Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Kapitalanlagen-ABC / Indexzertifikate (Indexpartizipationsscheine)

Indexzertifikate sind Partizipationsscheine, die sich auf die Wertentwicklung eines bestimmten Wertpapierindex (z. B. DAX) zu einem bestimmten Fälligkeitstag beziehen. Die Zertifikate werden i. d. R. nicht verzinst. Es handelt sich zivilrechtlich um Optionen bzw. Inhaberschuldverschreibungen mit Optionsgeschäftselementen. Dabei sind die Optionen/Optionsgeschäftselemente nich...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Fremdwährungsanleihen

Fremdwährungsanleihen sind Anleihen, die in einer ausländischen Währung aufgelegt und verzinst werden. Die Besteuerung der Erträge aus diesen Anleihen entspricht der Behandlung inländischer Anleihen. a) Laufende Kapitalerträge Zinseinnahmen in Fremdwährung sind mit dem Wechselkurs des Tages umzurechnen, an dem die Zinserträge (ggf. auch auf einem ausländischen Konto) zufließen...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.3 Nachträgliche Vorlage der Steuerbescheinigung

Werden die Kapitalerträge unter Vorlage der Steuerbescheinigung erst nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids erklärt, kommt wegen "groben Verschuldens" keine Änderung nach § 173 AO in Betracht.[1] In die Berechnung, ob § 173 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AO anzuwenden ist, sind nicht nur inländische, sondern auch ausländische Steuern einzubeziehen.[2]mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Argentinien-Anleihen

S. "Notleidende Anleihen". Einzelfragen zur Einlösung von Staatsanleihen der Republik Argentinien in Folge des "Settlement Proposals" vom 17.2.2016 sind in einem BMF-Schreiben geregelt.[1] An das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gebundene Wertpapiere, die aus abgekoppelten Argentinien-Anleihen stammen, sind keine Kapitalforderungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der am 31.12.2008 an...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Nutzungsersatz

Zahlen Kreditinstitute einen Nutzungsersatz auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren oder erhält ein Kreditnehmer aus der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags einen Nutzungsersatz für die von ihm an den Darlehensgeber erbrachten Leistungen, handelt es sich nach bisheriger Verwaltungsauffassung um einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge, bei denen eine Verpflichtung z...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.1 Überblick

Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländische Banken, son...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aktienzertifikate

Aktienzertifikate werden unter verschiedensten Bezeichnungen angeboten. Sie nennen sich z. B. Turbo-, Speed-, Knock-out-, KickStart- oder Sprint-Zertifikate. Nach Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehören auch Zertifikate zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Veräußerung bzw. die Einlösung bei Endfälligkeit ist grundsätzlich ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.3 Datenabfrage beim BZSt

Regelabfrage In den Monaten September und Oktober erfolgt durch den Abzugsverpflichteten zum Stichtag 31.8. beim BZSt eine Abfrage zur Kirchensteuerpflicht des Steuerpflichtigen. Die Abfrage muss jährlich wiederholt werden, wenn im Folgejahr Kapitalerträge zufließen sollen. Hierbei handelt es sich um die sog. Regelabfrage. Für die Abfrage sind das Geburtsdatum und die Steueri...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend werden die wichtigsten Wertpapiere und Kapitalanlagen in ABC-Form aufgeführt. Die steuerliche Behandlung im Privatvermögen wird hierbei für Jahre ab 2009 tabellarisch dargestellt. Aufgrund der Anwendungsregelungen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist regelmäßig dahingehend zu unterscheiden, ob die Wertpapiere vor dem 1.1.2009 oder nach dem 31.12.2...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.[1] Bezieht der Anleger ausländische Kapitalerträge, sind diese häufig mit ausländischer Steuer belastet (Quellenbesteuerungsprinzip). Das Besteuerungsrecht steht...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.5 Steuerbescheinigung

Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete hat dem Gläubiger der Kapitalerträge nach den Grundsätzen des § 45a Abs. 2 EStG auf Verlangen eine Bescheinigung über den Kirchensteuerabzug (einschließlich der Angabe der kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft) zu erteilen.[1] Die einbehaltene Kirchensteuer ergibt sich somit aus der "allgemeinen" Steuerbescheinigung.mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Abgezinste Zertifikate mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien (Discount-Zertifikate)

Aktiendiscount-Zertifikate werden (wie Zerobonds, s. "Nullkupon-Anleihen") in abgezinster Form herausgegeben. Der Ausgabepreis liegt unter dem Kurswert der Aktie. Im Gegensatz zu "Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien" beinhalten die Zertifikate keine laufenden Zinszahlungen. Das Risiko beider Kapitalanlageformen liegt darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetr...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.3 Personengesellschaften

Die einer Personengesellschaft zufließenden Kapitalerträge unterliegen den allgemeinen Grundsätzen. Ein Freistellungsauftrag darf nicht erteilt werden.[1] Die Einnahmen aus § 20 EStG und die Steuerabzugsbeträge sind grundsätzlich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Die Besteuerungsgrundlagen werden bei den einzelnen Gesellschaftern berücksich...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 207 ff. AktG, führt die Zuteilung der neuen Anteilsrechte (Gratis- oder Berichtigungsaktien und Teilrechte) nach § 1 Kapitalerhöhungssteuergesetz (KapErhStG) nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim Aktionär. Entspricht die Kapitalerhöhung bei inländischen Gesellschaften nicht den Vorschrifte...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Stückzinsen

Wird ein festverzinsliches Wertpapier innerhalb des Zinszahlungszeitraums mit dem zugehörigen Zinsschein veräußert, zahlt der Erwerber dem Veräußerer den auf den Zeitraum zwischen dem letzten Zinstermin und dem Veräußerungstag entfallenden Zinsbetrag (Stückzinsen). Diese Zinsen werden vom Veräußerer regelmäßig besonders in Rechnung gestellt (Ausnahme: Flat-Handel, s. dort). D...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Rechtsgrundlagen

Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren Eintragung im Sparb...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.2 Natürliche Personen

Ehegatten, die die Voraussetzungen der Ehegattenbesteuerung erfüllen, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschafts- als auch für Einzelkonten der Ehegatten.[1] Wichtig Verlustverrechnung bei Ehegatten Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist Voraussetzung für...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert[3] werden. Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.2 Verlustvortrag

Der im Jahr nicht ausgeglichene Verlust wird durch das Kreditinstitut auf das nächste Kalenderjahr übertragen.[1] Im Ergebnis wird damit der Verlustvortrag auf Ebene der Bank vorgenommen. Ein Verlustfeststellungsbescheid ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Verlustvortrag auf Bankebene An dieser Stelle ist vorab auf den BFH-Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverr...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 2 Zusammenveranlagung

Der Altersentlastungsbetrag stellt auf die Verhältnisse bei dem jeweiligen Ehegatten ab. Auch bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die Voraussetzungen für die Gewährung des Altersentlastungsbetrags für jeden Ehegatten gesondert geprüft. Der Arbeitslohn und/oder die anderen Einkünfte jedes Ehegatten bilden jeweils getrennte Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Alte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.2.2 Betriebsvermögen

Ist ein stiller Gesellschafter selbst unternehmerisch tätig, kann (oder ggf. muss) er die stille Beteiligung als gewillkürtes oder notwendiges Betriebsvermögen in seinem eigenen Betrieb ausweisen. In diesem Fall sind seine Einkünfte daraus keine Kapitalerträge mehr, sondern stellen gewerbliche oder selbstständige Einkünfte dar. Die anteiligen Einkünfte aus der stillen Beteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.10 Verhältnis zu § 32d Abs. 5 EStG

Rz. 99 Gehören die Anteile an der Zwischengesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person, gehört der Hinzurechnungsbetrag zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 10 Abs. 2 S. 1 AStG). Rz. 100 In diesem Fällen handelt es sich bei den Bezügen i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG um Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.6 Steueranrechnung trotz Kürzungsbetrag

Rz. 177 Erzielt der Steuerpflichtige von einer ausländischen Gesellschaft Bezüge i. S. d. 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG, liegen ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 34d Nr. 6 EStG) oder – in Folge des Subsidiaritätsprinzips – ausländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 34d Nr. 1, Nr. 2 lit. a) und Nr. 3 EStG) vor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen der vGA

Rz. 25.1 [Autor/Stand] Gewinnkorrektur. Die vGA kann eine doppelte Rechtsfolge auslösen. Zum einen ergibt sich auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft eine Hinzurechnung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, d.h. eine Gewinnerhöhung, die i.d.R. die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer erhöht.[2] Die Hinzurechnung kann allerdings auch in den Bereich steuerfreier Einkünfte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Ermittlung des Dotationskapitals (Abs. 2)

Rz. 3541 [Autor/Stand] Dotationskapital als Residualwert. Nach der direkten (Vorab-) Zuordnung von Vermögenswerten der Aktivseite der Bilanz des Versicherungsunternehmens zur inländischen Betriebsstätte und der indirekten Zuordnung nach § 25 Abs. 1 BsGaV ergibt sich als Residualwert auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung der Versicherungsbetriebsstäte das Dotations...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.3 Abzug des Kürzungsbetrages

Rz. 171 Bei einkommensteuerpflichtigen Personen wird der Kürzungsbetrag bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) abgezogen. Bei körperschaftsteuerpflichtigen Personen stellt der steuerliche Gewinn – mit Verweis auf R 7.1 Abs. 2 S. 1 KStR – die Summe der Einkünfte dar (R 7.1 Abs. 1 S. 2 KStR 2022 Zeile 31). Nach den Ausführungen im Anwendungserlass zum ASt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag

Rz. 125 Der Begriff "Hinzurechnungsbetrag" erfährt in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG eine Legaldefinition.[1] Danach sind die bei dem Steuerpflichtigen nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte bei diesem als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Durch den Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG wird verdeutlicht, aus welchen Einkünften sich der Hinzurechnungsbetrag ermittelt. Es handelt sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Indirekte Zuordnung (Abs. 2)

Rz. 3561 [Autor/Stand] Indirekte Zuordnung über die durchschnittliche Kapitalanlagerendite. Für die Vermögenswerte, die nicht direkt einem bestimmten Teil des Versicherungsunternehmens zugeordnet werden können, können auch die damit zusammenhängenden Einkünfte nur indirekt zwischen der Betriebsstätte und dem Stammhaus des Versicherungsunternehmens aufgeteilt werden. Dies ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.2 Pflicht zum Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 167 Der Kürzungsbetrag ist bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw. der Kapitalerträge abzuziehen. Der Abzug des Kürzungsbetrages hat (zwingend) zu erfolgen und stellt kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen dar.[1] Ebenso wenig steht der Ansatz des Kürzungsbetrages im Ermessen der Finanzverwaltung. Da der Abzug des Kürzungsbetrages zwingend durchzuführen ist, ist au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.5.1 Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 163 Liegen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG vor, ist ein Kürzungsbetrag bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte bzw. alternativ – bei Anwendung des § 32d EStG – bei der Ermittlung der Summe der Kapitalerträge abzuziehen. Rz. 164–166 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.5 Rechtsfolge

Rz. 474 Als Rechtsfolge ist der Kürzungsbetrag auch in diesen Fällen bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte – bzw. bei Anwendung des gesonderten Steuersatzes (§ 32d EStG) – bei der Ermittlung der Summe der Kapitalerträge abzuziehen. Die Vorschriften zur Ermittlung des Kürzungsbetrages, der gesonderten Feststellung des Hinzurechnungskorrekturvolumens sowie dessen Ermittlu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

Rz. 3535 [Autor/Stand] Modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsunternehmen. Für Versicherungsbetriebsstätten weicht die Bestimmung des Dotationskapitals wesentlich von der Vorgehensweise im Rahmen der allgemeinen Betriebsstättengewinnaufteilung nach Abschnitt 1 der BsGaV ab. Nach § 12 BsGaV ist einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Zuordnung von Vermögenswerten, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Chancen und Risiken (Abs. 2)

Rz. 3514 [Autor/Stand] Zuordnung des Versicherungsvertrags als Ausgangsbasis für die Gewinnaufteilung. Durch die Übernahme des Versicherungsrisikos und den Abschluss eines Versicherungsvertrags ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Diese richten sich im Inland nach §§ 341e bis 341h HGB. Die Rückstellungen umfassen Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Funktionsaufteilung (Abs. 3)

Rz. 3518 [Autor/Stand] Funktionsausübung in mehreren Betriebsstätten. § 24 Abs. 3 BsGaV regelt, dass bei einer Funktionsausübung in mehreren Betriebsstätten der Versicherungsvertrag dem Unternehmensteil zuzuordnen ist, in dem der Schritt des Zeichnungsprozesses durchgeführt wird, dem die größte Bedeutung für die unternehmerische Risikoübernahmefunktion zukommt. Eine solche Z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Inländisches Versicherungsaufsichtsrecht (Abs. 5)

Rz. 3548 [Autor/Stand] Anpassung des Dotationskapitals nach inländischem Versicherungsaufsichtsrecht. § 25 Abs. 5 Satz 1 BsGaV bestimmt, dass § 12 Abs. 6 BsGaV entsprechend für Versicherungsbetriebsstätten anzuwenden ist. Nach § 12 Abs. 6 BsGaV ist das Dotationskapital der Betriebsstätte anzupassen, wenn sich innerhalb eines Wirtschaftsjahrs die Zuordnung von Personalfunktio...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 168 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch geno...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Weitergehende Berichtigungen (§ 1 Abs. 1 Satz 4)

[4] Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu weitergehenden Berichtigungen als die anderen Vorschriften, sind die weitergehenden Berichtigungen neben den Rechtsfolgen der anderen Vorschriften durchzuführen. Rz. 245 [Autor/Stand] Grundsatz der Idealkonkurrenz. § 1 Abs. 1 Satz 4 enthält den Grundsatz der Idealkonkurrenz, dem zufolge bei Anwendbarkeit anderer Korre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktversicherung, steuerl... / 6 Versicherungsleistung

Erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungsleistungen, stellen diese – wie bei allen Lebensversicherungen – keinen Arbeitslohn dar. Die Besteuerung von Leistungen aus einer Direktversicherung wird ausschließlich in der Vorschrift des § 22 Nr. 5 EStG geregelt, die bislang nur Sachverhalte der nachgelagerten Besteuerung zum Gegenstand hatte. Dabei is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten und dauernde Lasten / 1.4.3 Zinsanteil

Nach Auffassung des BFH[1] ist der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle [2] zu ermitteln, kann aber auch wahlweise nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % und der jeweils geltenden Sterbetafel berechnet werden.[3] Die Ertragsanteilstabelle ist so gestalte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.11.4 Verluste aus Termingeschäften

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Verrechnungsbegrenzung für Verluste aus Termingeschäften eingeführt. Darunter fallen insbesondere Verluste aus dem Verfall von Optionen. Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 7.11.2 Verlustausgleich bei Zusammenveranlagung

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde § 20 Abs. 6 Satz 3 EStG ab dem VZ 2022 um die Regelung ergänzt, dass im Fall von zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern ein gemeinsamer Verlustausgleich vor der Verlustfeststellung zu erfolgen hat. Ohne diese klarstellende Ergänzung war nach der Rechtsprechung des BFH kein ehegattenübergreifender Ausgleich nicht ausgeglichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 1. Gleichbehandlung ausländischer gemeinnütziger Organisationen im KStG

Der Gesetzgeber entlastet ausländische gemeinnützige Organisationen. Die Befreiungsvorschrift gem. § 32 Abs. 6 KStG gilt künftig gleichermaßen für inländische wie ausländische Gemeinnützige, die in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG erstattet bekommen können. Der Antrag ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere ...mehr