Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Umfang der Bindungswirkung.

Rn 18 Die Bindungswirkung ist allerdings beschränkt auf den Streitgegenstand des früheren Rechtsstreits, der durch den dortigen prozessualen Anspruch und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGHZ 98, 353, 358 = NJW 87, 1201; NJW 93, 3204, 3205; NJW 95, 1757 f; BAG NJW 14, 717). Keine Präjudizialität besteht hinsichtlich einzelner Urteilselemente wie Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594); maßgeblich ist die Anhängig-, nicht die Rechtshängigkeit (Brandbg JurBüro 22, 143). Für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitwertbegünstigung.

Rn 160 Gruber, Streitwertbegünstigung – die Beschwerdeberechtigung der einzelnen Prozessbeteiligten, MDR 16, 310. Der Antrag nach § 51 GKG, § 12 IV UWG, § 142 MarkenG ist missbräuchlich, wenn auf Abmahnung nicht reagiert wurde (Frankf GRUR-RR 20, 559; OLGR Frankf 05, 842). Die Herabsetzung verlangt außergewöhnliche Umstände, aus denen sich eine besondere Härte ergibt (BGH MD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensweise.

Rn 4 Die Anordnung der Sicherheitsleistung steht im Ermessen des Gerichts (KG WRP 95, 24 f [KG Berlin 29.08.1994 - 25 U 5213/94]). Sie kann durch gesonderten, dem Schuldner nicht mitzuteilenden (§ 922 III) Beschluss – so S 2 – angeordnet werden, dem dann, wenn die Sicherheitsleistung erbracht ist, die eigentliche Arrestentscheidung nachfolgt. In der Praxis ist aber die in S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Festsetzung bei Fortfall des Titels.

Rn 26 Die Festsetzung von Ordnungsmitteln kann nur auf Grundlage eines wirksamen Titels erfolgen. Eine Verurteilung des Schuldners im Falle eines Titelfortfalls kommt nicht in Betracht, wenn der Titel bzw seine Vollstreckbarkeit vor Begehung der Zuwiderhandlung aufgehoben wurde (Frankf NJW-RR 11, 1290 [BGH 05.05.2011 - VII ZR 47/08]; KG NJW-RR 04, 68, 69 [KG Berlin 06.05.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist anwendbar bei Beschlüssen, mit denen durch das AG oder LG im ersten Rechtszug die Aussetzung (zum Begriff: s.o. vor §§ 239 ff Rn 9, 10) angeordnet oder abgelehnt wird. Dabei werden alle Fälle der Aussetzung erfasst, die in der ZPO oder in anderen Gesetzen vorgesehen ist (s.o. vor §§ 239 ff Rn 9) und nicht nur die der §§ 246 f, wobei die größte praktis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausübung des Wahlrechts durch den Kläger und Bindungswirkung.

Rn 3 Die Ausübung des Wahlrechts muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angegangenen Gericht oder einer Widerklage oder durch die Bezeichnung eines Gerichts als für die Durchführung eines streitigen Verfahrens zuständig (vgl § 690 I Nr 5) im Mahnbescheidsantrag erfolgen (BayObLG Beschl v 9.1.23 – 102 AR 150/22, Rz 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten.

Rn 8 Der Rechtsgrund, aus dem Bestand oder Dauer str sind, hat für die Wertfestsetzung keine Bedeutung (BGH WuM 06, 45). Auf das Klageziel und die einschlägige Anspruchsgrundlage, namentlich § 958 BGB, kommt es ebenfalls nicht an, so dass § 8 anzuwenden ist, wenn sich der Anspruch auf andere Grundlagen stützt, zB § 985 BGB, während umgekehrt bei der Räumungsklage § 8 nur Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 Das Gericht entscheidet über die Festsetzung des Ordnungsmittels innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Androhung nach pflichtgemäßem Ermessen (Saarbr 19.8.09 – 5 W 181/09; Ddorf NJW-RR 88, 1216 [OLG Düsseldorf 08.02.1988 - 2 W 14/85]) durch (begründeten) Beschl, § 891 S 1 (Frankf NJW 69, 58 [OLG Frankfurt am Main 06.03.1968 - 6 W 72/68]), der den Adressaten namen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweiskraft des Protokolls.

Rn 6 Die Beweiskraft des Protokolls ist in §§ 415, 418 geregelt. Hiernach ist das Protokoll des GV eine öffentliche Urkunde (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; KG NJW-RR 94, 959 [KG Berlin 08.03.1994 - 1 W 7446/93]). Vollen Beweis für die Abgabe einer beurkundeten Erklärung und die dort wieder gegebenen Tatsachen erbringt das Protokoll als Urkunde aber nur dann, wenn es die Untersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mit öffentlichem Glauben versehene Personen.

Rn 13 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind insb Notare, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (s § 1 BNotO) sowie für eine Reihe von Aufgaben auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts mit Urkundsgewalt ausgestattet sind. Urkundspersonen sind darüber hinaus alle Personen, denen kraft Gesetzes bestimmte Beurkundungskom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ehe (Nr 2).

Rn 24 Erfasst wird die bestehende, geschiedene, aber auch aufgehobene oder für nichtig erklärte Ehe des Richters mit einer nach Nr 1 ausgeschlossenen Person (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 9; Zö/Vollkommer § 41 Rz 8). Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Ehegatten. Verlöbnis oder eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft führen nicht zum Ausschluss. Ebf kein Ausschlussg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 10 Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/91]: Goldbarren). Ein ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beurteilung.

Rn 6 Bei der Entscheidung, ob ein Befangenheitsgesuch begründet ist, sind zwei Ebenen zu unterscheiden, die der Tatsachenfeststellung und der Tatsachenbewertung (Wieczorek/Schütze/Niemann § 42 Rz 4). Die Tatsachenfeststellung fußt auf dem Akteninhalt, der Glaubhaftmachung gem § 44 II und der dienstlichen Äußerung gem § 44 III. Die Bewertung erfolgt in den Zuständigkeiten des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 8 Bei den Personenhandelsgesellschaften ist der Sitz dem Handelsregister zu entnehmen, da für diese Personen eine Pflicht zur Anmeldung besteht (für die OHG: § 106 II Nr 1b HGB; für die KG: § 161 II iVm § 106 II Nr 1b HGB; vgl Schlesw 12.12.22 – 2 AR 27/22). Die Begründung von Doppelsitzen bei den Personenhandelsgesellschaften ist unzulässig (s näher Baumbach/Hopt/Hopt § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 38 Gegen den Beschl findet nach Abs 2 S 1 die sofortige Beschwerde statt. Die Vorschrift regelt lediglich die Statthaftigkeit; die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 567 ff. Es muss sich um eine Entscheidung des AG oder erstinstanzliche Entscheidung des LG handeln (§ 567 I) und der Wert des Beschwerdegegenstands muss 200 EUR übersteigen (§ 567 II 1). Nach Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verhalten bei technischer Störung.

Rn 5 § 130d S 2 ermöglicht eine Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Weg, wenn eine elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist (Biallaß NJW 23, 25). Keine Unmöglichkeit aus technischen Gründen stellt es dar, wenn der Rechtsanwalt einen Anwendungs- oder Bedienungsfehler macht (Bacher MDR 22, 1441, 1444), wenn die Möglichkeit eines Verschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Werdende und abzuwickelnde juristische Person des Privatrechts.

Rn 10 Die Vertretung der Vorgesellschaft (BGH NJW 08, 2441, 2442 Rz 7) und des Vorvereins folgt den Regeln der zu gründenden Rechtsform. Im Fall der Abwicklung der Handelsgesellschaften KG und OHG (§ 146 HGB), der Genossenschaften (§ 83 GenG) und der Vereine (§ 48 BGB) werden die bisherigen gesetzlichen Vertreter durch – mitunter personenidentische – Abwickler ersetzt. Wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 14 Da der echte Hilfsantrag auflösend bedingt ist und damit sofort rechtshängig wird (BGH NJW 02, 3478 [BGH 14.06.2002 - V ZR 79/01]), ist er für die Zuständigkeit von der Klageerhebung an zu berücksichtigen, ohne dass es auf eine Entscheidung über ihn ankommt. Entsprechendes gilt von der Klageerweiterung an, wenn § 506 ZPO eingreift (Rn 3). Mithin kann das LG sachlich zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / Leitsatz

Ein elektronisches Dokument in Form eines Scans des schriftlichen Originals ist zum Nachweis der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht ausreichend. KG, Beschl. v. 12.1.2024 – 1 Ws 122/23mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bis zu einem best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

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AGS 04/2024, Verjährung des... / II. Verjährungseinrede greift …

Der Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war nach Auffassung des OLG zurückzuweisen, da die von der Vertreterin der Staatskasse erhobene Verjährungseinrede (§ 214 BGB) durchgreife. Der Anspruch des Pflichtverteidigers auf Bewilligung einer Pauschgebühr verjähre nach allgemeiner Auffassung in entsprechender Anwendung des § 195 BGB in drei Jahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zug um Zug Titel.

Rn 2 § 756 setzt die Vollstreckung aus einem Urt voraus, dessen Entscheidungsformel eine Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gegen eine Gegenleistung explizit ausspricht. Nicht ausreichend ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht nur aus den Entscheidungsgründen oder gar aus weiteren Unterlagen entnehmen lässt (KG Rpfleger 00, 556 [KG Berlin 25.07.2000 - 1 W 2542/99]). Auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenverteilung nach billigem Ermessen.

Rn 3 Gem I 1 trifft das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Damit gilt in fG-Familiensachen nicht das reine Erfolgsprinzip nach §§ 91 f ZPO. Anders als unter dem früheren § 13a I 1 FGG folgt aus § 81 kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Vielmehr räumt I 1 dem Gericht ein relativ weitgehendes Ermessen iSe weiten Gestaltungsspielraums ein, welchem Beteiligten wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Vergleichsabschluss.

Rn 8 Schließen die Parteien im Hauptverfahren einen gerichtlichen Vergleich, wird hierdurch regelmäßig das Sicherungsbedürfnis für den einstweiligen Rechtsschutz entfallen (MüKoZPO/Drescher vor §§ 916 ff Rz 23). Wird im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Vergleich abgeschlossen, ist bei einem Streit um dessen Wirksamkeit nach dem Inhalt des Vergleichs zu differen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Qualifizierte Verbraucherverbände (Nr 1).

Rn 3 Die Eintragung in die vom BfJ geführte Liste (s § 4 Rn 1) oder in das von der EU-Kommission geführte Verzeichnis ist konstitutiv für die Erlangung der Klagebefugnis (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt § 4 Rz 1; KG BB 01, 641 [KG Berlin 17.10.2000 - 5 U 5552/99]); das Gericht ist daran gebunden, kann aber eine Überprüfung der Eintragung beim Bundesamt herbeiführen (§ 4a Abs 2). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 6 § 309 ist in allen ZPO-Verfahren mit mündlicher Verhandlung anwendbar, bei Beschlüssen naturgemäß nur, wenn ihnen tatsächlich eine mündliche Verhandlung vorangeht (§ 329 I 2). Bei der Tatbestandsberichtigung gilt § 309 ebenfalls (§ 320 IV 2, 3; Zö/Vollkommer Rz 7). § 309 greift auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, §§ 46 II, 80 II ArbGG (im Erg BAGE 101, 145, 152 [BAG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Willkür.

Rn 53 Willkür liegt vor, wenn die Verweisung nach objektiven Maßstäben sachlich unter keinem Gesichtspunkt mehr zu rechtfertigen und der Rechtsfehler als extremer Verstoß gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zu qualifizieren ist (BGH NZA-RR 15, 552 [BAG 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13]). Hierfür genügt nicht, das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Das Gericht entscheidet durch freies Ermessen, ob eine mündliche Erörterung durchgeführt werden soll. Das Gesetz geht also davon aus, dass eine solche nicht unbedingt notwendig ist (KG Beschl v. 16.8.12 – 25 WF 58/12, openJur 12, 71965 = FamRZ 13, 730). Spricht die jeweilige Lage aus Sicht der anwaltlichen Vertretung für die Durchführung eines Termins zur Erörterung, al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Anhörung und Rückgabe der alten Ausfertigung.

Rn 15 Grds wird bei der Titelumschreibung verfahren wie bei der Erteilung einer sog qualifizierten Klausel nach § 726 (s § 726 Rn 6 ff). Das gilt jedoch nur mit einigen Modifikationen (Lackmann FS Musielak, 287 ff): Nach § 730 ist die Anhörung des Schuldners in das pflichtgemäße Ermessen des Rechtspflegers gestellt (s § 730 Rn 2). Die Vorschrift beschränkt seinen Anspruch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kündigung.

Rn 43 Der GeS für die außergerichtliche Kündigung bemisst sich nach § 41 II GKG (AG Köln MDR 02, 1030 [AG Köln 29.05.2002 - 141 C 17/02]), nicht nach § 23 III RVG (so aber LG Karlsruhe NJW 06, 1526 [LG Karlsruhe 14.10.2005 - 9 S 177/05]). Der Streit um eine bloße Kündigungsmöglichkeit ist nach § 3 zu bewerten (Köln KostRspr § 16 GKG aF Nr 36; Rn 7). Die Feststellung der Unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Norm fingiert die Bewilligung des Schuldners für den Zeitpunkt, in dem das vorläufig vollstreckbare Urt erlassen wird (Bewilligungsfiktion). Die Fiktion bezieht sich je nach Anspruchsinhalt auf die Eintragung einer Vormerkung gem § 883 BGB oder eines Widerspruchs gem § 899 BGB. Da die Eintragung selbst keinen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt, sind weder Vollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristgerechte Erhebung.

Rn 9 Erforderlich ist die Zustellung der Klageschrift innerhalb der festgesetzten Frist. Es genügt aber fristgerechte Einreichung der Klage, wenn die Zustellung demnächst erfolgt (§ 167, Köln OLGR 99, 400; Celle MDR 07, 1280). Die Zustellung eines Mahnbescheids steht der Klageerhebung gleich (Köln OLGZ 79, 119; Zö/Vollkommer Rz 32). Die Frist wird auch durch Klageerhebung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nachfestsetzung im Erinnerungsverfahren.

Rn 44 Im Falle einer zulässigen Erinnerung können mit ihr weitere Kosten zur Nachfestsetzung geltend gemacht werden (KG NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]). Auch iRd unselbstständigen Anschlussbeschwerde können Kostenpositionen nachgeschoben werden (Bambg JurBüro 81, 1579). Davon zu unterscheiden ist die Erweiterung auf angemeldete und beschiedene, aber zunä...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVI. Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis, insb. die Weiterbeschäftigung nach Aufgabe der Organstellung

Rz. 78 Wird das Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführer nach seiner Abberufung als Organmitglied weiterbeschäftigt, hat die bloße Tatsache der Weiterbeschäftigung zunächst keinen Einfluss auf die materiellrechtliche Einordnung des Anstellungsverhältnisses. Eine Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis erfolgt nicht automatisch mit der bloßen Abberufung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen.

Rn 6 S §§ 380, 390, jedoch ohne die Möglichkeit von (Ersatz-)Ordnungshaft und Vorführung. Soweit erforderlich (vgl Rn 8), kann das Ordnungsgeld ›noch einmal‹ festgesetzt werden, höchstens also zweimal (Celle OLGZ 75, 372; Dresd MDR 02, 1088; aA KG NJW 60, 1726 [KG Berlin 27.04.1960 - 12 W 668/60] zu § 380). Für die Zuständigkeit gilt § 400, der Beschl ist zu verkünden und zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzinsung.

Rn 30 Erforderlich für die Festsetzung von Zinsen nach § 104 I 2 ist ein entsprechender Antrag. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm markiert der Tag des Eingangs dieses Antrags grds auch den Zinsbeginn (aA LG Hamburg AGS 20, 148 – entspr § 187 I BGB erst ab dem Tag, der auf den Tag des Antragseingangs folgt). Der Antrag kann nachträglich gestellt werden, auch noch nach Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren.

Rn 4 Das vorläufige Rechtsschutzverfahren bildet ggü dem Verfahren in der Hauptsache ein selbstständiges Verfahren (BVerfGE 42, 163, 167 = MDR 77, 115). Die Verfahren weisen unterschiedliche Streitgegenstände auf. Ein Übergang in das Hauptsacheverfahren ist wegen der unterschiedlichen Verfahrensart unzulässig (Hamm NJW 71, 387; München OLGR 94, 178; aA Frankf FamRZ 89, 297)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr