Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sachei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ausgleichszahlungen als nichtabziehbare Betriebsausgabe (§ 4 Abs 5 Nr 9 EStG)

Tz. 43 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wie bereits erwähnt (s Tz 28), ist Schuldner der Az stets der OT. Das StR enthält jedoch in § 16 KStG eine eigenständige Regelung, wonach die OG unabhängig davon, wer die Az leistet, ein eigenes Einkommen iHd Az zuz der darauf entfallenden KSt zu versteuern hat. Die Az können von der OG selbst oder vom OT an die außenstehenden Gesellschafter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6 Einschränkung der Minderbewertung bei Sacheinlagen von gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG) Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, ggf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.3 Altanteile stammen nicht aus einer Sacheinlage – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 151 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Wird bei einer Kap-Ges, die durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG entstanden ist, eine Kap-Erhöhung gegen Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu Bw oder Zwischenwerten beschlossen, gehen stille Reserven von den jungen Anteilen auf die Altanteile über, wenn die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.6.1 Einführung einer Entstrickungsbesteuerung nach Wegzug ins Ausland (§ 50i EStG idF des AmtshilfeRLUmsG)

Tz. 227a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist zur Verhinderung von St-Ausfällen von in gew geprägten oder infizierten Pers-Ges stneutral überführten WG und anschließendem Wegzug ins Ausl (mit DBA) die spezielle "Entstrickungsbesteuerung" des § 50i EStG eingeführt worden. Geregelt werden Fälle, in denen vor Gesetzesverkündung WG des BV oder wes Beteiligunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Beschr KStpfl mit ihren inl Eink sind nach § 2 Nr 1 KStG alle Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inl haben. Nach dem Wortlaut des § 2 Nr 1 KStG unterliegen der beschr KStPflicht ua ausl Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, also auch zB eine ausl GbR, OHG, KG, Partenreederei oder E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.4 Kartelle und Syndikate

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kartelle sind Zusammenschlüsse selbständig bleibender Unternehmer zur Regelung des wirtsch Wettbewerbs. Kartellaufgaben sind im Wes Vereinbarungen über Preis- und Absatzbedingungen, über Produktionseinschränkungen, Auftragsverteilung ua (Preiskartell, Gebietskartell). Es gehört idR nicht zu den Aufgaben eines Kartells, als Zentralstelle für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, fällt ausnahmsweise eine GewSt auf den Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile an, wenn die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG wegen der Regelungen in § 8b Abs 4 KStG aF (dies gilt nur noch für sog einbringungsgeborene Anteile alten Rechts für eine gewisse Übergangszeit, s Tz 5) oder we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 292i Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die erstmalige Anwendung des § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 ist im Einklang mit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 4 UmwStG idF des JStG 2009 in § 27 Abs 9 UmwStG idF des JStG 2009 geregelt (dazu s § 2 UmwStG Tz 129: zum Verlustuntergang führender Beteiligungserwerb oder anderes Ereignis nach dem 28.11.2008). Im Einzelnen s § 27 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.1 Grundsätze der Infektionstheorie

Tz. 149 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Sind in einer Sacheinlage einbringungsgeborene Anteile alten Rechts enthalten, sind die erworbenen (Geschäfts-)Anteile stlich kraft ges Fiktion (s § 20 Abs 3 S 4 UmwStG) tw (weiterhin) als einbringungsgeborene Anteile "alten Rechts" und tw als erhaltene Anteile "neuen Rechts" iSd § 22 Abs 1 UmwStG zu behandeln (s Tz 146ff). Erfolgt die Sache...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Ausschüttungen iSd §§ 37, 38 KStG

Tz. 61 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Da Az keine auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungs-Beschl beruhende GA sind, konnten sie in VZ bis 2006 eine KSt-Minderung nach § 37 KStG nicht auslösen (s § 37 KStG Tz 25). Mit Wirkung für nach 2006 abgeflossenen GA wurde § 37 KStG ohnehin von der früheren ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung auf eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Änderung von Gewinnverteilungsbeschlüssen

Tz. 12 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gewinnverteilungsbeschl können geändert werden. § 8 Abs 3 S 1 KStG gilt auch für Gewinnauskehrungen, die auf geänderten Beschlüssen beruhen. Zur Zulässigkeit von geänderten Gewinnverteilungsbeschl und den weiteren Rechtsfolgen s § 37 KStG Tz 24/8 ff. Tz. 13 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist eine an den Gesellschafter ausgezahlte GA aufgr eines g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Auswirkungen des UmwStG auf die verschiedenen Steuerarten

Tz. 49 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20–23 UmwStG enthalten keine Regelungen für eine eigene St-Art "Umwandlungs-St". Vielmehr werden (nur) hinsichtlich der ErtrSt der an den Einbringungsvorgängen beteiligten Stpfl, besondere, dh den Einzel-St-Ges vorrangige (zB s Tz 54, 55; s § 20 UmwStG Tz 245; s § 21 UmwStG Tz 15), (Sonder-)Regelungen für die ESt, KSt und GewSt getrof...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.2 Konzerne

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 18 AktG bilden rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtsch Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Die Konzernunternehmen bleiben rechtlich selbständig, sind aber der einheitlichen Leitung der Konzernführung unterworfen. Sie können sowohl unterg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Wert der sonstigen Gegenleistungen der Übernehmerin (§ 20 Abs 3 S 3 UmwStG)

Tz. 297 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Wert der zusätzlich zu den neuen Anteilen von der Übernehmerin oder Dritten (Mitgesellschafter) gewährten WG (sonstige Gegenleistungen iSd § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG, s Tz 187bff) mindert gem § 20 Abs 3 S 3 UmwStG die AK der erhaltenen Anteile. Dies gilt auch bei einer Einbringung zum gW. Wertmaßstab für diese anderen WG ist deren gW iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Kessler, Die begrenzte St-Rechtsfähigkeit von Pers-Mehrheiten nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Küting, Grundlagen der unternehmerischen Zusammenarbeit, DStR 1990 Beil zu Heft 4. Boin, Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – eine never ending Story? GmbHR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw auf eine natürliche Person (§ 29 Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 3 S 4 KStG regelt, welche Auswirkungen die Abspaltung von BV auf eine Pers-Ges auf das stliche Einlagekonto der Überträgerin hat. Danach mindert sich das stliche Einlagekonto der übertragenden Kö in dem Verhältnis der übergehenden Vermögensteile zu dem vor der Spaltung bestehenden Vermögen. Einer Ausweitung der Regelung für die Abspa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Der Organträger leistet die Ausgleichszahlungen (§ 16 S 2 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ist die Verpflichtung zum Ausgleich vom OT erfüllt worden, hat die OG gem § 16 S 2 KStG 20/17 (bis VZ 2007: 4/3) der geleisteten Az an Stelle des OT zu versteuern (sog gegenläufige Zurechnung; s R 16 Abs 2 S 3 KStR 2022). Beispiel: Tz. 51 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wegen des Zeitpunkts der Besteuerung des von der OG zu versteuernden Einkommen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Weitere Leistungen des Einbringenden neben der Sacheinlage

Tz. 298 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Trägt der Einbringende Kosten der Einbringung, die nach dem Veranlassungsprinzip der übernehmenden Gesellschaft zuzuordnen sind (s Tz 252, zB Gründungskosten der Übernehmerin), können diese nicht sofort abgezogen werden Es handelt sich um zusätzliche AK der durch die Sacheinlage erhaltenen Anteile (ebenso s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Einbringungsfolgegewinn

Tz. 232 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Durch die Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich im Zeitpunkt des stlichen Übertragungsstichtags – unabhängig von der Ausübung des Bewertungswahlrechts gem § 20 Abs 2 UmwStG – ein Gewinn bei der Übernehmerin ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist zB durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten möglich ("Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bei Anteilen in Privatvermögen Fortführung der Anschaffungskosten (§ 13 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören die Anteile an der übertragenden Kö nicht zu einem BV, treten im Fall der Antragstellung, wenn die in § 13 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die AK an die Stelle des Bw. Bedeutung hat diese Regelung insbes für AE mit iSd § 17 EStG st-verhafteten Anteilen. Dh in diesem Fall werden die AK der Anteile an der übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Nichtrechtsfähige Stiftungen

Tz. 16 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei nichtrechtsfähigen Stiftungen handelt es sich um Stiftungen, die nicht staatlich genehmigt sind. Begründet werden diese, wenn einer natürlichen oder jur Pers Vermögensteile von dritter Seite (per Schenkung oder testamentarisch) mit der Auflage zugewendet werden, die Erträge daraus für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Im Vordergrund s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.2 Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 UmwStG mit EU-Recht

Tz. 224b Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Kollision mit EU-Recht könnte sich ergeben, wenn eine Sacheinlage im Anwendungsbereich der EG-FRL erfolgt (Einbringung von Unternehmensteilen, wenn daran Gesellschaften aus mind zwei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, s Art 1 EG-FRL). Die dort definierte Einbringung von Unternehmensteilen sieht keine neben der Gewährung von Anteilen an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG regelt nach seinem Wortlaut und seiner Stellung im Ges ausschl eine Einkommenszurechnung. Wegen der Frage, ob Az aus dem stlichen Einlagekonto finanziert werden können, muss auf die Spezialregelung des § 27 Abs 1 KStG zurückgegriffen werden, wobei für den Fall der Leistung der Az durch den OT der Sinn und Zweck des § 16 KStG (dazu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.1 Bilanzielle Behandlung

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 IdR stellt das Genussrechtskap beim Emittenten in der St-Bil FK dar. In der H-Bil ist jedoch oftmals EK gegeben; dazu s Tz 120. Zur Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil s Tz 121ff. Danach bedeutet ein hr-licher Ausweis des Genussrechtskap als EK noch nicht, dass auch in der St-Bil EK vorliegt. Diese Abgrenzung hat vielmehr nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Refinanzierung von Gewinnausschüttungen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nicht immer steht einer Kö, die Gewinne erzielt und diese Gewinne ausschütten will, auch eine entspr Liquidität zur Vfg. Wird zur Finanzierung einer oGA ein Darlehen aufgenommen, stellt sich die Frage der kstlichen Behandlung der anfallenden Zinsen. UE kann die Refinanzierung einer (offenen) GA nicht ihrerseits wieder als Gewinnverteilung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.5 Keine "Einbringung" durch bloße Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit

Tz. 8 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die bloße Nutzungsüberlassung funktional wes Betriebsgrundlagen kann die umwstlich geforderte Übertragung nicht ersetzen und somit nicht zu einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG führen (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467, unter II. 4. c) cc) bbb; ebenso s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.05 und 20.09). Im Einzelnen s Tz 64, 124. Wird der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Behandlung der Ausgleichszahlung beim Minderheitsgesellschafter

Tz. 74 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Wenn die OG die Az iSd § 304 AktG zahlt, sind diese Garantiedividenden für den Minderheitsgesellschafter unzweifelhaft Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG. Wegen des Besteuerungszeitpunkts gelten die allg Grundsätze (Bilanzierungs- bzw Zuflussprinzip). Aus dem stlichen Einlagekonto der OG finanzierte Az (dazu s Tz 63ff) sind beim Minderh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Keine Klagebefugnis der Übernehmerin

Tz. 209b Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Übernehmerin kann – anders als der Einbringende – wegen vermeintlich überhöhter Wertansätze den KSt-Bescheid nicht anfechten (s § 40 Abs 2 FGO). Denn sie ist wegen der hohen Wertansätze für die übernommenen WG weder in diesem noch in späteren KSt-Festsetzungen beschwert (s Urt des BFH v 08.06.2011, BStBl II 2012, 421 unter II. 1 und 2)....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 3 KStG gilt für die Entwicklung des stlichen Einlagekontos der übernehmenden Kö (nach einer Auf- oder Abspaltung) § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG entspr. Wegen der Auswirkung einer Aufwärts- bzw Abwärtsspaltung auf das stliche Einlagekonto der übertragenden und der übernehmenden Kö gelten die Ausführungen in Tz 20ff entspr. Bei ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringung der ausländischen Betriebsstätte einer natürlichen Person

Tz. 370 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aufgr der von § 20 Abs 7 UmwStG angeordneten "entspr" Anwendung des § 3 Abs 3 UmwStG bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG und dem Gebot der Rechtsformneutralität in derartigen Einbringungsfällen wird von der hM eine St-Anrechnung auch bei Einbringung durch eine natürlichen Pers oder eine Pers-Ges angenommen, obwohl hier mangels Zugehöri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.4 Rückwirkende Anwendung des § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG und steuerliche Folgen

Tz. 184 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Neuregelungen zur verdeckten Sacheinlage gem § 19 Abs 4 GmbHG idF des MoMiG (ggf iVm § 56 Abs 2 GmbHG, dazu s Tz 181) sind gem § 3 Abs 4 EGGmbHG auch für vor dem Inkrafttreten des MoMiG (01.11.2008) bewirkte Einlageleistungen anzuwenden. Für das Aktienrecht gibt es eine vergleichbare Regelung (s § 20 Abs 7 EGAktG idF des ARUG). Diese Rüc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Veräußerung (s Tz 52ff). Die St-Vergünstigung der §§ 20ff UmwStG ermöglichen gleichwohl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5 Einbringung als einheitlicher Vorgang

Tz. 163 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den WG der Sacheinlage muss nicht zwingend in einem Akt oder zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Dies wäre aufgr der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Eigentumsübertragung der vd Vermögensgegenstände eines (Teil-)Betriebs im Wege der Einzelrechtsnachfolge bei einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Allgemeine Grundsätze für den Umfang der Rückbeziehung

Tz. 314 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Zeitraum für die Rückbeziehung beträgt für alle Arten der Einbringung einheitlich acht Monate (s § 20 Abs 6 S 1, 3 UmwStG). Dies gilt uE auch dann, wenn die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG zivilrechtlich nach ausl Recht erfolgt und dort eine Rückbeziehung von mehr als acht Monaten zulässig ist (zB Rückwirkung von Umwandlungen in A von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.3 Genussrechte im Betriebsvermögen einer Körperschaft

Tz. 174 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Ausschüttungen auf ein beteiligungsähnliches Genussrecht iSv § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG unterliegen als dividendenähnliche Erträge der St-Befreiung des § 8b Abs 1 KStG (Bezug iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG; die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % des § 8b Abs 4 KStG ist allerdings zu beachten). § 8b Abs 5 S 1 KStG ist im Falle der Gewährung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Entsprechende Anwendung des § 29 iVm § 28 KStG auch bei Abspaltung

Tz. 53 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 1 KStG, der die Nullstellung des Nennkap der übertragenden, bei der Abwärtsverschmelzung zusätzlich auch bei der übernehmenden Kap-Ges, anordnet, unterscheidet nicht nach der Art der Umw, dh er gilt auch bei einer Abspaltung. Demgem gilt auch bei einer Abspaltung das Nennkap der übertragenden Kö als in vollem Umfang nach § 28 Abs 2 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Beteiligung an den stillen Reserven?

Tz. 146 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Ges-Wortlaut stellt nicht darauf ab, ob der Genussrechtsinhaber an den stillen Reserven beteiligt ist. Dennoch geht die Fach-Lit uE zutr davon aus, dass eine Vereinbarung, wonach der Genussrechtsinhaber bei der Rückzahlung eine Vergütung für die anteiligen stillen Reserven der Kap-Ges erhält, nach § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG dem stlichen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4 Betriebe, die über Teilbetriebe verfügen

Tz. 34a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs im Ganzen (Übertragung aller wes Betriebsgrundlagen) in eine Kap-Ges/Gen gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte erfüllt einen Sacheinlagevorgang iSd § 20 Abs 1 UmwStG. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn das übertragene Unternehmen vd Tätigkeiten ausübt, die stlich als Teilbetriebe (s Tz 74ff) zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722; Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813; Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219; Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041; Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 1002; Goebel/Ungemach/Seidenfad, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Verwendung der Beiträge durch die Körperschaft oder Personenvereinigung und Behandlung der Beiträge auf Seiten der Mitglieder

Tz. 9 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die St-Freiheit der Beiträge nach § 8 Abs 5 KStG wird unabhängig von der tats (satzungsgem) Verwendung der Beiträge durch die Kö oder Pers-Vereinigung gewährt (s Schnitger/Lebhart, in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 8 Rn 792). Verwendet ein Berufsverband die Mitgliederbeiträge zur Parteienfinanzierung, so führt dies nicht zum Verlust der St-Befreiung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 16 KStG regelt, dass eine OG ihr Einkommen iHv 20/17 der geleisteten Az selbst zu versteuern hat, und enthält damit eine Ausnahme von der Grundregel des § 14 Abs 1 S 1 KStG, wonach das Organeinkommen dem OT zuzurechnen und von diesem zu versteuern ist. Tz. 2 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Anwendbarkeit des § 16 KStG setzt voraus, dass die Az...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.4 Sonderfall(?): Antragstellung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wird ein einzelner MU-Anteil eingebracht und übernimmt demzufolge die aufnehmende Kap-Ges oder Genossenschaft die MU-Stellung des Einbringenden (in der weiter bestehenden MU-Schaft), erfolgt die Umsetzung des Antrags auf Minderbewertung durch Bilanzierung in der St-Bil der Pers-Ges (zur Antragsberechtigung s Tz 209a). Denn stlich ist die MU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Übernehmerin mit fortführungsgebundenem Verlustvortrag (§ 8d KStG)

Tz. 230a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Verfügt die übernehmende Gesellschaft über einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (s § 8d Abs 1 KStG), geht dieser unter, wenn das nach § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV mit dem Bw oder einem (beliebigen) Zwischenwert angesetzt wird (dh unterhalb des gW, s § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG, s § 8d KStG Tz 76 mit Bsp). Dies gilt nur dann nicht,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Entsprechende Anwendung bei mittelbarer Beteiligung

Tz. 29 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach Verw Auff (s Rn K.11 und Rn K.14 UmwSt-Erl 2011; so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786 Rn 40) sind die Regelungen, die das Entstehen virtueller Bestände im stlichen Einlagekonto vermeiden sollen (s § 29 Abs 2 S 2 und 3 KStG), bei nur mittelbarer Beteiligung der übertragenden an der übernehmenden Kö (oder umgekehrt) e...mehr