § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG setzt bei seiner Umschreibung des inländischen ArbG den ArbG-Begriff als bekannt voraus. § 1 LStDV beschränkt sich darauf, den Begriff des ArbG zu nennen und einige als ArbG in Betracht kommende natürliche oder juristische Personen beispielhaft anzuf...mehr