Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.4 Zum Steuerabzug Verpflichteter (S. 3 und 4)

4.1.4.1 Allgemeines Rz. 19 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG, in denen die Kapitalerträge der allgemeinen KapESt unterliegen, wird die KapESt ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Gläubigers der Kapitalerträge erhoben. Aus diesem Grund wurde die Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzugs dem Schuldner der Kapitalerträge übertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6 Steuerabzug bei Sachleistungen (S. 7–11)

4.6.1 Allgemein Rz. 56 Zu den steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen gehören nach § 43 Abs. 1 S. 2 EStG auch die besonderen Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, die neben den in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–12 EStG ausdrücklich genannten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden (§ 43 EStG Rz. 116ff.). Bestehen diese Kapitalerträge ganz oder teilweise nicht i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Steuerabzug bei "Crowdlending" (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG)

4.3.1 Allgemeines und Zweck der Vorschrift Rz. 48a Mit § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 2a EStG wurde durch das "G. zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ("JStG 2019"") v. 17.12.2019[1] ein neuer KapESt-Abzugstatbestand eingefügt. Der KapESt-Abzugstatbestand ist aufgeteilt in zwei Untertatbestände, d. h. § 44 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Steuerabzug vom Kapitalertrag (S. 3 und 4)

4.1.1 Allgemeines Rz. 14 In dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen (zum Zuflusszeitpunkt vgl. Rz. 61ff.), müssen in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4, 7a und 7b EStG der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 24ff.) und in den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die, die Kapitalerträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Der Haftungsbescheid (§ 191 AO)

Rz. 108 Soll der zum Steuerabzug Verpflichtete (d. h. der Schuldner der Kapitalerträge, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, erteilt das für ihn zuständige FA (Rz. 49) einen Haftungsbescheid i. S. d. § 191 AO. Rz. 109 Ein solcher Haftungsbescheid darf nur ergehen, solange ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.4 Keine Dividendenregulierung der Wertpapiersammelbank (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG)

Rz. 48d In § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) v. 22.12.2014[1] der Schuldner der Kapitalerträge als auszahlende Stelle zum Steuerabzug bei Kapitalerträgen gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG verpflichtet, soweit die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3.2 Internet-Dienstleistungsplattform (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c S. 2 EStG)

Rz. 48b Eine "Internet-Dienstleistungsplattform" ist nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c S. 2 EStG ein webbasiertes Medium, das Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten sowie Darlehensnehmer und Darlehensgeber zusammenführt und so einen Vertragsabschluss vermittelt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.3.2.2 Ausschüttung an den Allein- bzw. beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 71 Für die Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag gelten Gewinnanteile (Dividenden) auch dann erst mit dem im Gewinnverwendungsbeschluss bestimmten Auszahlungstag als zugeflossen, wenn der Empfänger der Gewinnanteile (Dividenden) der Alleingesellschafter oder beherrschender Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist.[1] Rz. 72 Dass dem Alleingesellschafter bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5.5 Stundung des Kapitalertrags (§ 44 Abs. 4 EStG)

Rz. 84 Ist der Schuldner der Kapitalerträge vorübergehend zur Zahlung des Kapitalertrags nicht in der Lage und haben Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge vor dem Zufließen ausdrücklich eine Stundung des Kapitalertrags vereinbart, dann ist der Steuerabzug erst mit Ablauf der Stundungsfrist vorzunehmen. Rz. 85 Eine Stundungsvereinbarung verschafft dem Schuldner der Kapita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.3 Betrag der Kapitalertragsteuer

Rz. 63 Als nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG anrechenbare bzw. die ESt abgeltende KapESt ist der Betrag zu bescheinigen, der beim Zufluss der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 58ff.) tatsächlich als KapESt durch Steuerabzug einbehalten wurde. Rz. 64 Handelt es sich bei dem zu bescheinigenden Kapitalertrag um eine vGA, so ist in der Steuerbescheinigung nur dann anrechenbare KapESt auszu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Anmeldung des einbehaltenen Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 16 Seit 1995 hat der Steuerabzugsverpflichtete auch den von ihm einbehaltenen SolZ zur KapESt anzumelden (Rz. 66ff.). Der Anmeldungsvordruck ist entsprechend gestaltet.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.4 Betrag des einbehaltenen Solidaritätszuschlags zur Kapitalertragsteuer

Rz. 66 Nach § 1 i. V. m. den §§ 3, 4 SolZG 1995 wird seit Vz 1995 ein SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt erhoben, der seit 1.1.1998 5,5 % der zu erhebenden KapESt beträgt. Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt som...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45a Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 45a EStG ist eine Vorschrift des KapESt-Verfahrens, die in der Praxis insbesondere Bedeutung für auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG und den Schuldner der Kapitalerträge hat. § 45a EStG enthält die zentralen Bestimmungen für die auszahlende Stelle oder den Schuldner der Kapitalerträge zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Anmeldung nicht oder nicht in voller Höhe einbehaltener KapESt (S. 2 und 3)

Rz. 17 In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nicht oder nicht in voller Höhe dem KapESt-Abzug unterworfen wurden. Rz. 18 Nach § 43 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag dann nicht vorzunehmen, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge bzw. Gläubiger und die die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Zeitpunkt des Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Bescheinigung der KapESt (Abs. 2)

3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Anmeldung der KapESt (Abs. 1)

2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1) Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.2 Kapitalertragsteueranmeldung als Steuererklärung

Rz. 29 Die KapESt-Anmeldung ist eine Steuererklärung (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO), in der der zur Einbehaltung der KapESt Verpflichtete die Steuer selbst zu berechnen hat. Rz. 30 Falsche Angaben in der KapESt-Anmeldung können als – vollendete – Steuerhinterziehung strafbar sein (§ 370 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung mit einem Bußgeld geahndet werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des Bundesrats zurück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.6 Entwicklung der Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 6 Zur praxisrelevanten Bindungswirkung von BMF-Schreiben für auszahlende Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1], wonach der KapESt-Abzug "unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vorzunehmen ist (§ 43 EStG Rz. 4h). Für die Praxis sind folgende Schreiben der Finanzverwaltung relevant: BMF-Schreiben zur Ausstellung von Steuerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Verbot des Erteilens einer Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 4)

Rz. 132 Der Schuldner der Kapitalerträge (Rz. 53ff.), das inländische Kreditinstitut und die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG (Rz. 56ff.), durften bis zum 31.12.2008 eine Steuerbescheinigung dann nicht erteilen, wenn in Vertretung des Gläubigers der Kapitalerträge ein Sammelantrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt nach § 45b EStG i. V. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.3 Kapitalertragsteuerbescheinigung eines inländischen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts (Abs. 3)

Rz. 116 Werden die Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG für Rechnung des Schuldners durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gezahlt, so obliegt anstelle des Schuldners der Kapitalerträge dem Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut die Verpflichtung, dem Gläubiger der Kapitalerträge die Bescheinigung zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7 Ergänzung statt Berichtigung der Kapitalertragsteuerbescheinigung

Rz. 141 Bestehen die unrichtigen Angaben (Rz. 138) darin, dass in der Steuerbescheinigung die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge – und demnach die KapESt und der SolZ zur KapESt – zu niedrig ausgewiesen sind, kann von einer Berichtigung der Bescheinigung dann abgesehen werden, wenn eine ergänzende Steuerbescheinigung ausgestellt wird, in die neben den übrigen Angaben nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.5 Kapitalertragsteuerbescheinigung der inländischen Wertpapiersammelbank (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 129a Nach § 44 Abs. 1a EStG ist eine inländische Wertpapiersammelbank auch dann zum Steuerabzug verpflichtet, wenn bei einem "Cum-ex-Geschäft" über inländische Aktien die die Kompensationszahlung auszahlende Stelle (Depotbank des Käufers) im Ausland sitzt und daher nicht zur Einbehaltung von KapESt verpflichtet ist. Erfolgt in einem solchen Fall von der Depotbank des Käu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2a Wie unter Rz. 1 ausgeführt, ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG Voraussetzung für die KapESt. Richtigerweise wirkt sich § 36a EStG jedoch nicht auf § 45a EStG aus, denn § 36a EStG wirkt unmittelbar nur auf Ebene der Stpfl.[1] § 36a EStG berührt daher das KapESt-Abzugsverfahren gem. §§ 43ff. EStG und die Erteilung einer Steuerbesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Systematik der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift hat folgenden Inhalt: Abs. 1 regelt das Verfahren zur Anmeldung der KapESt. Abs. 2 und 3 enthalten Vorschriften zur Erteilung von KapESt-Bescheinigungen, die dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen zu erteilen sind und mit Wirkung für ab 1.1.2009 zufließende Kapitalerträge alle Informationen enthalten müssen, die für eine Pflicht- oder Wahlveranlagu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 45a EStG ist eine Vorschrift des KapESt-Verfahrens, die in der Praxis insbesondere Bedeutung für auszahlende Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG und den Schuldner der Kapitalerträge hat. § 45a EStG enthält die zentralen Bestimmungen für die auszahlende Stelle oder den Schuldner der Kapitalerträge zur Anmeldung der KapESt beim FA und zur Ausstellung von Steuerbesch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Verpflichtung zur Anmeldung und Bescheinigung der KapESt dienen insbesondere Nachweiszwecken für die Finanzverwaltung [1] Durch die Verpflichtung zur Ausstellung Steuerbescheinigung soll der die praktikable und rechtssichere Durchführung der KapESt-Anrechnung ermöglicht werden. Zudem ist die Steuerbescheinigung vor allem im Zusammenhang mit § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Schuldner der Kapitalerträge an den Gläubiger ausgezahlt, ist der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 EStG Rz. 24ff.) verpflichtet, die Steuerbescheinigung auszustellen. Dabei ist es ohne Belang, ob der Schuldner die Kapitalerträge mittels Banküberweisung oder per S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.2 Angaben zum Zahlungstag

Rz. 61 Der Zahlungstag ist immer dann zu bescheinigen, wenn der Schuldner oder die auszahlende Stelle die Steuerbescheinigung geschäftsvorfallbezogen erteilt (Einzelsteuerbescheinigung). Werden mehrere Geschäftsvorfälle zusammengefasst in einer zeitraumbezogenen Steuerbescheinigung oder wird eine Jahressteuerbescheinigung erteilt, sind Angaben zum Zahlungstag nicht möglich. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.2 Ersatzbescheinigung bei elektronischer Übermittlung, § 45a Abs. 5 S. 1 EStG

Rz. 137a Die Finanzverwaltung hat sich zu der praxisrelevanten Frage geäußert, wie zu verfahren ist, wenn der Kunde der auszahlenden Stelle geltend macht, dass die elektronisch übermittelte Steuerbescheinigung abhandengekommen ist.[1] Beispielsfälle aus der Praxis für das Abhandenkommen der Steuerbescheinigung im Falle der elektronischen Übermittlung: Dem Kunden wurde die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.1 Allgemein

Rz. 138 Hat der Schuldner der Kapitalerträge, das inländische Kreditinstitut, die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die unrichtige Angaben enthält oder in sonstiger Hinsicht nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, ist die Bescheinigung vom Empfänger zurückzufordern und durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5 Inhalt der Kapitalertragsteuerbescheinigung

3.5.1 Allgemeines Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2 "Auf Verlangen" des Gläubigers, § 45a Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 53b Nach § 45a Abs. 2 S. 1 EStG sind Steuerbescheinigungen (nur) "auf Verlangen" des Gläubigers der Kapitalerträge auszustellen. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen daher nicht verpflichtet sind, zwingend alle Steuerbescheinigungen unaufgefordert und flächendeckend an alle Kunden zu versenden.[1] Es ist demnach zulässig, die Steuerbesche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.4 Kapitalertragsteuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 127 Bei den Kapitalerträgen, die der KapESt gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG unterliegen, ist die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zum Steuerabzug verpflichtet (zu Einzelheiten § 44 EStG Rz. 31ff.) und hat daher dem Gläubiger der Kapitalerträge die Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Es bestehen keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Kapitalertragsteueranmeldung (Abs. 1)

2.4.1 Allgemeines Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6 Aussteller von Kapitalertragsteuerbescheinigungen (Abs. 2 und 3)

3.6.1 Allgemeines Rz. 112 Die Steuerbescheinigung hat dem Gläubiger der Kapitalerträge derjenige zu erteilen, der die Kapitalerträge unmittelbar an den Gläubiger auszahlt. 3.6.2 Kapitalertragsteuerbescheinigung des Schuldners der Kapitalerträge (Abs. 2 S. 1 Nr. 1) Rz. 113 Werden Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 bis 4 sowie Nr. 7a und 7b EStG unmittelbar vom Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4 Weitere Anforderungen und Sonderfälle

Rz. 53e Das Versenden/Einstellen einer elektronischen Steuerbescheinigung ist grundsätzlich gegenüber allen Kunden möglich, mit denen die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen bisher schon über elektronische Medien kommuniziert hat.[1] Es bedarf daher aufgrund des Wortlauts des § 45a Abs. 2 S. 2 EStG auch keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden, bevor erstmals die Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.1 Verlangen einer Papierform, § 45a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EStG

Rz. 53g Wichtig ist die Einschränkung in § 45 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG, dass die Steuerbescheinigung Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge dem Gläubiger weiterhin in Papierform zu übersenden ist, wenn dieser es verlangt. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch den Anspruch auf papierhafte Ausstellung der Kunde geschützt werden, der nicht über einen Internet-An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.2 Investmentsteuergesetz

Rz. 140b Abweichend von Rz. 138ff. setzt eine Erstattung von KapESt gegenüber einem Investmentfonds ab dem 1.1.2018 voraus, dass der Investmentfonds eine erteilte Steuerbescheinigung im Original zurückgegeben hat (vgl. § 7 Abs. 5 S. 3 und 4 InvStG).[1] Die Finanzverwaltung hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. interne Dokumentation) Erleichterungen für die Praxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.7 Kennzeichnung der Kapitalertragsteuerbescheinigung (Abs. 2 S. 3 und 4)

Rz. 130 Die Steuerbescheinigung ist in sinngemäßer Anwendung des § 44a Abs. 6 EStG mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen, wenn die Wertpapiere im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge bei dem inländischen Kreditinstitut, welches die Steuerbescheinigung ausstellt, nicht in einem auf den Namen des Empfängers der Bescheinigung lautenden Wertpapierdepot verzeich...mehr