Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.21.3.2 Zu übermittelnde Daten, Termin, Empfänger

Rz. 133 Nach § 43 Abs. 1 S. 6 EStG sind von der auszahlenden Stelle – betreffend Besteuerungszeiträume nach 2016 (§ 43 Rz. 132a) – folgende Daten an das Betriebsstätten-FA zu übermitteln: Bezeichnung der auszahlenden Stelle (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 EStG), das zuständige Betriebsstättenfinanzamt (§ 43 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 EStG), das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.17 Gewinn aus Termingeschäften und der Veräußerung von als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstrumenten (S. 1 Nr. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt. Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG war der Wertzuwachs bei einem Termingeschäft lediglich dann steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen dem Erwerb und der Beendigung des Rechts nicht mehr als 12 Monate betrug. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG bestimmt, dass die entsprechenden Wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.2 Inhaberschuldverschreibungen

Rz. 164 Bei Inhaberschuldverschreibungen ist der Bestand des verbrieften Rechts zivilrechtlich an den Besitz des Papiers geknüpft (§ 793 BGB). Die Übertragung des Rechts geschieht ausschließlich nach sachenrechtlichen Grundsätzen durch Übertragung der Urkunde (§§ 929ff. BGB). Wegen dieser sachenrechtlichen Verselbstständigung führt ein vorübergehendes Zusammentreffen von Glä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.1 Allgemein

Rz. 182 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde im Rahmen der Einfügung des Ausnahmetatbestands vom KapESt-Abzug zum betrieblich freigestellten Vermögen in § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG auch ein für die auszahlende Stelle verpflichtendes Meldeverfahren in § 43 Abs. 2 S. 7 EStG eingefügt. Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auf diese Daten zugreifen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.3 Eigene Aktien oder Anteile

Rz. 166 Personenidentität i. S. d. Vorschrift liegt auch dann vor, wenn eine AG eigene Aktien oder eine GmbH eigene Geschäftsanteile hält. Rz. 167 Nach § 71 b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu, auch keine Rechte auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Auf die eigenen Aktien, die die Gesellschaft im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses ...mehr

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Besteuerung der Barabfindung beim Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz Ein Barausgleich, der anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien gezahlt wird, ist nicht gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifizieren, wenn die Anteile wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren. Normenkette § 20 Abs. 4a Sätze 1 und 2...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung

Leitsatz 1. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine Kapitalgesellschaft nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge mittelbar zu mindestens 10 % an der Schuldnerin beteiligt ist (entgegen ­BMF-Schreiben vom 1...mehr

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Steuerabzug bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und Journalisten

Leitsatz Eine Nutzungsüberlassung i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist nur die Überlassung zur Nutzung, nicht die endgültige Rechteüberlassung. Sachverhalt Streitig war, ob die Steuerpflichtige, eine Produktionsgesellschaft für Nachrichten und Magazinformate einer Fernsehgesellschaft, zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 5 Satz 2, Abs. 1 Nr. 3 EStG bei Zahlungen an einen in Austra...mehr

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Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer; Verlustfeststellungsbescheid als Grundlagenbescheid

Leitsatz 1. Dem Feststellungsbescheid über Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG nach der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage (sog. Altverluste) kommt als Grundlagenbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei einer Verlustverrechnung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung mit Kapitaleinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG sowohl hinsichtl...mehr

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Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz Ein Veranlassungszusammenhang von nachträglichen Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegt auch dann nicht vor, wenn eine mögliche Darlehenstilgung aus der Veräußerung eines Vermietungsobjekts wegen günstiger Darlehenskonditionen und einer eventuellen späteren Reinvestitionsabsicht in ein neues Vermietungsobjekt nicht vorgenommen wird. Sachver...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Experten uneins bei der Abgeltungsteuer

Zur Frage, ob die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zugunsten einer Wiedereinführung der regulären Besteuerung abgeschafft werden sollte (s. dazu auch die Stellungnahme des Bundesrats, ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1113), zeigten sich die geladenen Experten bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags Anfang November uneinig. Während die Vertreter der Banken und de...mehr

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ZAP 17/2015, Anwaltsmagazin / Gesetzentwurf zum weltweiten Austausch von Steuerdaten

Im Herbst vergangenen Jahres hatten sich 50 Länder auf der Internationalen Steuerkonferenz in Berlin zu einem verstärkten gemeinsamen Vorgehen gegen Steuerhinterzieher verpflichtet (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 23/2014, S. 1292), nun hat die Bundesregierung hierzu die Umsetzung in nationales Recht vorgelegt: Mit ihrem Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Konteninformatio...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Bundesrat fordert Überprüfung der Abgeltungsteuer

Angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustausches zwischen verschiedenen Ländern über Finanzkonten hat der Bundesrat eine Überprüfung der deutschen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von derzeit 25 % verlangt. Mit der Abgeltungsteuer habe man der Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken wollen, heißt es i...mehr

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ZAP 13/2016, Anwaltsmagazin / Änderung bei der Besteuerung von Investmentfonds

Der Finanzausschuss des Bundestags hat Anfang Juni den Weg zu einem neuen Besteuerungsrecht für Investmentfonds freigemacht. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (BT-Drucks 18/8045). Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch 24 Än...mehr

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Stille Gesellschaft – ABC I... / 2.1 Atypische stille Gesellschaft

Die atypische stille Gesellschaft wird im internationalen Steuerrecht regelmäßig als Personengesellschaft behandelt; vgl. "Personengesellschaft (allgemein)".[1] Die Einkünfte hierauf sind daher abkommensrechtlich Unternehmensgewinne entsprechend Art. 7 OECD-MA, die in Deutschland nach § 34d Nr. 2 Buchst. a EStG ausl. Einkünfte bilden, soweit sie durch eine im Ausland belegen...mehr

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FoVo 6/2016, Freie Pfändbar... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen/Praxistipp

Entscheidung gilt auch in der Einzelvollstreckung Anders als das LG folgt der BGH der Argumentation des AG und stellt dessen Entscheidung wieder her. Sie ist zwar im Insolvenzverfahren ergangen, betrifft im Ergebnis aber das Verständnis von § 850i ZPO, d.h. die Frage, wie mit sonstigen Einkünften des Schuldners umzugehen ist und in welchem Umfang diese pfändungsfrei sind. Bet...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Unterhalt

a) Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGH, Urt. v. 2.12.2010 – IX ZR 247, 09, BGHZ 187, 337). b) Rechtskräftig festges...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Elektronische Kommunikation

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die Übermittlung von Informationen zwischen der Finanzbehörde und dem Stpfl auf elektronischem Wege über das Internet ist inzwischen weit vorangekommen und wird in naher Zukunft Standard sein. Ein weiterer Schritt wird die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sein (vgl Regierungsentwurf BT-Drs 18/7457; vgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.3 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ohne Erfüllung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 43 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten besteht nach Abs. 3 auch ohne Vorliegen der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 3, wenn der geschiedene Ehegatte im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod des Versicherten nur deshalb keinen Unterhaltsanspruch hatte, weil er durch Erwerbseinkommen (Arbeitsen...mehr

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Hinterziehungszinsen bei hinterzogenen Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz Werden die Besteuerungsgrundlagen in der Einkommensteuerjahreserklärung wissentlich falsch erklärt und deshalb die Einkommensteuervorauszahlungen nicht in zutreffender Höhe festgesetzt, können Hinterziehungszinsen für hinterzogene Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden. Sachverhalt Das Finanzamt setzte Einkommensteuervorauszahlungen gegenüber dem Kläger - e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.2 Mitteilungen bei Freistellungsaufträgen

Rz. 9 Nach § 45d Abs. 1 S. 1 EStG haben die nach § 44 Abs. 1 EStG bzw. nach § 7 InvStG zum Steuerabzug vom Kapitalertrag Verpflichteten ebenso wie die Antragsteller von Sammelanträgen nach § 45b Abs. 1 und 2 EStG, denen Freistellungsaufträge i. S. d. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG erteilt wurden, einmal jährlich dem BZSt detaillierte Angaben zu den ihnen erteilten Freistellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.1.3 Mitteilungen bei Versicherungsverträgen

Rz. 10 Nach § 45d Abs. 3 EStG muss der inländische Versicherungsvermittler dem BZSt das Zustandekommen eines Vertrages über eine Kapital- oder Rentenversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einem im Inland ansässigen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland mitteilen. Diese Mitteilungspflicht dient der Sicherung...mehr

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Steuerpflichtige Ausschüttung aus der Kapitalrücklage wegen fehlender Steuerbescheinigung

Leitsatz Fehlt im Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto eine Steuerbescheinigung über eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, führt dies zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Leistung Sachverhalt Die X-GmbH beschloss am 27.7.2010 eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage, die am Folgetag, ohne eine Bescheinigung nach § 27 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52a (weggefallen)

§ 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne", durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 eingefügt, enthielt die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne. Nachdem durch das G zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur ...mehr

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Begriff "wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EstG

Leitsatz 1. Ob Betriebsausgaben und Betriebsvermögensminderungen mit den ausländischen Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen i.S.d. § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bestimmt sich nach dem Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). 2. Weisen die Aufwendungen sowohl mit ausländischen Einkünften i.S.d. § 34d EStG als auch mit inländischen Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 7 [Leistungen nach Entschädigungsgesetzen]

Rz. 1 Steuerfrei sind insbesondere Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Reparationsschädengesetz und dem Bundesvertriebenengesetz . Außerdem werden Leistungen, die denen nach anderen Kriegsfolgegesetzen entsprechen, ausdrücklich steuerfrei gestellt. Die Befreiungsvorschrift hat infolge Zeitablaufs nur noch geringe praktische Bedeutung. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 15.1.1998 – S 2293 A - 73 - St II 2a, RIW 1998, 657 = juris (Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Quellen)

Ausländische Einkünfte sind grundsätzlich nach den allgemeinen einkommenssteuerlichen Vorschriften zu ermitteln. Unterliegen ausländische Einkünfte der deutschen Besteuerung, ist eine im Ausland erhobene Quellensteuer idR auf die deutsche ESt anzurechnen. Die Steueranrechnung richtet sich nach der Vorschrift des § 34 c EStG, die sowohl in den Fällen Anwendung findet, in denen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. OFD Erfurt, Vfg. v. 16.8.1999 – S 1300 A - 45 - St 01, StEK EStG § 34 c Nr. 196 = DB 1999, 2443 (Fiktive Steueranrechnung – § 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG)

Folgende Anleihe-Methode ist bekannt geworden: Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen Deutschland in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, dass bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik ansässige Stpfl. aus den betroffenen Vertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. OFD Magdeburg, Vfg. v. 9.8.2005 – S 1300 - 77 - St 221, juris (Missbrauchsmodell zur Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuer)

Zu Ihrer Unterrichtung möchte ich hiermit auf folgendes mir bekannt gewordene Anleihe-Modell hinweisen: Deutsche Investoren begeben Anleihen mit kurzer Laufzeit (ca. 3 Monate) an ausländische Banken. Die ausländischen Banken haben ihren Sitz in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbart hat, dass bei Zinseink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 16.7.1998 – S 2293 A - 81 - St 11 25, StEK EStG § 34 c Nr. 192 = IStR 1998, 610 (Verfügung betr. Dividendenstripping mit Auslandsaktien und Zinsstripping mit ausländischen festverzinslichen Wertpapieren; missbräuchliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer)

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ausländische Kapitalerträge, von denen im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, ist die ausländische Quellensteuer nach § 34 c EStG grundsätzlich auf die deutsche ESt anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen vermieden. Außerdem wird nach den von Deutschland abgeschlossenen DB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 17.2.1997 – S 2293 A - 79 - St II 2a, StEK EStG § 34 c Nr. 186 (Erträgnisaufstellungen und Einzelabrechnungen inländischer depotführender Kreditinstitute über die Höhe ausländischer Einkünfte und Steuern sind als Nachweise im Sinne des § 68 b EStDV anzuerkennen)

Nach § 34 c Abs. 7 Nr. 2 EStG iVm. § 68 b EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuern durch Vorlage entsprechender Urkunden (zB Steuerbescheid, Quittung über die Zahlung) zu führen. Solche Urkunden stehen bei einer ausländischen Abzugsteuer/Quellensteuer dem Steuerpflicht...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 6.6.2013 – S 2293 A - 113 - St 513, juris(Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Paraguay – impuesto a la renta del servicio de carácter personal)

An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte "impuesto a la renta del servicio de carácter personal" (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit: Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer – impuesto a la renta del servicio de carácter personal – IRP – erfolgte nach me...mehr

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AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

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Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 6 InvStG mit dem Unionsrecht

Leitsatz 1. Die Regelung des § 6 InvStG unterfällt nicht der Stillhalteklausel des Art. 64 Abs. 1 AEUV. 2. Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2, 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentverm...mehr

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Zur hinreichenden Bestimmtheit eines Feststellungsbescheids nach § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Die gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene gesonderte Feststellung des gemäß § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichsfähigen Verlustes ist auch für Einzelinvestitionen durchzuführen. 2. Die gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlustes umfasst bei Einzelinvestitionen verschiedene Elemente. Ist dem Feststellungsbescheid nicht mit hinreichender Deutlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. Aussonderung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünften

Rz. 178.1 [Autor/Stand] Abgeltungsteuereinkünfte. § 34 c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. schließt die Einrechnung von ausländischen Einkünften, die in Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen, in die länderspezifische Höchstbetragsberechnung aus. Damit übernimmt der Gesetzgeber auch für den Bereich der Steueranrechnung das Konzept der zwei Arten von Einkünften (tarifbesteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Auf die deutsche Einkommensteuer

Rz. 166 [Autor/Stand] Minderung der tariflichen Einkommensteuer. Die Anrechnung ausländischer Steuern ist Teil der Steuerfestsetzung als solcher. Dies folgt aus § 2 Abs. 6 Satz 1 EStG. Danach bedeutet die Anrechnung ausländischer Steuern die Minderung der tariflichen Einkommensteuer. Im Rahmen dieser Minderung ist der Betrag der ausländischen Steuer von der tariflichen deuts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 17. Ermittlung inländischer Betriebseinkommen (Satz 4)

Rz. 197 [Autor/Stand] Sinn und Zweck von § 34 c Abs. 1 Satz 4. § 34 c Abs. 1 Satz 4 ist wie Satz 3 mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003[2] ab dem VZ 2003 eingefügt worden (vgl. Anm. 21). Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf die BFH-Rspr.[3], wonach Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten den ausländischen Einkünften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Leitsatz Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige FA zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1, § 11 ErbStG Sachverhalt Der Kläger...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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Zerb 09/2015, Zur grundrech... / Sachverhalt

I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer. 1. Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe seines im Jahr 2001 verstorbenen Bruders. Der erbschaftsteuerliche Gesamtwert des Nachlasses aus Grund- und Kapitalvermögen be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Für Dividenden ist der Besteuerungsgegenstand ein anderer als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

Tz. 108 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Wenn Scholtz (DStZ 1990, 547) ausführt, dass für alle Arten von Kap-Erträgen der Besteuerungsgegenstand der gleiche ist, ist ihm darin bereits für die Zeit vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG nicht zu folgen. Mit Leberfinger (DStR 1991, 1205) sehen wir einen Unterschied zwischen zeitablaufbedingten Nutzungsentgelten (insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Für Dividenden anderer Besteuerungsgegenstand als für die übrigen Arten von Kapitalerträgen

4.2.1 Vor der Einfügung des § 20 Abs 2a (heute: Abs 5) EStG unvollständige gesetzliche Regelung Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Aus § 38 AO folgt im Umkehrschluss, dass die Eink aus KapV demjenigen zuzurechnen sind, der den Tatbestand verwirklicht, an den das EStG die Entstehung von Eink aus KapV knüpft. Das führt zu der Frage, an welchen Tatbestand das EStG die Entstehung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 20 Abs 8 EStG)

Tz. 311 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Soweit Kap-Erträge der in der in § 20 Abs 1, 2 und 3 EStG bezeichneten Art zu den Eink aus L + F, Gew, selbst Arbeit oder V + V gehören, sind sie diesen Eink zuzurechnen (s § 20 Abs 8 EStG). Insoweit greift die ab dem VZ 2009 gültige AbgeltungSt nicht. Gleichwohl bleiben die betr Kap-Erträge ihrer Art nach (isoliert betrachtet) solche iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.8.6.1 Zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Tz. 258 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Vor seiner Änderung durch das EURLUmsG enthielt § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG keine Rechtsgrundlage für die Einbehaltung und Abführung von KapSt auf Kap-Erträge iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG. So bereits s Henninger (AG 1959, 223) und s Weber (StBp 1970, 33). Nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG idF des EURLUmsG ist für Kap-Erträge iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Gewinnverteilung abweichend vom Beteiligungsverhältnis

Ausgewählte Literaturhinweise Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Ros...mehr