Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Handelndenhaftung

Rz. 51 Drittgläubigern gegenüber haften gem. § 11 Abs. 2 GmbHG diejenigen persönlich, die im Namen der GmbH vor deren Eintragung handeln, soweit sie Organe der GmbH sind oder als solche auftreten (sog. Handelnde). Wird ein Handelnder in Anspruch genommen, kann er von der GmbH grds. Freistellung verlangen.[162] Die Handelndenhaftung erlischt mit Eintragung der GmbH.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Geschäftsjahr

Rz. 237 Enthält die Satzung keine gegenteilige Bestimmung, ist Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Dies ist in der Praxis die Regel. Abweichungen in der Gründungssatzung sind möglich, doch darf das Geschäftsjahr gem. § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten. Änderungen des Geschäftsjahres können grds. nur im Wege der Satzungsänderung erfolgen.[...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Kapitalerhöhung im "Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren"

Rz. 1794 Auch im Aktienrecht besteht die aus dem GmbH-Recht bekannte Möglichkeit, das Kapital im Weg des "Schütt-Aus-Hol-Zurück-Verfahren" zu erhöhen.[4611] Dividendenansprüche werden stehen gelassen oder wieder eingezahlt. Während früher eine solche Art der Kapitalerhöhung nur im Wege der Sachkapitalerhöhung zulässig war, kann diese nunmehr auch im Wege einer Barkapitalerhö...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 145 Darüber hinaus sind durch das DiREG auch Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages (sog. satzungsändernde Beschlüsse) einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals) in den Anwendungsbereich des Online-Verfahrens einbezogen worden. Dabei müssen die satzungsändernden Gesellschafterbeschlüssen nur dann möglich ist, w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Identifizierung der Aktionäre

Rz. 846 Nach § 67d AktG kann eine börsennotierte Aktiengesellschaft von einem Intermediär, der Aktien der Gesellschaft verwahrt, Information über die Identität der Aktionäre und über den nächsten Intermediär verlangen. Der Aktionär soll nicht mehr anonym bleiben können. Nachdem die Ausgabe von Inhaberaktien bereits eingeschränkt worden ist (§ 10 Abs. 1 AktG), wird nun sowohl ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Relevanz des Rechtsverstoßes

Rz. 1407 Voraussetzung einer Anfechtung ist, dass der Rechtsverstoß für das Beschlussergebnis bei wertender Betrachtung relevant sein muss. Relevanz soll nach einer Ansicht jedoch nicht gegeben sein, wenn die Aktionäre frühzeitig über die Bedingungen der Online-Teilnahme und ihre eingeschränkten Rechte als Online-Teilnehmer informiert werden, etwa bei der Einberufung (§ 121 ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Leitungsorgan – "Vorstand"

Rz. 2187 Das Leitungsorgan, der "Vorstand" nach deutschem Aktienrecht, führt die Geschäfte der SE gem. Art. 39 Abs. 1 SE-VO in eigener Verantwortung. Die Anzahl der Mitglieder des Leitungsorgans oder die Regeln für ihre Festlegung werden durch die Satzung der SE bestimmt, Art. 39 Abs. 4 Satz 1 SE-VO. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch die in Art. 39 Abs. 4 Satz 1 SE-VO ermög...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Unterschreitung des Unternehmensgegenstandes

Rz. 1958 Die Hauptversammlung ist auch zuständig bei einer dauerhaften,[4944] nicht nur vorübergehenden Unterschreitung des Unternehmensgegenstandes.[4945] Diese Fallgruppe ähnelt dem des § 179a AktG bzw. den Grundsätzen der Holzmüller-Entscheidung und ist gegeben, wenn die Beschreibung des Unternehmensgegenstandes in der Satzung wesentlich weiter reicht als die nach einem e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Anmeldung als Voraussetzung der Stimmrechtsausübung

Rz. 1416 Gestattet die Satzung oder der Vorstand qua Ermächtigung in der Satzung eine Stimmabgabe mittels Briefwahl, kommt es darauf an, ob die Satzung nach § 123 Abs. 2 Satz 1 AktG die Ausübung des Stimmrechts (und nicht nur die Teilnahme an der Hauptversammlung) davon abhängig macht, dass sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden. Auch wenn das Anmeldeerforderni...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Handelsregisteranmeldung

Rz. 677 Die Handelsregisteranmeldung entspricht weitgehend der Bargründung. Zusätzlich gilt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Mehrheitserfordernis

Rz. 2116 § 10 Abs. 1 SEAG verlangt für den Zustimmungsbeschluss in einer AG eine Mehrheit von ¾ des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bzw. bei einer GmbH bei ¾ der abgegebenen Stimmen. Zwar wird in der Literatur[5323] die Kompetenz des deutschen Gesetzgebers, das Mehrheitserfordernis festlegen zu können, bezweifelt. Allerdings gelangt man zu demselben Mehrhei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalherabsetzung

Rz. 1856 Das AktG kennt drei Formen der Kapitalherabsetzung: Rz. 1857 Ziel aller Formen der Kapitalherabsetzung ist die Herabsetzung der Grundkapitalziffer nach den §§ 6 ff....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Anerkennung des Spruchverfahrens

Rz. 2120 Klagen gegen die Wirksamkeit eines Zustimmungsbeschlusses mit Verweis auf eine zu niedrige Bemessung des Abfindungsangebotes sind nach § 9 Abs. 1 SEAG i.V.m. § 7 Abs. 7 SEAG ausgeschlossen. § 11 Abs. 2 SEAG schließt Klagen gegen den Beschluss mit der Begründung, dass das Umtauschverhältnis der Aktien unangemessen sei, ebenfalls aus. Als Korrektiv für den Ausschluss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Anwendungsbereich

Rz. 1600 Das Spruchverfahren ist eine Folge des Grundsatzes "Dulde und Liquidiere" und gibt hierfür das Verfahren. Die Verfahrensordnung selbst ist im SpruchG [4182] enthalten. Subsidiär gilt das FamFG.[4183] Rz. 1601 Die wichtigsten Anwendungsfälle des Spruchverfahrens sind in § 1 SpruchG genannt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Aufforderung zur Bildung des bVg

Rz. 2207 Die Leitungen der beteiligten Gesellschaften müssen gem. § 4 Abs. 1 SEBG schriftlich zur Bildung des bVg auffordern. Dies muss unverzüglich nach der Offenlegung des Verschmelzungsplans erfolgen, wobei eine frühere Unterrichtung durchaus zulässig und auch zu empfehlen ist. Ist das Beteiligungsverfahren bei Offenlegung des Verschmelzungsplans bereits abgeschlossen, wi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Auffanglösung

Rz. 2215 Die Auffanglösung findet in zwei Fällen Anwendung: Die gesetzliche Auffangregelung sichert die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des Vertre...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Grundlagen

Rz. 539 Nachdem zunächst die Bestrebungen des Gesetzgebers bei der Reform des GmbH-Rechts v.a. darauf gerichtet waren, die Seriosität der GmbH zu steigern und sog. Firmenbestattern das "Handwerk zu legen",[1840] wurden diese Überlegungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren stark überlagert durch das Ziel, die GmbH flexibler und moderner auszugestalten. Von der Konzeption her h...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Offenlegung

Rz. 2144 Der Umwandlungsplan ist gem. Art. 35 Abs. 5 SE-VO einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung beschließen soll, auszulegen. Das Offenlegungsverfahren richtet sich nach den nationalen Regelungen, die zur Umsetzung des Art. 3 der Ersten Richtlinie[5362] (jetzt Art. 16 RL 2017/1132/EU) erlassen worden sind. Die nationale Ausgangsgesellschaft muss dahe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Firma und Sitz

Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren Sitz in den Mitgli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Abfindungsangebot

Rz. 2165 Der nationale Gesetzgeber hat in § 12 SEAG von der Ermächtigung Gebrauch gemacht, Vorschriften zum Schutz von Minderheitsaktionären zu erlassen. § 12 SEAG sieht vor, dass der Verlegungsplan ein Abfindungsangebot für Aktionäre enthalten muss, die Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss zur Niederschrift erklären. Die Bekanntmachung des Verlegungsplans muss das Abfi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Mehrstaatlicher Bezug

Rz. 2049 Als Voraussetzung für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) verlangt die Verordnung bei allen Gründungsvarianten einen mehrstaatlichen Bezug der Gründungsgesellschaften.[5184] So müssen bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Verschmelzung mindestens zwei der an der Gründung beteiligten AG dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Stimmrecht

Rz. 1380 Wesentlich ist die Ausübung des Stimmrechts. Str. ist, ob das Online-Stimmrecht lediglich für einzelne Gegenstände der Tagesordnung gestattet werden kann, bspw. für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht aber hinsichtlich einer vorgesehenen Satzungsänderung. Dies wird z.T. bejaht.[3870] Ebenso umstritten ist, ob die Ausübung des Stimmrechts davon abhäng...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Literatur

Rz. 1322 Nach der Lit. durften offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.d. § 44a Abs. 2 BeurkG schon immer nachträglich noch korrigiert werden.[3769] Str. sind dagegen darüber hinaus gehende Berichtigungen und der zeitliche Rahmen für solche Berichtigungen. Rz. 1323 Zulässig seien nach einer Ansicht Korrekturen, solange die Urkunde noch nicht durch Erteilung von Abschriften und Au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Genehmigtes Kapital

Rz. 1727 Nach § 202 Abs. 1 AktG kann der Vorstand für die Dauer von höchstens 5 Jahren ermächtigt werden, das Grundkapital bis höchstens zur Hälfte des zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Es handelt es sich um einen Vorratsbeschluss auf Kapitalerhöhungen, der dem Vorstand die Möglichkeit gibt, nach eigenem Ermessen und o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Verpflichtung zur Mitwirkung an einer später beabsichtigten Kapitalerhöhung

Rz. 430 Z.T. verpflichten sich die künftigen Gesellschafter bereits vor der Gründung, d.h. vor Beurkundung der Satzung und der Gründungsurkunde, oder vor einer Kapitalerhöhung, an einer später geplanten Kapitalerhöhung mitzuwirken und dort neue Anteile zu übernehmen. Letzeres erfolgt z.B. bei der Eingehung einer Wandlungspflicht im Zusammenhang mit Wandeldarlehen oder Finanz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung

Rz. 405 Die Leistung auf die übernommenen Geschäftsanteile muss endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführung erfolgen (§ 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, die eingezahlten Mittel uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden, was zugleich eine Rückgewähr an den Inferenten ausschließt.[1341]...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsformzusatz

Rz. 552 Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit folgenden Rechtsformzusätzen geführt werden: Jedwede andere Verwendung oder Abkürzung oder das Weglassen des Zusatzes ist unzulässig.[1880] Dieser Rechtsformzusatz ist exakt und buchstabengetreu einzuhalten.[1881] Jedwede andere Verwendung oder Abkürzung oder das...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundlegendes zur Geschäftsführung

Rz. 242 Die GmbH muss gem. § 6 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Bestellung zum Geschäftsführer begründet die spezifischen organschaftlichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb. die Vertretungsmacht der Gesellschaft. Sie enthält jedoch nicht alle Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Zulässigkeit des Gesellschafterwechsels

Rz. 125 Da nach h.M. übertragbare Geschäftsanteile erst mit der Eintragung der GmbH entstehen,[435] kann eine Änderung im Mitgliederbestand der Vor-GmbH nur im Wege einer Vertragsänderung in der Form des § 2 GmbHG erfolgen.[436] Das OLG Frankfurt am Main hat zur "Übertragung eines Geschäftsanteils" an einer Vor-GmbH eine unschädliche Falschbezeichnung angenommen, da von den ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Allgemeine Treuepflicht

Rz. 260 Mit Übernahme der Organstellung unterliegt der Geschäftsführer – unabhängig von etwaigen Regelungen im Anstellungsvertrag – einer Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft.[797] Der Geschäftsführer ist verpflichtet, für die bestmögliche Verwirklichung des Gesellschaftszwecks zu sorgen. Dies beinhaltet die Pflicht zur Geheimhaltung vertraulicher Betriebsinterna und Gese...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Grundlagen

Rz. 166 An diese jüngeren Entwicklungen knüpft die EU-Kommission, welche sich in ihrem Arbeitsprogramm das Motto "Ein Europa für das digitale Zeitalter" auf die Fahne geschrieben hat, mit ihrem jüngsten Vorschlag an. Am 23.3.2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht vorg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Einbringung der Anteile I (sog. "Mindestquotenphase")/Frist

Rz. 2121 Gem. Art. 33 Abs. 1 SE-VO haben die Gesellschafter (Anteilseigner) der an der Gründung beteiligten Gesellschaften 3 Monate Zeit, um zu erklären, ob sie ihre Anteile in die Holding-SE einbringen.[5328] Das Wahlrecht steht sämtlichen Anteilseignern zu. Es müssen weder die Anteilsinhaber, die dem Gründungsplan zugestimmt haben, ihre Anteile einbringen noch ist den Ante...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Gründungsprüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 613 Auch Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 33 Abs. 1 AktG einen Gründungsbericht zu erstellen. Der Bericht muss schriftlich erstellt werden (§ 34 Abs. 2 AktG). Gegenstand des Berichts ist ebenfalls der Hergang der Gründung. Ferner ist zu prüfen, ob die Angaben der Gründer zur Aktienübernahme und Einlageleistung sowie zu den Festsetzungen nach § 26 AktG zutreffend si...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Elektronische Dokumente

Rz. 2392 Das soll für elektronische Dokumente gelten, wenn diese im Einklang mit Art. 16 Abs. 4 GesRRL authentifiziert wurden, was das Anfügen einer qeS sowie des Attributs der ausstellenden Stelle im Einklang mit der eIDAS-Verordnung erfordert. Die Abschaffung der Apostille unter diesen Voraussetzungen erscheint sinnvoll, denn die qeS und das Attribut garantieren technisch,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Gründungsphasen und die jeweilige Haftung

Rz. 26 Das Haftungssystem [85] für die Gründungsphase der GmbH stand um die Jahrhundertwende im Mittelpunkt der Rspr.[86] Es lässt sich schematisch wie folgt veranschaulichen: a) Vorgründungsgesellschaft und Haftung Rz. 27 Bei der Vorgründungsgesellschaft, also der Gesellschaft, die vor Beurkundung der Satzung der GmbH besteht, handelt es sich i.d.R. um eine GbR oder eine OHG. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Neuaufnahme der Verhandlungen

Rz. 2218 Wenn vom bVg mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wurde, dass keine Verhandlungen aufgenommen werden sollen oder die Verhandlungen abzubrechen sind, kann es gem. § 18 Abs. 1 SEBG erst wieder nach 2 Jahren auf schriftlichen Antrag von mindestens 10 % der Arbeitnehmer hineingesetzt werden. Durch die Parteien kann eine frühere Wiederaufnahme vereinbart werden. Wird ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Ausnahme nach § 52 Abs. 9 AktG

Rz. 768 Nach § 52 Abs. 9 AktG finden die Nachgründungsvorschriften keine Anwendung, wenn das Erwerbsgeschäft zu den "laufenden Geschäften" des Unternehmens gehört, in der Zwangsvollstreckung oder an der Börse erfolgt.[2429] Ob damit gleichzeitig der Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, nach der von einer Nachgründungsprüfung solche ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Trennung der Prüfungsfunktion und der Protokollfunktion des Notars

Rz. 1348 Die Prüfungs- und Belehrungsfunktion des Notars in der Hauptversammlung ist von seiner Protokollfunktion nach § 130 AktG zu trennen. Die Protokollfunktion dient im Wesentlichen Beweiszwecken. Sie löst die Prüfungs- und Belehrungsfunktion erst aus. Letztere dient dazu, die Durchführung einer "rechtssicheren Hauptversammlung" zu gewährleisten. Fehler bei den Prüfungs-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 1870 In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist die vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff. AktG. Der wesentliche Unterschied zur ordentlichen Kapitalherabsetzung besteht darin, dass keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 225 AktG besteht (§ 229 Abs. 3 AktG). Weiter kann der vereinfachten Kapitalherabsetzung rückwirkende Wirkung nach § 234 AktG beig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Übertragung der Aktien

Rz. 2062 Gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. c) SE-VO muss der Verschmelzungsplan Einzelheiten hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Europäischen Gesellschaft (SE) enthalten. Insb. stellt sich die Frage, inwieweit die deutsche Regelung des § 71 UmwG zur Bestellung eines Treuhänders Anwendung findet. Da die neuen Anteile erst nach der Eintragung der Europäischen Gesellschaft (S...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 9. Heilung

Rz. 777 Ob eine Heilung eines Vertrages in Betracht kommt, bei dem die Nachgründungsvorschriften des § 52 AktG nicht beachtet wurden, ist danach zu beurteilen, ob der Vertrag lediglich schwebend unwirksam oder bereits endgültig unwirksam ist. Rz. 778 Eine endgültige Unwirksamkeit ist gegeben, wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweigert, das Handelsregister den Vertra...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Verlegungsbericht

Rz. 2169 Nach Art. 8 Abs. 3 SE-VO muss das Leitungs- oder das Verwaltungsorgan der Europäischen Gesellschaft (SE) einen Bericht erstellen, indem es die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Sitzverlegung erläutert und begründet. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, für die Gläubiger sowie für die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Insbesondere Widerspruch zur Niederschrift

Rz. 1384 Online-Teilnehmern ggü. kann das Widerspruchsrecht eingeschränkt werden kann.[3879] Wird es nicht ausgeschlossen, ist offen, wie der Widerspruch zur Niederschrift des Notars rein technisch durch den nur virtuell anwesenden Aktionär erfolgt.[3880] Dies geschieht dadurch, dass der Notar am Ort der Präsenz-Hauptversammlung anwesend ist, d.h. dort, wo sich auch der Versa...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung

Rz. 2172 Art. 8 Abs. 4 SE-VO setzt einen Verlegungsbeschluss der Hauptversammlung voraus. Für den Ablauf der Hauptversammlung sind die Regelungen der SE-VO und hier insb. die Art. 52 bis 60 SE-VO maßgeblich. Art. 8 Abs. 6 SE-VO verweist auf Art. 59 SE-VO, der der Hauptversammlung die Kompetenz für satzungsändernde Beschlüsse zuweist. Mit dem Verlegungsbeschluss wird unmittelb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Heilung durch Nachholung der Handelsregisteranmeldung

Rz. 1915 Ist die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen, ist aber die dazugehörige Handelsregisteranmeldung fehlerhaft, weil sie etwa von dazu nicht befugten Personen vorgenommen wurde oder weil z.B. der Vorstand unterbesetzt war, kann eine Heilung einfach dadurch erfolgen, dass eine ordnungsgemäße Handelsregisteranmeldung nachgereicht wird.[4794]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (6) Sonderrechte

Rz. 2065 Im Verschmelzungsplan müssen gem. Art. 20 Art. 1 Buchst. f) SE-VO die Rechte angegeben werden, welche die Europäische Gesellschaft (SE) den mit Sonderrechten ausgestatteten Aktionären der Gründungsgesellschaften und den Inhabern anderer Wertpapiere als Aktien gewährt oder die für diese Personen vorgeschlagenen Maßnahmen. Der Verordnungsgeber hat sich hier an der Vor...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Veräußerung eines GmbH-Anteils durch eine Bestands-GbR

Rz. 315 Möchte die nicht voreingetragene GbR ihren Geschäftsanteil an der GmbH veräußern und aus der Gesellschafterliste ausgetragen werden, ist ihr dies bis zur erfolgten Eintragung in das Gesellschaftsregister nicht möglich. Damit einher geht der Umstand, dass auch die Eintragung des Erwerbers in die Liste der Gesellschafter bis zur Registrierung der GbR nicht erfolgen kan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Höhe

Rz. 553 Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) muss bei einer Einmanngründung mindestens 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) und bei einer Mehrmanngründung entspr. der Zahl der Gründer jeweils 1,00 EUR pro Gründer betragen. Es kann nicht auf einen Betrag lauten, der höher als 24.999,00 EUR ist, da ansonsten eine GmbH entsteht. Mit Blick auf andernfalls unmittelbar mit G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Einlagepflicht, Nebenpflichten

Rz. 1014 Die Hauptverpflichtung der Aktionäre besteht in der Erbringung ihrer Einlage (nebst Agio) nach § 54 AktG. Die Haftung ist auf die von dem jeweiligen Aktionär übernommene Einlage und Agio beschränkt. Eine Ausfallhaftung wie in § 24 GmbHG gibt es im Aktienrecht nicht. Nebenleistungspflichten können auf gesellschaftsrechtlicher Ebene nur über § 55 AktG bei vinkulierten...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Haftung des Eintretenden

Rz. 127 Eine gesamtschuldnerische Haftung des in eine Vor-GmbH Eintretenden kann man unter Heranziehung des in § 16 Abs. 2 GmbHG enthaltenen Rechtsgedanken (Haftung des Geschäftsanteilserwerbers für alle ausstehenden Einlageleistungen) bejahen.[443] Für eine solche Haftung spricht auch, dass die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG erst mit der Eintragung entsteht. Da ...mehr