Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mietsache.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verträge über das Gesamtvermögen, II und III.

I. Zweck der Regelung. Rn 19 Die Regelung erfasst Verpflichtungsverträge über das Vermögen im Ganzen (einheitliche Verfügungen über das Vermögen als Ganzes gibt es ohnehin nicht). Dabei wird unter ›Vermögen‹ die Summe der Aktiva verstanden; eine Erstreckung auf die Schulden ändert aber nichts (vgl RGZ 69, 413, 420). Rn 20 Die Gefahren, denen II und III wehren wollen, untersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Berechtigte und Verpflichtete.

I. Mehrere Besteller. Rn 23 Handelt auf Bestellerseite eine Personenmehrheit, so gelten für die Vertragsabwicklung die allg Grundsätze des Vertretungsrechts und der Verwaltungsbefugnis (vgl §§ 709, 710, 714 – Gesellschaft – beachte nF zum 1.1.24 §§ 715, 715a, 720, 721; § 2038 – Erbengemeinschaft). Erteilen mehrere Besteller einen Werkauftrag zur Herstellung einer Werkleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 § 482 setzt Art 4 I, II Timesharing-RL um und dient § 307 I 2 (BTDrs 17/2764, 17).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sich aus dem gemE ergebende Rechte (§ 9a II Fall 1).

1. Überblick. Rn 20 Sich aus dem gemE ergebende Rechte sind va die Rechte, die § 1011 BGB meint (s.a. § 1011 BGB Rn 2). Es sind zB die dinglichen Rechte aus §§ 894, 909, 985, 1004 BGB (s.a. BGH ZMR 22, 487 Rz 10), nicht aber Verfügungen über das gemE (Rn 16). Betrifft eine Störung auch das SonderE, kommt es darauf an, ob das SonderE unmittelbar und direkt gestört wird (Elzer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweck der Regelung.

Rn 3 Es gilt der Vorrang des Verwandten-/Ehegattenerbrechts, aber auch der gewillkürten Erbfolge vor dem Erbrecht des Staates. Den Erbprätendenten steht daher gegen den Feststellungsbeschluss über das Erbrecht des Staates ein Beschwerderecht zu, wenn sie ihre Rechte nicht im Verfahren nach § 1965 ausüben konnten (KG FamRZ 11, 1096; § 1964 Rn 2)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichten des Verkäufers.

I. Einleitung. Rn 13 Die Übergabe (I 1 Alt 1), die Verschaffung des Eigentums (I 1 Alt 2) und die Freiheit der Sache von Sach- und Rechtsmängeln (I 2) sind die vom Verkäufer geschuldeten im synallagmatischen Verhältnis gem § 320 I stehenden drei Hauptleistungspflichten. Sie sind vom Verkäufer kumulativ zu erfüllen. Fehlt es nur an der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht, li...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Den Umgang des Betreuten mit anderen Personen darf der Betreuer mit Wirkung für und gegen Dritte nur bestimmen, wenn der Betreute dies wünscht oder ihm eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 droht. (2) Die Bestimmung des Aufenthalts umfasst das Recht, den Aufenthalt des Betreuten auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen und, falls erford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Heiz- und Warmwasserkosten.

I. Überblick. Rn 32 Für den Umlageschlüssel für die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage (§ 7 II 1 HeizkostenV), für die Kosten der Wärmelieferung (§ 7 IV HeizkostenV), des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (§ 8 II HeizkostenV), die Kosten der Warmwasserlieferung (§ 8 IV HeizkostenV) bzw die Aufteilung der Kosten ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Grenze.

Rn 19 Die Grenze des Anspruchs aus § 18 II Nr 1 beschreiben das Schikaneverbot des § 226 BGB und der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Es ist ferner vorstellbar, dass ein WEigtümer rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er sich auf § 18 II Nr 1 beruft.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Vorschrift ist zum 1.9.01 in Kraft getreten und entspricht § 549 II aF. Zu den Hauptproblemen bei der Untermiete vgl Pauly ZMR 15, 836; Derleder ZMR 15, 521; Pauly WuM 08, 320; Gather DWW 09, 242; Kern NZM 09, 344; Burbulla NZM 13, 558. Zum ›Update Gebrauchsüberlassung‹: Hinz WuM 23, 65.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ersatzlieferung.

Rn 15 S 2 definiert nur das Fehlschlagen der Nachbesserung, S 1 setzt aber voraus, dass die Nacherfüllung insgesamt und damit auch die Ersatzlieferung fehlschlagen kann. Die Kriterien in Rn 12 gelten entspr, nicht aber die Vermutung von S 2, so dass schon eine erstmals falsche Ersatzlieferung zu deren Fehlschlagen führen kann (aber nicht muss: HP/Faust Rz 37; Staud/Matusche-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Der Pächter soll auch bei Verweigerung der Unterpachterlaubnis durch den Verpächter am Vertrag grds festgehalten werden (vgl Ddorf OLGR 09, 341).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Referenzzinssatz in Zinsänderungsklauseln (Abs 7).

Rn 21 VII verlangt bei Zinsanpassungs- u -gleitklauseln in allen Verbraucherdarlehen die objektiv eindeutige Bestimmung eines auch für den Darlehensnehmer verfügbaren u überprüfbaren Referenzzinssatzes (§ 675g III 2), etwa des Euribor, o Index, damit eine Zinsänderung leicht nachvollzogen werden kann. Sonst ist die Klausel unwirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruch gegen die GdW.

Rn 24 Liegt ein Verstoß gegen einen Beschl, eine Vereinbarung oder das Gesetz vor, kann jeder WEigtümer von der GdW nach § 18 II Nr 2 ein Einschreiten verlangen. Dies müssen die WEigtümer beschließen; ggf ist nach § 44 I 2 vorzugehen. Der Verw kann grds nicht handeln, auch nicht nach § 27 I, II.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Weniger oder effizienter eingesetzte Endenergie.

Rn 5 Endenergie wird eingespart, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) zur Erbringung derselben Nutz-Energiedienstleistung am Ort des Verbrauchs weniger Endenergie (Rn 4) als vor der Modernisierung erforderlich ist. Endenergie wird ferner gespart, wenn Nutzenergie mit größerer Effizienz zur Verfügung gestellt wird (Verringerung der Energieverluste).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die §§ 340, 341 behandeln das Verhältnis zwischen den Ansprüchen auf Leistung, Schadensersatz und Vertragsstrafe. Dabei geht es um die Frage, ob diese Ansprüche gehäuft werden oder sich gegenseitig ausschließen. § 340 regelt die Strafe für Nichterfüllung und § 341 diejenige für nicht gehörige Erfüllung, und zwar mit teils verschiedenen Rechtsfolgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausschluss einer Abwägung.

1. Allgemein üblicher Zustand (§ 559 IV 2 Nr 1). a) Sinn und Zweck. Rn 25 § 559 IV 2 Nr 1 verhindert, dass eine Modernisierungsmaßnahme, mit der lediglich ein allgemein üblicher Standard erreicht wird, im Hinblick auf persönliche Härtegründe des Mieters unterbleibt (BGH NZM 13, 141 Rz 10). Diese Zielsetzung verbietet es, einen vom Mieter rechtmäßig geschaffenen Zustand, der di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitpunkt.

a) Sachmängel. Rn 3 Die Geltung beginnt zeitlich mit Gefahrübergang (MüKo/Westermann Rz 6; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland/Haas Kap 5 Rz 145; aA § 363 gilt: BGH NJW 06, 434 [BGH 23.11.2005 - VIII ZR 43/05] Rz 20, ohne Meinungsstreit zu erwähnen; HP/Faust Rz 6 mwN; aA grds ab Vertragsschluss Bachmann AcP 211, 395, 410, 422; aA Wahlrecht des Käufers in Fällen qualitative...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

I. Betreibung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Rn 3 Die Vorschrift greift nur ein, wenn die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung bereits begonnen hat. Wann die Zwangsvollstreckung beginnt, bestimmt sich nach der ZPO (§§ 808 ff, 828 ff, 866 ff) und dem ZVG (§§ 15 ff, 146 ff, 162 ff). Dass eine Zwangsvollstreckung droht oder unmittelbar bevorsteht, re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 I DIRL. Sie findet ihr legistisches Vorbild in § 437; ihr Hauptzweck besteht darin, dem Rechtsverkehr einen Überblick über die Rechtsbehelfe des Verbrauchers im Falle eines Mangels zu geben. Die eigentlichen Rechtsgrundlagen finden sich nicht hier, sondern in den Vorschriften, auf die jew in Nr 1–3 verwiesen wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 3 Bei Verbrauchsgüterkauf ist § 433 zugunsten des Verbrauchers weitgehend ius cogens (§ 476 I 1; s dort Rn 1), iÜ dispositiv.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. 2Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Pflegschaft für Minderjährige mit Ausnahme derjenigen über die Aufsicht des Familiengerichts und die Rechnungslegung sinngemäß.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nimmt der Angewiesene die Anweisung an, so ist er dem Anweisungsempfänger gegenüber zur Leistung verpflichtet; er kann ihm nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Annahme betreffen oder sich aus dem Inhalt der Anweisung oder dem Inhalt der Annahme ergeben oder dem Angewiesenen unmittelbar gegen den Anweisungsempfänger zustehen. (2) 1Die Annahme ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtswirkungen der Genehmigung.

Rn 7 Durch die Genehmigung kommt der Vertrag gem I iVm § 184 rückwirkend (§ 184 Rn 4 ff) mit dem Vertretenen zustande, sofern keine anderen Wirksamkeitshindernisse bestehen. Das Vertretergeschäft wird so behandelt, als habe der Vertreter bereits bei Vertragsschluss Vertretungsmacht gehabt. Die §§ 164 ff sind daher in vollem Umfang anwendbar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftsanspruch.

I. Anspruchsberechtigter. Rn 2 Pflichtteilsberechtigung, nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, ist Voraussetzung, denn zu dessen Beurteilung soll die Auskunft gerade dienen (BGH NJW 58, 1964; 81, 2051; 02, 2469f [BGH 17.04.2002 - IV ZR 259/01]). Berechtigt ist jeder pflichtteilsberechtigte Nichterbe nach §§ 2303, 2309 (BGH NJW 81, 2051, 2052), also auch der Berechti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Festsetzung von Vorschüssen (§ 19 II Nr 5).

Rn 45 Zum Anspruch s § 28 Rn 10 ff. Daneben besteht entspr § 19 II Nr 5 ein Anspruch auf Nachschüsse, die Anpassung der Vorschüsse, die Herausgabe von Guthaben sowie auf einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung (LG Bremen ZMR 24, 399).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 5 Neben dem Pfandrecht besteht auch ein Zurückbehaltungsrecht gem § 273 auf Seiten des Pächters am Inventar.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Selbsthilferecht.

I. Allgemeines. Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gegen den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Unter den Voraussetzungen des § 151 ist der sonst erforderliche Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich. Der Vertrag kommt damit schon im Moment der (konkludenten) Annahmeerklärung zustande. Auch hier bewirkt also nicht bloßes Schweigen den Vertragsschluss. Erforderlich ist eine nach außen tretende Betätigung des Annahmewillens.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In der neuen Systematik des Vormundschaftsrechts werden in den §§ 1789–1801 nur noch der Grundsatz des Handelns des Vormunds bei der Vermögenssorge vorweg allgemein und folgend verschiedene nur für das Vormundschaftsrecht geltenden Besonderheiten geregelt (BTDrs 19/24445, 211 ff). Im Übrigen wird für die tatsächliche Vermögenssorge zu den Vorschriften des Betreuungsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 6 Der Inhalt des Inventars ist in § 2001 festgelegt. Eine Frist für die Errichtung ist nicht zu beachten. Es wird weder durch die Nachlassverwaltung (KGJ 42, 94) noch durch das -insolvenzverfahren ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Grundschuld, Rentenschuld.

Rn 6 § 1117 ist auf Grundschuld und Rentenschuld entspr anwendbar (§ 1192 I), jedoch nicht auf Grundschuldbriefe, die auf den Inhaber lauten (§ 1195). Der Gläubiger erwirbt die Grundschuld ohne Rücksicht auf das Bestehen einer zu sichernden Forderung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einberufung und Absage der Versammlung (§ 24 I–IV).

I. Allgemeines. 1. Grundsatz (§ 24 I). Rn 1 Die Versammlung ist gem § 24 I wenigstens einmal jährlich einzuberufen. Die Verletzung von § 24 I würde die Abberufung des Verw aus wichtigem Grund erlauben (AG Hamburg-Blankenese ZMR 08, 1003). Dies hat aber nur noch bei einer Anfechtung einer Bestellung Bedeutung oder dann, wenn ein WEigtümer gegen die Mehrheit die Abberufung verla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abrechnung.

Rn 18 Der Vermieter muss eine Pauschale nicht abrechnen. Tut er es doch, kann hierin im Einzelfall das schlüssige Angebot auf eine Vertragsänderung und (künftige) Vorauszahlungen liegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Angemessener Lebensbedarf.

Rn 13 Anknüpfungspunkt ist die Lebensstellung des Berechtigten, die er vor der Ehe hatte oder die er ohne die Ehe gehabt hätte. Der Begriff angemessen bringt zum Ausdruck, dass der Bedarf oberhalb des Existenzminimums und des notwendigen Unterhalts liegen soll (BGH FamRZ 09, 1990; 10, 629).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte des Nießbrauchers.

I. Einziehung. Rn 2 Die Norm gibt dem Nießbraucher eine gesetzliche Einziehungsermächtigung. Er verlangt Leistung an sich, dh Vornahme der Leistungshandlung ihm ggü. Der Leistungserfolg tritt aber in der Person des Gläubigers ein, sofern nicht verbrauchbare Sachen geschuldet werden, § 1075. Rn 3 Prozessual folgt aus der Ermächtigung eine gesetzliche Prozessstandschaft (Rosenbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f S 2).

I. Überblick. Rn 6 § 556f S 2 ist nur auf die erste Vermietung nach umfassender (Rn 8) Modernisierung (Rn 7) anzuwenden. Wann die Modernisierung stattgefunden hat, ist unerheblich. II. Modernisierung. Rn 7 Zum Begriff der Modernisierung s § 556e Rn 9. Es reicht eine Modernisierung der Wirtschafts- und Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48). III. Umfassend. Rn 8 Eine Modernisierung soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Hinterlegung an anderer Stelle.

a) Hinterlegung beim Notar. Rn 5 Auch die Übergabe von Geld an einen Notar (§§ 54a ff BeurkG) oder die Überweisung eines Geldbetrages auf ein Notaranderkonto (›Hinterlegung beim Notar‹) zwecks Aufbewahrung oder Ablieferung an Dritte (§ 23 BNotO) ist keine Hinterlegung iSd §§ 372 ff und entfaltet nicht die in §§ 378, 379 genannten Wirkungen, wirkt also nicht als Erfüllungssurr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Wirksamkeit eines dem § 450 zuwider erfolgten Kaufs und der Übertragung des gekauften Gegenstandes hängt von der Zustimmung der bei dem Verkauf als Schuldner, Eigentümer oder Gläubiger Beteiligten ab. 2Fordert der Käufer einen Beteiligten zur Erklärung über die Genehmigung auf, so findet § 177 Abs. 2 entsprechende Anwendung. (2) Wird infolge der Verweigerung der Gen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der nach der Berichtigung der Nachlassver bindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2) Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Voraussetzungen.

I. Beteiligte. 1. Persönliches Handeln. Rn 9 § 312b behandelt den Abschluss von Verträgen, bei denen idR auf der Anbieterseite ein Unternehmer (§ 14) und auf der Abnehmerseite ein Verbraucher (§ 13) steht. Doch wird ausweislich des Wortlauts des § 312b I 1 auch die umgekehrte Konstellation erfasst (Rn 7). Unanwendbar ist § 312b dagegen bei Geschäften zwischen Verbrauchern oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. (2) 1Ausgleichspflichtige Person im Sinne dieses Gesetzes ist diejenige, die einen Ehezeitanteil erworben hat. 2Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen Ehezeitanteils (Ausgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Naturalunterhalt.

Rn 4 Der Naturalunterhalt erfasst ebenso wie der Barunterhalt den gesamten Lebensbedarf. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse erforderlichen Dinge in Natura zur Verfügung gestellt werden. Der Naturalunterhalt erfasst damit diejenigen Leistungen, für deren Beschaffung der Unterhaltsberechtigte seinen Barunterhalt einsetzen m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

I. Sinn und Zweck. Rn 1 Eine Vereinbarung nach §§ 12 I, 8 II, 5 IV 1 bezweckt, sich gegen das Eindringen störender oder zahlungsunfähiger Personen in die Gemeinschaft (Vor §§ 1–49 Rn 6) zu schützen (BGH NZG 21, 113 Rz 23; ZMR 19, 612 Rz 19). Als Ausnahme von § 137 1 BGB (Hamm ZWE 12, 276; Zweibr ZMR 06, 219) erlaubt § 12 I eine Beschränkung der Verfügungsmöglichkeiten über da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Normzweck.

Rn 3 Die Begrenzungsnorm bezweckt, die dauerhafte Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards aufzuweichen und den sich aufgrund der ehelichen Lebensverhältnisse ergebenden Unterhalt zeitlich zu begrenzen oder herabzusetzen. Es handelt sich um eine Einwendung, die vAw zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 1990, 858). Ein Begrenzungsantrag muss deshalb vom Verpflichteten nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden: In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes. (2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen.mehr