Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.1 Allgemeines

Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthalten sind. Gem § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Inhalt des § 9 Abs 2 KStG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 2 KStG definiert in S 1 den Begriff des Einkommens iSd Vorschrift als eine der BMG für den Höchstbetrag des Zuwendungsabzugs. Hierzu s Tz 156ff. Die S 2 bis 5 enthalten Regelungen hinsichtlich der "Sachspenden" (S 2 und 3) und hinsichtlich der "Aufwandsspenden" (S 4 und 5). Zu den "Sachspenden" ausführlich s Tz 191ff und zu den "Aufwand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Spaltgesellschaften

Tz. 99 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Als Spaltgesellschaften bezeichnet man jur Pers, die Vermögen in mehreren Staaten haben und in einem oder mehreren Staaten enteignet worden sind. Hierzu können zB auch solche Gesellschaften gehören, die in der damaligen DDR enteignet wurden (s Urt BGH v 05.03.2007, II A RZ 2/05, ZIP 2007, 1028). Unproblematisch sind diese Fälle, wenn bereits...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.1 Für die optierende Gesellschaft erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 41 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG der Antrag bei diesem für die Feststellung zuständigen FA, dh bei dem FA der Pers-Ges einzureichen. Dieses bestimmt sich nach § 18 AO. Der Antrag ist somit nicht bei dem für die spätere KSt-Besteuerung zustän...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 102 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Das KStG enthält keine besonderen Regelungen über Beginn und Ende der StPflicht. Ausgangspunkt ist daher die rechtliche Existenz der in § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG aufgeführten KSt-Subjekte, einhergehend mit der Erfüllung der weiteren Tatbestandsmerkmale "Sitz oder Geschäftsleitung im Inl". Zur Frage, ab bzw bis wann ein KSt-Subjekt existiert, is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.3 Besonderheiten bei bestehendem Nießbrauch/Unterbeteiligung

Tz. 76 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bestehen an dem Gesellschaftsanteil Nießbrauchsrechte oder eine Unterbeteiligung, stellen diese in der Praxis häufig eigenständige MU-Anteile dar. Hier ist zu beachten, dass der Nießbrauch bzw die Unterbeteiligung an einem Kap-Ges-Anteil nur dann anerkannt wird, wenn hierdurch wirtsch Eigentum begründet wird. Ist dies zu verneinen, kommt es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Erstmalige Anwendung des § 20 Abs 8 UmwStG idF des Kroatien-StAnpG (§ 27 Abs 13 UmwStG)

Tz. 33 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das Kroatien-StAnpG sind in § 20 Abs 8 UmwStG die Hinw auf die kodifizierte FRL angepasst worden. Nach § 27 Abs 13 UmwStG gilt die Anpassung erstmals für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2013. Es kommt somit nicht auf den Abschluss des Einbringungsvertrages oder den Umwandlungs-Beschl an.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.4 Die Fehlerhaftigkeit "nicht hätte erkennen müssen"

Tz. 517 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst b KStG ist weitere Voraussetzung für die Heilung, dass die Fehlerhaftigkeit (von den den Jahresabschluss aufstellenden und feststellenden Personen) bei Erstellung des Jahresabschlusses unter der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte erkannt werden müssen. Hätte der Fehler unter d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Steuerbefreiung für die vorübergehende Unterbringung von Wohnungslosen (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 6 u 7 KStG)

Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Durch das JStG 2020 v 21.12.2020 wurden in § 5 Abs 1 Nr 10 KStG die S 6 und 7 neu angefügt. Nach Art 50 Abs 1 des JStG 2020 tritt das Ges vorbehaltlich der Abs 2 bis 10 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Änderung in § 5 Abs 1 Nr 10 KStG fällt unter Art 50 Abs 1 und tritt also am Tag nach der Verkündung in Kraft. Tz. 31 Stand: EL 105 – ET...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Organträger ist eine Personengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr von dem der Organgesellschaft abweicht; die Mitunternehmer der Personengesellschaft haben wiederum ein anderes Wirtschaftsjahr

Tz. 822 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Keine Aussage enthält H 14.7 KStH 2022 zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hr-lich ist das Organeinkommen bei der OT-PersGes in deren Wj-Abschluss 30.06.02 zu erfassen. Gem Urt des BFH v 30.09.1964 (BStBl III 1965, 54) und v 20.01.1965 (BStBl III 1965, 296) ist der Gewinanteil des MU aus der PersGes in seiner Bil ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

Tz. 132 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die optierende Gesellschaft hat die ges vorgeschriebenen Einschränkungen für einen Bw-/Zwischenwertansatz zu beachten, wenn und soweit nicht sichergestellt ist, dass das eingebrachte BV auch BV der übernehmenden Pers-Ges wird und später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegt (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), das inl Besteuerungsrecht für de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.2 Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen und Realgemeinden (§ 3 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 3 Abs 1 KStG sind Pers-Vereinigungen, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen kstpfl, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen StPflicht zu versteuern ist. Die vorgenannten Kö/Gebilde gehören grds zu dem Kreis der in § 1 Abs 1 Nr 5 KStG genannten St-Subjekte. In d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.3 Steuerlicher Übertragungsstichtag

Tz. 137 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 1a Abs 4 KStG regelt für die Rückoption, anders als für die Option nach § 1a Abs 2 S 3 KStG (s Tz 92ff), keinen eigenständigen stlichen Übertragungsstichtag. UE ist damit stlicher Übertragungsstichtag, der Tag, an dem die Rückoption wirksam wird, dh der Beginn dieses Wj und nicht, wie bei § 1a Abs 2 S 3 KStG, das Ende des Wj, das diesem W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Doppelansässige Gesellschaften

Tz. 101 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch die alternativen Tatbestandsmerkmale "Sitz" oder "Geschäftsleitung" in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG sind zwei Fallkonstellationen einer stlichen Doppelansässigkeit denkbar. Sitz im Ausl – Geschäftsleitung im Inl Neben der daraus folgenden unbeschr StPflicht genießt eine kstpfl Gesellschaft vollen Abkommensschutz nach den einschlägigen Regeln der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.2 Mehrstufige Personengesellschaften als Organträger

Tz. 166 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn an der TG (OG) als MG eine PersGes und an dieser als MG wieder eine weitere PersGes beteiligt ist, kann bei Vorliegen einer gew Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 Nr 1 EStG auf allen Stufen sowohl die MG (unmittelbar) als auch die GM (mittelbar) OT sein.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Zeitpunkt des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen

Tz. 178 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die pers Qualifikationserfordernisse des UmwStG müssen zum stlichen Übertragungsstichtag vorliegen. Eine Herstellung der vom Gesetz geforderten Voraussetzungen – etwa des Ansässigkeitserfordernisses – erst zu einem Zeitpunkt nach dem stlichen Übertragungsstichtag aber vor Eintragung der Umwandlung in das maßgebliche Reg reicht nicht aus (aA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.3 Ertragszuschuss der Organgesellschaft an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kapitalgesellschaft

Tz. 1514 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zur stlichen Behandlung eines Ertragszuschusses, den eine OG an eine ihr nachgeordnete nicht organschaftlich eingebundene Tochter-Kap-Ges leistet, gilt uE Folgendes (glA s von Freeden/Lange, Wpg 2016, 697, 703): In der H-Bil erhöht der Ertragszuschuss den Jahresüberschuss der TG. Stlich ist der Ertragszuschuss al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge

Tz. 85 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4 UmwStG gilt die Fußstapfentheorie nur in den Fälle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.2 Vorteilsgewährung an eine nahestehende Person des Organträgers

Tz. 854 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine vorweggenommene Gewinnabführung an den OT liegt auch vor, wenn die OG einer dem OT nahestehenden Person, insbes dessen AE, einen als vGA zu beurteilenden Vorteil zuwendet. In solchen Fällen liegt stlich im ersten Schritt eine Vorabgewinnabführung an den OT und im zweiten Schritt eine vGA vom OT an dessen AE vor (s Urt des BFH v 22.08.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.2 Veräußerung des Anteils des persönlich haftenden Gesellschafters

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Veräußert eine Kap-Ges ihren Anteil als phG einer KGaA, kommen insoweit ein Freibetrag iSd § 16 Abs 4 EStG oder eine St-Ermäßigung nicht in Betracht.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.5 Sperrfrist nach § 18 Abs 3 UmwStG

Tz. 139 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch den fiktiven Formwechsel wird die gewstliche Sperrfrist nach § 18 Abs 3 UmwStG ausgelöst. Ebenfalls hierzu s Ott (DStZ 2021, 559, 567 und GmbH-Stpr 2021, 193, 197), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 945, 951), s Mayer/Käshammer (NWB 2021, 1300, 1303) und s Dreßler/Kompolsek (Ubg 2021, 301, 312).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.2 Anwendung des § 8a KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes (§ 34 Abs 4 S 2 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes)

Tz. 24 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch das Kreditzweitmarktförderungsges wurde S 2 dem § 34 Abs 4 KStG angefügt. Nach § 34 Abs 4 S 2 KStG ist § 8a KStG in der am 31.12.2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden, soweit dieser sich auf § 4h EStG in der am 31.12.2023 geltenden Fassung bezieht. Die Regelungen zur Zinsschranke des § 4h EStG idF des Kreditzweitmarktförderungsges si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Drittstaatenverschmelzung

Tz. 181 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten außerhalb des UmwStG Ausnahm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2 Spenden eines Betriebs gewerblicher Art als verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die von einer Sparkasse oder einem anderen BgA lfd (aufgr eigener Entsch-befugnis) – wie andere BA – geleistet werden (ebenso hierzu s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), und Spenden, die erst aus dem Jahresüberschuss geleistet werden, in den Fällen, in denen dem Gewährträger nicht von vornherein ges der Jahresüberschuss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.3 Letztmalige Anwendung des § 8b Abs 4 KStG aF (§ 34 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 25 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 34 Abs 7a S 1 KStG idF des SEStEG, der durch das Kroatien-StAnpG zu Abs 5 und durch die Änderungen des § 34 Abs 5 KStG durch das ATADUmsG und das KöMoG zu dessen S 3 wurde, ist § 8b Abs 4 KStG aF weiter auf Anteile anzuwenden, die einbringungsgeboren iSd § 21 UmwStG aF sind bzw bei Anteilen iSd § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF, die auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Andere Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aus § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 bis 4 KStG ergibt sich, dass die Vermietungsgen bzw der Vermietungsverein sich nicht auf die in § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a und b KStG genannten Tätigkeiten zu beschränken braucht, sondern auch andere Tätigkeiten ausüben kann (ebenso hierzu s BT-Drs 11/2536, 88), insbes die Wohnungsvermietung an Nichtmitglieder. Je n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Drittstaatenspaltungen

Tz. 188 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 12 Abs 2 KStG aF regelt nur die St-Neutralität von Drittstaatenverschmelzungen. Auf Drittstaatenspaltungen findet § 12 Abs 2 KStG aF keine Anwendung. Hier gelangt vielmehr die allgemeine Entstrickungsregelung des § 12 Abs 1 KStG zur Anwendung (s Dötsch/Pung, DB 2006, 2705; s W/M, UmwStG, § 1 Rn 59). Angesichts der konzeptionellen Neuausric...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Steuerbefreiung für bestimmte öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen (§ 34 Abs 3a KStG)

Tz. 12 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 3a KStG idF des Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen regelt die erstmalige Anwendung des geänderten § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d, Nr 4 und Nr 16 S 3 KStG ab dem VZ 2016. Die Regelung über die erstmalige Anwendung hinsichtlich der durch das Ges zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 93 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 8 Abs 7 S 2 KStG liegt ein Dauerverlustgeschäft vor, soweit aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen eine wirtsch Betätigung ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten wird. Durch diese Definition sollen die Tätigkeiten der öff Hand erfasst werden, die diese insbes nach den einschlägigen kom...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schleder, Sachspenden im StR, DB 1988, 1132; Hüttemann, Das Bw-Privileg bei Sachspenden nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 5 EStG, DB 2008, 1590; Muth, Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts, StuB 2008, 957; Seer, Entnahme zum Bw bei unentgeltlicher Übertragung von WG auf eine gGmbH oder Stiftung, GmbHR 2008, 785; Emser, Änderungen der Voraussetzungen für eine stliche Anerkennung s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Für den Rückoptionsantrag zuständige Finanzbehörde; Form und Frist des Antrags (§ 1a Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 141 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 1a Abs 4 S 3 iVm § 1a Abs 2 S 2, 3 und 5 KStG ist der Antrag auf Rückoption grds bei dem für die KSt-Besteuerung der optierenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Erzielt die optierende Gesellschaft nur dem St-Abzug unterliegende Eink, mit dem die St als abgegolten gilt, ist nach § 1a Abs 4 S 3 2. HS iVm § 1a Abs 1 S 4 KStG ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.16.3 Letztmalige Anwendung des § 12 Abs 2 KStG (§ 34 Abs 6d S 3 KStG)

Tz. 50e Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 6d S 3 KStG wurde durch das KöMoG dem Wortlaut des Abs 6d angefügt. Nach § 34 Abs 6d S 3 KStG ist § 12 Abs 2 KStG in der am 31.12.2021 geltenden Fassung letztmals auf Verschmelzungen anwendbar, deren stl Übertragungsstichtag vor dem 01.01.2022 liegt. Infolge der Erweiterung des pers Anwendungsbereichs des UmwStG durch die Änderung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Spartenrechnung bei einer dauerdefizitären Eigengesellschaft

Tz. 98 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wegen der vd bei der Eigengesellschaft zu bildenden Sparten s § 8 Abs 9 KStG Tz 6ff. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigengesellschaft kein Wahlrecht zu der Spartenbildung hat, sondern diese durch § 8 Abs 9 S 1 KStG zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt insbes auch für die Zusammenfassung vd Tätigkeiten nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 2 KStG zu ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Auswirkungen auf einen Zinsvortrag iSd § 8a Abs 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 5 EStG

Tz. 85 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ein schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c KStG führt auch zu einer entspr Kürzung des Zinsvortrags iSd § 8a Abs 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 5 EStG. Da ein Zinsvortrag wirtsch ähnlich wie ein Verlustvortrag wirkt, soll nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 6) der Antrag nach § 8d Abs 1 S 5 KStG auch für Zinsvorträge gelten. Dh es gelten dieselben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.3 Die Körperschaftsteuerpflicht im Insolvenzverfahren

Tz. 115 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ändert sich damit zunächst nichts an der St-Subjekteigenschaft einer Kö. Zwar gehen die Verwaltungs- und Geschäftsführungsbefugnisse auf den Insolvenzverwalter über, die Insolvenzmasse erlangt hierdurch jedoch keine stliche Eigenständigkeit (kein besonderes Zweckvermögens nach § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Sonstige Auswirkungen der Anteilsveräußerung

Tz. 68 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung (entgeltliche Übertragung) der aus einer Betriebseinbringung oder dem Formwechsel (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) erworbenen Anteile kann auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete haben (zB SchenkSt, SA-Abzug, s § 20 UmwStG Tz 242, Tabelle zu § 10 Abs 1 Nr 1a EStG und zu § 13a Abs 5,8 ErbStG aF bzw § 13a Abs 6, 10 ErbStG nF).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bilanzierung bei verunglückter Or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Erstmalige Anwendung der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG idF des StÄndG 2015 (§ 27 Abs 14 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das StÄndG 2015 ist in den §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG die Möglichkeit, sonstige Gegenleistungen iHd Bw des eingebrachten Vermögens st-neutral gewähren zu können, eingeschränkt worden. Tz. 35 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 14 UmwStG gilt die Regelung für nach dem 31.12.2014 abgeschlossene Einbringungsverträge bzw gefasste Umwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.1 Allgemeines

Tz. 1315 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP lösen sich im Regelfall durch spätere gegenläufige Vorgänge wieder auf (s Tz 1276ff). Diese Art der Auflösung ist in § 14 Abs 4 S 2ff KStG aF nicht angesprochen; sie ergibt sich aber aus der Systematik der AP. Sind sie bei Beendigung der Organschaft noch nicht ganz oder anteilig wieder aufgelöst, ist der Rest-AP auch üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Zur Anwendung des § 15 S 3 und 4 KStG

Tz. 119 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der durch das StÄndG v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) eingefügte § 15 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG eine nach DBA stbefreite Schachteldividende in Form einer Ausschüttung eines ausl Investmentfonds erhält. § 15 S 3 KStG regelt, dass auf Ebene des OT zusätzlich zu den abkommensrechtlichen Voraussetzungen für die StFreiheit der Aussc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Veräußerung der Anteile als Auslöser für den Einbringungsgewinn I

Tz. 98b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dass die Veräußerung der erhaltenen (sperrfristverhafteten) Anteile iSd § 22 Abs 1 UmwStG – unabhängig von der Pers des AE – zu einem rückwirkenden Einbringungsgewinn I führt, ergibt sich (nur) aus § 22 Abs 1 S 1 UmwStG (und nicht aus der [Sonder-]Regelung des § 22 Abs 4 UmwStG; hA, s Tz 94a). Folglich entsteht ein Einbringungsgewinn I auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Vertretung der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 5 KStG)

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 5 KStG gelten die zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Personen als ges Vertreter der optierenden Gesellschaft. Diese sind somit erklärungspflichtig. Auswirkungen ergeben sich auch für die Haftung nach § 69 AO . Hierzu auch s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 352), s Brühl/Weiss (DStR 2021, 889, 897) und s Nagel/Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Begrenzung der steuerlich anzuerkennenden Ausgleichszahlungen auf den fiktiven Gewinnanteil (§ 14 Abs 2 S 2 KStG)

8.3.2.1 Allgemeines Tz. 732 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 2 S 2 KStG gilt die in § 14 Abs 2 S 1 KStG geregelte Fiktion der Vollabführung des Gewinns nur, wenn die Az insges den dem Anteil (des Minderheitsgesellschafters) am gezeichneten Kap (der OG) entspr Gewinnanteil des Wj nicht überschreiten, der ohne den GAV hätte geleistet werden können. Die Regelung in § 14 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5.2.1.1 Berücksichtigung mittelbarer Spenden an den Gewährträger im Rahmen des Fremdspendenvergleichs

Tz. 243 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Spenden, die der Gewährträger von seiner Sparkasse mit der Auflage erhält, sie an Dritte weiterzuleiten (Durchlaufspenden über den Gewährträger) sind grds keine Spenden an den Gewährträger. Ausnahmsweise sind solche Durchlaufspenden – für die Ermittlung des Fremdspendenrahmens – als Spenden zugunsten des Gewährträgers zu beurteilen, wenn de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Erstmalige Anwendung des § 1 Abs 2 S 3 und § 22 Abs 8 UmwStG idF des Brexit-StBG

Tz. 36 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Art 3 des Brexit-StBG wurde dem § 1 Abs 2 UmwStG der S 3 und dem § 22 UmwStG der Abs 8 angefügt. Hierdurch wird uE sichergestellt, dass im Falle des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, dieses weiterhin wie ein Mitgliedsstaat der EU behandelt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass im Falle des § 1 Abs 2 S 3 UmwStG der Versch...mehr