Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsnatur des Bestimmungsrechts.

Rn 5 Das Bestimmungsrecht ist ein Gestaltungsrecht. Es wird durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung ausgeübt (BGH FamRZ 83, 369). Eine besondere Form ist ebenso wenig wie eine ausdrückliche Erklärung erforderlich (BGH FamRZ 83, 369 [BGH 09.02.1983 - IVb ZR 354/81]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vermögensverwaltung durch den anderen Ehegatten.

I. Zustandekommen des Verwaltervertrages. Rn 3 Die Überlassung der Vermögensverwaltung erfolgt durch schuldrechtlichen Vertrag, der auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann (Schulz/Hauß Kap 6 Rz 1901). Vorhanden sein muss aber Rechtsbindungswille beider Ehegatten, der bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen fehlt und zB dann nicht angenommen werden kann, wenn der Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bereicherungsansprüche wegen erbrachter Leistung unterliegen dem Recht, das auf das Rechtsverhältnis anzuwenden ist, auf das die Leistung bezogen ist. (2) Ansprüche wegen Bereicherung durch Eingriff in ein geschütztes Interesse unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Eingriff geschehen ist. (3) In sonstigen Fällen unterliegen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schaden.

Rn 4 Dem Betreuten muss durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden sein. Es gelten die §§ 249 ff. Schädigt der Betreute aufgrund einer Pflichtverletzung des Betreuers einen Dritten, so steht ihm ein Freistellungsanspruch gegen den Betreuer zu. Ein Mitverschulden des Betreuten führt zur Kürzung des Ersatzanspruchs (§ 254). Resultiert aus der Pflichtverletzung des Betr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Versicherungen.

Rn 32 Der Versicherer ist zur Aufrechnung mit rückständigen Beitragsansprüchen grds befugt (§ 35 VVG). Auch im Notlagentarif bei der privaten Krankenversicherung besteht kein Aufrechnungsverbot (Jena VersR 16, 1242, str).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prüfungsschema.

Rn 6 Ein Unterhaltsanspruch ist stets nach folgendem Prüfungsschema zu beurteilen: I. Anspruchsgrundlage. Rn 7 Diese ergibt sich aus § 1601 und setzt Verwandtschaft in gerader Linie voraus. II. Bedarf des Berechtigten. Rn 8 Gem § 1610 II umfasst der angemessene Unterhalt den gesamten Lebensbedarf. Nach I der Vorschrift bestimmt sich das Maß des Unterhalts durch die Lebensstellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 28 Nachholung (§ 558b III 1 Alt 1) oder Nachbesserung (§ 558b III 1 Alt 2) können außergerichtlich oder durch Schriftsatz erfolgen. Dem Mieter muss in jedem Fall verdeutlicht werden, dass ein neues Mieterhöhungsverlangen gestellt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt der Modernisierungsankündigung (§ 555c I–III).

I. Allgemeines. Rn 9 Der Mieter soll durch die Modernisierungsankündigung in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen auf seine Wohnung einzuschätzen. Sie muss vor diesem Hintergrund zwar klar und transparent beschreiben, womit zu rechnen ist, und ankündigen, um welche Modernisierungsmaßnahme es sich handelt, und was der Mieter durch sie zu erwarten hat (s.a. BGH ZMR 21, 72...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Forderungsübergang (cessio legis) nach § 774 I 1.

I. Voraussetzungen. 1. Bestehen einer Hauptverbindlichkeit. Rn 6 Die cessio legis nach § 774 I 1 setzt voraus, dass der Bürge eine bestehende Hauptverbindlichkeit erfüllt (BGH NJW 00, 1563, 1565 [BGH 10.02.2000 - IX ZR 397/98]). Fehlt es an ihr, besteht die Bürgschaftsverbindlichkeit nicht (s Vor § 765 Rn 10). Es findet weder eine Erfüllung der Bürgschaftsschuld noch ein Forde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, kann die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat. (2) Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse, so kann nach dem Tod des Schenkers auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unteilbare Leistung.

Rn 2 Zum Fall, dass sich der Anspruch aus dem Vermächtnis auf eine unteilbare Leistung richtet, vgl § 2318 Rn 4. Kürzungsfähig ist auch der Dreißigste (§ 1969), nicht aber der Voraus des Ehegatten (§ 1932). Bei einem Nießbrauch hat der Nachberufene nicht die Rechte aus §§ 1089, 1087 zur Deckung der Pflichtteilslast (BGH NJW 56, 507 [BGH 21.12.1955 - IV ZR 105/55]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nr 1.

Rn 16 Nicht unter die §§ 327 ff fallen nach Nr 1, der Art 3 V lit a DIRL umsetzt, Verträge über Dienstleistungen, welche nicht vom Begriff der digitalen Dienstleistung erfasst sind, zu deren Erfüllung der Unternehmer jedoch digitale Hilfsmittel verwendet (näher ErwGr 27 DIRL).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen.

Rn 5 Verfügungsgeschäfte gelten als mit dem wahren Berechtigten vorgenommen. Die Unkenntnis des anderen Teils muss bis zur Vollendung des Verfügungsgeschäfts vorliegen, wobei § 892 II entspr gilt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. WKRL.

Rn 1 § 475b wurde iRd Umsetzung von Art 3 II 2 iVm Art 2 Nr 5 lit b WKRL neu aufgenommen und entspricht den Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Waren in Art 6, 7 u 8 der RL (BTDrs 19/27424, 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Überblick. Rn 20 Die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen auch nach der Erstreckung wirtschaftlich die Hauptsache bilden (s.a. Rostock NJW 23, 617). Der Begriff ›wirtschaftlich‹ ist § 31 I 2 und § 1 II ErbbauRG entlehnt. Nach hM ist die Verkehrsanschauung maßgeblich, wobei kein ›zu enger‹ Maßstab anzulegen sein soll. Maßgeblich ist auf objektive wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat vor der Überlassung des vermieteten Wohnraums an den Mieter der Vermieter den Wohnraum an einen Dritten veräußert oder mit einem Recht belastet, durch dessen Ausübung der vertragsgemäße Gebrauch dem Mieter entzogen oder beschränkt wird, so gilt das Gleiche wie in den Fällen des § 566 Abs. 1 und des § 567, wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

1. Betriebskostenpauschale; Erhöhungsvereinbarung. Rn 4 Die Betriebskostenpauschale kann nur erhöht werden, wenn eine Betriebskostenpauschale (§ 556 Rn 13 ff) vereinbart und ferner eine Erhöhungsvereinbarung getroffen wurde. ›Erhöhungsvereinbarung‹ idS ist die Vereinbarung, dass der Vermieter berechtigt ist, eine Erhöhung der Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen. Ist die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verletzung eines sonstigen Rechts.

1. Allgemeines. a) Dogmatik. Rn 54 Der Schutz ›sonstiger Rechte‹ stellt innerhalb des § 823 I einen – begrenzten – Auffangtatbestand dar. Erfasst sind nach hM nur absolute Rechte, die ggü jedermann durchsetzbar sind. Merkmale sind jedenfalls Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion (Staud/J Hager § 823 Rz B 124 mwN), umstr ist, ob auch soziale Offenkundigkeit (dafür zB MüKo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nichtiges Rechtsgeschäft.

Rn 6 Die Wirksamkeit eines dem Besitzwechsel zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts steht nicht mit der Frage des Abhandenkommens in Verbindung. Hat der Besitzer die Sache also freiwillig, aber auf Grund eines nichtigen Rechtsgeschäfts weggegeben, so ist die Sache nicht abhandengekommen (Grüneberg/Herrler § 935 Rz 6).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Deckung der Forderungen.

Rn 3 Die Aufrechnungswirkung greift ein, soweit sich die gegenseitigen Forderungen decken. Bleibt bei einer Geldforderung die Aufrechnungsforderung hinter der Hauptforderung zurück, erlischt diese nur in der Höhe der Aufrechnungsforderung und bleibt iÜ bestehen. Geht die Aufrechnungsforderung über die Hauptforderung hinaus, so erlischt die Hauptforderung vollständig. Die Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. VOB/B.

Rn 15 § 12 VI VOB/B entspricht zunächst § 644 I 1, verweist dann aber auf § 7 VOB/B, der eine für den Unternehmer günstigere Regelung enthält, indem er gem § 6 V VOB/B einen § 645 entspr Teil seiner Vergütung verlangen kann, wenn die Werkleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt und objektiv unabwendbare Ereignisse beschädigt oder zerstört wird (BGHZ 61, 144 = BauR 73, 317).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Heilung fehlerhafter Mieterhöhungsverlangen (§ 558b III).

1. Überblick. Rn 25 Soweit der Vermieter ein mangelhaftes Mieterhöhungsverlangen abgegeben hat, kann er es im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Ist der Klage kein Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen oder ist die Klagefrist bereits verstrichen, ist § 558b III unanwendbar (LG Berlin ZMR 21, 311; LG Duisburg WuM 05, 457). 2. Nachholung (§ 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Persönlich.

Rn 2 Die Norm regelt das Verhältnis zwischen Ehegatten. Jedenfalls nach Scheidung der Ehe ist sie deshalb nicht mehr anwendbar. Wegen der Haftung nichtehelich Zusammenlebender vgl vor § 1297 Rn 19) Sieht man den maßgeblichen Grund für die Haftungsbeschränkung in dem engen Zusammenleben in der ehelichen Lebensgemeinschaft, kann die Norm auch für die Zeit dauerhafter Trennung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Prüfungsaufbau.

a) Vorliegen eines Schutzgesetzes. aa) Rechtsnorm. Rn 228 Schutzgesetz kann jede Rechtsnorm iSd Art 2 EGBGB sein (RGZ 135, 242, 245), unabhängig vom Rechtsgebiet. In Betracht kommen nicht nur parlamentarische Gesetze, sondern zB auch Rechtsverordnungen (wichtig: StVO), Satzungen über die Räum- und Streupflicht (Köln NJW-RR 96, 655, 656; Celle VersR 98, 604; aA Larenz/Canaris §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. 2Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch das Los.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke. (2) 1Der Verpächter ist verpflichtet, Inventarstücke zu ersetzen, die infolge eines vom Pächter nicht zu vertretenden Umstands in Abgang kommen. 2Der Pächter hat jedoch den gewöhnlichen Abgang der zum Inventar gehörenden Tiere insoweit zu ersetzen, als dies ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeines.

Rn 8 Die Verjährung des Kondiktionsanspruchs aus § 813 I 1 und die Verteilung der Beweislast folgt den für § 812 I maßgeblichen Grundsätzen. Auf die dortigen Ausführungen (§ 812 Rn 108 f) wird verwiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einbeziehung ggü Unternehmern.

1. Einbeziehungsvereinbarung. Rn 30 Für die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern iSv § 14 finden § 305 II, III keine Anwendung (§ 310 I 1). Für sie gelten insoweit die allg rechtsgeschäftlichen Grundsätze. Rn 31 Erforderlich ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragspartner über die Geltung der AGB. Der eine Teil muss zum Ausd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarung.

Rn 6 Die Vereinbarung ist abzugrenzen ggü bloßer Vermietung/Verpachtung (BGH NJW 90, 443 [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87]); Letzteres stellt eine Selbstausübung durch das Ziehen mittelbarer Sachfrüchte dar. Für die Vertragsgestaltung sind deshalb eindeutige Formulierungen unerlässlich. Die Überlassung kann formfrei vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich; Übergangsregelungen.

Rn 2 Die am 1.9.01 in Kraft getretene Neufassung des § 542 erfasst alle an diesem Tage bestehenden Mietverhältnisse (vgl Staud/Emmerich § 542 Rz 163). § 542 steht einem (wechselseitigen) Kündigungsverzicht oder Erschwerungen des Kündigungsrechts nicht generell entgegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift enthält besondere Regelungen zur Erklärung und den Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung, da ein uneingeschränkter Verweis auf §§ 346 ff aufgrund des durch Art 17 III DIRL bewirkten Ausschlusses eines Wertersatzanspruchs des Unternehmers nicht möglich war (BTDrs 19/27653, 71). Zur Vertragsbeendigung als neuartigem Gestaltungsrecht s bereits § 327c Rn 2.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die im § 2014 und im § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschrift des § 956 findet auch dann Anwendung, wenn derjenige, welcher die Aneignung einem anderen gestattet, hierzu nicht berechtigt ist, es sei denn, dass der andere, falls ihm der Besitz der Sache überlassen wird, bei der Überlassung, anderenfalls bei der Ergreifung des Besitzes der Erzeugnisse oder der sonstigen Bestandteile nicht in gutem Glauben ist oder vor der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Lage, Größe, Abgeschlossenheit.

Rn 16 Lage und Größe dieser Fläche sind unerheblich; sie ergeben sich nach § 3 III (Rn 27). Ein Stellplatz muss von der öffentlichen Straße, vom eigenen SonderE, vom Nachbargrundstück oder vom gemE aus erreicht werden können. Dies folgt ua aus § 5 II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Grundstück mit einem Recht belastet, für welches nach den für die Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften dem Berechtigten im Falle des Erlöschens durch den Zuschlag der Wert aus dem Erlös zu ersetzen ist, so kann der Höchstbetrag des Ersatzes bestimmt werden. 2Die Bestimmung bedarf der Eintragung in das Grundbuch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz (§ 556g II 1).

Rn 7 Die Rüge muss grds nicht begründet werden (BTDrs 19/6153, 21). Es bedarf bloß einer Mitteilung/Beanstandung des Mieters (BTDrs 19/4672, 29; Blank IMR 18, 485; aA Horst MDR 19, 971, 975; Scheidacker GE 19, 101, 102).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bei einem Kauf auf Probe oder auf Besichtigung steht die Billigung des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. 2Der Kauf ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen. (2) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegenstandes zu gestatten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Befriedigung aus dem Verwertungserlös.

Rn 3 Dem Vermieter steht gegen den Pfändungspfandgläubiger die Möglichkeit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung für seine durch das Vermieterpfandrecht gesicherten Forderungen aus dem Verwertungserlös des Pfandobjektes zu.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Änderungen.

1. Umlagevereinbarungen (§ 10 I 2). Rn 49 Die WEigtümer können abweichend von § 16 II 1 etwas anderes vereinbaren (BGH NZM 19, 624 [AG Münster 15.03.2019 - 48 C 361/18] Rz 7; NJW 13, 681 [BGH 16.11.2012 - V ZR 9/12] Rz 9; 12, 1722 Rz 7). Möglich ist zB eine Umlage nach Wohn- und Nutzfläche oder ›Einheiten‹ – wobei dieser Schlüssel nicht für die Wärme- und Warmwasserkosten mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck und Rechtscharakter.

Rn 2 Mit der Klagefrist soll nach hM erreicht werden, dass die übrigen WEigtümer möglichst rasch Klarheit darüber erlangen, welcher Beschl aus welchen Gründen angefochten werden soll (BGH ZMR 21, 132 Rz 11; ZWE 17, 99 Rz 16). Die Klagefrist wird von der ganz hM als materiell-rechtliche Frist verstanden (BGH ZMR 21, 132 Rz 11; NJW 11, 2202 Rz 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachlassteilung, § 2042 II iVm §§ 752–754.

1. Naturalteilung. Rn 37 Nach § 2042 II mit § 752 1 werden die in der Teilungsmasse befindlichen Gegenstände in Natur geteilt, wenn sie sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Miterben entspr Teile zerlegen lassen. Voraussetzung ist, dass sie sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich teilbar sind. Teilbar sind danach Geld und andere vertretbare Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Was auf Grund eines zum Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erworben wird, das sich auf den Nachlass bezieht, gehört zum Nachlass. 2Auf eine durch ein solches Rechtsgeschäft erworbene Forderung findet die Vorschrift des § 2019 Abs. 2 Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhaltliche Anforderungen.

1. Allgemeines. Rn 8 Der Vermieter genügt § 558a, wenn er dem Mieter die Erhöhung in Textform erklärt (Rn 12) und begründet (dazu im Einzelnen Rn 13). Der Antrag muss die Aufforderung enthalten, einer Vertragsänderung zuzustimmen. Das Verlangen muss so formuliert sein, dass der Mieter nur ›ja‹ sagen muss (AG Pinneberg ZMR 04, 277). Das Mieterhöhungsverlangen muss die erhöhte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wichtiger Grund (12 II 1).

1. Überblick. Rn 14 Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Erwerbsinteressent künftig finanziell oder persönlich unzuverlässig ist (BGH ZMR 20, Rz 13; 13, 125 Rz 13; NJW 12, 2434 [BGH 27.04.2012 - V ZR 211/11] Rz 11). Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Beide Begriffe sind – da ein WEigtümer mit seinem Wohnungseigentum grds nach Belieben verfahren kann (§ 1 Rn 9) – eng au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. 2Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung. (2) Fahrlässig handelt, wer die im Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Keine Wartefrist bei nachträglicher Umwandlung.

Rn 9 Selbst bei einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs wird eine Analogiefähigkeit der Ausnahmevorschrift des § 577a verneint, obwohl dieser Kündigungsgrund dem des Eigenbedarfs weitgehend entspricht (vgl BGH NJW 09, 1808 [BGH 11.03.2009 - VIII ZR 127/08]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsstörungen.

Rn 19 Für Leistungsstörungen gelten die allg Regeln der §§ 280 ff, 311a II (Wagner/Potsch JURA 06, 402; Schmidt-Räntsch FS U. Huber [06], 587; Staud/Bergmann Rz 52; Erman/Ehmann Rz 3; HK-BGB/Schulze Rz 5; Jauernig/Mansel Rz 6), aber auch § 523 f (MüKo/Seiler Rz 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der §§ 2014, 2015 finden keine Anwendung, wenn der Erbe unbeschränkt haftet. (2) Das Gleiche gilt, soweit ein Gläubiger nach § 1971 von dem Aufgebot der Nachlassgläubiger nicht betroffen wird, mit der Maßgabe, dass ein erst nach dem Eintritt des Erbfalls im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung erlangtes Recht sowie eine erst nach diese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Erbvertrag kann auf Grund der §§ 2078, 2079 auch von dem Erblasser angefochten werden; zur Anfechtung auf Grund des § 2079 ist erforderlich, dass der Pflichtteilsberechtigte zur Zeit der Anfechtung vorhanden ist. (2) 1Soll nach dem Tode des anderen Vertragschließenden eine zu Gunsten eines Dritten getroffene Verfügung von dem Erblasser angefochten werden, so ist die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein verpfändetes Recht kann durch Rechtsgeschäft nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers aufgehoben werden. 2Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfolgt; sie ist unwiderruflich. 3Die Vorschrift des § 876 Satz 3 bleibt unberührt. (2) Das Gleiche gilt im Falle einer Änderung des Rechts, sofern sie das Pfandrecht beeinträchtigt.mehr