Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 6/2018, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Bergschneider (Hrsg.) 5. Aufl. 2017, 916 Seiten, 139 EUR, C.H. Beck Verlag Der "Bergschneider" hat sich in den 13 Jahren seines Bestehens bewährt und erscheint jetzt mit Stand Juli 2017. Die 16 Autoren, alles bewährte Praktiker, bieten jeher eine Unterstützung für die tagtägliche Praxis des Rechtsanwalts, die eine gelungene Mischung aus Checkliste, Formularen und Kommentierun...mehr

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FF 6/2018, Abschluss einer ... / 2 Anmerkung

Mit dieser wichtigen Entscheidung – einem Urteil in einer allgemeinen Zivilsache – hat der XII. Senat des Bundesgerichtshofs zunächst zwei grundsätzliche Fragen beantwortet: 1. Ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs i.S.v. § 1357 Abs. 1 S. 1 BGB anzusehen bzw. unter welchen Voraussetzungen? 2. Fällt auch die Kündi...mehr

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zerb 6/2018, Ernennung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist dem Senat nach der von dem Amtsgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 FamFG. Sie ist nach den Vorschriften der §§ 58 ff FamFG zulässig, in der Sache aber ohne Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht bei seiner Entscheidung über den von dem Beteiligten zu 3 gestellten Erbscheinsantrag auf das Einzeltestament der Erblasser...mehr

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 55 Wirkungs... / 2.2 Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach Abs. 1

Rz. 9 Wirkungsforschung umfasst nach näherer Maßgabe des § 282 Abs. 3 SGB III: Das Ausmaß der Verbesserung der Vermittlungsaussichten und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit durch die Teilnahme an einer Maßnahme, die vergleichende Kosten-Nutzen-Relationen von Maßnahmen, die Messung volkswirtschaftlicher Nettoeffekte durch den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendungen an, von und zwischen nicht natürlichen Personen

Rz. 19 [Autor/Stand] Dass in- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein können, folgt bereits aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG.[2] Dies bestätigt § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG jedenfall...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Beiträge (S. 1)

Rz. 3 Begünstigt sind nur Beiträge des Arbeitgebers; d. h. für Personen, die Arbeitnehmer i. S. d. ESt-Rechts sind. Kommanditisten, die zugleich Arbeitnehmer der KG sind, sind daher aufgrund von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht erfasst. Auf die Rentenversicherungspflicht kommt es nicht an; z. B. sind daher auch beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Datenaustausch und Auskünfte beim Familienleistungsausgleich (Abs. 4)

Rz. 6 Beim Familienleistungsausgleich wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG oder durch Kindergeld bewirkt. Während der Kinderfreibetrag durch die FÄ gewährt wird, wird das Kindergeld vom BZSt[1] durch Familienkassen verwaltet. Wegen des Nebeneinanders der beiden Entlastungswege sind die hierbei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.6.1 Voraussetzung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO

Rz. 33 Diese Erwägung setzt Art. 21 Abs. 1 DSGVO um, in dem jeder betroffenen Person das Recht zugesteht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung ist, dass die Verarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt, also für die ...mehr

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Jansen, SGB X § 84 Recht au... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO

Rz. 12 Art. 17 Abs. 1 DSGVO regelt zum Einen das Recht der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Gleichzeitig verpflichtet er den Verantwortlichen, diesem Verlangen zu entsprechen und die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Buc...mehr

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Keine Eintragung eines Ungeborenen als Gesellschafter

Zusammenfassung Die Übertragung eines Kommanditanteils an einen Ungeborenen kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden. Hintergrund Die Kommanditistin einer KG schenkte ihrem noch ungeborenen Kind einen Kommanditanteil an der Gesellschaft. Die KG beantragte – noch vor der Geburt des Kindes – die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Handelsregister....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geburt eines Kindes

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den Aufwendungen der Eltern > Krankheitskosten Rz 10 Geburt sowie > Beihilfen Rz 13ff, 41ff und > R 3.11 Abs 1 Nr 1 LStR. Zur Berücksichtigung des Kindes beim LSt-Abzug durch Änderung der Steuerklasse > Kommunale Meldebehörde Rz 1, > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 10. Zu weiteren Steuervorteilen > Kinderadditive, > Kinderbetreuung, > Kinderfreibetr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ehegatten der Stationierungsstreitkräfte

Rz. 67 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die nichtdeutschen Mitglieder der Streitkräfte ausländischer NATO-Staaten, des zivilen Gefolges einschließlich der technischen Fachkräfte sowie deren nichtdeutsche Angehörige begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und sind deshalb mit ihren inländischen Einkünften nur beschränkt steuerpflichti...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahrenshinweise

Rz. 7 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Örtlich zuständig ist das Wohnsitz-FA, wenn der ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland hat (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Bei anderen ArbN ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig (vgl § 39 Abs 2 Satz 2ff EStG; dort auch zu Sonderfällen). Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlage sind die §§ 39 und 39a EStG. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Weitere Einzelentscheidungen

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Eine offenbare Unrichtigkeit iSv § 129 AO kommt in Betracht, wenn der ArbG eine fehlerhafte > Lohnsteuerbescheinigung übermittelt hat (EFG 2011, 1220; aA EFG 2014, 1743); bei einer fehlerhaften Ermittlung des Arbeitslohns aus einem anderen Bundesland (EFG 2016, 1843 – Rev, BFH VI R 38/16); wenn die richtigen Zahlen eindeutig aus der Steuerer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Übernimmt der ArbG die Bewirtungskosten und andere Sachzuwendungen, wenn ein ArbN seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung hat, zu Einzelheiten > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Master

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ein Studiengang, der einen bereits erreichten Hochschulabschluss (Bachelor) voraussetzt und mit dem Mastergrad abschließt (vgl § 19 HRG), ist kein Erststudium (> Bildungsaufwendungen Rz 15/2). Entsprechendes gilt für ein Ergänzungsstudium (> Bildungsaufwendungen Rz 20ff). Zum Abzug als WK > Bildungsaufwendungen Rz 70 Master. Zur Berücksichtigung vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beschränkt Geschäftsfähige

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG (> Arbeitslohn) kann grundsätzlich auch eine beschränkt geschäftsfähige Person beziehen; > Alter des Arbeitnehmers und seiner Kinder. Zu Dienstverhältnissen für > Behinderte Menschen > Beschützende Werkstätten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei den folgenden Fallgruppen wird eine Steuerbefreiung (> Rz 16) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit einer Gehaltsumwandlung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt: zu Einzelheiten > Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers. Rz. 16 Stand: EL 115 – ET: 05/20...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Contergangeschädigte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zahlungen der Conterganstiftung für behinderte Menschen (früher "Hilfswerk für behinderte Kinder") als Kapitalentschädigungen und laufende Renten bleiben unbesteuert; sie sind steuerlich unter keinem Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Zinsen, die die Stiftung wegen verspäteter Zahlung zusätzlich ausschüttet, werden wie die Hauptleistung behand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den ArbN, für die das FA bis zu ihrer Erfassung in der ELStAM-Datenbank des BZSt auf Antrag eine LSt-Abzugsbescheinigung ausstellt, gehören folgende Personen: Rz. 4 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rz. 4/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1592 = BStBl 1998 I, 1029; 1999 I, 269) nebst Protokoll vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1612 = BStBl 1998 I, 1041). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufgaben des Finanzamts

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Besteht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff nach § 1 Abs 2 EStG, fiktive > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20 ff nach § 1 Abs 3 EStG oder beschränkte Steuerpflicht (> Rz 21 ff) des ArbN, so ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG für die Bildung und die Änderung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (§ 39 Abs 2 Satz 2 EStG). Ist der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der Jahreslohnsteuer und des Erstattungsbetrags

Rz. 38 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Vor Anwendung des Jahreslohnsteuertarifs (> Lohnsteuertarif Rz 12, 13) ist der Jahresarbeitslohn um folgende Beträge zu mindern:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.4 Entsprechende Anwendung der §§ 44 bis 50 SGB X (Abs. 4 Satz 1 und 2) und § 99 SGB X (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11f § 9 Abs. 4 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu gefasst. Die bisher in § 9 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelungen über die entsprechende Anwendung von ausgewählten Vorschriften des SGB XII und des BSHG finden sich nunmehr inhaltlich unverä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 56 [Pensionskassenbeiträge]

Rz. 1 Die Vorschrift bezieht die Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen in die nachgelagerte Besteuerung ein. Sie gilt für laufende Zuwendungen, die nach 2007 endende Lohnzahlungszeiträume betreffen, sowie für Zuwendungen, die als sonstige Bezüge nach 2007 gezahlt werden.[1] Die Vorschrift wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz rein redaktionell geände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.3 Verbotswidriges Handeln

Rz. 6 Abs. 2 stellt klar, dass der Verstoß gegen Verbote aller Art nicht (jedenfalls nicht ohne weiteres) zum Leistungsausschluss führt. Gemeint sind sowohl gesetzliche als auch behördliche Verbote, Regelungen in Unfallverhütungsvorschriften und Verbote des Unternehmers. Die Regelung steht im Zusammenhang damit, dass fahrlässiges Verhalten weder ganz noch teilweise zum Verlu...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 5 Vorteile durch Verlagerung von Einkünften auf Kinder

Werden Einkünfte auf ein bisher nicht verdienendes Kind verlagert, zahlt das Kind keine Steuer, soweit sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt (derzeit 9.000 EUR). Die bei den Eltern eintretende Steuerersparnis lässt sich überschlägig nach der Formel "Grenzsteuersatz × übertragene Einkünfte" abschätzen. Werden nur Einkünfte aus Kapitalvermögen auf ein...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.6 Arbeitsverträge

Durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags werden Einkünfte auf das Kind verlagert, wenn die Eltern die gezahlten Löhne als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen können. Häufig erwachsen hierbei besondere steuer­liche Vorteile, z. B. weil das Kind den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR in Anspruch nehmen kann oder die Möglichkeit besteht, steuerfreien Arbeitslohn ...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.4 Übertragung von Grundbesitz

Schenken die Eltern dem Kind ein vermietetes Grundstück, das positive Einkünfte abwirft, werden damit diese Einkünfte auf das Kind verlagert. Schulden die Eltern noch Anschaffungs- oder Herstellungskredite für das Grundstück, sollte das Kind diese übernehmen. Die Eltern könnten die Zinsen nach der Schenkung nicht mehr steuermindernd abziehen. In der Übernahme der Verbindlichk...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 6 Nachteile bei der ­Besteuerung der Eltern

Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes gefährden den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld nur, wenn dieser für ein volljähriges Kind allein wegen einer Behinderung in Frage kommt.[1] Hier nennt das Gesetz keine feste Einkommensgrenze. Vielmehr wird darauf abgestellt, ob das Kind wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Als geschätzte Grenze...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.7 Beteiligung am Betrieb der Eltern

Wird ein Kind am Betrieb der Eltern beteiligt, z. B. als Kommanditist, wird ihm der entsprechende Anteil am Betriebsergebnis zugerechnet. Als nachteilig erweist sich dabei gelegentlich, dass das Kind mit dem Betrieb nicht mehr mit steuerlicher Wirkung Arbeits-, Miet- oder Darlehensverträge abschließen kann.[1] Die Beteiligung kann dem Kind schenkweise zugewendet werden. Bei d...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 1 Zielsetzung

Mit der Verlagerung von Einkünften lassen sich verschiedene steuerliche Zielsetzungen verwirklichen: Die Verlagerung von Einkünften auf den Ehegatten dient häufig dazu, im Rahmen einer Ehegatten-Einzelveranlagung[1] Nachteile im Bereich des Tarifs zu vermeiden. Oft erlaubt erst eine Verlagerung von Einkünften die möglichen Vorteile der Ehegatten-Einzelveranlagung auszuschöpfe...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.2 Übertragung von Kapitalvermögen

Mit der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen werden dem Beschenkten die entsprechenden Erträge zugewiesen. Gewinnanteile und Dividenden sind dem Beschenkten auch insoweit als dem neuen Anteilseigner zuzurechnen, als sie wirtschaftlich auf die Zeit vor der Eigentumsübertragung entfallen.[1] Diese Regelung bleibt anwendbar, wenn z. B. eine GmbH von den Eltern beherrsch...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.5 Nießbrauchsbestellung

Das Bestellen eines zeitlich begrenzten Nießbrauchsrechts stellt oft einen eleganten Weg dar, für einen geeignet gewählten Zeitraum, z. B. bis zum Ende der Berufsausbildung, Einkünfte auf ein Kind zu verlagern, ohne das entsprechende Vermögen endgültig aus der Hand geben zu müssen. Der Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen wird allerdings steuerlich nicht anerkannt.[1] Int...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.3 Darlehensschenkung

Wollen Eltern ihrem Kind Vermögen und Kapitaleinkünfte zuwenden, obwohl die Mittel im elterlichen Betrieb gebraucht werden, würden sie das Kind gern verpflichten, die geschenkten Beträge sofort als Darlehen an den Betrieb zurückzugeben. Wegen der für die Steuerpflichtigen verlockenden Gestaltungsmöglichkeiten versucht die Verwaltung seit eh und je, entsprechenden Verträgen d...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.1 Grundzüge

Bei allen Gestaltungen, mit denen Einkünfte auf Kinder oder andere Angehörige verlagert werden, sind die strengen Anforderungen zu beachten, die die Rechtsprechung an Angehörigen-Verträge stellt. Im Verhältnis zu minderjährigen Kindern ist besonders darauf zu achten, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam sind, dass also ggf. ein (Abschluss-)Pfleger bestellt und die Genehm...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / Zusammenfassung

Überblick Nach der Verlagerung fallen die betroffenen Einkünfte bei einem anderen als dem bisherigen Steuerpflichtigen an und sind von diesem zu versteuern. Die höchsten Ersparnisse bringt eine Verlagerung auf bisher nicht verdienende Kinder, den nicht berufstätigen, nicht mit Vermögen gesegneten Partner der eheähnlichen Gemeinschaft oder bedürftige Eltern. Aber auch die Ver...mehr

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Predictive Maintenance: Zuk... / 7 Predictive Analytics in der Medizin

Als abschließendes Beispiel ein Anwendungsfall für Predictive Analytics (sogar PdM!) aus der Medizin. In Deutschland kommen jährlich ca. 763.000 Babys auf die Welt. 9,2 % davon sind Frühgeborene. In den skandinavischen Ländern liegt diese Rate bei 5 %. Wir haben demnach in Deutschland über 70.000 Frühgeborene pro Jahr. Diese kleinen Kinder benötigen viel mehr Pflegeaufwand vo...mehr

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Verlagerung von Einkünften ... / 7.3.2 Keine schlüssige Begründung für die Nichtanerkennung der schenkweise begründeten Darlehensforderungen

Räumt ein Steuerpflichtiger einem nahen Angehörigen schenkweise eine Darlehensforderung ein, dient das regelmäßig der Steuerersparnis. Die ablehnende Haltung der Rechtsprechung will den – meist besser verdienenden – Steuerpflichtigen die damit angestrebten Vergünstigungen vorenthalten. Die verschiedenen, als Begründung vorgetragenen rechtlichen Gesichtspunkte vermögen nicht ...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 5. Maß des Unterhalts

Die Angleichung des Anspruchs aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten stößt, wie schon angedeutet, auf Grenzen. Der wichtigste Punkt betrifft das Maß des Unterhalts (Bedarf). Der Verweisung auf § 1610 Abs. 1 BGB entnimmt die Rechtsprechung, dass sich der angemessene Unterhalt der Mutter allein nach ihrer Lebensstellung richtet. Das gilt ...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Ansprüche ohne Rücksicht auf Kindesbetreuung (§ 1615l Abs. 1 BGB)

Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist nicht der einzige Anspruch, welcher der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater zusteht. a) Unabhängig von der Kindesbetreuung hat der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, zudem auch die Kosten, die außerhalb dieses Zeitraums infolge Schwan...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / a) Frühere Rechtsprechung

Auch beim Betreuungsunterhalt selbst (§ 1615l Abs. 2 S. 2 BGB) war noch sehr lange Zeit schadensersatzrechtliches Denken virulent. Das betraf das Maß des zu gewährenden Unterhalts, das sich prinzipiell nach der Lebensstellung der Mutter richten soll. Nach wiederholten Aussagen des BGH sollte es auf diejenige Lebensstellung ankommen, welche die Frau bis zur Geburt innehatte,[...mehr