Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.15 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Rz. 74 § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG stellt Zuwendungen an inländische Pensions- und Unterstützungskassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerfrei, sofern diese die für die Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.[1] Ist die entsprechende Kasse aufgrund einer sog. Überdotierung nach § 6 KStG teilweise steuerpflichtig, unterliegt die Zuwendun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.2 Zuwendungen an inländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG)

Rz. 84 § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO dienen, soweit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / I. Körperschaft- und Gewerbesteuer

Sie ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 KStG von der Körperschaftsteuer und gem. § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gem. § 14 AO unterhält.[34] In diesem Fall ist die gGmbH aus Wettbewerbsgründen partiell steuerpflichtig, wenn es sich nicht um einen Zweckbetrieb i.S.d. §§ 65 ff. AO handelt.[35] Die darauf entfallen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 166 Damit der Tatbestand einer steuerbegünstigten Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG erfüllt ist, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung für die Sacheinlage neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren. Damit scheiden als steuerbegünstigte Vorgänge mangels Gewährung neuer Gesellschaftsanteile insbesondere aus[1]: die verdeckte S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Erstmalige Begründung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 280 Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] soll entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 1 S. 8 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG insoweit das Bewertungswahlrecht eingeschränkt und der gemeine Wert anzusetzen sein, als das deutsche Besteuerungsrecht durch die Einbringung erstmalig begründet wird. Der Einheitlichkeitsgrundsatz steht dem nicht entgegen.[2] Rz. 281 Nach einer Lit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Zivilrechtliche Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 149 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle zivilrechtlichen Einbringungsmöglichkeiten für die §§ 20ff. UmwStG abschließend [1] auf ("gilt nur für"). Hierzu gehören neben den Umwandlungsfällen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage des § 1 UmwG auch die Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.[2] Rz. 150 – 151 einstweilen frei Rz. 152 Eine Einbringung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3 Einbringender

Rz. 62 Unstreitig dürfte sein, dass z. B. eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft als Ausgangsrechtsträger i. S. d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a UmwStG [1] mit der Person des Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG identisch ist. Unstreitig dürfte auch sein, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der seinen Mitunternehmeranteil zivilrechtlich auf die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 136 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt unter § 21 UmwStG, sofern die Anteile nicht zu einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehören. Dass die Anteile auch zu einem Unternehmensteil gehören und zusammen mit diesem als ein Sacheinlagegegenstand i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG eingebracht werden können, ergibt sich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 Einbringungsgeborene Anteile i. S. v. § 21 UmwStG a. F. können nach der Geltung des SEStEG nicht mehr entstehen. Sie entstanden, wenn vor Inkrafttreten des SEStEG ein Betrieb, Teilbetrieb, ein Mitunternehmeranteil oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile eingebracht wurden und dabei von der übernehmenden Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 261 § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG gestattet, das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Allerdings soll beim Antrag ausdrücklich anzugeben sein, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz die stillen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.3 Antragszeitpunkt

Rz. 243 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz bei dem für die Besteuerung vom Einkommen der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Gemeint ist damit die steuerliche Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[1] Besteht die eingereichte steuerliche Schlussbilanz aus eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.5 Antragsform

Rz. 247 Vielfach wird zu Recht die Auffassung vertreten, dass in entsprechender Anwendung der bisherigen Wahlrechtsausübung der Ansatz in der Schlussbilanz konkludent als Antrag zu werten ist. Entscheidend ist, dass sich die Wahlrechtsausübung eindeutig aus den eingereichten Unterlagen ableiten lässt.[1] Nach inzwischen ausdrücklicher Auffassung zumindest der bayrischen Fina...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Letztmalige Anwendung des UmwStG a. F. (Abs. 2)

Rz. 21 Korrespondierend zu dem in Abs. 1 geregelten zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG a. F. grundsätzlich nur noch anzuwenden , wenn die Anmeldung zur Eintragung in das Register bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 13.12.2006 erfolgt war. Rz. 22 – 24 einstweilen frei Rz. 25 Die grundsätzlich letztmali...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 (Mit-)Einbringung von einbringungsgeborenen Anteilen (§ 20 Abs. 3 S. 4)

Rz. 330 Zu dem eingebrachten Betriebsvermögen können auch Anteile an Kapitalgesellschaften gehören, deren Einbringung nicht gesondert nach § 21 UmwStG zu beurteilen ist. Handelt es sich bei den miteingebrachten Anteilen um einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 UmwStG a. F., gelten insoweit auch die erhaltenen neuen Anteile als einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Körperschaftsteuerpflicht der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 202 Eine spätere Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens muss bei der übernehmenden Gesellschaft der KSt unterliegen; es kann sich dabei auch um eine der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbare ausländische Steuer handeln.[1] Rz. 203 Es muss sich mithin um eine Gesellschaft i. S. d. § 1 oder 2 KStG handeln, die nicht von der KSt befreit ist. Allerdings kann die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.1 Eintritt des auslösenden Ereignisses vor dem 1.1.2022 (Abs. 3 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 39 § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStG a. F.[1] sieht die Aufdeckung und Besteuerung der in einbringungsgeborenen Anteilen ruhenden stillen Reserven dann vor, wenn das Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn aus diesen Anteilen ausgeschlossen wird. Da es bei einem Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts regelmäßig nicht zu einem Liquiditätszufluss kommt, gestattet § 21 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Buchwert

Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundsatz: Bewertung mit dem gemeinen Wert (§ 20 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 184 Grundsätzlich ist der gemeine Wert anzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert umfasst grundsätzlich auch einen Gewinnaufschlag. Rz. 185 Mit dem Ansatz des gemeinen Werts sind sämtliche in dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 20 § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 UmwStG [1] regelt die Anwendungsvoraussetzungen bezogen auf den umwandelnden, einbringenden oder übertragenden Rechtsträger ("Ausgangsrechtsträger") und auf dessen einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Gesellschafter, wenn es sich bei dem Ausgangsrechtsträger um eine Personengesellschaft handelt. Auffallend ist, dass der Ges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 238 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom Einkommen aus der Veräußerung des eingebrachten Vermögens zuständig ist, also das FA, dem auch die Schlussbilanz einzureichen ist, in der die übernommenen Wirtschaftsgüter erfasst sind.[1] Rz. 239 Bei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gemäß § 20 Abs. 7 UmwStG ist § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wenn die ...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.1.1 Gleichklang mit Körperschaftsteuer

Zu den Voraussetzungen einer gewerbesteuerlichen Organschaft verweist § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG auf die körperschaftsteuerlichen Vorschriften.[1] Damit sind für eine Organschaft bei der Gewerbesteuer ebenfalls die obigen Grundvoraussetzungen bei der Körperschaftsteuer einschlägig; es bedarf damit einer finanziellen Eingliederung und eines GAV. Jedoch gibt es ein paar Punkte, die...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1 Körperschaftsteuer

1.1 Verlustabzug 1.1.1 Regelung Das Einkommen, das der Körperschaftsteuer unterliegt, wird nach den Vorschriften des EStG und nach gewissen körperschaftsteuerrechtlichen Sonderregelungen ermittelt. Damit kommt auch § 10d EStG über den Verlustabzug einschließlich der Höchstbetragsregelungen grundsätzlich zur Anwendung. Danach sind negative Einkünfte sowie Verluste, die bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 2 Körperschaftsteuer

Zunächst ein kurzer Blick auf die Rechtsformen der Beteiligten: Organträger kann sein[1]: eine natürliche Person, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Person, eine Personengesellschaft, die originär gewerblich tätig ist, eine inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens. Organgesellschaft kann nur sein: ein...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 1 Wirkungsweise des § 8b KStG

Ohne die Steuerfreistellung des § 8b KStG wäre eine mittelbare Beteiligung gegenüber einer unmittelbaren Beteiligung schlechtergestellt, wie das folgende Beispiel zeigt. Praxis-Beispiel Vergleich mittelbare und unmittelbare Beteiligung X ist zu 100 % Anteilseigner der X-GmbH. Die X-GmbH ist zu 100 % an der Y-GmbH beteiligt, die wiederum eine Beteiligung i. H. v. 100 % an der Z...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.1 Regelung

Das Einkommen, das der Körperschaftsteuer unterliegt, wird nach den Vorschriften des EStG und nach gewissen körperschaftsteuerrechtlichen Sonderregelungen ermittelt. Damit kommt auch § 10d EStG über den Verlustabzug einschließlich der Höchstbetragsregelungen grundsätzlich zur Anwendung. Danach sind negative Einkünfte sowie Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags d...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 8b KStG stellt auf der Ebene der Körperschaft Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften sowie Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an diesen Körperschaften steuerfrei. Damit wird eine Mehrfachbesteuerung vermieden, wenn Ausschüttungen und Vermögensmehrungen über mehrere Beteiligungsebenen durchgeleitet werden. Erst wenn der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 3.2 Rechtsfolgen

Liegt eine gewerbesteuerliche Organschaft vor, gilt die untergeordnete Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, die sog. Betriebsstättenfiktion. Wie bei der Körperschaftsteuer kommt es auch bei der Gewerbesteuer zu einer Zurechnung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft beim Organträger. Da auch für die Gewerbesteuer die zivil- und steuerrechtliche Selbstständ...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 2.1.2 Organgesellschaft ist Betriebsstätte

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt; die sog. Betriebsstättenfiktion.[1] Trotz Organschaft und erst Recht trotz dieser Fiktion bleiben Organgesellschaft und Organträger aber nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich selbstständige Gesellschaften, die sog. eingeschränkte Filialtheorie. Damit sind getr...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.2 Dauer des Liquidationsbesteuerungszeitraums

Nach § 11 Abs. 1 KStG soll der Besteuerungszeitraum 3 Jahre nicht übersteigen. Da es sich um eine Sollbestimmung handelt, wird bei einer nur geringfügigen Überschreitung des 3-Jahreszeitraums dieser i. d. R. zweckmäßigerweise verlängert und der gesamte Abwicklungszeitraum in die Besteuerung einbezogen. Wird der 3-Jahreszeitraum dagegen deutlich überschritten, wird nach Ablau...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.2 Verwertung von Verlusten einer Kapitalgesellschaft bei der Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter

Auf der Ebene der Gesellschafter kommen aufgrund von evtl. Wertminderungen der Gesellschaftsanteile infolge anhaltender Verluste 2 Möglichkeiten in Betracht, und zwar zum einen die Teilwertabschreibung der Gesellschaftsanteile und zum anderen die Verlustverwirklichung durch Veräußerung der Anteile. 1.2.1 Teilwertabschreibung der Gesellschaftsanteile Hält ein GmbH-Gesellschafte...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.1 Beginn des Besteuerungszeitraums

Der Liquidationsbesteuerungszeitraum beginnt mit der Auflösung der Gesellschaft. Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft über die Auflösung wird mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam, sofern sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt.[1] Bei Auflösung innerhalb eines Wirtschaftsjahrs kann ein Rumpfwirtschaftsjahr gebildet werden, das den Zeitraum vom ...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.1 Gewerbeverlust

Bei der Gewerbesteuer sind negative Gewerbeerträge ("Fehlbeträge"), die sich bei der Ermittlung der Gewerbeerträge für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, als Gewerbeverlust zu berücksichtigen.[1] Dabei wird der maßgebende Gewerbeertrag des Erhebungszeitraums[2] bis zu einem Betrag i. H. v. 1 Mio. EUR gekürzt, der sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gew...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1 Verlustabzug

1.1.1 Regelung Das Einkommen, das der Körperschaftsteuer unterliegt, wird nach den Vorschriften des EStG und nach gewissen körperschaftsteuerrechtlichen Sonderregelungen ermittelt. Damit kommt auch § 10d EStG über den Verlustabzug einschließlich der Höchstbetragsregelungen grundsätzlich zur Anwendung. Danach sind negative Einkünfte sowie Verluste, die bei der Ermittlung des G...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7 Anteilseignerwechsel

1.1.7.1 Grundsatzregelung § 8c KStG ist im Rahmen der Ermittlung des Einkommens eine besondere Regelung für den Verlustabzug bei Körperschaften. Sie regelt die Verlustverrechnung im Falle des Beteiligungserwerbs bzw. des Wechsels des Anteilseigners und ist daher nur auf Körperschaften anwendbar, bei denen ein Beteiligungserwerb oder ein gleichgestellter Vorgang infrage kommen...mehr