Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Unterhalt in der Paarbeziehung

Das dritte Element – Unterhalt in der Paarbeziehung – kam erst im Jahr 2007 durch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.[5] Die Verfassungsrichter stellten einen vergleichenden Bezug zwischen § 1615l BGB und § 1570 BGB, also mit dem Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten her und legte fest, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder ni...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / A. Ausgangslage

RichterInnen, die am Familiengericht tätig sind, haben – nicht nur, aber vor allem anderen in Kindschaftssachen – eine besonders hohe Verantwortung. Denn sie entscheiden über das Lebensschicksal von Kindern und nehmen hierdurch zugleich sehr maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens von Eltern und ihren Kindern. Dies ist zum einen dann geboten, wenn Eltern ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Wiederheirat

Erstaunlicherweise wendet der BGH im Rahmen des § 1615l BGB aus dem Recht des Geschiedenenunterhalts sogar die Vorschrift des § 1586 Abs. 1 BGB an: So wie die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie einen anderen heiratet, so auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes, für die das im Gesetz an sich nicht vorgesehen ist.[24] Das ist nicht leicht zu begr...mehr

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FF 5/2018, Atemlos

Eva Becker … fegte der Gesetzgeber im letzten Jahr über das Familienrecht hinweg! Nach der Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Jahr 2015 und der Änderung des Sachverständigenrechts und des FamFG im Jahr 2016, das auch die neuen EU- Güterrechtsverordnungen brachte, überschlugen sich im Jahr 2017 die Gesetzesänderungen: Nach der "Bekämpfung von Kinderehen" mit dem Mittel ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / V. Fazit

Wegen der zum Teil unbegreiflichen Diskrepanzen im heutigen Gesetzeszustand ist eine gründliche Neuregelung der Materie dringend und unabweisbar.[35] Leitender Gedanke müsste die Erkenntnis des BVerfG sein, dass der Unterhaltsanspruch in der Paarbeziehung, der die angemessene Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder zum Ziel hat, um der Kinder willen gegeben ist. Die Regelung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6. Die Härteklauseln: §§ 1611 Abs. 1, 1578b, 1579 BGB

Durch die Verweisung auf den Verwandtenunterhalt ist der Anspruch aus § 1615l BGB zum Teil völlig anderen Einwendungen ausgesetzt als der Betreuungsunterhalt der geschiedenen Mutter. In diesem Fall wird die geschiedene Ehefrau teils stark benachteiligt,[30] teils im Hinblick auf die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB auch begünstigt.[31] Für den Anspruch der Mutter eines nich...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / IV. Ein später Ankömmling: der kindesbetreuende Vater

Seit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997 finden wir als Anspruchsberechtigten des Betreuungsunterhalts auch den Vater (§ 1615l Abs. 4 BGB). Zwar hat der Vater nicht alle Ansprüche, die eine Mutter haben kann: keinen Anspruch auf Unterhalt ab sechs Wochen vor der Geburt (§ 1615l Abs. 1 BGB), keinen Anspruch auf Unterhalt wegen schwangerschafts- und entbindungsbedingter...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Schadensersatz

Im BGB des Jahres 1900 waren Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater in § 1715 Abs. 1 geregelt. Das Gesetzbuch gestand der Mutter einen Anspruch auf Kostenersatz zu: Kosten der Entbindung, Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung, Kosten weiterer Aufwendungen, die infolge Schwangerschaft und Entbindung notwendig werden. A...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 5. Grenzen

Verstärkt würden diese Unzuträglichkeiten noch, wenn einer im Schrifttum vertretenen Meinung zu folgen wäre, wonach die Partei im Zivilprozess nicht zu einer wahrheitsgemäßen Erklärung verpflichtet sein soll, wenn ihr diese zur Unehre gereichen oder die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit herbeiführen würde.[33] Die dem zugrunde liegende Gleich...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Der Unterhaltstatbestand

Eine Angleichung des Betreuungsunterhalts nichtehelicher an denjenigen geschiedener Eltern betrifft den Unterhaltstatbestand selbst. Wie gesagt, werden beim Anspruch aus § 1570 BGB nicht nur "kindbezogene" (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB), sondern zudem "elternbezogene" Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB) für eine Verlängerung der Unterhaltsdauer anerkannt, während in § 1615l Abs....mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / b) Neue Rechtsprechung: "wandelnde Lebensstellung"?

In der Frage, ob die Lebensstellung einer Mutter auf die Zeit der Geburt eingefroren wird, ist glücklicherweise Bewegung in die Judikatur gekommen, schon in der genannten Entscheidung von 2010 hat der BGH eine Tür offen gehalten: Der Betreuungsunterhalt aus Anlass der Betreuung und Erziehung eines weiteren Kindes könne – so sagt der Gerichtshof – "allenfalls dann" auf einen ...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 1 I. Der Fall

Pfändung in P-Konto Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung im Wege der Kontopfändung in ein P-Konto wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung (1.564,23 EUR). Der individuelle Pfändungsfreibetrag der Schuldnerin mit zwei Kindern beträgt 1.705,21 EUR monatlich. Hinweis Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, der die Pf...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Sachverhalt

Der Erblasser ist zwischen dem 27. und 31.10.2015 in Deutschland verstorben und hat kein Testament errichtet. Er war in der Türkei geborener türkischer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er war mit der Beteiligten, ebenfalls türkische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, verheiratet. Die Ehe war am 15.7....mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Verwandtenunterhalt

Das zweite Element – Verwandtenunterhalt – kam im BGB hinzu, als das Nichtehelichengesetz von 1969[4] einen minimalen, aber doch echten Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes einführte. Durch diese Reform wurde das Thema von § 1715 auf den neu geschaffenen § 1615l BGB verlagert und auch inhaltlich anders konzipiert. Nun ist von der Pflicht des Kindesvaters...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 7. Unterhaltsverträge, Verzicht

Eine Diskrepanz, auch diesmal zulasten der geschiedenen Mütter, ergibt sich schließlich bei der Frage, inwieweit der Unterhaltsanspruch vertraglich gestaltet werden kann.[33] Nach der Verweisung auf den Verwandtenunterhalt (§ 1614 Abs. 1 BGB) kann die Mutter eines nichtehelichen Kindes auf ihren Anspruch für die Zukunft nicht verzichten. Anders die geschiedene Ehefrau, die na...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Das Ringen um den "Mindestunterhalt"

Das Nachwirken schadensersatzrechtlichen Denkens erklärt auch den langen Weg, den die Rechtsprechung brauchte, um der Mutter einen "Mindestbedarf" zuzugestehen, z.B. wenn sie bis zur Geburt des Kindes kein Einkommen hatte; noch im Jahre 2008 ließ der BGH diese Frage offen.[14] Auch das erklärt sich aus der Nachwirkung schadensersatzrechtlichen Denkens: Beim Schadensersatz gi...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Leitsatz

1. Ein isolierter Drittwiderantrag, mit dem ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den betreuenden Elternteil minderjähriger Kinder geltend gemacht wird, ist im Kindesunterhaltsverfahren unzulässig. 2. Eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes (etwa gemäß §§ 43 Abs. 1 Satz 2 NBhVO, 8...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / 3. Ausgewählte Fragen mit Beispielen

Zur Verdeutlichung werden folgend einige Beispiele analysiert, die sowohl auf sachrechtliche, als auch auf Aspekte der Zulässigkeit und der materiellen Wirksamkeit eingehen. Praxis-Beispiel Beispiel 4 Ein Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Palma de Mallorca hat nicht vor, diesen Aufenthalt noch einmal zu ändern. In einem bereits seit langer Zeit verfassten Testament hat e...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 4. Subjektive Anforderungen

Wahr ist eine Aussage dann, wenn ihr Inhalt mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Erklärungen, wie sie den Parteien eines gerichtlichen Verfahrens auferlegt wird, ist aber nicht im Sinne dieser objektiven Wahrheit zu verstehen. Da die Parteien oftmals nur ihre Wahrnehmung der Wirklichkeit wiedergeben können, würde ihnen andernfalls etwas abverla...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / I. § 1615l BGB – ein Hybrid

Die Regelung des Betreuungsunterhalts für die Mütter und Väter nichtehelicher Kinder in § 1616l BGB ist schon häufiger auf rechtspolitische Kritik gestoßen. Die inneren Widersprüche des Gesetzes liegen offen zutage. Der Paragraph § 1615l ist ein Hybrid aus drei Elementen, nämlich des Schadensersatzes, des Verwandtenunterhalts und des Unterhalts in der Paarbeziehung. Diese Mi...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / Weiterführende Literatur (Auszug):

1. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – BT-Drucks 18/9092, S. 8 f. 2. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Empfehlungen des Vorstandes, Bielefeld 2017, S. 139 3. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Bericht des Arb...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Kosten und Gebühren

OLG Braunschweig, 11.8.2016 – 1 WF 139/16, FamRB 2016, 421 Hat ein Beteiligter eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrages die durch die Urkunde ausgelösten Kosten übernommen, so können die Aufwendungen des zur Vertretung der beteiligten Kinder bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner festgesetzt werden. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.3.2018 – 20 WF ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Selbstbehalt, Halbteilungsgrundsatz, überobligationsmäßige Einkünfte

Auch in weiteren Beziehungen behandelt die Rechtsprechung den Betreuungsunterhalt des § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB nach den gleichen Regeln wie den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten. So wird Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nicht nach den Regeln des Verwandtenunterhalts (§ 1603 Abs. 1 BGB), sondern entsprechend dem Geschiedenenunterhalt festgelegt,[21] derzeit 1.20...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu I. Kindschaftsrecht in der Juristenausbildung

In Studium und Referendariat werden die Grundlagen für eine künftige Tätigkeit als Richter gelegt. Das deutsche System geht noch immer davon aus, dass der sog. Einheitsjurist als Universalist eine hinreichende Befähigung zur Ausübung des Richteramtes erwirbt. Für den Bereich der Familiengerichtsbarkeit gilt dies jedoch nicht. Denn zum einen wird das Familienrecht an den deut...mehr

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FF 5/2018, Beschwerdebefugn... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten um die postmortale Feststellung der Vaterschaft des im Februar 2014 in Spanien verstorbenen S. N., der zuletzt deutscher Staatsangehöriger war, für den im Oktober 2014 in Deutschland geborenen Beteiligten zu 3. [2] Auf Antrag der Kindesmutter (Beteiligte zu 2) hat das Amtsgericht nach Einholung eines Abstammungsgutachtens die Vaterschaf...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.3 Jährliches Gesamteinkommen der Kinder und Eltern

Rz. 31 Um das jährliche Gesamteinkommen der privilegierten Personen zu ermitteln, ist nicht auf die §§ 82ff., sondern auf § 16 SGB IV zurückzugreifen (Brühl/Schoch, LPK-SGB XII, § 43 Rz. 8; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 43 Rz. 11; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 43 Rz. 10; Hußmann, FPR 2004 S. 534, 540; Kreiner, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 43 Rz. 7). Danach i...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.9 Auskunftspflicht von Kindern und Eltern bzw. Elternteilen (Abs. 5 Satz 5 und 6)

Rz. 37 Erst wenn im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einkommensgrenze von 100.000,00 EUR überschritten wird, sind die Kinder und Eltern(teile) verpflichtet, über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht, die Einkommensverhältnisse offen zu legen, kann der Sozialhilfeträger durch Verwaltungsakt geltend m...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.1 Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 In Abs. 1 des § 43 ist durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 ein neuer Satz 1 eingefügt. worden Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) werden aus systematischen Gründen die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in § 43 zusammengefasst. Dazu wurden die in § 41 Abs. 1 (Leistungsberechtigte) ent...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.2 Privilegierte Unterhaltspflichtige

Rz. 29 Kinder des Leistungsberechtigten sind seine Abkömmlinge ersten Grades, zu denen auch durch Adoption angenommene Kinder (§ 1754 BGB), nicht aber Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder zählen. Die Eltern eines Leistungsberechtigten sind dessen Mutter und Vater. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5 Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs (Abs. 5)

Rz. 24 Hauptursache der verschämten Altersarmut, die die Grundsicherung bekämpfen soll, ist die Furcht vor allem älterer Menschen, die eigenen Kinder könnten im Regresswege für die Unterhaltsleistungen der Sozialhilfe herangezogen werden. Deswegen schließen § 43 Abs. 5 (i. d. F. von Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.1 Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten

Rz. 25 Unterhaltsansprüche berechtigen Personen, die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs ganz oder teilweise von einem anderen zu verlangen. Üblicherweise entstehen derartige Ansprüche unmittelbar kraft Gesetzes, und zwar zwischen Ehegatten (§ 1360 Satz 1, § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB), Partnern einer geschiedenen (§§ 1569ff. BGB) oder für nichtig erklärten Ehe (§§ 1313ff. ...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.7 Leistungsausschuss bei widerlegter Vermutung (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 34 Kann der Sozialhilfeträger die Vermutung nach Abs. 5 Satz 2 widerlegen und nachweisen, dass das Gesamteinkommen des (an sich privilegierten) Unterhaltspflichtigen jährlich 100.000,00 EUR übersteigt, entfällt der Grundsicherungsanspruch. In diesem Fall muss der Leistungsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen zivilrechtlich – notfalls im E...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.8 Auskunftsverlangen (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 35 Um die gesetzliche Vermutung zu widerlegen (Zweckbindung), kann der zuständige Sozialhilfeträger vom Leistungsberechtigten jederzeit Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zulassen. Die Behörde ist in diesem Verfahrensstadium nicht befugt, die Kinder und Eltern des Leistungsberechtigten direkt nach ihren Einkommens...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.6 Gesetzliche Vermutung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 33 Nach Abs. 5 Satz 2 wird kraft Gesetzes vermutet, dass das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern(teile) den Grenzbetrag von 100.000,00 EUR unterschreitet. Der Leistungsanspruch besteht, solange diese Vermutung nicht widerlegt ist.mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.2 Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ersetzt den bisherigen § 2 Abs. 1 Satz 2 GSiG und stellt die Lebenspartnerschaft mit der Ehe und der eheähnlichen Gemeinschaft gleich. Abs. 3 entspricht inhaltlich ...mehr

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Zuordnung ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Leitsatz Der Verkauf von Grundstücken eines ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt aus dem Betriebsvermögen, es sei denn diese wurden entnommen bzw. es lag eine Zwangsbetriebsaufgabe vor. Hierzu kommt es nur, wenn durch die Änderung der Grundstücksnutzung von einer Vermögensverwaltung auszugehen ist. Die Einstellung eines Verpachtungsbetriebs ist klar u...mehr

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Zum Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"

Leitsatz 1. Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, erhält der andere Elternteil für das gemeinsame Kind nicht den nach § 66 Abs. 1 EStG erhöhten Kindergeldbetrag für ein drittes Kind. 2. Es begegnet keinen ve...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Abs. 2 wurde Satz 2 zum 7.12.2006 eingefügt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I ...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.4 Anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen

Rz. 13 Die Übernahme der angemessenen Kosten für eine anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen hängt nach pflichtgemäßer Ermessensausübung ("kann") davon ab, ob die Unterbringung in besonderen Fällen neben oder anstatt der Weiterführung des Haushalts geboten ist. Dies ist insbesondere bei Personen der Fall, die trotz einer Haushaltshilfe nicht alleine im Haushalt ...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.2.3 Gebotenheit der Weiterführung des Haushalts

Rz. 10 Die Weiterführung des Haushalts muss nach Lage des Einzelfalls geboten sein. Das ist dann der Fall, wenn sonst die Auflösung des Haushalts droht und die weiteren Haushaltsangehörigen nicht mehr versorgt werden würden (BVerwG, Urteil v. 5.6.1968, V C 116.67, FEVS 16 S. 92). Dies ist insbesondere der Fall in Haushalten, in denen Kinder oder pflegebedürftige Personen leben.mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.8 Widerlegte Einkommensvermutung (§ 43 Abs. 2 Satz 6)

Rz. 73 Kann der Sozialhilfeträger die Vermutung nach § 43 Abs. 2 Satz 2 widerlegen und nachweisen, dass das Gesamteinkommen der Kinder oder Eltern des Hilfesuchenden jährlich 100.000,00 EUR übersteigt, entfällt der Anspruch auf Leistungen der "bedarfsorientierten" Grundsicherung. Dass der Gesetzgeber hier an das GSiG anknüpft und weiterhin von "bedarfsorientierten" und nicht...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.3 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Rz. 11 Nach dem Wortlaut des Abs. 2 ist die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts einerseits persönlicher Art (persönliche Betreuung), andererseits sachlicher Art (die zur Weiterführung des Haushalts notwendigen Tätigkeiten). Sie geht damit weiter als die in § 61 Abs. 5 Nr. 4 genannten Katalogverrichtungen der Hauswirtschaft und umfasst alle Hilfen für die Haushaltsangehörig...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 2.4 Einzelfälle

Rz. 9 Bejaht hat die Rechtsprechung schon früher die Übernahme von Reisekosten für einen Besuch von Verwandten im Fall älterer, seelisch behinderter und einsamer Personen (OVG Berlin, FEVS 19 S. 210). Nunmehr ist anerkannt, dass dies auch für die unvermeidlichen Kosten des Umgangsrechts getrennt lebender oder geschiedener Kinder gilt (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 ...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Knickrehm, Haushaltshilfe für Empfänger von Arbeitslosengeld II?, NZS 2007 S. 128. Löcher, Sozialhilfe – Empfänger von Arbeitslosengeld II – Anspruch auf Haushaltshilfe, SGB 2009 S. 623. Rz. 17 Zur Frage, ob ein Anspruch auf Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei einem Ein-Personen-Haushalt besteht sowie ob Empfänger von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Haushaltshilf...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.1 Rechtsnatur und Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 3 Zweck der Norm ist grundsätzlich keine auf Dauer angelegte hauswirtschaftliche Versorgung, sondern – in Abgrenzung zur Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel – die persönliche Betreuung der Haushaltsangehörigen für den Fall des vorübergehenden Ausfalls des Haushaltsführers sowie die zur Aufrechterhaltung eines Haushalts erforderlichen Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Fortbildungscontrolling: Is... / 3 Evaluation – und warum sie selten ist

Wenn Sie nach dem Nutzen von Fortbildung fragen, kommt der Begriff "Evaluation" ins Spiel. Darunter versteht man das Erfassen und Bewerten von Prozessen und Ergebnissen zur Wirkungskontrolle, Steuerung und Reflexion im Bildungsbereich. Erfasst wird dabei im Regelfall mithilfe von Seminarkritikbögen, Checklisten oder Interviews. Wichtig ist, dass die Ergebnisse tatsächlich (k...mehr