Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 6 Haftung des Notars

Der Notar handelt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Träger eines öffentlichen Amts auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.[1] Die Rechtsuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Eine vertragliche Haftung des Notars für im Rahmen der Amtstätigkeit verursachte Schäden gibt es nicht.[...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.2 Fehlende Ansässigkeit

Rz. 100 Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen führen nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a aa) dann zu einem Kennzeichen, wenn der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist. Zum Begriff des Steuerhoheitsgebietes Rz. 43. Fälle, in denen der Empfänger der Zahlung in keinem Steuerhoheitsgebiet ansässig ist, dürften praktisch selten sein. Möglich ist dies jedoc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.2 Unangemessene Schritte zur Verlustnutzung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Rz. 39 Ein Kennzeichen für eine mitteilungspflichtige Steuergestaltung liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests vor, wenn ein Beteiligter unangemessene rechtliche Schritte unternimmt, um Verluste nutzen zu können. Zweck der Regelung ist, Maßnahmen zu erfassen, die zu einer "Statusverbesserung" hinsichtlich der Verluste führen, also zu einer Nutzung der Verluste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 98 § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO enthält zwei Tatbestände, die Gestaltungen zum Gegenstand haben, die Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen betreffen und an die Ansässigkeit bzw. fehlende Ansässigkeit des Empfängers der Zahlungen anknüpfen.[1] Die Ansässigkeit des Zahlenden ist ohne Bedeutung. Er kann in einem Hoch- oder Niedrigsteuerland ansässig sein oder keine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.6 Grenzüberschreitende Zahlungen bei Steuerbefreiung oder Präferenzbesteuerung, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

Rz. 83 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e AO bilden Gestaltungen unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen, wenn eine als Betriebsausgaben abzugsfähige Zahlung an ein verbundenes Unternehmen erfolgt und die Zahlung bei dem empfangenden Unternehmen in seinem Ansässigkeitsstaat vollständig von der Steuer befreit ist oder einer steuerlichen Präferenzregel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.4 Angaben bei vollständiger Grundsteuerbefreiung

Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengruppen oder Institutionen in Betracht: juristische Personen des öffe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.4 Zirkuläre Transaktionen, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 57 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c AO liegt unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests ein Kennzeichen vor, wenn Transaktionen durch Einschaltung funktionsschwacher Unternehmen oder durch Transaktionen, die sich gegenseitig aufheben, für zirkuläre Vermögensverschiebungen genutzt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Vorschrift sprachlich missglückt ist, da de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.4 Vollständige Steuerbefreiung

Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengrupp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil die Bezeichnung/Verwendungsweise, die begünstigte Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELSTER. Eine Grundsteuerbefreiung kommt u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.4 Vollständige Steuerbefreiung

Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengruppen oder Institutionen in Betracht: juristische Personen des öffe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.1 Der Grundtatbestand

Rz. 127 § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO enthält im ersten Halbsatz eine allgemeine Regelung über Gestaltungen, die zur Aushöhlung des Informationsaustauschs über Finanzkonten führen können oder die sich das Fehlen von entsprechenden Vorschriften über den Informationsaustausch zunutze machen. In den Buchst. a–f sind dann beispielhaft, also nicht abschließend, einige Gestaltungen aufge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.7 Vollständige Steuerbefreiung

Verwendung des gesamten Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke Wird das gesamte Grundstück zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, ist nur die Angabe der zutreffenden Nummer der Grundsteuerbefreiung einzutragen. Die Nummern der Grundsteuerbefreiungen sind in dem ELSTER-Formular bereits vorgegeben. Eine Grundsteuerbefreiung kommt unter anderem für folgende Personen, Personengrupp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sitzverlegung – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Verlegt eine Körperschaft ihren Sitz und/oder den Ort ihrer Geschäftsleitung aus Deutschland in das Ausland ("Sitzverlegung"), kann dadurch die unbeschränkte Stpfl. der Körperschaft in Deutschland enden. Nach deutschem Steuerrecht ergeben sich aus der bloßen Verlegung des Sitzes keine unmittelbaren steuerlichen Folgen. Abzustellen ist gem. § 12 KStG darauf, ob sich das Beste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sitzverlegung – ABC IntStR / 2.1 Wegzug von Kapitalgesellschaften

Infolge der Verlegung ihres Sitzes als Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann eine Kapitalgesellschaft aus der unbeschränkten Stpfl. ausscheiden. Zwar wird der statuarische Sitz regelmäßig im Inland verbleiben; damit besteht weiterhin nach deutschem Steuerrecht unbeschränkte Stpfl. Allerdings ist eine solche doppelt ansässige Gesellschaft abkommensrechtlich nur im Staat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Inländische Einkünfte – ABC... / 2.2 Einzeltatbestände

Von den Tatbeständen des § 49 Abs. 1 EStG sind im Bereich der KSt unter Berücksichtigung der isolierenden Betrachtungsweise die folgenden relevant: Land- und Forstwirtschaft, wenn der Betrieb im Inland liegt[1]; gewerbliche Einkünfte, wenn im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO oder ein ständiger Vertreter i. S. d. § 13 AO vorhanden ist.[2] Abzustellen ist auf die inl....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Treaty-Shopping – ABC IntStR / 2.2 § 50d Abs. 3 EStG

§ 50d Abs. 3 EStG soll verhindern, dass eine ausl. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zwischen den ausl. Stpfl. und die inl. Einkunftsquelle geschaltet wird, um Steuervorteile zu erlangen, die bei einer direkten Erzielung der Einkünfte nicht möglich wären. Die Vorschrift bestimmt daher, dass der ausl. Stpfl. eine nach DBA (oder durch entsprechende Verweise...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Branch Profits Tax – ABC In... / 2 Inhalt

Die Branch Profits Tax wird auf Gewinne von Betriebsstätten erhoben. Sie ist mit einer Quellensteuer auf Ausschüttungen vergleichbar, wie sie erhoben würde, wenn die Betriebsstätte eine Kapitalgesellschaft wäre. Die Branch Profits Tax wird in den USA nur auf Gewinne ausl. Körperschaften erhoben, die in den USA durch eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dahe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Ausschluss des Sonderausgaben-Abzugs für Mitgliedsbeiträge, die an die in § 10b Abs 1 S 8 Nr 1–5 EStG genannten Körperschaften geleistet werden (§ 10b Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Während sämtliche der in den §§ 52–54 AO genannten steuerbegünstigten Zwecke durch – als Sonderausgaben abziehbare – Spenden gefördert werden können, sind nach § 10b Abs 1 S 8 EStG Mitgliedsbeiträge, die an die in dem § 10b Abs 1 S 8 Nr 1–5 EStG genannten Körperschaften geleistet werden, vom Sonderausgaben-Abzug ausgenommen. Es handelt sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (Oktober 2019)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Einnahmen des steuerbegünstigten Empfängers können bei ihm: nicht steuerbare Einnahmen im ideellen Bereich, z. B. Spenden (Zuwendungen); ertragsteuerfreie Einnahmen im Bereich Zweckbetrieb; ertragsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein, wenn der Verein/Verband (aktiv) bei der Werbung mitwirkt; oder ertragsteu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Stundung

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Gründe, die eine Stundung von Steuerbeträgen nach § 222 AO (s. Anhang 1b) rechtfertigen, sind z. B.: vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, unvorhergesehene hohe Ausgaben für notwendige Anschaffungen, ein erheblicher Rückgang der Einnahmen, oder wenn die steuerbegünstigen Zwecken dienende Körperschaft über keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielgemeinschaften

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Werden Sportveranstaltungen von mehreren Vereinen durchgeführt, gründen diese Vereine in der Regel eine Spielgemeinschaft. Unter Spielgemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Abteilungen, Mannschaften oder Mannschaftsteilen mehrerer Vereine einer Sportart, ohne dass die beteiligten Vereine ihre rechtliche (und steuerliche) Selbständigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendung durch den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (§ 10b Abs 3 S 5 u 6 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Unter den in § 10b Abs 3 S 5 u 6 EStG genannten Voraussetzungen ist der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen als abziehbare Aufwendung anzuerkennen. Die Empfängerkörperschaft muss, bevor die zum Aufwand führende Tätigkeit begonnen worden ist (Brandl in Brandis/Heuermann § 10b EStG Rz 131), einen Anspruch auf die Erstattung der Aufwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt, Nach der sogenannten Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauschringe/Tauschbörsen/Nachbarschaftshilfevereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tauschringe, Tauschbörsen, Nachbarschaftshilfevereine und ähnliche Vereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege), sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, soweit durch die gegens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung begünstigter Zwecke (§ 10b EStG Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff der Ausgaben umfasst alle abfließenden Güter in Geld oder Geldeswert, dh auch Sachzuwendungen, ua in der Gestalt gebrauchter WG, BFH v 23.05.1989, X R 17/85, BStBl II 1989, 879, sowie die Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums, zB die unentgeltliche Überlassung eines geleasten Gegenstands, BFH v 26.05.1982, I R 180/80, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden nicht erhoben werden kann; zur Haftung für KSt und GewSt vgl § 9 Abs 3 S 2 KStG bzw § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kirchliche Zwecke

Rn. 73 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Rn. 74–80 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zusätzliche Voraussetzungen für den Fall, dass Zuwendungsempfänger iSv § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG ihre Zwecke nur im Ausland verwirklichen (§ 10b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Regelung betrifft diejenigen Zuwendungsempfänger iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, die ihre steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklichen. Zuwendungen an derartige ausländische öffentlich-rechtliche Empfänger sind nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 6 EStG begünstig. Wegen der Bedenken in Bezug auf die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit ausschließlich und unmittelbar gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nur anzunehmen, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet nutzt. Als Förderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG (§ 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG)

Rn. 316 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der durch das JStG 2009 eingefügten Vorschrift des § 10b Abs 4 S 5 Hs 1 EStG ist eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche iSd § 10b Abs 4 S 2 EStG eingeführt worden. Die Festsetzungsfrist für diese Haftungsbescheide wird an den Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuerfestsetzung der Körperschaft gekoppelt, die d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 34 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Erbringt der Empfänger der Zuwendung (der Verband/Verein) Werbung für den Sponsor oder erbringt er für diesen eine wie auch immer geartete Leistung, so fällt keine Schenkungsteuer an, weil die Zuwendung nicht "freigiebig" erfolgt. Tz. 35 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sponsoren ("Mäzene"), die den Verband/Verein ohne Gegenleistung fördern, erbrin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufwendungen des Sponsors als Spende (Zuwendung)

Tz. 10 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Zuwendungen sind beim Zuwendungsempfänger dann als Spenden zu behandeln, wenn sie zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke freiwillig erbracht werden, demnach kein Entgelt für eine bestimmte (Werbe-)Leistung des Empfängers sind und nicht in einem tatsächlichen Zusammenhang mit dessen Leistungen stehen (s. BFH vom 25.11.1987, BStBl II 1988...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 21 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Regelung, die für Zuwendungen an Stiftungen in § 10b Abs 1 S 3 EStG (in der v 26.07.2000 bis zum 31.12 2006 geltenden Fassung) einen höheren Sonderausgaben-Abzug vorsah als für Zuwendungen an Vereine oder KapGes, ist ua deshalb mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, weil der laufende Finanzbedarf einer Stiftung strukturell höher ist als bei gemei...mehr