Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Schaffung der Anrechnungsberechtigung bzw der Veranlagung im Inland durch Zwischenschaltung einer Personengesellschaft (§ 8a Abs 5 Nr 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

8.2.3.1 Allgemeines Tz. 457 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hält der nicht anrechnungsberechtigte bzw nicht im Inl veranlagte AE die Beteiligung an der unbeschr stpfl Kap-Ges nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine zwischengeschaltete Pers-Ges und gewährt der AE "seiner" Pers-Ges FK, das diese anschließend an die Kap-Ges weiterleitet, wären die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG aF o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.7 Kreditaufträge

Tz. 254 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Kreditaufträge führen zur Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG (s Prinz in H/H/R, § 8a KStG Rn 133). Ebenfalls hierzu s Tz 243 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.11 Schuldbeitritt

Tz. 258 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein Schuldbeitritt des AE oder der diesem nahe stehenden Person begründet auf Grund der gesamtschuldnerischen Haftung eine Rückgriffsmöglichkeit iSd § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alternative 2 KStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Fehlgeschlagene gesetzliche Regelungsversuche

Tz. 13 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es dauerte insgesamt fünf Legislaturperioden, bis der Gesetzgeber durch die Einfügung des § 8a KStG durch das StandOG (s Tz 14) die Überlegungen zur Einschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung tats gesetzgeberisch umsetzte. Bis zur Änderung durch das StandOG gab es folgende nicht umgesetzte Regelungsversuche:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.5 Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht ohne Buchführungspflicht nach dem HGB bzw umgekehrt

Tz. 307 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach der Neufassung des § 8a Abs 1 KStG durch das sog Korb II-Gesetz werden sowohl unbeschr als auch beschr stpfl Kap-Ges von der Regelung erfasst (s Tz 137 ff). Fraglich erscheint, wie sich ein unterjähriger Wechsel der Kap-Ges von der beschr zur unbeschr St-Pflicht bzw der Wechsel von der unbeschr zur beschr St-Pflicht auf die Ermittlung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Verhältnis zur körperschaftsteuerlichen Organschaft

Tz. 49 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Für die Anwendung des § 8a KStG bestehen in Organschaftsfällen keine Besonderheiten. Tz. 50 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Kommt es bei kstlicher Organschaft zur Anwendung des § 8a KStG bei einer OG, führt dies zu einer entspr Erhöhung des dem OT zuzurechnenden Einkommens. Ist die Vergütung an den OT geleistet worden, ist beim OT korrespondierend e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Steuerliche Behandlung der ausscheidenden Anteilseigner

Tz. 21 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei den AE richtet sich die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung der Anteile bzw aus der Abfindung nach den allgemeinen estlichen Grundsätzen, dh es kommt zur Besteuerung,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.14 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Tz. 109 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Diese dienen der periodengerechten Ergebnisabgrenzung in der Bil. Sie sind nicht Verbindlichkeit mit einer Rückzahlungsverpflichtung und rechnen daher nicht zum FK iSd § 8a KStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.3 Berechnung des safe haven und der Freigrenze

Tz. 484 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Auch die Berechnung des safe haven und der Freigrenze (s Tz 125) kann sinnvoll nur auf der Ebene der Kap-Ges erfolgen. GlA s die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn50); Mensching/Bauer (BB 2003, 2429, 2435); Blumers/Goerg/Tiede (BB 2004, 631, 638); Grotherr (GmbHR 2004, 850, 858); Kreft (BB 2004, 1191, 1196); Rödder/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Muttergesellschaften ohne Holdingfunktion (§ 8a Abs 4 S 3 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 444 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung des § 8a Abs 4 S 3 KStG aF wurde in § 8a Abs 2 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes übernommen. Wegen Einzelheiten s Tz 340 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Letztmalige Anwendung des § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 526 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 § 8a KStG ist durch das URefG 2008 neu gefasst worden (s Tz 27b). § 8a KStG aF ist letztmals für Wj anzuwenden, die vor dem 26.05.2007 beginnen bzw die nach dem 25.05.2007 beginnen und vor dem 01.01.2008 enden. Daraus ergibt sich folgende letztmalige Anwendung des § 8a KStG aF (s § 34 Abs 6a S 3 KStG):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.4 Cash-Pooling

Tz. 100 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Cash-Pooling bedeutet das Zusammenführen der Salden von mehreren Konten eines Konzerns auf einem sog Zielkonto. Wird dabei das Zielkonto (Kontokorrentkonto) im Verhältnis Bank zur MG geführt und werden die vorher zu der Bank bestehenden Rechtsbeziehungen der TG durch Rechtsbeziehungen zu der MG abgelöst, ist fraglich, ob dadurch die MG der T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.9 Pfandrechte

Tz. 256 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Pfandrechte an beweglichen Sachen, Rechten und Immobilien begründen eine Rückgriffsmöglichkeit iSd § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG, wenn die vom AE bzw von der nahe stehenden Person erbrachten Sicherheiten ausdrücklich für den der Kap-Ges gewährten Kredit verpfändet worden sind. Besteht das Pfandrecht an den Anteilen an der FK-Nehmerin ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 Alternative 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alternative 2 KStG idF des UntStFG

Tz. 260 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 8a KStG konkretisiert nicht näher die bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Abs 1 S 2 bzw S 3 Alternative 2 KStG eintretenden Rechtsfolgen; diese Rechtsfolgen bestimmen sich nach den Regeln des § 8a Abs 1 S 1 KStG. Für die Frage, ob die für das rückgriffsgesicherte Drittdarlehen gezahlten Zinsen in eine vGA umzudeuten sind, ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.17 Sachleistungs- bzw Sachwertschulden

Tz. 112 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 44) gehören zum FK iSd § 8a KStG aF nur Kap-Zuführungen in Geld. So auch Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 49). AA s Kröner (in Ernst & Young, § 8a KStG Rn 72), nach deren Auff auch Sachleistungs- und Sachwertschulden den handels- und strechtlichen Verbindlichkeitsbegriff erfü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Anteile an der übertragenden Körperschaft sind solche iSd § 17 EStG und gehörten am steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zum Betriebsvermögen des Anteilseigners (§ 5 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG betrifft die Anteile an der übertragenden Kö iSd § 17 EStG, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem BV eines Gesellschafters der übernehmenden Pers-Ges bzw der übernehmenden natürlichen Person gehört haben. Diese Anteile gelten zur Ermittlung des Übernahmegewinns (s § 4 UmwStG Tz 39 ff) als am stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.7 Begründung der beschränkten Steuerpflicht mit Buchführungspflicht nach dem HGB

Tz. 309 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach In-Kraft-Treten des sog Korb II-Gesetzes werden auch beschr stpfl Kap-Ges, für die im Inl eine Buchführungspflicht nach dem HGB besteht, von § 8a KStG erfasst. Wird die beschr St-Pflicht im Laufe eines Wj begründet ist uE entspr den Ausführungen in Tz 296 ff auf die Werte in der Eröffnungs-Bil abzustellen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zur Kapitalertragsteuer

Tz. 57 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Gelten Vergütungen nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG als vGA, stellt sich die Frage, ob diese auch der KapSt unterliegen. In entspr Anwendung der allgemeinen Grundsätze für vGA geht die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76 und 77) davon aus, dass in allen Fällen der unter § 8a KStG zu subsumieren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.2 Herstellung des ursprünglichen Eigenkapitals durch Gewinnrücklagen oder Einlagen

Tz. 367 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 2 S 3 KStG aF bzw § 8a Abs 2 S 4 KStG nF setzt voraus, dass das urspr EK durch wieder hergestellt wird. Nach Verw-Auff ist diese Aufzählung nicht abschließend (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 34). Es genügt danach auch, wenn der Verlust durch einen Jahresüberschuss der Kap-Ges ausgeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.5 Anwendung der Verbrauchstheorie bei der Darlehensgewährung durch sog rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 280 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In dem vorstehenden Beispiel ist wegen der fehlenden gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen der MG und der Bank eine Gegenkorrektur (bei der MG und der Bank) in Form einer verdeckten Einlage nicht möglich (s Rödder/Schumacher, DStR 2003, 1725, 1732 und 2056, 2058). In diesen Fällen gehen sowohl Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725 und 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Unmittelbare wesentliche Beteiligung

Tz. 394 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine unmittelbare Beteiligung ist gegeben, wenn der AE (s Tz 392) selbst die Anteile an der Kap-Ges hält. Die Beteiligungsquote ermittelt sich in diesem Fall nach einer einfachen Verhältnisrechnung.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9 Gegenbeweis durch Drittvergleich bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Ausgewählte Literaturhinweise: Prinz, Finanzgerichtlich akzeptierter Drittvergleich bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG), FR 2004, 146; Schmid/Grabbe, Fremdvergleich bei Gesellschafter-besicherten Drittdarlehen, DStR 2004, 403; Ammelung/Kaeser, § 8a KStG und Zeitpunkt des Drittvergleichs; Erkenntnisse für die Praxis aus dem BFH-Urt v 25.01.2005, DStR 2005, 818; Grüge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Allgemeines

Tz. 498 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Eine Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG kommt nur dann in Betracht, wenn die in den Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 6 S 1 KStG genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.5.6 Durchlaufende Posten

Tz. 102 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durchlfde Posten, dh Darlehen, die der Kap-Ges mit der Verpflichtung gewährt werden, sie an einen Dritten weiterzuleiten (s § 4 Abs 3 S 2 EStG), gehören nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 45) nicht zum FK iSd § 8a KStG. Dem ist grds zuzustimmen, da mit diesen Kap-Zuführungen keine FK-Ausstattung der weiterl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.2 Keine Beteiligungsbuchwertkürzung bei Holdinggesellschaften (§ 8a Abs 4 S 1 HS 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 433 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wie bereits in Tz 432 ausgeführt (s Tz 432), steht nach In-Kraft-Treten des sog Korb II-Gesetzes den Holdinggesellschaften ein erweiterter safe haven nicht mehr zu. Stattdessen enthält § 8a Abs 4 S 1 HS 2 KStG nF die Regelung, dass bei Holdinggesellschaften die in § 8a Abs 2 S 2 KStG nF vorgesehene Kürzung um die Bw der Beteiligungen an nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.6 Anwendung des § 8a Abs 2 S 4 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes bei beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften ohne Buchführungspflicht nach dem HGB

Tz. 376 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 2 S 5 HS 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gilt § 8a Abs 2 S 4 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes entspr bei beschr stpfl Kap-Ges, die nicht zur Buchführung nach dem HGB verpflichtet sind. Bei diesen Kap-Ges wird nach § 8a Abs 2 S 5 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes (s Tz 379 ff) für die Ermittlung des anteiligen EK auf die an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 445 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG sprechen zwei Gestaltungsmöglichkeiten an, ohne deren Regelung die zuvor angesprochenen Vorschriften des § 8a KStG sehr leicht hätten umgangen werden können. Es handelt sich dabei um Sachverhaltsgestaltungen, in denen die AE durch Zwischenschaltung einer inl BetrSt oder einer Pers-Ges die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Umqualifizierung von Darlehenszinsen in vGA durch § 8a KStG erfolgt nur anteilig (s Janssen, RIW 1998, 312, mwNachw)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.5 Genussrechtskapital

Tz. 329 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach uE zutr Verw-Auff gehört Genussrechts-Kap nicht zum EK iSd § 8a Abs 2 S 2 KStG, auch wenn es handelsbilanziell zum EK gehört. Selbst, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs 3 S 2 KStG vorliegen, dh wenn es sich um Genussrechte handelt, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, ist uE EK iSd § 8a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Ausstehende Einlagen

Tz. 317 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 2 S 2 KStG ist bei der Ermittlung des EK der unbeschr stpfl Kap-Ges das gezeichnete Kap um die ausstehenden Einlagen zu mindern. Dabei ist es unerheblich, ob die Einlagen eingefordert sind oder nicht (s Tz 325). Da erst das so korrigierte EK auf die einzelnen AE nach Maßgabe ihrer Beteiligung am gezeichneten Kap aufgeteilt wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.3 Übersicht über die verschiedenen Arten des safe haven

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.1 Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Tz. 325 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach Verw-Auff (s Vfg der OFD Hannover v 26.06.1995, DStR 1995, 1151) gehört die Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangesetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs nach § 269 Abs 1 HGB zu dem EK iSd § 8a KStG. AA s Frotscher (in F/M, § 8a KStG Rn 128), der davon ausgeht, dass Bil-Hilfen nicht zu EK führen können.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 30 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 5 Abs 2 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Einlage der Anteile iSd § 17 EStG zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw natürlichen Person. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.8 Umwandlung des Anteilseigners der Kapitalgesellschaft

Tz. 309a Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wechselt der AE auf Grund eines Umwandlungsvorgangs im lfd Wj der Kap-Ges (zB bisherige MG wird auf eine andere Kap-Ges verschmolzen), gelten uE die Ausführungen zu einem Gesellschafterwechsel in Tz 305 entspr (s Tz 305). MaW: Im Jahr der Umwandlung besteht für den neuen AE kein safe haven. Wie bei der anteiligen EK-Ermittlung bei der Umwan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Zeitpunkt für die Beurteilung als Fremdkapital iSd § 8a KStG

Tz. 93 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach dem Wortlaut des § 8a KStG ist für die Beurteilung als FK iSd § 8a KStG grds auf den Zeitpunkt der Hingabe des Darlehens abzustellen. Wäre dies der einzig mögliche Zeitpunkt, ließe sich § 8a KStG leicht umgehen. So könnte jemand zB einer Kap-Ges im Jahre 01 ein Darlehen geben, im Jahre 03 AE werden und würde dennoch mit seinem Darlehen n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Einkommenserhöhung

Tz. 265 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Auf der Ebene der das FK empfangenden Kap-Ges sind die von § 8a KStG aF bzw nF erfassten Vergütungen in dem Wj, in dem die FK-Vergütungen den Bil-Gewinn verringert haben, für stliche Zwecke außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen (s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 9). Dabei ist es unerheblich, ob Gläubiger der Vergütung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.3 Bilanzgewinn/-verlust

Tz. 327 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Da der Bil-Gewinn (s § 268 Abs 1 HGB) nur eine geänderte Zusammensetzung des EK beinhaltet (s Tz 323), ist er EK-erhöhend bzw -mindernd zu berücksichtigen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Einführung eines neuen Finanzierungskostenabzugsverbots beim fremdfinanzierten konzerninternen Beteiligungserwerb, DStR 2004, 390; Puls/Thill, Fremdfinanzierter Beteiligungserwerb von AE nach § 8a Abs 6 KStG nF und Drittvergleich nach Art 9 OECD-MA, DK 2004, 781; Bindl, Anwendungsbereich und Zweifelsfragen zu § 8a Abs 6 KStG, DStR 2005, 1673; Kessler, Konzerninterne A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.2 Beherrschungsverträge

Tz. 249 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Beherrschungsverträge des AE mit der Kap-Ges begründen keine rechtlich durchsetzbaren Rückgriffsmöglichkeiten für den Darlehensgläubiger. Es fehlt an einem Anspruch des Dritten gegen den AE bzw gegen eine diesem nahe stehende Person. GlA s Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn J 03-21) und Thomas/Meissner (BB 2004, 1888, 1989). AA s Frotscher (in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Voraussetzungen für die Anwendung des § 8a Abs 5 Nr 2 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG

Tz. 461 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 5 Nr 2 KStG aF ist:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Allgemeines

Tz. 365 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein ek-mindernder Jahresfehlbetrag ist nur dann für die Berechnung des safe haven unbeachtlich, wenn das urspr EK bis zum Ablauf des dritten auf das Wj des Verlustes folgenden Wj durch Gewinnrücklagen oder Einlagen wieder hergestellt wird. Durch diese Regelung ist eine rückwirkende Heilung der EK-Minderung innerhalb des Dreijahreszeitraums z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Erfassung aller nahe stehenden Personen durch das sog Korb II-Gesetz

Tz. 215 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle nahe stehenden Personen. Dabei ist unerheblich, ob der AE oder die nahe stehende Person Inl oder Ausl ist. Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 KStG ist - wie bei § 8a KStG aF auch (s Tz 210) -, dass der FK-Geber einem wes beteiligten AE nahe steht. Wegen Einzelheiten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.15 Verdeckte Einlagen

Tz. 339 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Verdeckte Einlagen erhöhen den handelsrechtlichen Jahresüberschuss und somit das EK. Sie wirken sich mithin auf den safe haven des der Zuführung folgenden Wj aus (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 30).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Eigenkapital in Umwandlungsfällen

Tz. 351 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Schwierigkeiten ergeben sich in Umwandlungsfällen dadurch, dass § 2 UmwStG eine stliche Rückwirkung vorsieht, während für die H-Bil, an die für die EK-Ermittlung angeknüpft wird, eine entspr gesetzliche Rückbeziehung nicht existiert. Handelsrechtlich wird der Vermögensübergang somit erst im Zeitpunkt der H-Reg-Eintragung wirksam. Dies führt n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.11 Kapitalrücklagen

Tz. 335 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die nach § 272 Abs 2 Nr 1 bis 4 HGB in der Kap-Rücklage auszuweisenden Positionenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 229 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach Rn 20 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) und nach dem Schr des BMF v 15.07.2004 (BStBl I 2004, 593, Rn 1) kann Dritter nur sein, wer nicht AE und nicht nahe stehende Person ist. Dabei können Dritte uE auch AE der Kap-Ges sein, die nicht iSd § 8a Abs 3 KStG wes beteiligt sind. GlA s Grotherr (DStZ 2005, 9, 10); Gosch (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Zeitlich begrenzte Ausnahme für Fälle der Gewährträgerhaftung

Tz. 525 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 34 Abs 6a S 2 KStG ist § 8a Abs 1 S 2 KStG nicht anzuwenden, wenn die Rückgriffsmöglichkeit des Dritten allein auf der Gewährträgerhaftung einer Gebiets-Kö oder einer anderen Einrichtung des öffentlichen Rechts gegenüber den Gläubigern einer Bank für Verbindlichkeiten beruht, die bis zum 18.07.2001 vereinbart waren. Entspr gilt für bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 470 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 5 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gelten die Abs 1 bis 4 entspr, wenn das FK einer Pers-Ges überlassen wird, an der die Kap-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% beteiligt ist. Nach § 8a Abs 5 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gilt in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Entsprechende Anwendung der Abs 1 bis 4 des § 8a KStG nF

8.3.3.1 Allgemeines Tz. 480 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Sind die Voraussetzungen des § 8a Abs 5 S 1 KStG nF erfüllt, dh wird der Pers-Ges FK überlassen und ist die Kap-Ges an der Pers-Ges zu mehr als 25% beteiligt (s Tz 471 ff), sind die Abs 1 bis 4 des § 8a KStG entspr anzuwenden. Fraglich erscheint, auf welcher Ebene die Voraussetzungen des § 8a Abs 1 bis 4 KStG zu prüfen sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.2.13 Sonderposten nach dem DMBilG

Tz. 337 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Sonderrücklagen nach §§ 7 Abs 6, 17 Abs 4, 24 Abs 5 und 27 DMBilG sind in § 8a Abs 2 S 2 KStG nicht ausdrücklich genannt. Auch das Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176, äußert sich hierzu nicht. Da die Sonderposten wie gesetzliche Rücklagen gesondert unter den Gewinnrücklagen auszuweisen sind und handelsbilanziell EK darstell...mehr