Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 26c Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die unbeschr KStPflicht erstreckt sich gem § 1 Abs 2 KStG aus sämtliche inl u ausl Eink (sog Welteinkommensprinzip), wobei der Vorrang von DBA zu beachten ist, s § 2 AO. Der Eink-Begriff für die unbeschr StPflicht iSd § 1 Abs 1 Nr 4, 5 KStG ergibt sich aus § 8 Abs 1 S 1 KStG iVm § 2 Abs 1 EStG. Zur Eink-Qualifikation bei Investmentfonds s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Die Personengesellschaft muss eine Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausüben (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG)

2.2.5.2.1 Allgemeines Tz. 145 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine PersGes kann – anders als eine Kap-Ges – nur dann OT sein, wenn sie eine gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG ausübt, mit der auch ein Einzelunternehmen OT sein könnte. Die Tätigkeit muss mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Fin-Verw versteht, wie im Folgenden dargestellt, die für die OT-Eignung erfor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Nichtanwendung des § 4 Abs 3 EStG (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 117 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 3 S 6 KStG ist § 4 Abs 3 EStG bei der optierenden Gesellschaft nicht anwendbar. Wegen Einzelheiten, auch wegen der nicht erklärlichen Stelle der ges Regelung, s Tz 51.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Verhältnis zum Grunderwerbsteuergesetz

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der GrESt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197). Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten neue Einschränkungen der St-Befreiungen in Form von Behaltensfristen, um eine st-artenübergreifende Doppelbegünstigung zu verhindern. Somit kann bei Ausübung der Option rückwirkend die GrESt-Bef...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewStPflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adrian...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.22.2 Erstmalige Anwendung des § 21 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8 S 2 KStG)

Tz. 74 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 34 Abs 8 S 2 KStG idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist die neu gefasste Vorschrift des § 21 KStG zu BRE (hierzu s § 21 KStG Tz 1) grds ab dem VZ 2019 anzuwenden. Sollte es bei einem VU im VZ 2018 zur Überschreitung des Höchstbetrags der RfB na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.2.2.2 Rücklage für eigene Anteile

Tz. 129 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Korrespondierend zu dem Aktivposten "Eigene Anteile" im UV ist bis zum Inkrafttreten des BilMoG auf der Passivseite der Bilanz nach § 272 Abs 4 HGB aF in gleicher Höhe eine " Rücklage für eigene Anteile " auszuweisen (Buchung: Kap-Rücklage, Gewinnrücklage oder Gewinnvortrag an Rücklage für eigene Anteile). Dieser Vorgang stellt lediglich eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Tz. 145 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Erfolgte vor Inkrafttreten des BilMoG der Erwerb der eigenen Anteile nicht bereits zum Zweck der Einziehung, wird jedoch später die Einziehung der Anteile von der GV beschlossen, sind bis zum Inkrafttreten des BilMoG der Erwerb und die Einziehung getrennt voneinander zu beurteilen. Für den Erwerb der eigenen Anteile sind die oben dargestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Auswirkung einer Kapitalherabsetzung sowie der Auflösung der Körperschaft auf den Sonderausweis und auf das steuerliche Einlagekonto (§ 28 Abs 2 S 1 KStG)

6.2.1 Allgemeines Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 28 Abs 2 S 1 KStG wird im Fall der Herabsetzung des Nennkap und bei Auflösung der Kö zunächst der Sonderausweis zum Schluss des vorangegangenen Wj gemindert. Ein übersteigender Betrag ist dem stlichen Einlagekonto gutzuschreiben, soweit die Einlage in das Nennkap geleistet ist. Die Rechtsfolgen des § 28 Abs 2 S 1 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.1 Früheres Recht: Doppelte Inlandsanbindung

Tz. 96 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG aF war nur eine Kap-Ges, die sowohl ihre Geschäftsleitung als auch ihren statutarischen Sitz im Inl hat (sog doppelte Inl-Anbindung ), eine taugliche OG. Damit regelte § 14 Abs 1 S 1 KStG für die OG strengere Ansässigkeitsvoraussetzungen als für den OT, bei dem nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG eine inl Geschäftsleitung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4 Zuwendungsvortrag in Fällen eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG

Tz. 171 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG führt uE nicht zu einem anteiligen oder vollständigen Untergang des festgestellten Zuwendungsvortrags, da dies im Ges nicht vorgesehen ist (ebenso s Märtens in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 9 Rn 41 und s Drüen, in F/D, KStG, § 9 Rn 69a). Wegen der (Nicht-)Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.5 Nachversteuerung nach § 34a EStG

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der fiktive Formwechsel hat weiter zur Folge, dass nachversteuerungspflichtige Beträge iSd § 34a Abs 3 EStG der Nachversteuerung nach § 34 Abs 6 S 1 Nr 2 EStG unterliegen. GlA s Rn 48 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212), s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 363), s Ott (GmbH-Stpr 2021, 193, 196), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 889...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Tz. 4 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung setzt voraus, dass es sich um Erwerbs- und Wirtschaftsgen oder um Vereine handelt (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 15). Zum Begriff der Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG s § 1 KStG Tz 34 – 36. Als Vereine dürften in der Praxis idR nur eingetragene Vereine in Betracht kommen, der Wortlaut der Vorschrift wür...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.1 Grundsatz

Tz. 103 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei rechtsfähigen Kö (mit eigener Rechtspersönlichkeit) beginnt die StPflicht spätestens mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit (s Urt des BFH v 13.12.1989, BStBl II 1990, 468 und v 18.03.2010, BStBl II 2010, 991 sowie v 24.01.2017, BStBl II 2017, 1071; s R 1.1 Abs. 4 KStR). Das ist bei Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) mit der Eintragung ins ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 9 KStG

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zur Anwendung bzw Nichtanwendung des § 8b Abs 9 KStG bedarf es keiner ausdrücklichen Sonderregelung in § 15 S 1 Nr 2 KStG, weil der Abs 9 des § 8b KStG eine Annexvorschrift zu den in § 15 S 1 Nr 2 KStG angesprochenen Abs 7 und 8 ist. Die Rückausnahmevorschrift des § 8b Abs 9 KStG, wonach die Abs 7 und 8 des § 8b KStG auf Bezüge iSd MT-RiLi ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Anwendung der Bruttomethode auch auf den anteiligen Übernahmegewinn bzw -verlust bei Verschmelzung oder Formwechsel einer Kapitalgesellschaft, an der die Organgesellschaft beteiligt ist, auf eine Personengesellschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

3.4.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG idF vor dem SEStEG war § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG nicht bei der Ermittlung des Organeinkommens, sondern erst auf der Stufe des OT anzuwenden. Nach § 4 Abs 7 UmwStG idF vor dem SEStEG ist bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges ein Übernahmegewinn insoweit st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.4 Zuständiges Finanzamt (§ 14 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 1563 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zuständig für die Feststellungen gem § 14 Abs 5 S 4 KStG ist das FA, das für die Besteuerung nach dem Einkommen der OG zuständig ist. Damit entscheidet auch das FA der OG darüber, ob die Voraussetzungen einer Organschaft vorliegen oder nicht (krit dazu s Teiche, DStR 2013, 2197, 2201). Mit dieser erstmaligen ges Regelung der Zuständigkeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.4 Nachweis

Tz. 51 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die FinBeh hat den Verlust der Ansässigkeitsvoraussetzungen iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG zu überwachen und festzustellen. Sie trifft jedenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für den Tatbestand; denn die Rechtsfolge des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG hat st-erhöhende Wirkung für den StPfl (zust s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rasante Entwicklung der Volkswirtschaft vor allem in den letzten beiden Jahrhunderten hat dazu geführt, dass urspr relativ einfache, lose zusammengebundene Pers- und Vermögensgesellschaften zunehmende Selbständigkeit und Eigenständigkeit erlangten. Dieser Entwicklung Rechnung tragend haben auch Bürgerliches, Öff und StR den entspr Gebilde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3 Ergänzungsbilanzen für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA?

Tz. 60 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der stlichen Fachlit war lange Zeit str, ob im Falle des Erwerbs bzw der Leistung einer Vermögenseinlage als phG einer KGaA eine Erg-Bil gebildet werden kann. Hierbei wurde tw unterschieden in Fälle, in denen eine bereits bestehende Vermögeneinlage entgeltlich erworben wurde, und in Fälle, in denen eine solche Einlage erstmals erbracht wu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines

Tz. 125 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 1a Abs 4 S 2 KStG regelt die Folgen einer Rückoption auf Antrag nach § 1a Abs 4 S 1 KStG. Der Übergang von der Besteuerung nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen zu der Besteuerung nach den für eine MU-Schaft geltenden Grundsätzen löst nach § 1a Abs 4 S 2 KStG einen fiktiven Formwechsel iSd § 1 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG aus. UE ist auf di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Verhältnis zum Forschungszulagengesetz

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch Ergänzung des § 1 Abs 2 S 2 FZulG hat der Ges-Geber klargestellt, dass eine optierende Gesellschaft selbst anspruchsberechtigt ist. Hierzu auch s Dreßler/Kompolsek (Ubg 2021, 301, 305). Damit wird die Forschungszulage auf die KSt der optierenden Gesellschaft und nicht auf die ESt bzw KSt der Gesellschafter angerechnet. Zu den bilanziel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.5 Form des Antrags (§ 1a Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 39 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 1 S 2 Hs 1 KStG ist der Antrag nach amtl vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen. Die Übermittlung des Datensatzes hat nach § 87a Abs 6 iVm § 87b AO über eine amtl bestimmte Schnittstelle zu erfolgen. Hierzu s Kurzinformation des FM S-H v 11.08.2021 (DStR 2021, 2468). Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.3 Die optierende Gesellschaft erzielt nur dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte, mit dem die Steuer als abgegolten gilt (§ 1a Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl, ist der Antrag nach § 1a Abs 1 S 4 KStG beim BZSt zu stellen. Hat die optierende Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.4 Besteuerung des Organeinkommens im Inland

Tz. 161 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die frühere Regelung des § 14 Abs 1 Nr 2 S 2 KStG, wonach an der PersGes nur Gesellschafter beteiligt sein dürfen, die mit dem auf sie entfallenden Teil des zuzurechnenden Einkommens im Geltungsbereich des KStG der ESt oder der KSt unterliegen (s Tz 142), ist durch das StVergAbG mit Wirkung ab VZ 2003 gestrichen worden. UE kann dadurch theo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Ausnahmsweise stpfl VG nach § 8b Abs 4 KStG 2002 – Zweck und Auslegung der Rückausnahme, BB 2009, 2238; IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Anteilstausch (Fallgruppe 2)

Tz. 164 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim Anteilstausch (Fallgruppe 2) hat im Ergebnis nur der übernehmende Rechtsträger die pers Anforderungen des § 1 Abs 4 UmwStG zu erfüllen (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2763). Es muss sich um eine EU-/EWR-Kap-Ges oder Genossenschaft und damit um eine Gesellschaft handeln, die als übernehmender Rechtsträger die Voraussetzungen des Art 54 AEUV od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.1 Förderung kultureller Zwecke oder kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Tz. 128 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Förderung kultureller Zwecke berechtigt grds auch zum Abzug von Mitgliedsbeiträgen. Bei der Förderung kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind hingegen nur Spenden abzb. Grds werden solche Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen, aus denen bei typisierender Betrachtung überwiegend Leistungen ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.24 Erstmalige Anwendung des § 24 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 8b KStG)

Tz. 88 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 34 Abs 8b KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist § 24 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstmals für den VZ 2019 anzuwenden. Durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 77 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst untergehenden Verlustvorträgen; zur Nutzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Es bedurfte mehrerer gesetzgeberischer Anläufe, dem § 15 S 1 Nr 2 KStG seine heutige Fassung zu geben. Die Vorgängervorschrift des heutigen § 15 S 1 Nr 2 KStG war der durch das StMBG eingefügte und durch das StBereinG 1999 geänderte § 15 KStG aF. IRd Systemwechsels vom kstlichen Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren übernahm das StSenkG den fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.3 Verdeckte Gewinnausschüttung an außenstehende Gesellschafter

Tz. 801 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine OG kann eine vGA nicht nur an den OT, sondern auch an einen außenstehenden Gesellschafter erbringen. Ist der außenstehende Gesellschafter eine dem OT nahestehende Person, kommt es darauf an, ob die vGA durch das Gesellschaftsverhältnis zu ihr veranlasst ist (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1812ff). VGA an außenstehende Gesellschafter sind na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen

Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Optionsmöglichkeit für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschafen zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG (§ 34 Abs 1a KStG)

Tz. 4a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 1a KStG idF des KöMoG regelt die erstmalige Anwendung der Möglichkeit der Option zur Kö-Besteuerung für Pers-Handels- und Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 1a KStG ist nach § 34 Abs 1a KStG erstmals ab dem VZ 2021 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Antrag iSd § 1a Abs 1 S 2 KStG erstmals für nach dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Unmittelbare Beteiligung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG)

Tz. 261 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die finanzielle Eingliederung ist nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG grds eine unmittelbare Beteiligung des OT an der OG erforderlich (wegen mittelbarer Beteiligung s Tz 263ff). Aus diesem Grund ist eine Organschaft zwischen zwei inl Tochter-Kap-Ges (SchwGes) einer ausl MG nicht möglich (dazu s Tz 245). Eine unmittelbare Beteiligung liegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung

Tz. 3 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 34 KStG ist durch das Kroatien-StAnpG neu gefasst worden. § 34 KStG idF des Kroatien-StAnpG ist durch das Zollkodex-StAnpG das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, das StÄndG 2015, das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustrechnung bei Kö, das Ges zur Weiterentwicklung der EU-Amtshilfe-RL und von weiteren Maßnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Stundung der Steuern auf den Einbringungsgewinn I

Tz. 59e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Besondere Stundungs- oder Erlassregelungen für die St (ESt, KSt; GewSt) aus dem rückwirkend versteuerten Einbringungsgewinn I enthält das UmwStG nicht. Gleiches gilt für Regelungen zur abw Festsetzung der St aus Billigkeitsgründen. Es gelten die allg Grundsätze (s §§ 162, 222 und 227 AO). Stundungsregelungen fehlen auch in den Fällen der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.23 Anwendungsregelungen zu § 21a KStG (§ 34 Abs 8a KStG idF des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen)

Tz. 79 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Vorschrift des § 34 Abs 8a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 21a Abs 1 KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen geänderten Vorschriften d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwSt-Recht – Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 127 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 4 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG bei der optierenden Gesellschaft nach § 3 Abs 1 UmwStG grds mit dem gW. Dh grds erfolgt die Aufdeckung aller stillen Reserven und ein dadurch entstehender Übertragungsgewinn ist kst- und gewst-stpfl. Wegen Einze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.4 Steuerliche Behandlung des Aufwands bzw Ertrags aus der Auflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 13 und 14 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 54i Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gem § 34 Abs 6e S 13 KStG idF des JStG 2022 erhöhen aufzulösende aktive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) und mindern aufzulösende passive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) in der St-Bil des (ehemaligen) OT den Bw der Organbeteiligung, bei mittelbarer Organschaft den Bw der Beteiligung an der ZwiGes. Weiter s § 14 KStG Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.4 Verhältnis zu den Vorschriften des UmwStG

Tz. 45 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das UmwStG enthält keine Sonderregelung für Organschaften. Trotzdem können sich Umwandlungsvorgänge in vielfacher Hinsicht auf bestehende bzw auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirken, und zwar auf die Frage, ob nach einer Umwandlung ein GAV fortbesteht oder neu abgeschlossen werden muss, auf die Frage, ob nach einem umwandlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.1 Wertverknüpfung, Rechtsnachfolge und Untergang von Verlusten

Tz. 133 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG besteht eine Wertverknüpfung zwischen den Wertansätzen in der stlichen Übertragungs-Bil der optierenden Gesellschaft und der Pers-Ges. Wegen Einzelheiten s § 4 UmwStG Tz 8ff. Tz. 134 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 2 S 1 UmwStG tritt die Pers-Ges in die Rechtsstellung der optierenden Gesellschaft ein (sog Fu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 2 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 1 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Gewinnanteile, die bei einer KGaA oder einer vergleichbaren Gesellschaft an ihre phG verteilt werden. Bei diesen Gewinnanteilen handelt es sich dem Grundsatz nach um verteilte Gewinne iSd § 8 Abs 3 KStG , die das Einkommen nicht mindern dürfen. § 9 Abs 1 Nr 1 KStG trägt der Doppelnatur de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.3 Abzug von Rückspenden

Tz. 222 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das BMF-Schr v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) enthält auch Aussagen zur stlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen bestehenden sonstigen Anspruch (Rückspende). Als "sonstige Ansprüche" kommen zB Lohn- oder Honorarforderungen sowie Forderungen aus Handwerkerleistungen in Betracht oder sonstige ges Ansprüche, die keine Auf...mehr