Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

1. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Störungsschutz.

(1) Überblick. Rn 46 Den Vermieter treffen aus der Gebrauchsüberlassungspflicht fließende Fürsorge- und Sicherungspflichten zur Pflege und Obhut der Mietsache und zum Schutz des Eigentums der Mieter (BGH NZM 01, 686, 687 [BGH 17.05.2001 - III ZR 283/00]; NJW-RR 90, 1422, 1423 [BGH 20.06.1990 - VIII ZR 182/89]). Es ist daher vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, Störungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Modernisierung.

Rn 7 Zum Begriff der Modernisierung s § 556e Rn 9. Es reicht eine Modernisierung der Wirtschafts- und Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gemeinschaftliches Testament.

Rn 18 Zur Gruppe der Testamente gehört auch das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten nach § 2265. Neben Erleichterungen in der Form (§ 2267) können auch wechselbezügliche Verfügungen getroffen werden, die Bindungswirkung entfalten können (§ 2270 Rn 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Form.

Rn 28 Nachholung (§ 558b III 1 Alt 1) oder Nachbesserung (§ 558b III 1 Alt 2) können außergerichtlich oder durch Schriftsatz erfolgen. Dem Mieter muss in jedem Fall verdeutlicht werden, dass ein neues Mieterhöhungsverlangen gestellt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Forderungsübergang (cessio legis) nach § 774 I 1.

I. Voraussetzungen. 1. Bestehen einer Hauptverbindlichkeit. Rn 6 Die cessio legis nach § 774 I 1 setzt voraus, dass der Bürge eine bestehende Hauptverbindlichkeit erfüllt (BGH NJW 00, 1563, 1565 [BGH 10.02.2000 - IX ZR 397/98]). Fehlt es an ihr, besteht die Bürgschaftsverbindlichkeit nicht (s Vor § 765 Rn 10). Es findet weder eine Erfüllung der Bürgschaftsschuld noch ein Forde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. 2Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nr 1.

Rn 16 Nicht unter die §§ 327 ff fallen nach Nr 1, der Art 3 V lit a DIRL umsetzt, Verträge über Dienstleistungen, welche nicht vom Begriff der digitalen Dienstleistung erfasst sind, zu deren Erfüllung der Unternehmer jedoch digitale Hilfsmittel verwendet (näher ErwGr 27 DIRL).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 115 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen (Rn 116 ff) und in eben diesem Zustand dauerhaft auf seine Kosten (s aber Rn 143 und Rn 144) während der Mietzeit zu erhalten (Rn 134 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Angemessener Weise müssen auch Geschenke des Erblassers an den Pflichtteilsberechtigten selbst bei Berechnung nur (München 25.5.11 – 20 U 2853/08) des Ergänzungsanspruchs (§ 2325) berücksichtigt werden, da dieser sonst mehr als den Pflichtteil erlangte. Sie sind vAw, wenn sie nach § 2315 auf den Pflichtteil anzurechnen sind, auf den Gesamtbetrag von ordentlichem Pflicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 33 § 21 V ist auf alle Absätze des § 21 anwendbar. Er ermöglicht es, von allen Regelungen in Bezug auf Kosten und/oder Nutzungen etwas Abweichendes zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Identitätsschutz.

Rn 46 Er wendet sich gegen Verfälschungen des Persönlichkeitsbildes insgesamt sowie gegen Werkentstellungen und Bildverfälschungen (BVerfG NJW 05, 3271 gegen BGH NJW 04, 596; BGH NJW 06, 603; BGHZ 50, 133, 144 – Mephisto; 107, 384, 391 – Nolde; 128, 1 – Caroline).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift postuliert den Grundsatz der Einzelwirkung, soweit keine der in §§ 422–424 benannten Tatsachen vorliegen oder sich aus dem Schuldverhältnis nicht ausnw Gesamtwirkung ergibt. Die Aufzählung in II ist nur beispielhaft, keineswegs abschließend (Rn 10 ff). § 425 betrifft nur solche Tatsachen, die nach Begründung der Gesamtschuld eingetreten sind (BGH NJW 87, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zu Grunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung. Rn 1 Industrie und Handel nutzen den Eigentumsvorbehalt (EV) als Basis der Binnenfinanzierung in Form des Warenkredits (Bülow Rz 722; Staud/Beckmann Rz 1) sowie zur eigenen Verbraucherfinanzierung (vgl §§ 499 ff, bes § 502 I Nr 6). Im Lieferverhältnis zwischen Hersteller und Handel, Zulieferer und Endhersteller sowie Hersteller bzw Handel und Verbraucher hat der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Gesetzliche Erben der fünften Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Die Vorschrift des § 1928 Abs. 2, 3 findet entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kündigungsrecht des Verpächters.

Rn 5 Ein solches besteht bei fehlender Eignung des neuen Pächters und muss im Zusammenhang der Übergabe/dem Übergang ausgeübt werden, auch wenn nicht die erstmögliche Kündigung wahrgenommen werden muss.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Bis zum wirksamen Abschluss eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich ist der Versorgungsträger verpflichtet, Zahlungen an die ausgleichspflichtige Person zu unterlassen, die sich auf die Höhe des Ausgleichswerts auswirken können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die abzutretende Forderung.

I. Bestehen der Forderung/Verfügungsbefugnis des Zedenten. Rn 10 Eine wirksame Abtretung setzt das Bestehen der Forderung (zur Vorausabtretung s.u. Rn 13 f) u die Verfügungsbefugnis des Zedenten voraus. Diese muss grds noch in dem Augenblick vorhanden sein, in dem die Verfügung wirksam werden soll. Soll die Abtretung erst mit der schriftlichen Anzeige beim Versicherer wirksam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verletzung eines sonstigen Rechts.

1. Allgemeines. a) Dogmatik. Rn 54 Der Schutz ›sonstiger Rechte‹ stellt innerhalb des § 823 I einen – begrenzten – Auffangtatbestand dar. Erfasst sind nach hM nur absolute Rechte, die ggü jedermann durchsetzbar sind. Merkmale sind jedenfalls Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion (Staud/J Hager § 823 Rz B 124 mwN), umstr ist, ob auch soziale Offenkundigkeit (dafür zB MüKo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Heilung fehlerhafter Mieterhöhungsverlangen (§ 558b III).

1. Überblick. Rn 25 Soweit der Vermieter ein mangelhaftes Mieterhöhungsverlangen abgegeben hat, kann er es im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Ist der Klage kein Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen oder ist die Klagefrist bereits verstrichen, ist § 558b III unanwendbar (LG Berlin ZMR 21, 311; LG Duisburg WuM 05, 457). 2. Nachholung (§ 5...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundsatzaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 9 GrStG enthält die Regelungen zum Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer sowie zur Entstehung der Steuer. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] § 9 GrStG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Allgemeines.

Rn 8 Die Verjährung des Kondiktionsanspruchs aus § 813 I 1 und die Verteilung der Beweislast folgt den für § 812 I maßgeblichen Grundsätzen. Auf die dortigen Ausführungen (§ 812 Rn 108 f) wird verwiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Einbeziehung ggü Unternehmern.

1. Einbeziehungsvereinbarung. Rn 30 Für die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern iSv § 14 finden § 305 II, III keine Anwendung (§ 310 I 1). Für sie gelten insoweit die allg rechtsgeschäftlichen Grundsätze. Rn 31 Erforderlich ist eine ausdrückliche oder stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragspartner über die Geltung der AGB. Der eine Teil muss zum Ausd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der mit der gesamten Nachlassverwaltung betraute Nachlasspfleger kann die Dreimonatseinrede des § 2014 und die Einrede des Aufgebotsverfahrens nach § 2015 erheben (Grüneberg/Weidlich § 2017 Rz 1). Bei unbeschränkter Erbenhaftung sind dagegen weder dem Nachlassverwalter noch dem Testamentsvollstrecker die Dreimonatseinreden möglich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundpfandrechte.

Rn 17 Das ›Gesamtgrundstück‹ kann mit einem Grundpfandrecht belastet werden. Dieses kann zB der Sicherung eines Kredits dienen, dessen Aufnahme beschlossen werden (BGH NZM 15, 821; NJW 12, 3719 Rz 6) und § 18 II entsprechen kann (zu den Kriterien s BGH ZMR 16, 49; LG Itzehoe ZMR 19, 897).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abnahme (Abs 1 Hs 2 Alt 1).

Rn 5 Gemeint sind dem Käufer anlässlich der Übergabe entstehende Kosten, also zB für die Untersuchung auf Richtigkeit, zB Nachmessen oder -zählen, und auf Mangelfreiheit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und wenn dies dem Schuldner zugemutet werden kann; in der Entscheidung ist der Betrag fe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Pfandrechtsübergangs (Abs 2).

Rn 5 In diesem Falle geht die Forderung ohne das erloschene Pfandrecht auf den Zessionar über.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Schwebezustandes.

I. Genehmigung. Rn 2 Genehmigt der gesetzliche Vertreter den Vertrag, wird dieser von Anfang an wirksam (§ 184 I), zwischenzeitlich erfolgte Verfügungen bleiben bestehen (§ 184 II). Die Genehmigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die formlos möglich ist (§ 182 II) und auch konkludent erteilt werden kann. Dies setzt aber voraus, dass sich der gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlschlagen der Nacherfüllung.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachlassteilung, § 2042 II iVm §§ 752–754.

1. Naturalteilung. Rn 37 Nach § 2042 II mit § 752 1 werden die in der Teilungsmasse befindlichen Gegenstände in Natur geteilt, wenn sie sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Miterben entspr Teile zerlegen lassen. Voraussetzung ist, dass sie sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich teilbar sind. Teilbar sind danach Geld und andere vertretbare Sach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Belastungen.

Rn 5 Bei Erwerb nach I gelten wie im Falle von § 953 Belastungen, die an der Hauptsache bestehen, an den Erzeugnissen und Bestandteilen fort. Beim Erwerb nach II gelten die Ausführungen zu § 954 entsprechend (s.o. § 954 Rn 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausfallhaftung bei erschwerter Rechtsverfolgung.

Rn 3 Eine erschwerte Rechtsverfolgung kommt in Betracht bei Stillstand der Rechtspflege (Grüneberg § 1607 Rz 11), unbekanntem Aufenthalt (BGH FamRZ 89, 850), Aufenthalt im Ausland bei fehlender inländischer Zuständigkeit oder häufigem Wohnsitzwechsel (AG Alsfeld DAV 74, 519). Durch die Ausfallhaftung findet ein gesetzlicher Forderungsübergang statt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einmalzahlung oder Rente?

I. Die Regel. Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können leicht über § 323 ZPO berücksich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 559b I analog.

1. Allgemeines. Rn 23 Die Mieterhöhung ist dem Mieter in Textform zu erklären (§ 559b I 1). Entsprechend § 559b I 2 muss der Vermieter angeben, welche Modernisierungsmaßnahmen er durchgeführt hat und wie hoch die Kosten für diese Maßnahmen insgesamt waren (BTDrs 19/4672, 33). Verteilen sich diese auf mehrere Wohnungen, so muss er nachvollziehbar berechnen, wie sich die Kosten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 684 regelt die Folgen für den Geschäftsführer bei einer unberechtigt übernommenen Geschäftsführung. Grds kann der Geschäftsführer seine Aufwendungen vom Geschäftsherrn nur nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften herausverlangen (§ 684 1). Der Geschäftsherr kann die Geschäftsführung aber genehmigen, was zu einem Anspruch des Geschäftsführers nach §§ 670, 683 führt (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungsvoraussetzungen.

1. Keine Verantwortlichkeit für einen Schaden gem §§ 827 f. Rn 3 Verwirklichung eines der oben (Rn 2) genannten Deliktstatbestände; bei fingierter Zurechnungsfähigkeit müssten alle Anspruchsvoraussetzungen (einschl der subjektiven Elemente, sofern deren Fehlen nicht gerade auf der Verschuldensunfähigkeit beruht) erfüllt sein (insb BGHZ 39, 281, 284). Ausnahme: Haftung für Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Straßenverkehr, Transport.

a) Allgemeines. Rn 158 Die Haftung für Verkehrspflichtverletzungen im Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit Personen- oder Gütertransporten auf anderen Verkehrswegen überschneidet sich vielfach mit spezialgesetzlichen Regelungen, insb für den Straßenverkehr mit der Haftung nach §§ 7, 18 StVG sowie nach § 823 II iVm Vorschriften der StVO (s.u. Rn 241), für den Luftverkehr mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 729 gilt für die rechtsfähige GbR (III 1 Nr 2 setzt logisch eine eGbR voraus). Für die nicht rechtsfähige GbR sind die §§ 740a, 740b maßgeblich.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Käufer haftet von dem Abschluss des Kaufs an den Nachlassgläubigern, unbeschadet der Fortdauer der Haftung des Verkäufers. 2Dies gilt auch von den Verbindlichkeiten, zu deren Erfüllung der Käufer dem Verkäufer gegenüber nach den §§ 2378, 2379 nicht verpflichtet ist. (2) Die Haftung des Käufers den Gläubigern gegenüber kann nicht durch Vereinbarung zwischen dem Käufe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Alle mittelbaren Besitzer verschiedener Stufen sind Besitzer iSd § 868. Für sie gelten die dort genannten Rechtsfolgen. Insb kann jeder mittelbare Besitzer die Sache nach § 931 übereignen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesicherte Forderungen.

I. Grundsatz. Rn 27 Das Vermieterpfandrecht besteht nach § 562 I 1 für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Ddorf ZMR 00, 518, 520f). Dies sind gem der einschränkenden Auslegung des BGH nur die Forderungen, die sich aus dem Wesen des Mietvertrages als entgeltlicher Gebrauchsüberlassung ergeben (BGHZ 60, 22). Für künftige Mietforderungen ist die Ausnahmeregel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begrenzung.

Rn 6 Der Ersatz des Vertrauensschadens ist durch das Erfüllungsinteresse begrenzt (RGZ 170, 284). Dies ist nach dem Zustand zu bemessen, der bei Gültigkeit der Erklärung und einer ordnungsgemäßen Erfüllung eingetreten wäre. Hätte das angefochtene Geschäft dem Anfechtungsgegner keinen wirtschaftlichen Vorteil gebracht, besteht kein Schadensersatzanspruch (BeckOK/Wendtland § 1...mehr